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> Fahrtenbuchauflage für Dienstwagennutzung
Nordisc
Beitrag 20.09.2024, 13:41
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

folgende Situation treibt mich gerade um. Am 11.07.24 fuhr ich im Dienstwagen meiner Frau und wurde mit 26 km/h zu viel außerorts geblitzt. Der Wagen ist auf den Arbeitgeber meiner Frau zugelassen. Am 07.08.24 erhielt meine Frau einen Zeugenanhörungsbogen zur Fahrerfeststellung samt Foto mit dem Hinweis, dass sie nicht der gesuchte Fahrer sein kann, da männlich. Wir waren in der Zeit im Urlaub und scheinbar muss die Anfrage bei ihrem Arbeitgeber eingegangen sein, der der Rechtsstelle prompt die Information gab, wem dieses Dienstfahrzeug zugeordnet ist. Das Problem ist, dass ich bereits 2 Monate vorher einen Geschwindigkeitsverstoß begangen habe, der mit 1 Punkt sanktioniert wurde. Mir droht also bei Vollstreckung ein einmonatiges Fahrverbot.

Den Fragebogen zur Fahrerfeststellung hat meine Frau nicht beantwortet. Einen Monat später am 07.09.24 erhielt meine Frau das selbe Schreiben nochmal, auch dieses ließen wir unbeantwortet. Nun könnte es passieren, dass die Polizei bei uns vorbeischneit oder versucht wird über das Einwohnermeldeamt einen Fotoabgleich des Ehepartners vorzunehmen. Soweit so klar.

Zwei Fragen:

Setzt die Verjährung mit Ablauf des 10.10.24 ein, wenn bis dato kein Vermerk zur Anhörung existiert? Das wären noch genau 3 Wochen.
Sollte der Fahrer nicht ermittelt werden können: Kann die Firma meiner Frau zur Fahrtenbuchführung für dieses eine Fahrzeug verdonnert werden oder sogar für alle Fahrzeuge aus dem Pool? Was passiert wenn meine Frau den Dienstwagen wechselt, was in wenigen Wochen der Fall ist. Geht die Fahrtenbuchauflage dann auf ein beliebiges neues Leasingfahrzeug aus dem Pool über ? Bei Privatpersonen ist mir das Prozedere recht klar, aber bei Dienstwagen habe ich keine Ahnung.

Danke für eure Hilfe!
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Jens
Beitrag 20.09.2024, 13:51
Beitrag #2


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Zitat (Nordisc @ 20.09.2024, 14:41) *
Das Problem ist, dass ich bereits 2 Monate vorher einen Geschwindigkeitsverstoß begangen habe, der mit 1 Punkt sanktioniert wurde. Mir droht also bei Vollstreckung ein einmonatiges Fahrverbot.
War der Bußgeldbescheid für den Verstoß bereits rechtskräftig, als du den zweiten Verstoß begangen hast?
Wieviel zu schnell warst du denn beim ersten Mal? Das Fahrerverbot droht ja ja nicht, wenn du beim ersten Verstoß 1 Punkt bekommen hast, sondern wenn du da auch mindestens 26km/h zu schnell warst.

Zitat (Nordisc @ 20.09.2024, 14:41) *
Setzt die Verjährung mit Ablauf des 10.10.24 ein, wenn bis dato kein Vermerk zur Anhörung existiert?
Ja

Zitat (Nordisc @ 20.09.2024, 14:41) *
Kann die Firma meiner Frau zur Fahrtenbuchführung für dieses eine Fahrzeug verdonnert werden
Ja

Zitat (Nordisc @ 20.09.2024, 14:41) *
oder sogar für alle Fahrzeuge aus dem Pool?
Ja

Zitat (Nordisc @ 20.09.2024, 14:41) *
Was passiert wenn meine Frau den Dienstwagen wechselt,
Das Führen eines Fahrtenbuchs kann "gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge" angeordnet werden (§ 31a StVZO). Könnte also dann sein, dass sie dann beim nächsten Dienstwagen auch Fahrtenbuch führen muss.


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Freisinn
Beitrag 20.09.2024, 14:01
Beitrag #3


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Wir beantragen bei Firmen grundsätzlich die Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark. Ich halte es jetzt aber eher für unwahrscheinlich, dass der Ehemann der Fahrerin in den verbleibenden 3 Wochen nicht identifiziert wird.
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Nordisc
Beitrag 20.09.2024, 14:15
Beitrag #4


Neuling


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Danke für die Information. Der Bescheid war schon rechtskräftig und die erste Geschwindigkeitsüberschreitung war über 26 km/h.

Nochmal für mein Verständnis: Bei Nichtermittlung des Fahrers kann die komplette Firma dazu verdonnert werden ein Fahrtenbuch zu führen oder nur meine Frau für die Benutzung (sämtlicher) dienstlicher Wagen? Die Länge der Auflage obliegt dann der Rechtsstelle?
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Q-Treiberin
Beitrag 20.09.2024, 14:18
Beitrag #5


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Wie @Freisinn doch schrieb, es können alle Dienstwagennutzer der Firma zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnert werden (und sich dann herzlich bei Deiner Frau dafür „bedanken“)…


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didim
Beitrag 20.09.2024, 15:26
Beitrag #6


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Effektiv natürlich nur ein leises "kann".
Bin schon seit ewigen Zeiten immer wieder für Firmen mit einem Fuhrpark von >1000 KFZ tätig, da wurden in den 1% Kisten nie Fahrtenbücher geführt obwohl hin und wieder was verjährt war.
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Nordisc
Beitrag 20.09.2024, 17:41
Beitrag #7


Neuling


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Danke für die Infos. Der Fall liegt, Rechtsschutz sei dank, mal vorsorglich beim Profi. Eine Fahrtenbuchauflage gegenüber dem gesamten Unternehmen ist quasi fast zu 100 Prozent auszuschließen. Er meinte aber auch, dass der Fall hier recht einfach sei im positiven Sinne und er mit ziemlicher Sicherheit davon ausgeht, dass, sollte es überhaupt dazu kommen, da am Ende weder Fahrverbot, noch Fahrtenbuchauflage bei rauskommt.
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Q-Treiberin
Beitrag 20.09.2024, 19:40
Beitrag #8


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Zitat (Nordisc @ 20.09.2024, 18:41) *
Eine Fahrtenbuchauflage gegenüber dem gesamten Unternehmen ist quasi fast zu 100 Prozent auszuschließen.

S. Post von @Freisinn….
Zitat (Freisinn)
Wir beantragen bei Firmen grundsätzlich die Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark


Zitat (Nordisc @ 20.09.2024, 18:41) *
und er mit ziemlicher Sicherheit davon ausgeht, dass, sollte es überhaupt dazu kommen, da am Ende weder Fahrverbot, noch Fahrtenbuchauflage bei rauskommt.
Was macht der „Profi“ beruflich?

Wenn Sie auf Dich kommen (was ich stark vermute) ist Dir das Fahrverbot so sicher wie das Amen in der Kirche….


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Nordisc
Beitrag 20.09.2024, 23:23
Beitrag #9


Neuling


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Der Profi ist Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, spezialisiert auf solche Bußgeldelikte. Der AG hat alles getan, um den Fahrer zu identifizieren. Ganz im Gegensatz zur ermittelnden Behörde. Es wird aber gar nicht dazu kommen. Mein Anwalt hat sich den Zeugenfragebogen und die Bilder angeschaut und mich daraufhin freiwillig gegenüber der ermittelnden Behörde als Fahrer genannt. Ohne jetzt zu sehr ins Detail zu gehen, waren darin schon 2 Formfehler. Nun warten wir den Anhörungsbogen ab, legen Einspruch ein und das Thema Fahrtenbuch ist vom Tisch. Das Thema Fahrverbot aufgrund der eingesetzten Messmethode wahrscheinlich auch, aber tausendprozentig weiß man das erst nach Akteneinsicht.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 20.09.2024, 23:58
Bearbeitungsgrund: Doppelposting gelöscht
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Explosiv
Beitrag 21.09.2024, 07:20
Beitrag #10


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Das freut mich zu hören. Bitte berichte, wie es ausgeht.


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Freisinn
Beitrag 21.09.2024, 08:59
Beitrag #11


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Spätestens nach deinem Freispruch, wirst du uns ja hier sicherlich über den Ablauf des Verfahrens und die Strategie des Anwaltes informieren.
Ich bin gespannt thumbup.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 21.09.2024, 11:20
Beitrag #12


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Zitat ( Z' date='21.09.2024 @ 00:23' post='1058255910')
Mein Anwalt hat sich den Zeugenfragebogen und die Bilder angeschaut und mich daraufhin freiwillig gegenüber der ermittelnden Behörde als Fahrer genannt. Ohne jetzt zu sehr ins Detail zu gehen, waren darin schon 2 Formfehler. Nun warten wir den Anhörungsbogen ab, legen Einspruch ein und das Thema Fahrtenbuch ist vom Tisch. Das Thema Fahrverbot aufgrund der eingesetzten Messmethode wahrscheinlich auch, aber tausendprozentig weiß man das erst nach Akteneinsicht.

Kommt der Anwalt zufälligerweise von „geblitzt.de“? rolleyes.gif

Aber nett von ihm dass er Dich als Erstes als Fahrer geoutet hat (damit ist Dir ein Monat Fahrverbot sicher, egal was er, um seine Schatulle zu füllen, Dir ggü. großspurig behauptet hat)…
Und gut auch dass er weiß wie man auf einen Anhörungsbogen Einspruch einlegt… whistling.gif

Diese „Formfehler“ und „eingesetzte Messmethode“ kommen jedem Anwalt als erstes über die Lippen, man will seine „Schatullen-Füller“ ja nicht gleich vergrämen…


Aber ich freue mich darauf den Ausgang des Verfahrens zu erfahren…. (auch wenn ich nicht daran glaube…) thread.gif


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Freisinn
Beitrag 21.09.2024, 11:38
Beitrag #13


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Zitat (Q-Treiberin @ 21.09.2024, 12:20) *
Kommt der Anwalt zufälligerweise von „geblitzt.de“? rolleyes.gif


Wobei geblitzt.de immerhin noch viele Einsprüche vor dem Gerichtsverfahren zurück nimmt. Zwischenzeitlich habe ich hauptsächlich mit ähnlichen Anbietern zu tun, die gnadenlos alles vor Gericht entscheiden lassen, ohne im Vorfeld auch nur ein einziges Mal mit der Behörde zu kommunizieren.
Die letzten Anwälte hatten vor dem Gerichtsverfahren nicht einmal die Akte gelesen.
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MsTaxi
Beitrag 21.09.2024, 12:52
Beitrag #14


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Mich würde interessieren, in wieviel Prozent der möglichen Fälle überhaupt eine Fahrtenbuchauflage gemacht wird. Gibt es da Zahlen?


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Freisinn
Beitrag 21.09.2024, 13:30
Beitrag #15


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Mir wäre keine Statistik bekannt, da ja jeweils die örtliche Straßenverkehrsbehörde zuständig ist. Je nach Behörde wird es leider auch sehr unterschiedlich gehandhabt. Manche verfügen auf Antrag fast immer eine Fahrtenbuchauflage, manche stellen an die vorhergehenden Ermittlungen extrem hohe Anforderungen und machen es, vermutlich auch wegen des Aufwandes, eher seltener.
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Explosiv
Beitrag 21.09.2024, 16:52
Beitrag #16


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Dazu passt folgendes aktuelles Urteil

Tenor:
Zitat
Hätte sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren der Fahrer eines Tatfahrzeugs, mit dem ein erheblicher Verkehrsverstoß begangen worden ist, aufgrund eines brauchbaren Frontfotos und der Halterangaben im Abgleich mit Fotos aus einer Google-Bildsuche leicht ermitteln lassen können, liegt keine Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers im Sinne des § 31a StVZO vor.(Rn.20)


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Q-Treiberin
Beitrag 21.09.2024, 17:34
Beitrag #17


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@Explosiv, der „Profi“ des TE hat ihn ja als erste seiner „Handlungen“ als verantwortlichen Fahrer benannt, somit braucht es keine Ermittlungen mehr….


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Nordisc
Beitrag 21.09.2024, 21:45
Beitrag #18


Neuling


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Irgendwie finde ich den Ton hier witzig. Da wird von immer den gleichen Leuten hier scharf ins Horn geblasen ala „das Fahrverbot haste sicher“, da wird eine anwaltliche Meinung diskreditiert und man selbst schwebt irgendwie im inhaltlich siebten Himmel. Why? Irgendwie geil drauf sich hier als harter Gesetzeshüter zu profilieren? Oder gar einer der armen Sachbearbeiter aus der Stelle, die mangels Qualifikation leider im mittleren Dienst stecken geblieben sind? Ich verstehe es nicht. Und was zum Teufel ist geblitzt.de?

Nein, ich bin in der nächstgrößeren Nachbarstadt bei einer Kanzlei vorstellig geworden. Diese sind auf solche Fälle spezialisiert, eine Kanzlei mit reinem Schwerpunkt Verkehrsrecht. Der Rechtsanwalt konnte mir in dem Erstgespräch anhand des Zeugefragebogens sowie der entsprechenden Fotos ganz klar zwei Dinge nennen, die alleine gute Chancen für einen erfolgreichen Verlauf haben. Ebenso hat er wie auch hier davor gewarnt, dass bei Nichtermittlung des Fahrzeugführers es oftmals zu einer Fahrtenbuchauflage kommt und diese teilweise gegen das Unternehmen gerichtet ist. Das wirkt teilweise völlig willkürlich. Mal gar nicht, mal fahrzeugbezogen, mal fuhrparkbezogen. Das möchte ich dem AG meiner Frau ersparen. Er übernimmt, dann warten wir mal in Ruhe Anhöhrungsbogen und einen möglichen tatsächlichen Bußgeldbescheid ab. Dann kann anhand der Akteneinsicht reagiert werden.

Ich selbst bin doch fein raus: Die Chause liegt beim RA, die Kosten zahlt die Rechtschutz, die Chancen sind für mich ungleich höher und ich selbst muss mich um nichts mehr kümmern.
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Freisinn
Beitrag 21.09.2024, 22:48
Beitrag #19


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irgendwie ist die Kundschaft doch immer ziemlich ähnlich...wie auch der Gesichtsausdruck nach der Verhandlung.
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Explosiv
Beitrag 22.09.2024, 05:50
Beitrag #20


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Zitat (Q-Treiberin @ 21.09.2024, 18:34) *
@Explosiv, der „Profi“ des TE hat ihn ja als erste seiner „Handlungen“ als verantwortlichen Fahrer benannt, somit braucht es keine Ermittlungen mehr….

Das war nicht auf den TE bezogen, sondern auf das hier:


Zitat (Freisinn @ 21.09.2024, 14:30) *
Mir wäre keine Statistik bekannt, da ja jeweils die örtliche Straßenverkehrsbehörde zuständig ist. Je nach Behörde wird es leider auch sehr unterschiedlich gehandhabt. Manche verfügen auf Antrag fast immer eine Fahrtenbuchauflage, manche stellen an die vorhergehenden Ermittlungen extrem hohe Anforderungen und machen es, vermutlich auch wegen des Aufwandes, eher seltener.


Die Latte für die Anforderungen, was eine Behörde unternehmen muss, um den Fahrer zu identifizieren, bevor sie eine Fahrtenbuchauflage verfügen kann, wurde wieder ein Stück höher gelegt.

Und in der Tat, dass man freiwillig die erste Verteidigungslinie, die Fahrerfeststellung, aufgibt, spricht nicht für den RA. Außer, man befindet die Fahrtenbuchauflage für schlimmer als das Fahrverbot samt Bußgeld. Was durchaus sein kann.

Warten wir doch einfach ab, was rauskommt. Der Drops ist gelutscht und man kann nur noch abwarten, was rauskommt.


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durban
Beitrag 22.09.2024, 08:05
Beitrag #21


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Es spricht nicht gegen den Anwalt, dass die Fahrzeugführereigenschaft zugegeben wurde, sondern das klingt eher nach einer zielgerichteten Strategie. Denn das Hauptanliegen ist hier doch, die Fahrtenbuchauflage zu vermeiden. Dem kann man durch Benennung des Fahrzeugführers entgegenwirken. Die Strategie ist also mandantengerecht. Hier entspricht es dem Anliegen des TE, nach anderen Möglichkeiten zu suchen.

Diese "erste Verteidigungslinie" ist eh bei einem halbwegs brauchbaren Foto nicht erfolgversprechend.

Dass "Formfehler" zur Unverwertbarkeit einer Messung führen ist äußerst selten, aber um sowas zu prüfen lässt man eben einen fachlich versierten Menschen das prüfen. Der TE hat auch bei geringen Erfolgsaussichten kein Risiko; die Rechtsschutz zahlt. Das Kosten- und Gebührenrecht ist so ausgestaltet, dass man relativ risikolos auch nach aussichtslosen Strohhalmen greifen kann. Es lohnt sich nicht, einen Einspruch zurückzunehmen. Da zieht man die Sache lieber durch und wenn das Gericht einen verurteilt ist das halt so.

Auf der anderen Seite ist es halt so, dass viele großen Kanzleien suggerieren, dass viele Verfahren fehlerhaft seien und deshalb ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hätte. Werden die Kanzleien mandatiert, hauen sie einen standardisierten Einspruchsschriftatz raus, um die Mandanten zu beeindrucken, lassen den Mandanten von persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbinden und kassieren dann erwartungsgemäß und widerstandslos eine Verurteilung vor Gericht, um dann den Mandanten zu erzählen, man hätte gekämpft wie ein Löwe. Aber, wie gesagt, das ist eine Win-Win-Situation: Der Anwalt rechnet über die Rechtsschutz ab; der Mandant hat keine unmittelbaren Kosten.


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random
Beitrag 22.09.2024, 08:18
Beitrag #22


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und die rechtsschutz holt sich das Geld ganz sicher nicht irgendwie zurück, die arbeiten gerne gratis. rolleyes.gif
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jan47
Beitrag 22.09.2024, 10:22
Beitrag #23


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Eins verstehe ich auch nicht, nämlich die Doppelmoral hier. Dieselben User die im MPU-Forum Tipps geben was man den Gutachtern erzählen soll um zu bestehen, sind hier plötzlich 100% Gesetzestreu und "Zu schnell gefahren - selber schuld".

Es ist doch sein gutes recht sich versuchen zu verteidigen wie möglich.

Abgesehen davon (pragmatisch), würde ich als Autor hier aber das Bussgeld annehmen, den 1 Monat absitzen bzw. Fahrrad/Bus/Taxi fahren und die paar Euro Strafe bezahlen. Hier droht dir doch nicht lebenslang sondern eher ein auf die Finger hauen. Beim ersten mal kann man sich doch glaube 4? Monate nach vorne den Termin aussuchen, mit taktischen Einspruch sicher noch 1-2 M mehr. Also passend wo man eh zB Urlaub hat.

Lohnt sich da Anwalt, Gericht, etc? Die Rechtsschutzversicherung wird ja teurer nach der Sache , unterm Strich lohnt es sich nicht.
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ulm
Beitrag 22.09.2024, 11:28
Beitrag #24


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Zitat (jan47 @ 22.09.2024, 11:22) *
Eins verstehe ich auch nicht, nämlich die Doppelmoral hier. Dieselben User die im MPU-Forum Tipps geben was man den Gutachtern erzählen soll um zu bestehen, sind hier plötzlich 100% Gesetzestreu und "Zu schnell gefahren - selber schuld".

Diesen Vorwurf halte ich für falsch.
Gerade unser MPU-Forum zeichnet sich durch nachhaltiges Aufarbeiten der Grundproblematik aus und gibt eben keine Anleitung nach dem Motto "Was der Gutachter hören will".
Und auch "selber schuld" gilt bei Kiffen mindestens genauso beim Ignorieren von anderen Regeln.
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jan47
Beitrag 22.09.2024, 11:32
Beitrag #25


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Gerade bei kiffen wurde oft gesagt was man angeben soll (Erster Probierkonsum, etc.) damit der FS nicht entzogen wird. Habe ich persönlich nichts gegen, aber ist halt im Kontrast zu dem hier.
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Q-Treiberin
Beitrag 22.09.2024, 11:49
Beitrag #26


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Zitat (durban @ 22.09.2024, 09:05) *
lassen den Mandanten von persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbinden und kassieren dann erwartungsgemäß und widerstandslos eine Verurteilung vor Gericht, um dann den Mandanten zu erzählen, man hätte gekämpft wie ein Löwe. Aber, wie gesagt, das ist eine Win-Win-Situation: Der Anwalt rechnet über die Rechtsschutz ab; der Mandant hat keine unmittelbaren Kosten.
…. und alle anderen, die brav in ihre RSV zahlen um bei Unfällen o.ä. (also nicht solche Sachen wo Leute meinen unbestraft mehrfach rasen zu dürfen, wie der TE) abgesichert zu sein, zahlen dieses dann über steigende Beiträge…. dry.gif





Zitat (jan47 @ 22.09.2024, 12:32) *
Gerade bei kiffen wurde oft gesagt was man angeben soll (Erster Probierkonsum, etc.) damit der FS nicht entzogen wird. Habe ich persönlich nichts gegen, aber ist halt im Kontrast zu dem hier.
Warum?

Der TE ist in einem kurzen Zeitraum zweimal in einem Bereich geblitzt worden dass in seinem Fall die „2 x 26 km/h- Regel“ greift…

Er ist somit kein „Ersttäter“….


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ulm
Beitrag 22.09.2024, 12:19
Beitrag #27


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Zitat (jan47 @ 22.09.2024, 12:32) *
Gerade bei kiffen wurde oft gesagt was man angeben soll (Erster Probierkonsum, etc.) damit der FS nicht entzogen wird.

Für so eine steile Behauptung ("oft") hätte ich dann schon gerne mal Links dazu...

Zitat (Q-Treiberin @ 22.09.2024, 12:49) *
…. und alle anderen, die brav in ihre RSV zahlen um bei Unfällen o.ä. (also nicht solche Sachen wo Leute meinen unbestraft mehrfach rasen zu dürfen, wie der TE) abgesichert zu sein, zahlen dieses dann über steigende Beiträge…. dry.gif

Wobei die meisten Nutzer der RSV für Sinnlos-Fälle übersehen, dass ein Leistungsfall die Tür für ein Sonderkündigungsrecht durch den Versicherer öffnet.
Damit steht man danach möglicherweise ohne Versicherungsschutz da und hätte sie vielleicht gerade dann gebraucht.
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MsTaxi
Beitrag 22.09.2024, 12:21
Beitrag #28


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Ich will diesen Thread nicht entführen, aber früher gehörte zu einer korrekten Information über die damalige Rechtslage auch die Info über die Erstkonsumenten-Erklärung. Ich persönlich fand die Praxis von NRW realitätskonformer in ihrer Begründung. Dass es dieses "Schlupfloch" in anderen Bundesländern gab, war halt so, aber auch da habe ich nicht beim "Geschichten stricken" geholfen.


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 23.09.2024, 21:45
Beitrag #29


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Zitat (Q-Treiberin @ 20.09.2024, 15:18) *
(und sich dann herzlich bei Deiner Frau dafür „bedanken“)…


Wieso das denn?

Ich habe ein persönlich zugeteiltes Fahrzeug mit Privatnutzung.

Sollte ICH ein Bescheid zum Führen von der Behörde kommen werde ICH Einspruch erheben.

Sollte mein Arbeitgeber das führen eines Fahrtenbuchs anordnen, werde ich es ignorieren da es ihn nichts angeht, wann ich am Abend nach Hause komme. Wenn er anderer Meinung ist, kann er das ja vom Arbeitsgericht klären lassen (oder sich gleich jemand anderes suchen.)

(Natürlich nur wenn ich nicht der Grund für die Fahrtenbuchauflage bin.)

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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ExVWbusfahrer
Beitrag 23.09.2024, 23:26
Beitrag #30


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Darf eigentlich mit Dienstfahrzeugen dann abends mir DEINEM Dienstwagen Hinz und Kunz umher fahren?
Oder nur DU....
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Jens
Beitrag 24.09.2024, 06:01
Beitrag #31


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 23.09.2024, 22:45) *
Sollte ICH ein Bescheid zum Führen von der Behörde kommen

Den würdest nicht du bekommen sondern dein Arbeitgeber.


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 24.09.2024, 21:03
Beitrag #32


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Zitat (ExVWbusfahrer @ 24.09.2024, 00:26) *
Darf eigentlich mit Dienstfahrzeugen dann abends mir DEINEM Dienstwagen Hinz und Kunz umher fahren?
Oder nur DU....



Nur Ich bzw. Im gleichen Haushalt wohnende.



Zitat (Jens @ 24.09.2024, 07:01) *
Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 23.09.2024, 22:45) *
Sollte ICH ein Bescheid zum Führen von der Behörde kommen

Den würdest nicht du bekommen sondern dein Arbeitgeber.



Danke.

Deshalb kann ich den ja auch ignorieren und es ist ein arbeitsrechtliches Problem, wenn ich das Fahrtenbuch nicht so führe, wie im Gesetz steht.


Gruß
Jens


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GM_
Beitrag 25.09.2024, 00:03
Beitrag #33


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Zitat (Freisinn @ 20.09.2024, 15:01) *
Wir beantragen bei Firmen grundsätzlich die Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark.
Beantragen kann man viel ...

Tatsächlich schlagen hier nur ganz wenige TE wegen einer tatsächlichen FB-Auflage auf, kann mich noch nicht einmal erinnern, wann das zuletzt gewesen sein sollte. Und bei mir selbst ist auch schon mancher Punkteverstoß verjährt, und ich habe auch noch nie ein FB bekommen. Meistens scheitert es doch schon daran, dass nicht im zumutbaren Rahmen sachgerecht ermittelt wurde.

Zuletzt hat mir ein frustrierter SB bei Bekanntgabe der Einstellung sogar handschriftlich mitgeteilt, dass er gegen mich eine FB-Auflage beantragt hat. Allerdings war das ein punktefreier Verstoß, Mann, hatte ich schlaflose Nächte... laugh2.gif


Zitat (durban @ 22.09.2024, 09:05) *
Es spricht nicht gegen den Anwalt, dass die Fahrzeugführereigenschaft zugegeben wurde, sondern das klingt eher nach einer zielgerichteten Strategie. Denn das Hauptanliegen ist hier doch, die Fahrtenbuchauflage zu vermeiden. Dem kann man durch Benennung des Fahrzeugführers entgegenwirken. Die Strategie ist also mandantengerecht. Hier entspricht es dem Anliegen des TE, nach anderen Möglichkeiten zu suchen.
Eine Priorisierung zwischen Vermeidung FB-Auflage und Vermeidung FV habe ich nicht herauslesen können.

Zitat (durban @ 22.09.2024, 09:05) *
Auf der anderen Seite ist es halt so, dass viele großen Kanzleien suggerieren, dass viele Verfahren fehlerhaft seien und deshalb ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hätte. Werden die Kanzleien mandatiert, hauen sie einen standardisierten Einspruchsschriftatz raus, um die Mandanten zu beeindrucken, lassen den Mandanten von persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbinden und kassieren dann erwartungsgemäß und widerstandslos eine Verurteilung vor Gericht, um dann den Mandanten zu erzählen, man hätte gekämpft wie ein Löwe.

Genau so wird es kommen, das Fahrverbot ist jetzt 99,9% sicher.

Dabei wissen wir ja noch nicht einmal, ob die Behörde den Fahrer selber wirklich ermittelt hätte, wir wissen ja wie das heutzutage ist: Personalmangel usw.... MMn war somit das Fahrverbot noch lange nicht sicher.

Nehmen wir nun einmal an, die Behörde hätte die Fahrerermittlung nicht auf die Reihe bekommen, dann hätte es weder FV noch FB gegeben, denn den Mann der Frau zu ermitteln liegt im Rahmen des zumutbaren Ermittlungsaufwandes.

Der Anwalt wollte also nur das Beste des TE ... nämlich sein Geld, und hat seine letzte Chance, das FV zu vermeiden ohne ein FB zu riskieren, ganz unnötig vergeben.


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TAK
Beitrag 25.09.2024, 08:49
Beitrag #34


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nachdem die Frau des TE ja bereits einen ZFB bekommen hat, hat die Firma ihrer Mitwirkungspflicht doch komplett entsprochen und mitgeteilt, wem Sie das Fahrzeug überlassen hat... ergo würde ich hier eine Fahrtenbuchauflage für falsch halten... über das einzelne Fahrzeug könnte man ggf. noch Nachdenken, aber doch nicht für den gesamten Fuhrpark...

Aber bin auf den Fortgang des Verfahrens auch gespannt... der RA scheint sich ja seiner Sache sehr sicher zu sein... aber bei Gericht und auf Hoher See.....


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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GM_
Beitrag 25.09.2024, 23:05
Beitrag #35


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Zitat (TAK @ 25.09.2024, 09:49) *
über das einzelne Fahrzeug könnte man ggf. noch Nachdenken, aber doch nicht für den gesamten Fuhrpark...
Das Einzelfahrzeug auch nicht, denn den Mann der Frau zu ermitteln liegt im zumutbaren Ermittlungsaufwand.


Zitat (TAK @ 25.09.2024, 09:49) *
Aber bin auf den Fortgang des Verfahrens auch gespannt... der RA scheint sich ja seiner Sache sehr sicher zu sein...
Ich wette, der Anwalt weiß genau, dass das Fahrverbot kommt, und es ist ihm egal. Er will nur das Verfahren führen und dafür Geld kassieren. Und das Verfahren führen kann er erst dadurch, dass er seinen Mandanten verraten hat.



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HaWeThie
Beitrag 26.09.2024, 06:44
Beitrag #36


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Zitat
Nun warten wir den Anhörungsbogen ab, legen Einspruch ein
Ein Profi, der Einspruch gegen die Anhörung einlegen will..... Respekt


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Nordisc
Beitrag 09.10.2024, 22:03
Beitrag #37


Neuling


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So, an alle Klugsch… und Besserwisser hier: Das Verfahren wurde eingestellt. Anhörungsbogen kam, Anwalt hat Akteneinsicht beantragt und festgestellt, dass gleich mehrere Verstöße vorlagen, unter anderem Verletzung der Dokumentationspflicht bei der Protokollierung der Messung (oder so ähnlich war der Wortlaut). Heute kam der Bescheid, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ergo: Kein FV, kein Fahrtenbuch, einfach nix. Herzlichen Dank trotzdem für die tolle fachkundige Beratung hier. Manch einer muss echt frustriert sein.
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GM_
Beitrag 10.10.2024, 00:15
Beitrag #38


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Gut für dich, aber ziemliches Glück. Solltest Lotto spielen. wink.gif


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ExVWbusfahrer
Beitrag 10.10.2024, 18:57
Beitrag #39


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Zitat (Nordisc @ 09.10.2024, 23:03) *
So, an alle Klugsch… und Besserwisser hier: Das Verfahren wurde eingestellt....
Manch einer muss echt frustriert sein.

Oh, eine sehr freche Rückmeldung
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mir
Beitrag 10.10.2024, 19:28
Beitrag #40


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Ich beobachte durchaus, dass sich hier im Forum öfter mal eine "Forumsmeinung" einspielt, die dann sehr hart verteidigt wird, obwohl wir die Details im Fall und die Verhältnisse vor Ort nicht kennen.

Leute, das braucht's doch wirklich nicht. @durban gibt hier ein schönes Beispiel, wie man Skepsis ausdrücken kann, ohne vorzuspielen, dass man es definitiv besser wüsste.

Wenn dagegen die ungenaue Formulierung des ohnehin vertretenen TE abkanzelt wird, führt das zu einer Wahrnehmung bei anderen, dass das Forum den Besserwisser spielt, obwohl der RA am Ende ja recht behielt. Entsprechend wird dann der Ton auf allen Seiten rauh.

Vielen Dank an @Nordisc für die Rückmeldung.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Explosiv
Beitrag 11.10.2024, 08:38
Beitrag #41


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Danke für die Rückmeldung. wavey.gif


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Beitrag 11.10.2024, 09:37
Beitrag #42


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Zitat (mir @ 10.10.2024, 20:28) *
Leute, das braucht's doch wirklich nicht. @durban gibt hier ein schönes Beispiel, wie man Skepsis ausdrücken kann, ohne vorzuspielen, dass man es definitiv besser wüsste.

Ich habe ja keine definitive Aussage gemacht, aber von 99,9% gesprochen - ganz sachlich wohlgemerkt.

Vielleicht hätte ich 97% schreiben sollen, die Aussage wäre die selbe gewesen.

Oder hälst du es für möglich, dass die Erfolgsquote von Anwälten nach Fahrerfeststellung tatsächlich deutlich höher ist?

Würde bedeuten, dass heutzutage einfach öfter mal schlampig gearbeitet wird, quasi Optimierung von Aufwand zu Ertrag.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:55