Schadenszahlung bei Kfz-Vollkaskoversicherung, Ermittlung des Fahrzeugwertes vor dem Unfall |
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Schadenszahlung bei Kfz-Vollkaskoversicherung, Ermittlung des Fahrzeugwertes vor dem Unfall |
02.10.2024, 08:43
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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 31.07.2019 Mitglieds-Nr.: 85576 |
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02.10.2024, 08:55
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 |
Der Wert vor dem Zweitschaden läge dann bei ca. 1.760 € - minus drei Monate Abnützung - vielleicht bei nur 1.700 € oder 1.660 € ? ---- So wird das sein. Und mit der defekten Türe liegt der Restwert sicher auch noch bei 1.000 Euro oder mehr, so dass du bestenfalls ein paar Hunderter für die defekte Türe bekommst. |
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02.10.2024, 08:56
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 320 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Zitat Wird die Kfz-Versicherung versuchen, den Wert des Autos ohne Reparatur des Erstschadens anzusetzen? Ja wie denn sonst? Wenn da ein Gutachter vorbeikommt sagt der doch nicht das Auto ist 6000 Euro wert, wenn es das eindeutig nicht ist. Zitat Oder habe ich das Recht - den Reparaturwert für den Erstschaden - dem Autowert vor Entstehung des Zweitschadens hinzuzufügen? Du hast das Geld aus der Versicherung in die eigene Tasche gesteckt, statt den Wert des Autos wieder zu heben. Also naturlich nicht. |
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02.10.2024, 10:36
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 186 Beigetreten: 12.04.2006 Wohnort: OWL Mitglieds-Nr.: 18415 |
Aber wenn da wirklich soviel kaputt ist, willst du doch nicht ernsthaft eine Tür in der Werkstatt einbauen lassen? Du holst dir eine Tür vom Schrotter, und kassierst wieder von der Versicherung. So der Plan. Das funktioniert aber irgendwann nicht mehr, wenn das Auto ringsum platt ist...
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02.10.2024, 12:03
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 31.07.2019 Mitglieds-Nr.: 85576 |
Ich habe das Geld von der Versicherung nicht in die eigene Tasche gesteckt, wie jemand hier geschrieben hat. Der Betrag von 4.200 € hat für die Reparatur nicht ausgereicht. Mehrmals habe ich einen Karosserie-Bauer gesucht. Der Werkstattinhaber hat gesagt, dass ich zunächst zwei Türen (für die rechte Seite) auf dem Gebrauchtmarkt kaufen soll, danach würde er diese einbauen wollen. Das war alles nicht so einfach. Der Zweitschaden kam schon nach drei Monaten. Es ist zumindest möglich, dass der Reparaturwert für den Erstschaden dem Wert des Autos hinzugerechnet wird. Das Auto sollte noch repariert werden. Der zweite Unfall kam vor der Reparatur des Erstschadens. Bislang konnte dieses Problem nicht geklärt werden.
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02.10.2024, 12:32
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 320 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Wenn die Versicherung weniger zahlt als der Schaden tatsächlich kostet, holt man sich einen Gutachter.
Wird jetzt halt schwer den ersten Schaden richtig zu bepreisen wenn ein neuer dazukam. Falls die Werte der Versicherung gestimmt hatten, konnte man sich ja auch ein neues gebrauchtes Auto für den Schadenersatz+Restwert kaufen... |
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02.10.2024, 12:43
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1328 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
Zitat Das Auto sollte noch repariert werden. Der zweite Unfall kam vor der Reparatur des Erstschadens. Also hast du doch die 4.200 Euro noch (sagen wir mal abzüglich der gekauften Türen - die aber auch noch vorhanden sind).Ich schließe mich dem oben gesagten an, der neue Schaden beläuft sich auf so gut wie nichts, wenn man auch den Restwert und die Selbstbeteiligung mit einbezieht. Übrigens würde ich den 2. Unfall nicht so ohne weiteres glauben, das hört sich fingiert an ... Stefan |
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03.10.2024, 11:42
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30537 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich habe das Geld von der Versicherung nicht in die eigene Tasche gesteckt Du hast das Geld doch aber von der Versicherung bekommen, schreibst du zumindest: Als Schadensersatz erhielt ich eine Versicherungszahlung von knapp über 4.200 €. Was hast du denn damit gemacht, wenn du es nicht behalten ( = "in die eigene Tasche gesteckt") hast? Verschenkt? Gespendet? Verbrannt? Zurückgegeben? -------------------- |
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03.10.2024, 13:26
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1893 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Ich frage mich die ganze Zeit, wer diese Zahlen festgelegt hat
da die Reparaturkosten zwischen 6.000 € und womöglich etwas über 7.000 € gelegen hätten Ein Gutachten (insbesondere das eines unabhängigen Sachverständigen) kann das ja nicht gewesen sein. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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03.10.2024, 16:49
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7423 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Wenn du bei einem Vollkaskoschaden ohne Not einen unabhängigen Gutachter beauftragst (wieso eigentlich unabhängig? Der vertritt doch auch die Interessen des Auftraggebers...), dann fressen die Kosten dafür ja schon einen guten Teil der zu erwartenden Auszahlungssumme.
Vermutlich hat der von der Versicherung beauftragte Sachverständige mal grob überlegt "zwei Türen und der Kotflügel machen je 2.000 bis 2.500 Euro, damit ist es auf jeden Fall ein Totalschaden" und sich dann auf die Ermittlung der für die Regulierung ausreichenden Werte WBW und RW beschränkt. Spannend wäre es dann geworden, wenn der TE eine Rechnung über z.B. 6.200 Euro vorgelegt und behauptet hätte, diese Reparatur sei vollständig sach- und fachgerecht erfolgt. Wie hätte die Versicherung das dann prüfen wollen, ohne Gutachten? Aber möglicherweise gibt es in den AKB des TE die Option "Bezahlung der Reparatur laut Rechnung bis zur Grenze des WBW" nicht. |
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04.10.2024, 11:01
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1893 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Das weiß ich alles, es war auch nicht die Frage, ob der TE ein solches Gutachten selbst erstellen lassen hat, sondern woher die Zahlen, die er genannt hat, stammen.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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04.10.2024, 19:28
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7423 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Im Kaskofall dürfte es die Regel sein, dass die Versicherung selbst die Zahlen "liefert". Entweder nach Aktenlage vom Schreibtisch aus, oder durch Beauftragung eines Sachverständigen.
Insofern würde ich nicht mit "unabhängigen" Zahlen rechnen, wenn das nicht explizit erwähnt wurde. |
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04.10.2024, 21:09
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1893 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Auch ein Versicherungs-eigener Gutachter schreibt nicht "6000-7000 oder auch mehr" in sein Gutachten ... ich frage immer noch, woher die Zahlen und Angaben stammen. Irgendetwas stimmt da doch ganz und gar nicht.
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04.10.2024, 23:52
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7423 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Vielleicht hat sein Auftraggeber ja vorgegeben, bei offensichtlichen Totalschäden (also am liebsten: immer) den Schaden nur grob zu schätzen und nur für WBW und RW konkrete Zahlen zu liefern? Da könnte man doch dann das Honorar noch etwas sparsamer kalkulieren...
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05.10.2024, 18:57
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1893 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Bei WBW 6200 und Schaden 6-7000 ist das alles andere als ein offensichtlicher Totalschaden. Alles etwas an den berühmten Haaren ... oder nicht?
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05.10.2024, 22:30
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7423 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:20 |