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> Alkohol, Unfall mit 0,34 AAK was passiert?
Dalmi08
Beitrag 29.09.2024, 12:17
Beitrag #1


Neuling
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Hallo ich bin neu hier, möchte meinen Fall kurz vorstellen, da ich absolut nicht weiß was auf mich zukommt und wie ich reagieren soll.

Normalerweiße fahre ich nie, wenn ich etwas getrunken habe.
Ich habe auch einen Personenbeförderungsschein, deshalb ist mir bewusst, dass ich mir sowas eigentlich garnicht leisten kann.
Meine Frau war in der Arbeit und ist schwanger. Es war auch überhaupt nicht geplant, dass ich fahre.
Sie hat mich angerufen ich solle Sie von der Arbeit abholen, da sie schmerzen hat und es ihr nicht gut geht.
Ich habe in dem Moment überhaupt nicht drüber nachgedacht, da ich einfach nur Angst hatte um sie.
Es gab in der ersten Schwangerschaft schon komplikationen. Ich hatte in dem Moment ein absolutes Gedankenkarussel.

Zum Unfallhergang.
Ich fuhr in der Einbahnstraße hinter einem Transporter her zum Ende der Straße hin ordnete sich dieser nach rechts ein.
Da ich davon ausging, dass dieser nach rechts abbiegen will fuhr ich links an ihm vorbei, da ich links abbiegen wollte.
(Ich kann nicht sagen, ob der Transporter geblinkt hat)
Wir standen dann beide am Ende der Einbahnstraße, der Transporter fuhr los wollte links abbiegen und es kam seitlich zur Berührung beider Autos.

Polizei kam, und ließ mich pusten. Sagte dann, dass in der Einbahnstraße auch Fahrradfahrer beidseitig fahren dürfen und ich nicht links den Transporter überholen hätte dürfen.
Ich musste dann mit zur Blutentnahme, es wurde ein Verfahren wg Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. (Getrunken habe ich 2 Bier, sagte ich auch der Polizei so)

Kann mir hier jemand grob einen Überblick geben, was passieren kann??
Ich bin der Meinung, dass der Unfall auch "nüchtern" so passieren hätte können.

Strafe? Entziehung Führerschein? MPU?

Ich bereue das sehr, dass ich in diesen paar Sekunden die falsche Entscheidung getroffen habe.
Einträge in Registern oder Punkte habe ich nicht.

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Jens
Beitrag 29.09.2024, 13:07
Beitrag #2


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Falls der Unfall als Ausfallerscheindung gewertet wird, dann bist du ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3‰ im Bereich der vorgeworfenen Straftat. Als Folge droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperre von 10 bis 12 Monaten, eine Geldstrafe (etwa 40 bis 50 Tagessätze) und 3 Punkte. Den Schaden am Transporter wird deine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen, dich aber bis maximal 5000 Euro in Regress nehmen. Deinen eigenen Schaden wird eine eventuell vorhandene Vollkaskoversichrung nicht zahlen. Eine MPU würde ich nicht erwarten.

Du solltest vielleicht einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten, der vermutlich wesentlich besser argumentieren könnte, warum der Unfall nicht als alkoholbedingt gewertet sollte, als du das selber kannst. Natürlich ist auch ein Anwalt keine Garantie dafür, dass es letztendlich so kommt. Je niedriger die Blutalkoholkonzentration, desto besser dürfte die Chance stehen.

Ab einem Blutalkoholwert von mindestens 0,5‰ wärst du, auch wenn das Strafverfahren eingestellt werden sollte, im Bereich einer Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG), was dann einen Monat Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße und 2 Punkte zur Folge hätte,


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SeriousSam
Beitrag 29.09.2024, 14:14
Beitrag #3


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Wie lange vor dem Unfall bzw. der Blutentnahme hast du die 2 Bier getrunken?
Je nach zeitlichem Abstand wäre es möglich dass dein Blutwert noch unter 0,3 rutscht.
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Dalmi08
Beitrag 29.09.2024, 14:24
Beitrag #4


Neuling
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Zwischen Trinkende und Unfall waren ca 30 Minuten
Trinkanfang ca 13.10 Ende ca 14.30..
Unfall ca 15 Uhr
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Q-Treiberin
Beitrag 29.09.2024, 14:25
Beitrag #5


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Sind die 0,34 mg/l oder Promille?

Hast Du auf der Wache noch mal in das große Gerät gepustet?


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Dalmi08
Beitrag 29.09.2024, 14:31
Beitrag #6


Neuling
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Die 0,34 sind mg/l

Nein, ich habe nichts gemacht auf der Wache.
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Q-Treiberin
Beitrag 29.09.2024, 14:45
Beitrag #7


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Also dürfte sich Deine BAK auf über 0,5 Promille belaufen da man den Wert bei mg/l verdoppeln muss um auf die tatsächliche Promillezahl zu kommen.


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Dalmi08
Beitrag 29.09.2024, 14:55
Beitrag #8


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Das es mindestens eine Ordnungswidrigkeit ist, dass ist mir mehr als bewusst.
Damit "könnte" ich auch grade noch leben.
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ujgm
Beitrag 30.09.2024, 08:28
Beitrag #9


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Warum trinkt man Mittags schon Alkohol? Hast du etwa doch ein Alkoholproblem?

Was ist das für eine schwachsinnige Mengenangabe "2 Bier"?
2 kleine Kölschstangen a 0,2 l mit Leichtbier oder 2 große Flaschen Starkbier mit >10% ?

Wenn das 2 Stubbis normales Bier waren, hat du davon keine ~0,7 %0.
Du belügst dich irgendwie selber...
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ulm
Beitrag 30.09.2024, 08:30
Beitrag #10


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Moderativer Hinweis:
Diese berechtigten Fragen kann man auch ohne Kraftausdrücke stellen.
Wir sind ein Fachforum und wollen uns dann auch wie Fachleute ausdrücken.
Ein Stammtischniveau ist nicht unsere Welt.
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GM_
Beitrag 30.09.2024, 08:59
Beitrag #11


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2 Halbe bei einer Frau paßt schon zu 0,34 mg/l AAK.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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MsTaxi
Beitrag 30.09.2024, 10:14
Beitrag #12


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@Dalmi
Da @Jens schon etwas hinsichtlich der möglichen Konsequenzen geschrieben hat, möchte ich dich in Bezug auf die MPU beruhigen. Bei einem so geringen BAK, wie er bei dir anzunehmen ist, droht einem unbeschriebenen Blatt wie dir da nix.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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helmet lampshade
Beitrag 30.09.2024, 12:35
Beitrag #13


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Zitat (Dalmi08 @ 29.09.2024, 12:17) *
fuhr ich links an ihm vorbei, da ich links abbiegen wollte.
(Ich kann nicht sagen, ob der Transporter geblinkt hat)
Wir standen dann beide am Ende der Einbahnstraße, der Transporter fuhr los wollte links abbiegen und es kam seitlich zur Berührung beider Autos.
... Verfahren wg Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.

So ganz verstehe ich die Gefährdung hier nicht. Primärer Unfallverursacher scheint doch eher der Transporter zu sein, oder fehlt hier noch etwas?
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trunax
Beitrag 30.09.2024, 12:56
Beitrag #14


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So sehe ich das auch.
Man ordnet sich nicht rechts ein, um aus einer Einbahnstraße nach links abzubiegen. Wenn man dort mit Gegrnverkehr von Fahrrädern hätte rechnen müssen, dann hätte der Transporter zumindest mittig stehen müssen. Dann würden Sie nicht an ihm vorbeikommen. In meinen Augen, ist zum Unfall gekommen, weil Transporter von der rechten Straßenseite nach links abbog und deswegen ist fur mich die Frage, ob hier ein Zusammenhang zwischen der Alkoholisierung und Unfall besteht?
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Dalmi08
Beitrag 30.09.2024, 13:03
Beitrag #15


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Ja, in dieser Einbahnstraße, dürfen Radfahrer beidseitig fahren.
Also i.wie auch entgehen der Einbahnstraße.

Ich stand schon 100mal an der Einbahnstraße. Bis jetzt ist immer jeder rechts abgebogen, der sich rechts eingeordnet hat.
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helmet lampshade
Beitrag 30.09.2024, 14:51
Beitrag #16


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Dass man sich bei einer freigegebenen Einbahnstraße zum Linksabbiegen nicht scharf links einordnet ist logisch und rücksichtsvoll. Bei einer nicht freigegebenen Einbahnstraße ist es aber vorgeschrieben. Insofern sehe ich da keinen groben Fehler, wenn man die Freigabe übersehen hat und sich so einordnet wie es ohne Freigabe richtig wäre,, solange man keine Radfahrer gefährdet
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Dalmi08
Beitrag 30.09.2024, 15:14
Beitrag #17


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Ein Radfahrer war zu diesem Zeitpunkt nicht da.
Auch war mir diese Einordnung so nicht bekannt.

Es geht ja vielmehr um den Transporter, der sich vor mir rechts eingeordnet hat und dann einfach links abgebogen ist als ich neben ihm stand. (Selbstverständlich hat er nicht geschaut)

Hätte er sich mittig eingeordnet, hätte ich schon garnicht ihn überholen können.
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Dalmi08
Beitrag 30.09.2024, 18:19
Beitrag #18


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Wahrscheinlich wäre es wohl sinnvoller über die
Rechtsschutzversicherung einen Anwalt einzuschalten?
So klar wie die Polizei die Lage sieht, scheint sie ja nicht zu sein, wie ich Euren Aussagen entnehmen kann
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Jens
Beitrag 30.09.2024, 18:50
Beitrag #19


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Ja, einen Anwalt hatte ich ja bereits in meiner ersten Antwort empfohlen.


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Dalmi08
Beitrag 30.09.2024, 19:10
Beitrag #20


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Ja das werde ich morgen machen.
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Dalmi08
Beitrag 01.10.2024, 16:55
Beitrag #21


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Einen Anwalt habe ich kontaktiert, aber Termin erst nächste Woche.
Kann auch vor Ende des Verfahrens schon die FE vorläufig entzogen werden?
Oder erst wenn das Verfahren beendet ist? Wie wahrscheinlich ist sowas?
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Jens
Beitrag 01.10.2024, 17:05
Beitrag #22


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Hast du deinen Führerschein noch?
Üblicherweise wird der sofort durch die Polizei beschlagnahmt / vorläufig entzogen.


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Dalmi08
Beitrag 01.10.2024, 17:07
Beitrag #23


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Ja, meinen Führerschein habe ich.
Ich wohne im Norden, vielleicht ist das hier anders
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wbettcher
Beitrag 03.10.2024, 16:10
Beitrag #24


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Das mit der Einbahnstraße und den Radfahrern verstehe ich nicht. In § 9 (1) StVO heißt es dazu: "...wer nach links abbiegen will, [hat sich] bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, ...". Da steht nichts von Radfahrern. Klar ist lediglich, dass ich einem Radfahrer, der mir entgegenkommt, nicht den Weg versperren darf - aber doch deswegen nicht so fahren muss, dass auch ein Radfahrer, den ich noch gar nicht sehe, an mir vorbeifahren kann. Dieses Prinzip der abstrakten Rücksichtnahme - so nenne ich es mal - passt nicht zur StVO. Sonst müsste ich doch jedesmal, wenn ich abbiege und dabei keine Vorfahrt habe, so fahren, dass ein Bus oder ein 40-t-Zug an mir vorbeifahren könnte, auch, wenn so ein Fahrzeug nicht zu sehen ist.

Nach den Schilderungen des TE sehe ich im Übrigen höchstens den Vorwurf, er habe gar nicht erkannt, dass die Straße für Radfahrer freigegeben ist (wenn er das so ausgesagt hat). Aber ist das Nichterkennen von Verkehrszeichen (ohne weitere Folgen) schon ein alkoholbedingter Fahrfehler? Dabei setze ich voraus, dass er sich an dieser Stelle legal links neben dem rechts stehenden Fahrzeug hätte einordnen dürfen.
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Dalmi08
Beitrag 04.10.2024, 07:49
Beitrag #25


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Ich habe nicht gewusst, dass in der Einbahnstraße auch Fahrräder entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen. Das war früher auch nicht so, wurde scheinbar letztes Jahr geändert.
Könnte das ein gutes Zeichen sein, dass mir die FE nicht abgenommen wurde?
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Jens
Beitrag 04.10.2024, 09:26
Beitrag #26


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Zitat (Dalmi08 @ 04.10.2024, 08:49) *
Das war früher auch nicht so, wurde scheinbar letztes Jahr geändert.

Nicht ganz. Dass Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben werden können, wurde zu 1. September 1997 eingeführt.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.10.2024, 09:37
Beitrag #27


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Zitat (Dalmi08 @ 04.10.2024, 08:49) *
Ich habe nicht gewusst, dass in der Einbahnstraße auch Fahrräder entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen.

Um die Aussage von @Jens zu verdeutlichen:
Radfahrer dürfen DANN in Einbahnstraßenentgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren, wenn diese "falsche" Fahrtrichtung ausdrücklich für Radfahrer freigegeben ist.
Ist die "falsche" Fahrtrichtung dagegen NICHT für Radfahrer freigegeben, dürfen sie dort auch nicht in "falscher" Richtung fahren.

Nichtsdestotrotz darf ein Autofahrer einen falschfahrenden Radfahrer dennoch nicht über den Haufen fahren.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Dalmi08
Beitrag 04.10.2024, 09:44
Beitrag #28


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Ja, das habe ich schon verstanden.
In dieser Einbahnstraße durften Radfahrer bis vor 1 Jahr nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren. Das wusste ich nicht, dass jetzt ein anderes Verkehrszeichen da ist.
Aber kann jemand beurteilen, warum die FE nicht abgenommen wurde?
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Jens
Beitrag 04.10.2024, 10:41
Beitrag #29


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Zitat (Dalmi08 @ 04.10.2024, 10:44) *
In dieser Einbahnstraße durften Radfahrer bis vor 1 Jahr nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren. Das wusste ich nicht, dass jetzt ein anderes Verkehrszeichen da ist.
Sorry, da hatte ich dich falsch verstanden. blushing.gif

Zitat (Dalmi08 @ 04.10.2024, 10:44) *
Aber kann jemand beurteilen, warum die FE nicht abgenommen wurde?
Nicht wirklich. Normalerweise ist das "Standard", dass bei Verdacht auf eine strafbare Trunkenheitsfahrt der Führerschein sofort beschlagnahmt wird. Hattest du den denn dabei beim Unfall und auch der Polizei gezeigt?


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F117
Beitrag 04.10.2024, 11:04
Beitrag #30


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Wenn es einen Unfallbericht der Polizei gibt, hat jeder Beteiligte einen Durchschlag davon. Stellt sich die Frage, ob der TE da an (01) oder (02) geführt wird, was ein Hinweis ist, wen der beiden die Rennleitung als den Verursacher ansieht. Was sagt der TE?


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Dalmi08
Beitrag 04.10.2024, 11:32
Beitrag #31


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Ich hatte aus Sorge um meine Frau sogar mein
Portemonnaie zuhause liegen lassen.(Ich gehe eig niemals ohne Portemonnaie aus dem Haus)
Auch hatte ich an dem Tag meinen 2ten Urlaubstag vom restlichen Jahresurlaub, ich würde sonst nie vormittags etwas trinken und fahren schon garnicht.

Ich habe am nächsten Tag mit der Sachbearbeiterin der Polizei telefoniert, die sagte sie beurteilt die Sache mit meinem Führerschein nicht und kann mir auch nicht sagen was passiert.

Nein, einen Unfallbericht habe ich nicht.

Aber Ihr habt Erfahrung, wie würdet Ihr die ganze Sache beurteilen?



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Jens
Beitrag 04.10.2024, 11:56
Beitrag #32


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Dann hast du den FS noch, weil du ihn beim Unfall nicht dabei hattest.

Da die Polizei dir ein Fehlverhalten vorgeworfen hat:
Zitat (Dalmi08 @ 29.09.2024, 13:17) *
Polizei kam, und ließ mich pusten. Sagte dann, dass in der Einbahnstraße auch Fahrradfahrer beidseitig fahren dürfen und ich nicht links den Transporter überholen hätte dürfen.
vermute ich, dass sie dich dich auch als Unfallverursacher (01) aufgenommen hat.

Wenn der Unfall tatsächlich als Straftat weiterverfolgt wird, würde ich davon ausgehen, dass demnächst die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wird.


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Dalmi08
Beitrag 04.10.2024, 12:05
Beitrag #33


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Ich hoffe, der Anwalt kann mir da weiterhelfen, dass es nicht verfolgt wird, da ich mich nicht als "alleinige" Verursacher sehe. (Sofern man das alkoholbedingte außen vor lässt)
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Jens
Beitrag 04.10.2024, 12:14
Beitrag #34


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Wichtig ist, dass der Anwalt es hinbekommt, die Bewertung des Unfalls als alkoholbedingte Ausfallerscheinung vom Tisch zu bekommen, sprich darzustellen, dass das nüchtern genauso passiert wäre.


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hk_do
Beitrag 04.10.2024, 19:32
Beitrag #35


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Zitat (Dalmi08 @ 04.10.2024, 10:44) *
Das wusste ich nicht, dass jetzt ein anderes Verkehrszeichen da ist.


Wenn du das als Rechtfertigung vorträgst könnte jemand auf die Idee kommen zu fragen:

"Warum hast du das Schild nicht gesehen, hat der Alkohol deinen Blick getrübt?"

think.gif

(ja, 'neue' VZ auf gewohnten Strecken werden auch von nüchternen VT regelmäßig nicht bemerkt. Aber bei denen stellt sich ja auch die o.g. Frage nicht...)

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Dalmi08
Beitrag 04.10.2024, 19:38
Beitrag #36


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Ich verstehe Dich schon was Du meinst.
Auslegen kann man es immer so oder so.
Der Anwalt wird sicher wissen was zu tun ist. Hoffe ich zumindest
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wbettcher
Beitrag 05.10.2024, 09:48
Beitrag #37


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Die Frage stellte sich mir vorher auch schon: Kann es ein 'alkoholbedingter Fahrfehler' sein, wenn ich etwas nicht wahrgenommen habe, ohne dass daraus für mich etwas konkretes folgt? Das Zusatzschild, das Radfahrern das Befahren einer Einbahnstraße in beiden Richtungen erlaubt, richtet sich zunächst an die Radfahrer selbst. Als Autofahrer darf ich auch dann, wenn mir ein Radfahrer 'unerlaubt' entgegenkommt, diesen Radfahrer nicht 'über den Haufen fahren'. Ich muss nur mein Fahrverhalten darauf ausrichten, dass mir eventuell ein Radfahrer entgegenkommt. Ordnungsrechtlich relevant wird das Zusatzschild für den Autofahrer erst dann, wenn er einen Radfahrer (konkret) behindert, gefährdet oder schädigt. Wenn er etwa so weit links fährt, dass ein entgegenkommender Radfahrer auf den Gehweg ausweichen muss.

Gegenbeispiel zum alkoholbedingten Fahrfehler: Angenommen, ein Autofahrer wird mit 0,4 Promille angehalten und von der Polizei gefragt: Haben Sie dort eben das Zeichen 'Überholverbot' gesehen (Der Autofahrer wollte nicht Überholen und hat es auch nicht), und antwortet wahrheitsgemäß 'nein'. Wo wäre dann der Fahrfehler?

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 05.10.2024, 09:55
Bearbeitungsgrund: doppelten Text entfernt
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Jens
Beitrag 05.10.2024, 09:52
Beitrag #38


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Zitat (wbettcher @ 05.10.2024, 10:45) *
Das Zusatzschild, das Radfahrern das Befahren einer Einbahnstraße in beiden Richtungen erlaubt, richtet sich zunächst an die Radfahrer selbst.

Das stimmt so nicht. Das Zusatzzeichen welches unter dem Zeichen 220 angebracht wird, wenn in der Einbahnstraße Radverkehr in der Gegenrichtung zugelassen ist, bedeutet:
Zitat (Anlage 2 StVO)
Wer ein Fahrzeug führt, muss beim Einbiegen und im Verlauf einer Einbahnstraße auf Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV entgegen der Fahrtrichtung achten.

Es richtet sich also an die Verkehrsteilnehmer, welche die Einbahnstraße in der vorgegebenen Fahrtrichtung befahren.


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Dalmi08
Beitrag 05.10.2024, 11:57
Beitrag #39


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Hätte sich nicht der vor mir fahrende Transporter-Fahrer einfach mittig einordnen müssen wenn er links abbiegt? Dann hätte er die Straße blockiert und ich hätte ihn nicht überholen können.. Ich ging irrtümlich davon aus, dass er nach rechts abbiegt.

Es gibt sogar einen LKW Fahrer der das ganze beobachtet hat. Dieser sagte auch nach dem Zusammenstoß, was der Transporter Fahrer jetzt eigentlich für ein Problem gehabt hat??
Die Polizei hat die Aussage des LKW Fahrers nicht interessiert, sie haben gesagt er kann weiterfahren
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Dalmi08
Beitrag 15.10.2024, 20:03
Beitrag #40


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Ich habe inzwischen Mitteilung meiner KFZ Versicherung bekommen, dass sie den Schaden reguliert haben. Aber i.wie nur zu 30 Prozent, da sie 70 Prozent der Schuld dem Anspruchsteller gegeben haben.
Hat dies was zu heißen?

Anwalt hat Akteneinsicht beantragt, aber das wird ein paar Wochen dauern.
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Dalmi08
Beitrag 20.10.2024, 17:35
Beitrag #41


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0,52 kam dabei raus. Das wurde mir mitgeteilt
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Jens
Beitrag 20.10.2024, 18:03
Beitrag #42


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0,52 was? Promille oder mg/l?
Hast du schon eine Anhörung bekommen? Hast du deinen Führerschein noch?
Was sagt der Anwalt?


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Dalmi08
Beitrag 20.10.2024, 18:10
Beitrag #43


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Achso, ja die 0,52 sind BAK...
Führerschein habe ich noch.

Der Anwalt sieht eigentlich die überwiegende Schuld beim anderen.
Er meinte auch etwas von doppelter Rückschau Verstoß und das der andere letztendlich beim abbiegen an ein "stehendes" Auto gestoßen hat und das er mich hätte sehen müssen. Bzw findet er auch, dass ich mich nach Stvo nicht falsch eingeordnet habe.
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Jens
Beitrag 20.10.2024, 18:19
Beitrag #44


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Zitat (Dalmi08 @ 20.10.2024, 19:10) *
Achso, ja die 0,52 sind BAK...
Ja... aber in welcher Einheit? think.gif

Zitat (Dalmi08 @ 20.10.2024, 19:10) *
Der Anwalt sieht eigentlich die überwiegende Schuld beim anderen.
Und was sagt er zum Unfall als alkoholbedingte Ausfallerscheinung? Das ist doch der entscheidende Punkt.


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Dalmi08
Beitrag 20.10.2024, 18:28
Beitrag #45


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0,52 Promille...

Er meinte, dass es nüchtern genau so passiert wäre, da die Stelle für Unfälle auch bekannt ist.
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Jens
Beitrag 20.10.2024, 18:39
Beitrag #46


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Das klingt ja schon mal nicht schlecht. Wenn er es schafft, dass Staatsanwaltschaft bzw. Gericht diese Einschätzung teilen, dann kämst du mit einem blauen Auge (ein Monat Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße und 2 Punkten) davon.


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Dalmi08
Beitrag 20.10.2024, 18:46
Beitrag #47


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Eine Lehre ist es mir so oder so..
Er meinte, wenn ich bereits Einträge im FAER gehabt hätte, dann würde es wesentlich schlechter aussehen. Ich hoffe das beste
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Explosiv
Beitrag 21.10.2024, 07:27
Beitrag #48


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Wir drücken die Daumen und sind gespannt, was dabei rauskommt.


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