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> Aussageverweigerung Fahrer, nicht Halter
Naschkatze
Beitrag 28.09.2024, 13:41
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, Entschuldigung, ich kenn mich gar nicht aus und frage nur mal dumm.

Mein jüngster Sohn wurde mit 135 statt 100 auf der Autobahn geblitzt. Anhörungsbogen kam zu mir als Halterin. Dummerweise habe ich nicht von meinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch gemacht sad.gif

Mein Sohn hat jetzt in seinem Anhörungsbogen keine Aussage zur Sache gemacht. Nur seine Personalien beatätigt und weder "schuldig" noch "unschuldig" angekreuzt.

Wird er dann trotzdem den Bußgeldbescheid bekommen? Und muss er den dann auch bezahlen oder gibt es jetzt noch einen Ausweg? Es geht ja auch um einen Punkt.

Vielen Dank


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Freisinn
Beitrag 28.09.2024, 14:00
Beitrag #2


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Wenn er der Fahrer ist, wird er natürlich auch einen Bußgeldbescheid bekommen. Sollte er in der Probezeit sein, kommen auch die Probezeitmaßnahmen noch dazu.
Auch wenn du dein Zeugnisverweigerungsrecht genutzt hättest, wäre er als leiblicher Sohn mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ermittelt worden.
Einspruch und gerichtliche Entscheidung ist natürlich immer möglich.
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Q-Treiberin
Beitrag 28.09.2024, 14:45
Beitrag #3


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Zitat (Naschkatze @ 28.09.2024, 14:41) *
Wird er dann trotzdem den Bußgeldbescheid bekommen? Und muss er den dann auch bezahlen
2 x lautet die Antwort „selbstverständlich“….


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Naschkatze
Beitrag 28.09.2024, 15:08
Beitrag #4


Neuling


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Vielen Dank für eure Antworten.
Immerhin brauche ich mich wohl nicht zu sehr ärgern, dass ich von meinem Zeugenverweigerungsrecht keinen Gebrauch gemacht habe. Wäre es in einem zukünftigen Fall trotzdem ratsam, das zu machen?


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Q-Treiberin
Beitrag 28.09.2024, 15:27
Beitrag #5


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Wenn Du schreibst „ich habe ein Zeugnisverweigerungsrecht“, sagst Du dem Sachbearbeiter sofort „ey, Du musst nicht doll ermitteln, der „Täter“ ist in meiner direkten Familie zu finden…“

Sagst Du gar nichts, weil Dich der Brief zuuuufälligerweise nicht erreicht hat (gibt ja keinen Zustellnachweis), muss der SB ggf. weitere Ermittlungen anstellen.

Einen Nachteil hast Du dadurch nicht.


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ulm
Beitrag 28.09.2024, 16:42
Beitrag #6


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Zitat (Naschkatze @ 28.09.2024, 16:08) *
Immerhin brauche ich mich wohl nicht zu sehr ärgern, dass ich von meinem Zeugenverweigerungsrecht keinen Gebrauch gemacht habe. Wäre es in einem zukünftigen Fall trotzdem ratsam, das zu machen?

Alles richtig gemacht: Dein Sohn muss doch auch die Konsequenzen seines Handelns tragen.
Bei Tacho 140 bei erlaubt 100 sollte jedem Autofahrer auffallen, dass er erheblich schneller ist als der Rest.
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Naschkatze
Beitrag 28.09.2024, 20:03
Beitrag #7


Neuling


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Das ist richtig!


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GM_
Beitrag 28.09.2024, 21:20
Beitrag #8


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Explizit auf Zeugnisverweigerungsrecht berufen ist sowieso dumm, dann kann man auch gleich sagen: "Überprüfen Sie bitte meine Familie".

Es reicht völlig, wenn man den Fahrer auf dem Bild einfach nicht erkennt und weitere Fragen, z.B. wer sonst das Auto fährt, einfach nicht beantwortet. "Dazu kann ich nichts sagen." Ohne jede Begründung.

Falls der Sohn woanders wohnt hat er dann noch eine gewisse Chance.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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