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> Ordnungswiederigkeit, Dashcam, Bayern?
Noch?ohne_Punkte
Beitrag 27.09.2024, 08:24
Beitrag #1


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Hallo,

Ich überlege gerade in paar Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu starten. (mit dem Hinweis, dass die Summe der Ordnungswidrigkeiten auch eine Straftat sein könnte.)

Soll ich in der Anzeige die Dashcam erwähnen oder sind Bayrische Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte da eher gegen Dashcamaufnahmen?

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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jan47
Beitrag 27.09.2024, 08:35
Beitrag #2


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Zitat
die Summe der Ordnungswidrigkeiten auch eine Straftat sein könnte


Wo gibt es sowas?

Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 27.09.2024, 09:24) *
Soll ich in der Anzeige die Dashcam erwähnen oder sind Bayrische Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte da eher gegen Dashcamaufnahmen?


Womit willst du denn die Owis sonst beweisen? "Herr Polizist, ich schwore, der ist wirklich bei Rot drubergefahren"?
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mir
Beitrag 27.09.2024, 11:50
Beitrag #3


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Zeugenaussage genügt eigentlich.

Ich persönlich wäre vorsichtig, gerade wenn man eine ganze Reihe von Anzeigen macht. Das macht einen eher unbeliebt (die einen schreien "Denunziant", die anderen mögen einfach keine Arbeit), und dann suchen Leute nach Möglichkeiten, das abzustellen.

Unmittelbare eigene Erfahrungen mit Dashcams habe ich aber keine.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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jan47
Beitrag 27.09.2024, 11:57
Beitrag #4


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Zitat
Zeugenaussage genügt eigentlich.


Toll. Dann sagt der Anzeiger "Der ist uber rot gefahren" und der Autofahrer sagt "Nein, bin ich nicht".

Die Behorde sagt dann "Aussage gegen Aussage, kann man nicht nachweisen, Verfahren eingestellt".
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Q-Treiberin
Beitrag 27.09.2024, 12:27
Beitrag #5


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Du hast das mit dem Mythos „Aussage gegen Aussage“ scheinbar auch noch nicht verstanden….


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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jan47
Beitrag 27.09.2024, 12:31
Beitrag #6


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OK, also kann ich zufallige Kennzeichen aufschreiben und der Polizei melden "Der ist heute morgen uber rot/zu schnell gefahren/falsch uberholt, etc" und der Fahrer bekommt dann einfach so, ohne dass ich irgendwelche Beweise liefer, ein Bussgeld?

Wohl kaum.
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ulm
Beitrag 27.09.2024, 13:02
Beitrag #7


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Deine Zeugenaussage ist der Beweis.
Deswegen sind Falschaussagen auch strafbar.
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jan47
Beitrag 27.09.2024, 13:31
Beitrag #8


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Wäre das so einfach, würde das Unschuldsprinzip untermauert, denn so könnte jeder jedem irgendwas vorwerfen, und der "Schuldige" müsste vor Gericht seine Unschuld beweisen, um den "Beweis" abzuwehren.

Und mal zur Realität zurück: Ich erinner mal an den Beitrag hier zu der Falschparken-App, wo von 1000 Verstössen (alle mit Beweisfotos) irgendwie nur ein paar Prozent bearbeitet wurden. Und hier wollt ihr mit einer mündlichen Aussage weiterkommen. Alles klar.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 27.09.2024, 21:09
Beitrag #9


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Zitat (jan47 @ 27.09.2024, 09:35) *
Womit willst du denn die Owis sonst beweisen? "Herr Polizist, ich schwore, der ist wirklich bei Rot drubergefahren"?


Wenn ein Autofahrer mehrmals nacheinander in einer Kolene überholt und dabei mehrmals die Überholten behindert, weil er in den Sicherheitsabstand fährt könnte man daraus einen Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr deuten?

Zitat (jan47 @ 27.09.2024, 12:57) *
Die Behorde sagt dann "Aussage gegen Aussage, kann man nicht nachweisen, Verfahren eingestellt".


Wenn Ich, mein Beifahrer und Fahrer und Beifahrer eines weiter hinten in der Kolone fahrenden Fahrzeuges als Zeuge aussagen sollte das wohl reichen.

Meine Frage war: "Soll ich die Dashcamaufnahme in der erste Anzeige erwähnen oder ist das kontraproduktiv?

Gruß
Jens

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 30.09.2024, 11:26
Bearbeitungsgrund: Unnötige Vollzitatate auf das Wesentliche reduziert


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jan47
Beitrag 27.09.2024, 21:59
Beitrag #10


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Die Aufnahme macht es den Behörden einfacher, sie haben direkt einen "harten" Beweis, dass zumindest jemand mit dem Fahrzeug die Tat begangen hat, das reicht ja schon mal um ein Anhörungsformular an den Halter zu schicken.

Und die sonst benötigte Zeugenbefragung macht auch unnötige Arbeit, die bei einem Video wegfällt.
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Rhein-Main
Beitrag 28.09.2024, 12:42
Beitrag #11


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Zitat (jan47 @ 27.09.2024, 14:31) *
Und hier wollt ihr mit einer mündlichen Aussage weiterkommen. Alles klar.

Ich empfehle dir dringend, dich in das Thema einzulesen. Dir sind allem Anschein nach grundlegende Verfahrensweisen unseres Rechtssystems unbekannt. Daher ist eine weitere Diskussion an dieser Stelle meines Erachtens nicht zielführend. wavey.gif

@ Noch?ohne_Punkte: Zu deiner Frage kann ich konkret nichts beitragen, empfehle jedoch, eventuell mal die Veröffentlichungen des Bayerischen Datenschutzbeauftragten mit Blick auf das Thema Dashcam zu überfliegen. Eventuell ist dort eine Tendenz zum Umgang mit diesem Thema erkennbar.
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Mueck
Beitrag 28.09.2024, 13:10
Beitrag #12


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Da sollte man aber aufs Datum achten: Vor oder nach dem Verfahren, dass er verloren hat.
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shortie
Beitrag 01.10.2024, 16:32
Beitrag #13


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Zitat (jan47 @ 27.09.2024, 21:59) *
das reicht ja schon mal um ein Anhörungsformular an den Halter zu schicken.

Nein, das reicht natürlich nicht.
Da ist allenfalls ein Zeugenbogen statthaft.

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