Punkt abbauen durch Seminar |
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Punkt abbauen durch Seminar |
27.09.2024, 04:55
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 28.11.2020 Mitglieds-Nr.: 87644 |
Derzeit hab ich 6 Punkte in Flensburg, von denen ich gerne einen abbauen würde. (Irgendwie denke ich auch, dass mir es auch ansonsten nicht schaden würde, mein Verhalten aufzuarbeiten) 2 Punkte werden Anfang Dezember, ein weiterer Mitte Dezember gelöscht, somit hätte ich dann 3.(2 weitere sind bis Mai 2025 gelöscht, der letzte Ende 2025) Geht es, trotz der einjährigen Überliegefrist, einen Punkt durch ein Fahreignungsseminar abzubauen? Hab zu dem Zeitpunkt dann ja quasi nur 3 Punkte, aber wenn die Überliegefrist zählt, hätte ich ja 6 und könnte keinen Punkt abbauen. Und kann ich zB den psychologischen Teil schon vor der Löschung der im Dezember zu löschenden Punkte starten? Also quasi bis Mitte Dezember das Seminar durchziehen und dann pünktlich nach der Löschung der ersten Punkte die Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle einzureichen. Ich hab die ganzen Punkte (bis auf einen Verstoss in 2020) im Jahr 2022 gesammelt, dann kam eine Verhaltensänderung in Verbindung mit Jobwechsel, seitdem bin ich verstoßfrei und hätte gerne in Flensburg einfach gar keinen Punkt mehr. MfG an alle! |
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27.09.2024, 06:34
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Geht es, trotz der einjährigen Überliegefrist, einen Punkt durch ein Fahreignungsseminar abzubauen? Ja. Die Eintragungen in der Überliegefrist können zwar für bestimmte Dinge noch verwertet werden, aber sie werden nicht mehr zum aktuellen Punktestand dazugerechnet.Also quasi bis Mitte Dezember das Seminar durchziehen und dann pünktlich nach der Löschung der ersten Punkte die Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle einzureichen. § 4 Abs. 7 StVG bestimmt, dass du die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars bei der Behörde vorlegen musst, damit dir ein Punkt abgezogen wird. Für den zu verringernden Punktestand ist das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich.Das solltest du beachten. -------------------- |
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27.09.2024, 09:20
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 28.11.2020 Mitglieds-Nr.: 87644 |
Ja top, danke für die Antwort!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:52 |