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> 120 außerorts?
m01
Beitrag 25.09.2024, 21:26
Beitrag #1


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Ein Fall vom Sascha, der in den Kommentaren aber (noch) nicht diskutiert wird: https://youtu.be/xq187iVzbBA?si=GnGzso6sKvoj2_IF&t=600 - bei 10:09 ist auf der Landstraße deutlich ein Verkehrszeichen 274-120 zu sehen.

zHG 120 auf einer Straße ohne baulich getrennte Richtungsfahrbahnen? Wie geht denn sowas? blink.gif
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Söne spitze Steine
Beitrag 26.09.2024, 04:31
Beitrag #2


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MWn kann T120 auf Landstraßen mit Zustimmung der obersten Landesbehörde (Verkehrsministerium) angeordnet werden. Vielleicht steht dazu was in der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, die habe ich aber nicht zur Hand.


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Scoundrel
Beitrag 26.09.2024, 10:21
Beitrag #3


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Das sieht mir stark nach einer Bundesstrasse aus. Ist zB auf der B31n genauso beschildert. Es koennte soigar die B31n im Video sein.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 26.09.2024, 10:33
Beitrag #4


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Zitat (m01 @ 25.09.2024, 22:26) *
zHG 120 auf einer Straße ohne baulich getrennte Richtungsfahrbahnen? Wie geht denn sowas? blink.gif

Für "mehr als 100 km/h auf Landstraßen bedarf es keiner "baulichen Trennung", sondern lediglich "mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung":
Zitat (StVO § 3)
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
...
2.außerhalb geschlossener Ortschaften
...
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Auf Strecken, die nicht unter § 3 (3) c) der StVO fallen, kann - wie schon geschrieben - die zulässige Geschwindigkeit durch Zeichen 274 angehoben werden.

Im gezeigten Film gibt es ja wenigstens eine "2+1"-Anordnung der Fahrstreifen.
Es gibt allerdings auch völlig "normal" anmutende Landstraßen mit Tempo 120:
Angehängte Datei  120_Gerolzhofen_1.JPG ( 46.05KB ) Anzahl der Downloads: 6

..Draufklicken macht das Bild größer………………………………....….…………© Doc aus Bückeburg (02.05.2012)

Das hat mich, als ich vor 12 Jahren mal auf der B 286 von Schweinfurt nach Gerolzhofen gefahren bin, ziemlich gewundert. blink.gif

Andererseits habe ich (FE vom Januar 1969) noch Zeiten kennengelernt, in denen auf solchen Straßen KEINERLEI Beschränkung galt,
und ich habe es auch überlebt (allerdings im Gegensatz zu etlichen tausend anderen Verkehrsteilnehmern pro Jahr...)

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kuli
Beitrag 26.09.2024, 11:29
Beitrag #5


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Auf so einer 2+1 Straße bei uns in der Gegend passieren regelmäßig schwere Unfälle, bei Tempo 100.
120 würde ich dort nicht angeordnet haben wollen.

Ist aber mehr eine gefühlte Sache anhand von Zeitungsberichten, erlebten Sperrungen usw. Ob das jetzt tatsächlich ein Unfallschwerpunkt ist, weiß ich nicht.
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Mueck
Beitrag 26.09.2024, 17:00
Beitrag #6


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 26.09.2024, 11:33) *
Das hat mich, als ich vor 12 Jahren mal auf der B 286 von Schweinfurt nach Gerolzhofen gefahren bin, ziemlich gewundert. blink.gif
In der Ecke gab es das wohl häufiger, ich kann mich von anderen Strecken quer zu dieser auch noch dunkel erinnern, dass ich 120er sah. Auf der genannten Strecke war aber laut openstreetmap 2015 damit Schluss, da hat jemand das Limit von 120 auf 100 runtergesetzt.
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m01
Beitrag 26.09.2024, 18:30
Beitrag #7


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 26.09.2024, 11:33) *
Auf Strecken, die nicht unter § 3 (3) c) der StVO fallen, kann - wie schon geschrieben - die zulässige Geschwindigkeit durch Zeichen 274 angehoben werden.

Mit welcher Begründung schafft man denn das? Das müsste ja eine Argumentation nach Schema Leichtigkeit des Verkehrs (=Speed) geht vor Sicherheit... oder so.
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Söne spitze Steine
Beitrag 27.09.2024, 01:00
Beitrag #8


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Ich habe noch sachte in Erinnerung, daß Testpiloten von BMW, Mercedes, Audi & Co. vom von zuständigen obersten Landesbehörde Ausnahmegenehmigungen kriegen, um auf Landstraßen „bis zu“ 120 km/h fahren zu dürfen. In dem (Fernseh-) Bericht ging es um einige schwere Unfälle mit Toten und Schwerverletzten, die diese „Werksraser“ verursacht hatten. Die stocherten nach Augenzeugenberichten mit rund 140 km/h auf den Landstraßen herum – von wegen Schnelligkeit vor Sicherheit.

Imgrunde steht objektiv gesehen einer Erhöhung der zul. Hg auf 120 km/h nichts im Wege, wenn die Straße gut ausgebaut (Fahrspurbreite entspricht der Autobahn) und der Linienverlauf gerade ist. Wenn dann einige Leute das zum Anlaß nehmen, rumzuheizen und Unfälle provozieren, muß diese Entscheidung natürlich rückgängig gemacht werden.


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didim
Beitrag 29.09.2024, 14:53
Beitrag #9


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Schon immer möglich, Gerolzhofen ist sogar so alt dass nach Umbau auf 2+1 und deshalb (angeblich) engeren spuren 120 natürlich längst abgebaut wurde.
Sollte auf viel mehr Bundesstraßen so beschildert sein weil dort effektiv eh schon so gefahren wird (120-70-LKW Überholung-120).
Mit einem Grenzwert von dann 130-135 könnte die Wegelagerer Zunft halt nur noch spärliche Quoten reißen.

Neben der Bodensee B31 fällt noch die Zufahrt nach Amberg positiv auf: https://maps.app.goo.gl/x1ZWNd8tT9s5zfcg8
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GM_
Beitrag 29.09.2024, 18:56
Beitrag #10


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Zitat (Söne spitze Steine @ 27.09.2024, 02:00) *
Ich habe noch sachte in Erinnerung, daß Testpiloten von BMW, Mercedes, Audi & Co. vom von zuständigen obersten Landesbehörde Ausnahmegenehmigungen kriegen, um auf Landstraßen „bis zu“ 120 km/h fahren zu dürfen.

Das halte ich jetzt mal für ein Gerücht.


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Stufentandemcaptain
Beitrag 30.09.2024, 23:08
Beitrag #11


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 26.09.2024, 11:33) *
Das hat mich, als ich vor 12 Jahren mal auf der B 286 von Schweinfurt nach Gerolzhofen gefahren bin, ziemlich gewundert. blink.gif

Ich bin in den vergangenen 20 Jahren auf der B 286 von Schweinfurt Richtung Gerolzhofen ebenfalls schon ein paar Mal gefahren und man sollte fairerweise dazu erwähnen, daß die Bundesstraße nach der Mainquerung über die Schweinfurter Hahnenhügelbrücke als Kraftfahrstraße ausgeschildert ist. Bis Schwebheim wurde die Strecke südlich der Autobahn inzwischen auch auf baulich getrennte 2+2 ausgebaut. Ab da ist aber meiner Erinnerung nach (zumindest bis Unterspiesheim) noch alles beim alten.

Folglich kommen damit Kutschen, Trecker, Mofas und dergleichen zwar noch von der rechten Flußseite über den Main in den Schweinfurter Hafen, sind danach aber ausgeschlossen.

Durch diese Maßnahmen empfinde ich die Höhersetzung des Tempolimits auf 120 als außerörtliches Pendant zur innerörtlichen Tempoanhebung auf 70 km/h. Die Differenz von 20 km/h ist ja die selbe. Ebenso wie der Ausschluß bestimmter Fahrzeugarten. Könnte meinetwegen auf Hauptverkehrsrouten gerne öfter mal so umgesetzt werden.


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Tadeln ist leicht, deshalb versuchen sich so viele darin.
Mit Verstand loben ist schwer, darum tun es so wenige.
(Anselm Feuerbach)
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:24