Tatvorwurf Einfuhr von 3 Gramm Cannabis + frühere Auffälligkeit |
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Tatvorwurf Einfuhr von 3 Gramm Cannabis + frühere Auffälligkeit |
20.09.2024, 15:18
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 30.09.2022 Mitglieds-Nr.: 90005 |
der Zoll hat mich in unmittelbarer Grenznähe kontrolliert und bei mir 3 Gramm Cannabis sichergestellt und es wurde ein Strafverfahren wegen Einfuhr eröffnet. Ich war zu Fuß unterwegs bzw. habe mein Fahrrad durch einen Park geschoben, der direkt an der Grenze liegt. Zum Vorwurf habe ich keine Angaben gemacht und auch keine Konsumangaben o. ä. Vor 4 Jahren habe ich eine OWi nach Paragraph 24 StvG begangen. Der Wert damals war THC 2,4 ng. Der Führerschein wurde mir entzogen. Meinen Führerschein habe ich aufgrund der Gesetzesänderung Mitte diesen Jahres zurückerhalten. -Wird die Führerscheinstelle jetzt wieder tätig und fordert erneut eine MPU? -Wird die Führerscheinstelle überhaupt informiert? Ich habe für mich endgültig beschlossen nie wieder Cannabis zu konsumieren nach dem Vorfall. Da es keinen Konsumnachweis gibt und ich den Konsum ja auch vom Führen von Fahrzeugen getrennt habe, hoffe ich darauf nochmal um einen erneuten Führerscheinverlust herumzukommen. Vielen Dank für Rückmeldungen |
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20.09.2024, 16:08
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 310 Beigetreten: 23.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24392 |
Hi,
ich sehe keinen Grund, der bei der Führerscheinstelle Eignungszweifel wecken könnte, daher auch keinen Grund, der eine Aufforderung zu einer MPU rechtfertigen würde. LG |
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20.09.2024, 16:19
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 09.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89950 |
interessanter Fall, niemand wird dir eine 100% Antwort geben können. Halte "uns" bitte auf dem laufenden.
Wegen eines Besitz Deliktes eine erneute MPU Auflage wäre schon giftig.. |
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20.09.2024, 16:24
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17400 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Ich sehe hier gar keine Maßnahmen der FEB…
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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20.09.2024, 16:28
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 310 Beigetreten: 23.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24392 |
Wegen eines Besitz Deliktes eine erneute MPU Auflage wäre schon giftig.. Er darf 25g mit sich rumschleppen. Die MPU wegen Besitzes wäre nicht nur giftig, sondern auch nicht rechtmäßig. §13 b Fev mag zwar nicht ganz unmissverständlich sein, aber der reine Besitz von bis zu 25g Cannabis dürfen laut diesem neuen Paragraphen und dem Cannabisgesetz keine Eignungszweifel wecken, und somit sehe ich keine Handhabe für eine MPU. |
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20.09.2024, 17:22
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19587 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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20.09.2024, 17:26
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 358 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Die Einfuhr wurde ihm ja (noch) nicht nachgewiesen. Ich sehe auch nicht wie das vor Gericht anders als mit Freispruch enden sollte. Nur weil in Grenznähe heisst nicht automatisch er hat es eingeführt.
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20.09.2024, 20:16
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 310 Beigetreten: 23.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24392 |
Es ging mir um die aktuelle Rechtslage in Sachen erlaubten Besitz. Er darf auch die 3g nicht einführen... @Jan Das Verfahren dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen der Mindermenge eingestellt werden, solange es keine Wiederholungstat war. Dadurch dass der Besitz nun erlaubt ist sehe ich es auch schwierig, jemandem die Einfuhr nachzuweisen, solange nicht der Grenzübertritt beobachtet wurde. Dann wäre es wahrscheinlich eine Doppelstraftat, da erst Ausfuhr und dann Einfuhr....sage ich jetzt mal mit meinem Rechtsverständnis als Rechtslaie. Ansonsten nur in Grenznähe angetroffen finde ich auch fragwürdig, wie man da die Einfuhr nachweisen möchte. |
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21.09.2024, 07:54
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 09.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89950 |
Wegen eines Besitz Deliktes eine erneute MPU Auflage wäre schon giftig.. Er darf 25g mit sich rumschleppen. Die MPU wegen Besitzes wäre nicht nur giftig, sondern auch nicht rechtmäßig. §13 b Fev mag zwar nicht ganz unmissverständlich sein, aber der reine Besitz von bis zu 25g Cannabis dürfen laut diesem neuen Paragraphen und dem Cannabisgesetz keine Eignungszweifel wecken, und somit sehe ich keine Handhabe für eine MPU. und wie wäre es wohl, wenn er in der Vergangenheit eine positive Can. MPU mit dauerhafter Abstinenz bestanden hätte? |
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21.09.2024, 08:28
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 358 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Besitz ≠ Konsum.
Er kann ja theoretisch anbauen und weiterhin Abstinent bleiben. |
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21.09.2024, 10:37
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 09.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89950 |
Besitz ≠ Konsum. Er kann ja theoretisch anbauen und weiterhin Abstinent bleiben. so lange in der Praxis solche Fälle noch nicht durchgespielt wurden wäre ich da vorsichtig. Sehe das genauso wie du aber habe da teilweise meine Zweifel Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 21.09.2024, 20:06
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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21.09.2024, 10:49
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Da kommt nichts nach. Der Vorwurf der Einfuhr dürfte auch nicht nachweisbar sein.
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