Fahrtenbuchauflage für Dienstwagennutzung |
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Fahrtenbuchauflage für Dienstwagennutzung |
20.09.2024, 13:41
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 20.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92042 |
folgende Situation treibt mich gerade um. Am 11.07.24 fuhr ich im Dienstwagen meiner Frau und wurde mit 26 km/h zu viel außerorts geblitzt. Der Wagen ist auf den Arbeitgeber meiner Frau zugelassen. Am 07.08.24 erhielt meine Frau einen Zeugenanhörungsbogen zur Fahrerfeststellung samt Foto mit dem Hinweis, dass sie nicht der gesuchte Fahrer sein kann, da männlich. Wir waren in der Zeit im Urlaub und scheinbar muss die Anfrage bei ihrem Arbeitgeber eingegangen sein, der der Rechtsstelle prompt die Information gab, wem dieses Dienstfahrzeug zugeordnet ist. Das Problem ist, dass ich bereits 2 Monate vorher einen Geschwindigkeitsverstoß begangen habe, der mit 1 Punkt sanktioniert wurde. Mir droht also bei Vollstreckung ein einmonatiges Fahrverbot. Den Fragebogen zur Fahrerfeststellung hat meine Frau nicht beantwortet. Einen Monat später am 07.09.24 erhielt meine Frau das selbe Schreiben nochmal, auch dieses ließen wir unbeantwortet. Nun könnte es passieren, dass die Polizei bei uns vorbeischneit oder versucht wird über das Einwohnermeldeamt einen Fotoabgleich des Ehepartners vorzunehmen. Soweit so klar. Zwei Fragen: Setzt die Verjährung mit Ablauf des 10.10.24 ein, wenn bis dato kein Vermerk zur Anhörung existiert? Das wären noch genau 3 Wochen. Sollte der Fahrer nicht ermittelt werden können: Kann die Firma meiner Frau zur Fahrtenbuchführung für dieses eine Fahrzeug verdonnert werden oder sogar für alle Fahrzeuge aus dem Pool? Was passiert wenn meine Frau den Dienstwagen wechselt, was in wenigen Wochen der Fall ist. Geht die Fahrtenbuchauflage dann auf ein beliebiges neues Leasingfahrzeug aus dem Pool über ? Bei Privatpersonen ist mir das Prozedere recht klar, aber bei Dienstwagen habe ich keine Ahnung. Danke für eure Hilfe! |
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20.09.2024, 13:51
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30463 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Das Problem ist, dass ich bereits 2 Monate vorher einen Geschwindigkeitsverstoß begangen habe, der mit 1 Punkt sanktioniert wurde. Mir droht also bei Vollstreckung ein einmonatiges Fahrverbot. War der Bußgeldbescheid für den Verstoß bereits rechtskräftig, als du den zweiten Verstoß begangen hast?Wieviel zu schnell warst du denn beim ersten Mal? Das Fahrerverbot droht ja ja nicht, wenn du beim ersten Verstoß 1 Punkt bekommen hast, sondern wenn du da auch mindestens 26km/h zu schnell warst. Setzt die Verjährung mit Ablauf des 10.10.24 ein, wenn bis dato kein Vermerk zur Anhörung existiert? JaKann die Firma meiner Frau zur Fahrtenbuchführung für dieses eine Fahrzeug verdonnert werden Jaoder sogar für alle Fahrzeuge aus dem Pool? JaWas passiert wenn meine Frau den Dienstwagen wechselt, Das Führen eines Fahrtenbuchs kann "gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge" angeordnet werden (§ 31a StVZO). Könnte also dann sein, dass sie dann beim nächsten Dienstwagen auch Fahrtenbuch führen muss.
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20.09.2024, 14:01
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3318 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 |
Wir beantragen bei Firmen grundsätzlich die Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark. Ich halte es jetzt aber eher für unwahrscheinlich, dass der Ehemann der Fahrerin in den verbleibenden 3 Wochen nicht identifiziert wird.
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20.09.2024, 14:15
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 20.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92042 |
Danke für die Information. Der Bescheid war schon rechtskräftig und die erste Geschwindigkeitsüberschreitung war über 26 km/h.
Nochmal für mein Verständnis: Bei Nichtermittlung des Fahrers kann die komplette Firma dazu verdonnert werden ein Fahrtenbuch zu führen oder nur meine Frau für die Benutzung (sämtlicher) dienstlicher Wagen? Die Länge der Auflage obliegt dann der Rechtsstelle? |
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20.09.2024, 14:18
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17286 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Wie @Freisinn doch schrieb, es können alle Dienstwagennutzer der Firma zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnert werden (und sich dann herzlich bei Deiner Frau dafür „bedanken“)…
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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20.09.2024, 15:26
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 144 Beigetreten: 18.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81371 |
Effektiv natürlich nur ein leises "kann".
Bin schon seit ewigen Zeiten immer wieder für Firmen mit einem Fuhrpark von >1000 KFZ tätig, da wurden in den 1% Kisten nie Fahrtenbücher geführt obwohl hin und wieder was verjährt war. |
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20.09.2024, 17:41
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#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 20.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92042 |
Danke für die Infos. Der Fall liegt, Rechtsschutz sei dank, mal vorsorglich beim Profi. Eine Fahrtenbuchauflage gegenüber dem gesamten Unternehmen ist quasi fast zu 100 Prozent auszuschließen. Er meinte aber auch, dass der Fall hier recht einfach sei im positiven Sinne und er mit ziemlicher Sicherheit davon ausgeht, dass, sollte es überhaupt dazu kommen, da am Ende weder Fahrverbot, noch Fahrtenbuchauflage bei rauskommt.
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20.09.2024, 19:40
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17286 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Eine Fahrtenbuchauflage gegenüber dem gesamten Unternehmen ist quasi fast zu 100 Prozent auszuschließen. S. Post von @Freisinn…. Zitat (Freisinn) Wir beantragen bei Firmen grundsätzlich die Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark und er mit ziemlicher Sicherheit davon ausgeht, dass, sollte es überhaupt dazu kommen, da am Ende weder Fahrverbot, noch Fahrtenbuchauflage bei rauskommt. Was macht der „Profi“ beruflich?Wenn Sie auf Dich kommen (was ich stark vermute) ist Dir das Fahrverbot so sicher wie das Amen in der Kirche…. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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20.09.2024, 23:23
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 20.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92042 |
Der Profi ist Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, spezialisiert auf solche Bußgeldelikte. Der AG hat alles getan, um den Fahrer zu identifizieren. Ganz im Gegensatz zur ermittelnden Behörde. Es wird aber gar nicht dazu kommen. Mein Anwalt hat sich den Zeugenfragebogen und die Bilder angeschaut und mich daraufhin freiwillig gegenüber der ermittelnden Behörde als Fahrer genannt. Ohne jetzt zu sehr ins Detail zu gehen, waren darin schon 2 Formfehler. Nun warten wir den Anhörungsbogen ab, legen Einspruch ein und das Thema Fahrtenbuch ist vom Tisch. Das Thema Fahrverbot aufgrund der eingesetzten Messmethode wahrscheinlich auch, aber tausendprozentig weiß man das erst nach Akteneinsicht.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 20.09.2024, 23:58
Bearbeitungsgrund: Doppelposting gelöscht
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.09.2024 - 03:42 |