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> Mofa Prüfbescheinigung nachweis
LeoPat
Beitrag 27.09.2024, 19:53
Beitrag #1


Neuling


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Hallo miteinander,

es gibt ein Problem & zwar habe ich wo ich 15 Jahre alt war die Mofa Prüfbescheinigung gemacht gehabt.
Jetzt wurde mir die Klasse B wegen ner Sache entzogen.

Möchte mir jetzt nen Mofa Roller zulegen, nur leider habe ich die Mofa Prüfbescheinigung verloren.
Wie kann ich jetzt nachweisen, daß ich die Prüfbescheinigung mit 15 gemacht habe? (bin jetzt 43)

Habe schon die damalige Fahrschule kontaktiert, die meinten haben keine Unterlagen mehr...
Tüv Süd angeschrieben, die schrieben mir, daß nach 10 oder 15 Jahren die Daten gelöscht werden.

Was soll / kann ich jetzt machen?

Über ne Info wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße,
LeoPat
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Jens
Beitrag 28.09.2024, 05:43
Beitrag #2


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Eine neue Prüfbescheinigung machen? Wenn du die alte nicht mehr hast und es auch keine Unterlagen mehr über den damaligen Erwerb gibt, ist das wohl die einzige Möglichkeit.


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LeoPat
Beitrag 28.09.2024, 08:24
Beitrag #3


Neuling


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Guten Morgen.

Nee, mache die nicht nochmal, ich weiß ja, daß ich die schon hab.

Mein Vater kann das ja bezeugen, der soll ne Eidesstaatliche Versicherung unterschreiben.
Das kommt billiger. Kostet ca. 40,- & Prüfbescheinigung keine Ahnung wahrscheinlich mittlerweile 200 - 300 Euro.

Damals 190,- Deutsche Mark.

Zudem bin ich schon angehalten worden, da hab ich den Cops den Sachverhalt geschildert, daß ich die Prüfbescheinigung verloren hab.
Ist ja auch verständlich, die wär jetzt knapp 30 Jahre alt.

Naja, jedenfalls hab ich nen Mängelbericht bzw. ne Karte mit ner Frist zum vorzeigen auf`m Revier bekommen.
Dem bin ich nicht nachgegangen & dann kam nichts mehr...

Ich fahr weiter, bis ich wieder angehalten werde und dann schauen wir was diesmal passiert.

Schönes Wochenende euch allen...

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Jens
Beitrag 28.09.2024, 08:35
Beitrag #4


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Zitat (LeoPat @ 28.09.2024, 09:24) *
Mein Vater kann das ja bezeugen, der soll ne Eidesstaatliche Versicherung unterschreiben.
Und was soll das bringen? unsure.gif


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LeoPat
Beitrag 28.09.2024, 08:38
Beitrag #5


Neuling


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Das bekräftigt, daß ich die Prüfbescheinigung schon gemacht hab.

Aber egal, hab das hier gefunden:

Da für Mofas kein klassischer Führerschein erworben werden muss, sondern nur eine Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift § 21 StVG, nämlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht. Wer also ohne Prüfbescheinigung unterwegs ist, macht sich nicht strafbar, sondern zahlt lediglich ein Verwarngeld von 10 Euro. Stand: 21.08.2024

Schlimmsten Falls nen 10er abdrücken, damit kann ich leben.
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jan47
Beitrag 28.09.2024, 22:32
Beitrag #6


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Und das Mofa nach Hause schieben, wenn du Pech hast, und die Weiterfahrt untersagt wird. wink.gif
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