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> Rotblitzer bei Wenden an Kreuzung
PeterPan789
Beitrag 26.09.2024, 23:39
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen, ich hoffe jemand kann mir helfen, denn ich mache mir große Sorgen um die Strafe.
Ich war mit dem Auto unterwegs und wollte links abbiegen. Dabei habe ich in der Dunkelheit und da keine Autos unterwegs waren nicht gemerkt, dass ich gerade dabei bin in die Gegenverkehrstraße (3 spurig) abzubiegen. Die Straße, in die ich abbiege war erst die Nächste. Das natürlich schnell verstanden und gewendet. Beim Wenden reagierte dann wahrscheinlich der Blitzer von der Gegenverkehrstraße mit zweimaligem Blitzen, weswegen ich von einem Rotlichblitzer ausgehe. Ich mache mir gerade große Sorgen was auf mich zukommt. Im Internet stehen verschiedene Bußen aber sicher 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Kann das alles auch noch rechtliche Konsequenzen haben? Ich zerbreche mir gerade den Kopf. Danke euch vielmals. Zu mir: Bisher kein Punkt, fahre den Wagen meines Vaters als zusätzlicher Halter, keine Probezeit mehr.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 27.09.2024, 08:09
Beitrag #2


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Hallo,

wenn du beim Wenden erst in die Straße rein gefahren bist und z.B. um die Verkehrsinsel rum gefahren bist, bist du bei rot gefahren. Hast du im Kreuzungsbereich gedreht sollte man auf dem Foto sehen, dass dein Auto irgendwie schräg steht und dann sollte der Hinweis aufs Drehen im Einspruch ausreichen, wenn der Sachbearbeiter das nicht schon von alleine erkannt hat oder du als Fahrer auf dem Bild nicht zu erkennen bist, da dein Auto nicht passend zum Blitzer steht.

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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PeterPan789
Beitrag 27.09.2024, 15:50
Beitrag #3


Neuling


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Hallo, danke für deine Antwort! Es gab keine Verkehrsinsel, das war einfach eine dreispurige Gegenverkehrsstraße. Wo genau ich gedreht habe, als ich es merkte weiß ich nicht, aber ich stand zumindest nicht gerade auf der Straße, als der Blitzer kam, sondern eher schräg, da ich sozusagen in der Kreuzung drehte. Der Blitzer löste zweimal aus.
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ToxicWaste
Beitrag 27.09.2024, 18:02
Beitrag #4


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Dann würde ich jetzt einfach aufs Foto warten, alles andere ist Kaffeesatzleserei.
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hk_do
Beitrag 27.09.2024, 20:48
Beitrag #5


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Wir reden jetzt hier über die Rechtslage in Österreich und die Punkte nach deutschem Katalog? unsure.gif

Im Übrigen lässt sich der Sachverhalt aus dem geschriebenen Text nicht ausreichend klar erkennen, deswegen würde ich um eine Zeichnung bitten...

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Jens
Beitrag 28.09.2024, 05:44
Beitrag #6


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Wie kommst du auf
Zitat (hk_do @ 27.09.2024, 21:48) *
Österreich
unsure.gif


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ulm
Beitrag 28.09.2024, 07:37
Beitrag #7


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Zitat (PeterPan789 @ 27.09.2024, 16:50) *
Gegenverkehrsstraße.
Das ist kein entlang der Ruhr gebräuchlicher Begriff.
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blackdodge
Beitrag 28.09.2024, 11:04
Beitrag #8


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naja, bei 2 baulich getrennten Fahrbahnen (je eine pro Richtung) kann man das schon mal so nennen. Zumindest habe ich das so verstanden.

Aber auch von mir der Tipp, Aufs Foto warten, alles andere ist aus dem Kaffeesatz lesen.

@PeterPan789 schreib mal das LAnd, wo sich der Ereignishort befunden hat.


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