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> Unfallflucht
Albert231
Beitrag 25.09.2024, 15:23
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

heute gegen 4:10 Uhr morgens habe ich beim Rückwärtsfahren in der Tiefgarage ein Auto angefahren. Da dieser Parkplatz zu 90 % der Zeit frei ist und ich noch verschlafen war, bin ich rückwärts gefahren, ohne zu bemerken, dass ein Auto hinter mir steht. Der Schaden war kaum sichtbar. Ich wollte den Ort nicht verlassen, aber ich wusste nicht genau, was zu tun war. Ich bin zu meiner Firma gegangen, um einen Stift zu holen und meine Kontaktdaten zu hinterlassen. Nach ein paar Minuten bin ich zurückgekehrt und habe eine Notiz hinterlassen. Allerdings hat mir ein Arbeitskollege gesagt, dass ich die Polizei hätte rufen sollen. Ich bin dann noch einmal zurückgekehrt und habe gegen 18:00 Uhr die Polizei angerufen und den Vorfall gemeldet. Die Polizei hat nicht nach der Uhrzeit gefragt, wann es passiert ist, da sie vermutlich dachten, es sei gerade erst geschehen. Allerdings habe ich sie etwa zwei Stunden später angerufen.

Nun, nachdem ich im Internet gelesen habe, wie streng das Gesetz für „Unfallflucht“ ist, habe ich wirklich Angst, dass das entdeckt wird. Ich möchte wissen, was in den nächsten Tagen auf mich zukommen könnte? Ist es besser, sofort einen Anwalt zu konsultieren oder auf die Polizei zu warten, oder was sollte ich in den nächsten drei Tagen tun?

Wie gesagt, der Schaden ist kaum sichtbar am hinteren Stoßfänger. Die Polizei hat mir gesagt, ich solle Fotos von dem Auto machen, das ich angefahren habe, für den Fall, dass sie gebraucht werden, und das habe ich auch getan.

Kann mir bitte jemand, der Erfahrung mit so einer Situation hat, sagen, was ich tun oder erwarten soll?

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automatix
Beitrag 25.09.2024, 16:22
Beitrag #2


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im Regelfall kommt da nichts, der Geschädigte wird dich kontaktieren, du meldest das deiner Versicherung und die Polizei kümmert das nicht mehr. (besser wärs natürlich, wenn du den Unfallgegner ausfindig machen würdest).

Ja, wenns ganz nach den Buchstaben des Gesetzes geht wärst wohl am Arsch, aber solange der Unfallgegner das nicht der Polizei meldet weiß ja erstmal keiner, wanns war, von daher einfach nicht sagen, daß es in der früh war, den Schaden begleichen und dann sollte das ohne Ärger abgehen


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Albert231
Beitrag 25.09.2024, 17:41
Beitrag #3


Neuling


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Bisher wurde ich noch nicht von der anderen Partei kontaktiert. Vielleicht, weil er schon von der Polizei angerufen wurde, ich weiß es nicht. Die Polizei hat meine Daten. Das Auto, das ich fahre, ist auch ein Firmenwagen. Ich habe Angst, dass die andere Partei eventuell verlangen könnte, die Kameras auf dem Parkplatz zu überprüfen, um zu sehen, wie es passiert ist, und dann wird er feststellen, dass ich weggefahren bin, und die Polizei wird es auch wissen. Seit ich hier in Deutschland bin, habe ich wegen vieler anderer Dinge einen hohen Stresspegel. Ich habe angefangen zu fühlen, dass ich einen Fehler gemacht habe, ich weiß es nicht.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 25.09.2024, 21:04
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings entfernt.
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Q-Treiberin
Beitrag 25.09.2024, 18:48
Beitrag #4


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Ja, rein gesetzlich steht der Vorwurf der Fahrerflucht (mit allen möglichen Folgen) fest, denn ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht (juristisch gesehen) nun mal nicht aus.

Aaaaber…. es gibt im ruhenden Verkehr, also bei Parkplatzunfällen die Möglichkeit die Folgen zu lindern wenn Du Dich innerhalb von 24 Stunden selbst meldest, dieses scheinst Du nach Deiner Beschreibung gemacht zu haben.

Somit wird zwar „formal“ ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht eingeleitet, dann aber überwiegend eingestellt.

Zahlen musst Du bzw. Deine Versicherung den Schaden aber natürlich!


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Ernschtl
Beitrag 25.09.2024, 21:35
Beitrag #5


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QUOTE (Albert231 @ 25.09.2024, 16:23) *
Ist es besser, sofort einen Anwalt zu konsultieren oder auf die Polizei zu warten, oder was sollte ich in den nächsten drei Tagen tun?
Du könntest deine Haftplichtversicherung informieren bzw. deine Firma muss das tun. Die musst du eh informieren. Und dann abwarten.


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auchdasnoch
Beitrag 26.09.2024, 08:23
Beitrag #6


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Zitat (automatix @ 25.09.2024, 17:22) *
Ja, wenns ganz nach den Buchstaben des Gesetzes geht wärst wohl am Arsch
Nö, streng nach dem Gesetz ist die Strafe zu mildern, oder ganz von Strafe abzusehen, Da Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Schaden und Mitteilung an die Polizei innerhalb von 24h und noch bevor gegen den Unfallverursacher ermittelt wurde. Vorliegend ist von einer Einstellung des Verfahrens auszugehen.



Zitat (Ernschtl @ 25.09.2024, 22:35) *
bzw. deine Firma muss das tun.
Nur wenn es sich um einen Firmenwagen gehandelt haben sollte, was ich der Sachverhaltsschilderung allerdings nicht entnehmen kann.
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reckoner
Beitrag 26.09.2024, 10:24
Beitrag #7


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Hallo,

was für eine Tiefgarage war das denn überhaupt? Also öffentlich, oder privat?

Zitat
Nur wenn es sich um einen Firmenwagen gehandelt haben sollte, was ich der Sachverhaltsschilderung allerdings nicht entnehmen kann.
Dann solltest du mal aufmerksamer lesen. wavey.gif

Stefan
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Zoxy
Beitrag 26.09.2024, 15:11
Beitrag #8


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Klingt mir sehr nach privatem Stellplatz und also nicht nach öffentlicher Verkehrsfläche. Damit würde der Vorwurf des unerlaubten Entfernens ausscheiden.
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