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> Z720 Grünpfeilschild agO/außerorts?, oder wie Wiki sagt: „außerhalb bebauter Gebiete unzulässig“?
Söne spitze Steine
Beitrag 25.09.2024, 06:40
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Ich wurde neulich außerorts auf einer Landstraße fast von einem Auto angefahren, das von einer Einmündung kam und dessen Ampel „Rot“ signalisierte. Dann fiel mir auf: An der Ampel hängt ein Grünpfeilschild (Z720).

Auf der Vorfahrtstraße gilt Tempo 70, die Ampel für Fuß- und Radverkehr signalisiert in beiden Richtungen (Streuscheibe) auch für Fuß- und Radverkehr Rot oder Grün.

In Wikipedia steht noch: „Wegen der hohen Geschwindigkeiten sollte der Grünpfeil außerhalb bebauter Gebiete nicht eingesetzt werden.“ – In der VwV finde ich dazu nichts.

Verbietet eine Vorschrift die Anordnung von Z720 außerorts, oder kann da jede freidrehende Behörde das Blechschild beliebig anordnen?


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Beitrag 25.09.2024, 06:51
Beitrag #2


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Nö, aber der Grünpfeil ist ohnehin geistig zu überfordernd für einen erschreckenden Anteil der Verkehrsteilnehmer. Speziell in München hängen die für Radfahrer an vielen Ampeln - und das sogar wenn der Linksabbieger eine Grünpfeilampel hat. Leider haben die Radfahrer keine Ahnung davon, dafür aber viel Meinung und Kampfbereitschaft.
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VerkehrRecht
Beitrag 25.09.2024, 17:51
Beitrag #3


Neuling


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Hallo, Sie haben ja die allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) gelesen,
ab Abschnitt XI. Grünpfeil, Randnummer 27 aufwärts steht ja einiges zum Grünpfeil.

Außerhalb geschlossener Ortschaften steht es bei uns auch. So wie bei Ihnen, gilt auf der Vorfahrtstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.

Da die meisten Kraftfahrenden nicht erst mal anhalten, bevor sie bei Rotlicht abbiegen, wird es oft gefährlich.

Leider müssen wir damit leben. Ereignen sich dort wegen des Grünpfeils öfter Unfälle, muss es weg. Eins wurde bei uns bereits entfernt.

Viele Grüße
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Söne spitze Steine
Beitrag 25.09.2024, 19:11
Beitrag #4


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Dieser Grünpfeil gehört schon alleine deshalb weg, weil der Radweg gewohnheitsmäßig von Radfahrern in beiden Richtungen benutzt wird.

Meine Frage ging eher darauf hinaus, ob rs ein generelles Verbot agO für das Grünpfeilschild gibt. Und das scheint nicht der Fall zu sein. Wiki zitiert da was aus der RiLSA von 2003 von wegen „unzulässig außerhalb bebautem Gebiet“. Das ist in der 2010er-Version aber so nicht mehr enthalten.


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