Führerscheinantrag - Bekommt man die Unterlagen wieder zurück? |
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Führerscheinantrag - Bekommt man die Unterlagen wieder zurück? |
30.09.2024, 12:42
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 07.07.2012 Mitglieds-Nr.: 64865 |
Ich möchte bald einen Führerscheinantrag für die Klasse BE stellen. Meine Frage wäre, ob ich die Unterlagen, die ich dem Antrag beifügen muss, nach Vorlage wieder zurückbekomme? Ok, das ich meinen Personalausweis und meinen Führerschein wieder zurückbekomme ist klar. Aber was ist mit dem Erste Hilfe Nachweis bzw. Mit der ärztlichen Bescheinigung über mein Sehvermögen? Werden diese nach Einsichtnahme wieder zurückgegeben? Hintergrund ist folgender: Der Erwerb der FS-Klasse BE ist nur ein „Zwischenziel“, da ich letztendlich eine Ausbildung zum Fahrlehrer beginnen will. Deswegen habe ich mir auch gleich die Bescheinigungen entsprechend der FS-Klasse C1 ausstellen lassen, da ja diese gem. § 4 FahrlG für den Antrag auf die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE benötigt werden. Da die Bescheinigungen gem. § 4 FahrlG ein Jahr lang anerkannt werden, wäre es extrem blöd wenn ich in 2 bis 3 Monaten beim Antrag für den Fahrlehrerschein wieder sämtliche Unterlagen neu beschaffen darf plus den wieder dafür fälligen Gebühren, weil mir diese nicht zurückgegeben wurden und plötzlich „weg“ sind…sowas soll ja bei den Führerscheinstellen schon mal vorgekommen sein… Haben die Experte hier evtl. Einen Tipp für mich? Sollte ich das „Problem“ beim Führerscheinantrag mal mit dem Sachbearbeiter besprechen? Schon mal vielen Dank für eure Antwort :-) |
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30.09.2024, 13:32
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Die gibt es eigentlich nicht zuruck aber die bleiben in deiner FS-Akte im Amt, dh. beim nachsten Antrag brauchst du die nicht dazugeben, da die ja schon vorhanden sind.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:36 |