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> Abschleppkosten und Verwarnungsgeld, Stadt missachtet Bundesrecht
Jimbob1
Beitrag 02.10.2024, 12:21
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Gemeinde!

Ich soll Umsetzungskosten von 400 EUR an die Stadt (nahe Braunschweig)
zzgl. 40 EUR fürs Falschparken bezahlen, und man gibt mir ausschließlich die
Möglichkeit, dagegen zu klagen; also kein Widerspruch möglich.

Es wurde ein temporäres Verbotsschild aufgestellt, durch mein FZ wohl ein
Reinigungsmobil behindert. Nur: ich war gar nicht der Fahrer...

"Bundesverfassungsgericht vom 17. Mai 2024 - 2 BvR 1457/23" sagt da klar,
dass ich als nichtverantwortlicher Halter nicht zur Rechenschaft gezogen werden
kann, auch wenn der Fahrer nicht benannt wird.

Die Stadt missachtet das Urteil aus Karlsruhe, besteht auf Klage oder zahlen.
Ich weiß nicht, wer den Wagen dort als Letzter abgestellt, hat - ich weiß es
wirklich nicht.

Hängt mit meiner schwerstbehinderten Frau zusammen, die neben mir auch
andere Fahrer hat. Wen an diesem Tag, bekomme ich nicht heraus. Das alles
spielt im besagten Urteil auch keine Rolle.

Muss ich wirklich klagen, vielleicht bis Karlsruhe, und unnötig Steuergelder
verschwenden, da ja das BG wohl kaum gegen seine eigenen Urteile
rechtsprechen wird? Nur damit man mich schikanieren kann?

Will keine Rechtsberatung, aber eure Sichtweise interessiert mich, und könnte
mir helfen (und anderen). Ist auch so, dass ich Rente beziehe, noch unterhalb
der Sozialgrenze, und selbst schwer krank bin. Das Ganze würde mich extrem
belasten...

Danke schon mal im Voraus,


beste Grüße
JimBob
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jan47
Beitrag 02.10.2024, 12:46
Beitrag #2


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Hast du einen Kostenbescheid erhalten? Da sollte generell ein Widerspruch moglich sein. Definitiv gegen das Bussgeld, da kann man nicht die moglichkeit zu widersprechen ausschliessen.
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Jimbob1
Beitrag 02.10.2024, 13:41
Beitrag #3


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Ja, dem Verwarnungsgeld habe ich widersprochen (noch offen); aber die Sache
mit der Umsetzung zerreißt mich.

Nach "§ 31 (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die
Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden"
eben auch für Behörden bindend.

Können die trotzdem machen, was sie wollen? Einen Leiter der Abteilung gibt es
(angeblich) nicht (Stelle offen), die Anfrage nach dem Vorgesetzten bleibt
unbeantwortet. Aber den muss es ja geben...

Die lassen einen am langen Arm verhungern. Wer im Recht ist, braucht keineMachtspiele.
Was müsste ich tun, um Klage in Braunschweig beim Verwaltungsgericht zu erheben?


Gruß, JimBob
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ulm
Beitrag 02.10.2024, 13:49
Beitrag #4


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Es wäre in dem Fall wohl sinnvoll, erst einmal den anonymisierten Kostenbescheid zu sehen, um Dir antworten zu können.
FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern
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Jimbob1
Beitrag 02.10.2024, 14:25
Beitrag #5


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https://www.directupload.eu/file/d/8695/3xgutdtg_jpg.htm
https://www.directupload.eu/file/d/8695/j3gbg4ac_jpg.htm

2 Seiten...
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auchdasnoch
Beitrag 02.10.2024, 14:59
Beitrag #6


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Zitat (Jimbob1 @ 02.10.2024, 13:21) *
"Bundesverfassungsgericht vom 17. Mai 2024 - 2 BvR 1457/23" sagt da klar,
dass ich als nichtverantwortlicher Halter nicht zur Rechenschaft gezogen werden
kann, auch wenn der Fahrer nicht benannt wird.

Das hat doch mit Deinem Anliegen überhaupt nichts zu tun. Das Bundesverfassungsgericht sagt doch nur, dass bei unbekanntem Fahrer kein Bußgeldbescheid gegen den Halter erlassen werden darf. Das hat aber nichts mit den Abschleppkosten bei einer Umsetzung zu tun. Da haftest Du als Fahrzeughalter.
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Jimbob1
Beitrag 02.10.2024, 15:11
Beitrag #7


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Sicher? Kann doch nicht sein; würde doch gegen das Willkürverbot verstoßen! Ich bin verantwortlich, oder bin es nicht...

Warum sagt mir das Amt das nicht so, sondern wartet, bis ich klage? Damit ich noch mehr Kosten habe?

Warum wird das Bußgeld verhängt, wo doch das Urteil schon bald ein halbes Jahr alt ist. Das sagt doch
alles über die Abzockermentalität vom Amt...

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.10.2024, 15:19
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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ulm
Beitrag 02.10.2024, 15:23
Beitrag #8


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Die Festsetzung geht in meinen Augen soweit in Ordnung.

Zitat (Jimbob1 @ 02.10.2024, 13:21) *
Hängt mit meiner schwerstbehinderten Frau zusammen, die neben mir auch andere Fahrer hat. Wen an diesem Tag, bekomme ich nicht heraus.
Das ist tatsächlich nicht das Problem der Behörde, das ist Dein Problem.
Als Halter hast Du Pflichten! Du darfst beispielsweise niemandem Dein Fahrzeug anvertrauen, der keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Bei Dir geht es dann so weit, dass Du gar nicht weisst, wer wann Dein Fahrzeug nutzt?


Und Du vermischt hier einige Sachverhalte. Im Ergebnis kommt bei Dir Blödsinn raus, nämlich die "Abzockermentalität vom Amt". ranting.gif
Wir gehen, mangels anderer Infos, davon aus, dass zum Zeitpunkt des bestellen Deines Fahrzeuges das Haltverbot ausgeschildert war.
Der Fahrer hat dann gegen das Haltverbot verstoßen und dafür möchte die Bußgeldstelle 40 Euro vom verantwortlichen Fahrer. Der Halter muss diese 40 Euro nicht bezahlen. Der Halter kann aber mit 23,50 Euro belegt werden, wenn er den verantwortlichen Fahrer nicht nennen will oder kann.

Zusätzlich hat das abgestellte Fahrzeug andere behindert. Da ist dann das Abschleppen, je nach Situation, zwischen sinnvoll und zwingend erforderlich. Das kann eine negative Vorbildwirkung sein genauso wie das Verhindern von Arbeiten im Straßenraum. Wie soll denn die Fahrbahn gereinigt werden, wenn dort ein Fahrzeug parkt?
Und für diese Abschleppmaßnahme hast Du die Festsetzung erhalten. Da haften Fahrer und Halter gesamtschuldnerisch.
Da werden die angefallenen Kosten des Abschleppens weitergereicht und beispielsweise das Porto (3,50 Euro), da ist keine einzige "Abzocke"-Position enthalten.
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auchdasnoch
Beitrag 02.10.2024, 15:24
Beitrag #9


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Hier ist das Urteil zu finden. Es ging um ein Bußgeld in Höhe von 30€. Abgesleppt wurde das Fahrzeug in jenem Fall nicht, weswegen auch nicht über Abschleppkosten zu entscheiden gewesen ist.

Mit Willkür hat das nichts zu tun. Der Fahrzeughalter hat nunmal eine gewisse Verantwortung, wenn durch sein Fahrzeug Schäden oder Probleme entstehen. Verursacht ein fremder Fahrer mit Deinem Fahrzeug einen Unfall, dann haftest Du zusammen mit Deiner Versicherung für den entstandenen Fremdschaden.

Wird Dein Auto, egal von wem, verbotswidrig geparkt und muss entfernt werden, weil es z.B. eine Behinderung oder Gefährdung darstellt, dann zahlt natürlich nicht der Steuerzahler die Abschleppkosten, sondern Du als verantwortlicher Fahrzeughalter. Lediglich das Buß- oder Verwarngeld musst Du nicht zahlen, wenn Dir die Tat nicht nachgewiesen werden kann. Aber auch dann zahlst Du als Fahrzeughalter die Verfahrenskosten in Höhe von 23,50€.

Du kannst also nicht bestraft werden, wenn Dir keine Schuld nachgewiesen werden kann. Du bist aber dennoch als Halter für Dein Fahrzeug verantwortlich. Wäre ja sonst auch viel zu einfach sich immer aus der Verantwortung zu stehlen.
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blackdodge
Beitrag 02.10.2024, 18:02
Beitrag #10


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@ Ulm hat meiner Meinung nach die geltende Rechtslage am genauesten geschildert.


Der Fahrzeughalter haftet für die Verfahrenskosten zur Ermittlung des Fahrzeugführers wie auch und das vollständig für die Kosten der Umsetzung.

Hier gilt das Urteil es BVerfG nicht.

Übrigens, aufgestellte mobile Verkehrszeichen heben die Rechtslage der fest installierten Zeichen auf, ändern diese und die unwirksamen Schilder müssen nicht mehr abgedeckt werden.


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Jimbob1
Beitrag 02.10.2024, 18:16
Beitrag #11


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Zitat (blackdodge @ 02.10.2024, 19:02) *
Hier gilt das Urteil es BVerfG nicht.


Glaubst du das, oder weiß du es als beruflich Involvierter?

@Ulm
Frechheit, mir "Blödsinn" zu unterstellen. Bei dir hat wohl was an der
Erziehung gehakt...

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.10.2024, 18:52
Bearbeitungsgrund: Zitat erkennbar gemacht
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mir
Beitrag 02.10.2024, 18:41
Beitrag #12


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Du musst unterscheiden zwischen Bußgeld und Abschleppkosten. Ersteres ist nur gegen den Fahrer möglich, und darum drehte sich die BVerfG-Entscheidung. Es geht aber um die Abschleppkosten.

Das Fahrzeug musste abgeschleppt werden, da es im Weg stand. Irgendwer muss die Kosten dafür zahlen. Warum sollte das die Allgemeinheit tun? In Niedersachsen (wahrscheinlich in allen Bundesländern) ist es so geregelt, dass, wenn von einer Sache eine "Gefahr" ausgeht (dafür genügt eigentlich jede Störung der Ordnung), dann muss der Eigentümer dieser Sache zahlen, wenn niemand anderes greifbar ist.

Das bist somit Du. Und damit ist der Bescheid in Ordnung.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Jimbob1
Beitrag 02.10.2024, 18:48
Beitrag #13


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Zitat (mir @ 02.10.2024, 19:41) *
Du musst unterscheiden zwischen Bußgeld und Abschleppkosten. Ersteres ist nur gegen den Fahrer möglich, und darum drehte sich die BVerfG-Entscheidung. Es geht aber um die Abschleppkosten.


Auch hier die Frage, ob du es weißt, oder es nur deine Meinung ist. Danke...

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.10.2024, 18:51
Bearbeitungsgrund: Zitat erkennbar gemacht
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AMenge
Beitrag 02.10.2024, 18:53
Beitrag #14


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Ich weiß eines sehr sicher: Du solltest dich mal mit der Funktion des Zitierens befassen. Dazu gibt es einen eigenen Thread zum Üben.

Davon abgesehen ist es schon einigermaßen dreist, jedem Unwissenheit zu unterstellen, der deine sehr eigene Sichtweise nicht teilt.
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ulm
Beitrag 02.10.2024, 18:54
Beitrag #15


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Zitat (Jimbob1 @ 02.10.2024, 19:16) *
@Ulm
Frechheit, mir "Blödsinn" zu unterstellen. Bei dir hat wohl was an der Erziehung gehakt...

So ein Tonfall ist einem Fachforum nicht angemessen.
Und Du interpretierst in meine Erläuterungen etwas hinein, was dort nicht steht.
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F117
Beitrag 02.10.2024, 19:19
Beitrag #16


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Du kannst davon ausgehen, dass ein Moderator in einem Fachforum in den seltensten Fällen ein Laie ist.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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mir
Beitrag 02.10.2024, 19:38
Beitrag #17


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Zitat (Jimbob1 @ 02.10.2024, 19:48) *
Auch hier die Frage, ob du es weißt, oder es nur deine Meinung ist. Danke...


In juristischen Dingen gibt's vor einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung immer nur Meinungen, egal wen Du fragst. Ich habe versucht, meine Meinung auch zu begründen, allerdings habe ich das Gefühl, dass Du dem nicht folgen kannst, weil Dir das deutsche Rechtssystem zu wenig vertraut ist oder auch, weil Du grundsätzlich Probleme damit hast, wenn die Dinge nicht so laufen, wie Du sie gerne hättest, und das nicht akzeptieren willst. (Das ist auch nur meine Meinung, wenn sie Dir nicht gefällt, frag einfach jemand anderen.)

Wenn Du eine definitive Aussage willst, dann musst Du so oder so klagen. Dafür sind Gerichte da! Viel Erfolg! Praktische Rechtserkundung wird hier immer gerne gesehen, insbesondere wenn es dann eine Rückmeldung gibt, wie die Sache ausgegangen ist. Wir können dann gerne versuchen, Dir die Begründung zu erklären. Das Kostenrisiko ist aber natürlich von Dir zu tragen.


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Apfelstrudel
Beitrag 02.10.2024, 19:50
Beitrag #18


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Stört sich niemand daran, dass zwischen Tag des Aufstellens (15.08.) und Tattag (20.08.) nur 5 Tage liegen und die Behörde nicht explizit erwähnt ob das Fzg. am Tag des Aufstellens bereits im Bereich des späteren Halteverbots geparkt war? think.gif


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„Die Lüge hat zwei Steigerungsformen: Diplomatie und Statistik.“
-- Marcel Achard
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blackdodge
Beitrag 02.10.2024, 20:18
Beitrag #19


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Aufstellung 72 Stunden vor Wirksamkeit ist ausreichend


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Q-Treiberin
Beitrag 02.10.2024, 20:41
Beitrag #20


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Zitat (Apfelstrudel @ 02.10.2024, 20:50) *
Stört sich niemand daran, dass zwischen Tag des Aufstellens (15.08.) und Tattag (20.08.) nur 5 Tage liegen und die Behörde nicht explizit erwähnt ob das Fzg. am Tag des Aufstellens bereits im Bereich des späteren Halteverbots geparkt war? think.gif
Wäre egal, da Du dafür verantwortlich bist wenn Du Dein Fahrzeug bzw. dessen Parkplatz nicht alle drei Tage kontrollierst….

Die andere Frage von Dir…. s. @blackdodge


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Apfelstrudel
Beitrag 02.10.2024, 20:46
Beitrag #21


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Ja, hab das gerade mal gegooglet und bin echt erschrocken. - Hatte aus irgendeinem Grund 10-14 Tage im Kopf, dass man problemlos guten Gewissens eine Woche in den Urlaub kann...


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Mueck
Beitrag 02.10.2024, 22:52
Beitrag #22


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Zitat (Apfelstrudel @ 02.10.2024, 20:50) *
und die Behörde nicht explizit erwähnt ob das Fzg. am Tag des Aufstellens bereits im Bereich des späteren Halteverbots geparkt war? think.gif
Ist nur für das Knöllchen relevant, nicht für Abschleppen
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Apfelstrudel
Beitrag 02.10.2024, 23:25
Beitrag #23


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Theoretisch: Ist für das Inrechnungstellen der Kosten des Abschleppens Voraussetzung, dass ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vorliegt? Oder nicht?


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Explosiv
Beitrag 03.10.2024, 07:25
Beitrag #24


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Da das Bundesverfassungsgericht erwähnt wurde:
Eigentum verpflichtet, steht in der Verfassung.
Bei KFZ bedeutet das, dass der Halter sich nicht immer nur auf den Fahrer berufen kann, wenn etwas falsch gelaufen ist. Sondern eben auch in bestimmten Fällen mithaftet.
Dies ist so ein Fall.


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shortie
Beitrag 03.10.2024, 13:49
Beitrag #25


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Zitat (Jimbob1 @ 02.10.2024, 18:48) *
Auch hier die Frage, ob du es weißt, oder es nur deine Meinung ist. Danke...

Wenn du der Kompetenz und den Antworten der Mitglieder dieses Forums misstraust, solltest du über den (kostenpflichtigen) Gang zu einem Anwalt (Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten und Verfassungsrecht?) nachdenken.
Da solltest du bei der Anwaltskammer nachfragen, ob das wirklich ein Anwalt ist.

Wenn du in einem Fachforum um Rat fragst, könnte es sein, dass du Antworten erhältst, die dir zwar nicht in den Kram passen, aber der Rechtslage entsprechen.
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HaWeThie
Beitrag 06.10.2024, 16:55
Beitrag #26


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Zitat (Jimbob1 @ 02.10.2024, 19:48) *
Zitat (mir @ 02.10.2024, 19:41) *
Du musst unterscheiden zwischen Bußgeld und Abschleppkosten. Ersteres ist nur gegen den Fahrer möglich, und darum drehte sich die BVerfG-Entscheidung. Es geht aber um die Abschleppkosten.


Auch hier die Frage, ob du es weißt, oder es nur deine Meinung ist. Danke...

Er weiß es.
Lies genau das Urteil. Und dann versuche, es zu verstehen.


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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TAK
Beitrag 08.10.2024, 06:20
Beitrag #27


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da die rechtliche Lage ausreichend geklärt wurde mal eine Frage...

400€ fürs Umsetzen erscheinen mir jetzt relativ hoch oder sind das mittlerweile tatsächlich die Kosten? Hatte zum Glück noch nie das Problem...


--------------------
Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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durban
Beitrag 08.10.2024, 07:04
Beitrag #28


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In Hamburg muss man mit etwa 450 Euro für ein Abschleppen auf den „zentralen“ Verwahrplatz rechnen. Und dann sollte man sich mit dem Abholen beeilen, das wird nämlich jeden Tag teurer.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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jan47
Beitrag 08.10.2024, 09:24
Beitrag #29


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Zitat (TAK @ 08.10.2024, 07:20) *
400€ fürs Umsetzen erscheinen mir jetzt relativ hoch oder sind das mittlerweile tatsächlich die Kosten? Hatte zum Glück noch nie das Problem...


Wenn du privat einen Abschleppdienst beauftragst kostet das oft um 1/3 bis 1/2 weniger fur die paar Kilometer. Rest kann man sich dazudenken smile.gif
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bicionado
Beitrag 08.10.2024, 10:21
Beitrag #30


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Zitat (durban @ 08.10.2024, 07:04) *
In Hamburg muss man mit etwa 450 Euro für ein Abschleppen auf den „zentralen“ Verwahrplatz rechnen. Und dann sollte man sich mit dem Abholen beeilen, das wird nämlich jeden Tag teurer.


In München auch.
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hk_do
Beitrag 08.10.2024, 23:35
Beitrag #31


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Zitat (jan47 @ 08.10.2024, 10:24) *
Wenn du privat einen Abschleppdienst beauftragst kostet das oft um 1/3 bis 1/2 weniger fur die paar Kilometer. Rest kann man sich dazudenken smile.gif


Und wer sich den Rest nicht dazudenken kann:

Die Durchführung der Ersatzvornahme gegen Falschparker erfolgt wohl in der Regel auf Grundlage eines Rahmenvertrags zwischen der Behörde und einem (oder mehreren) Unternehmen. Aufgrund des Auftragsvolumens werden diese Verträge über eine öffentliche Ausschreibung vergeben.

Alleine die Teilnahme an so einer Ausschreibung bedeutet für die Unternehmen schon einen gewissen Aufwand; ggf. müssen auch besondere Anforderungen erfüllt werden (Tariftreue, soziale Kriterien usw.) die ein "normaler" Abschlepper nicht erfüllen muss. Dazu werden gewisse Leistungsumfänge definiert, deren Einhaltung der Auftragnehmer verbindlich zusichern muss. Zum Beispiel das Eintreffen am Bestellort in X Minuten, die Möglichkeit Y Vorgänge gleichzeitig abzuwickeln ohne dass es länger dauert usw. usf. Außerdem könnte ich mir durchaus einen gewissen erhöhten Dokumentationsaufwand bei solchen Aufträgen vorstellen.

All das kostet Geld, und ein wirtschaftlich denkender Unternehmer wird das bei der Preiskalkulation für den öffentlichen Auftrag berücksichtigen. Er wird es aber auch nicht übertreiben können, denn der Preis ist bei solchen Ausschreibungen ja auch immer mindestens ein Kriterium, wenn nicht sogar das ausschlaggebende.

Natürlich profitiert von manchen Dingen (z.B. den zufriedeneren Mitarbeitenden wegen Tariftreue und Sozialleistungen) auch der Kunde, der bei einem solchen Unternehmen einen "normalen" Abschleppauftrag erteilt. Allerdings wird der Unternehmer hier nur sehr bedingt den Mehraufwand auch auf solche Kunden umlegen können, denn bei diesen Aufträgen steht er ja im Wettbewerb mit den "normalen" Firmen. Dafür wartet der "normale Kunde" dann vielleicht auch mal eine oder anderthalb Stunden auf den Schleppwagen...
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Jimbob1
Beitrag 21.10.2024, 11:43
Beitrag #32


Neuling
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Meine Rechnung: Weihnachten nicht zu den Kindern (erwachsen).

Geschenke für die Enkel gespart => 150 EUR
Abgesprochen mit meinen Kindern...

Fahrtkosten gespart => 100 EUR

Mache die Pflege über Weihnachten hier selber => 180 EUR für Pflegedienst gespart

Mache über Weihnachten einen Nebenjob, den ich dem Amt nicht melde => 200 EUR

= 200 EUR Plus!!! Diese werde ich zum Teil zu Ostern mit den Enkeln reinvestieren.

***

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 22.10.2024, 09:41
Bearbeitungsgrund: Pöbelei entfernt
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HaWeThie
Beitrag 21.10.2024, 11:47
Beitrag #33


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welche (tlw. kriminelle) Energie manche Leute entwickeln.

Und wenn dann auch noch nicht mal die Wunschantworten kommen...


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Jimbob1
Beitrag 21.10.2024, 12:18
Beitrag #34


Neuling
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Kriminelle Energie - du hast sie doch nicht alle!

Versuche, hart abeitend im Alter, mit Essen und anderem am Tag über die Runden zu kommen.

***

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 22.10.2024, 09:42
Bearbeitungsgrund: Pöbelei entfernt
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TAK
Beitrag 21.10.2024, 12:45
Beitrag #35


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du wolltest doch unsere Einschätzung, die hast du erhalten und kannst daraus jetzt deine eigenen Schlüsse ziehen... Wenn du meinst, dass hier alle keine Ahnung haben, dann zieh es gerne bis Karlsruhe durch mit dem Klageweg... wir freuen uns immer wenn wir aufgrund von Urteilen eines besseren belehrt werden...

Aber bitte jammer hinter her nicht, wenn das Urteil nicht so ausfällt wie du es dir gewünscht hast


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Explosiv
Beitrag 21.10.2024, 13:47
Beitrag #36


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Sicher ist es ärgerlich, wenn man finanziell eng dasitzt, auch noch Abschleppkosten zu tragen. Zumal, wenn man selber nicht dort geparkt hat.
Aber was ebenfalls im GG steht: Eigentum verpflichtet. Im Falle eines KFZ eben auch dazu, für Umsetzkosten zu haften, die durch das eigene Fahrzeug ausgelöst wurden.

Das hat weder mit Abzockmentalität vom Amt zu tun noch mit einem verlogenen Forum. Wenn Du uns nicht glaubst, zieh halt weiter. Helfen wird es Dir nicht. Aber vielleicht beruhigt es Dich.

Man könnte versuchen, um Ratenzahlung zu bitten. Und als Halter würde ich auch den Personenkreis, aus dem der Fahrer kommen muss, bitten, dass Derjenige sich meldet und für das Abschleppen geradesteht oder sich mindestens daran beteiligt.

Leistungserschleichung ist eine Straftat, also ist es schon kriminelle Energie, wenn man schwarz arbeiten will, ohne das Einkommen beim Leistungserbringer angeben zu wollen.

Du bist arm und noch dazu arm dran, tut mir leid für Dich und Deine Frau. Aber Du bist hier eindeutig im Fehler. Wenn Du uns dann nicht mehr leiden magst, wenn wir das offen sagen, ist das eben so.
Besser, als wenn wir zur Klage raten, die ein teurer Schuss in den Ofen wird. Dann könntest Du wütend auf uns sein.

Machs gut.


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jan47
Beitrag 21.10.2024, 14:21
Beitrag #37


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Zitat (Explosiv @ 21.10.2024, 14:47) *
Eigentum verpflichtet.


Ich finde das hier ganz lustig.

Wenn es um Blitzer geht, Rote Ampel, Fahreflucht, etc. also wirklich gefährliche Taten wo das Auto ein Tatwerkzeug ist -> Halter ist fein raus, muss nichts zahlen, kriegt eventuell ein Fahrtenbuch als "Strafe". Da heisst es dann "Unschuldsvermutung", niemand darf fur nicht seine Taten belangt werden.

Auto steht im Parkverbot und wird abgeschleppt, weil jemand muss 2 Meter herumlaufen -> Direkt "eIgEntUm vErPfLiChTeT", sofort zahlen, bist ja selber Schuld, kein (wirklicher) Widerspruch möglich.


Wo ist da die Verfassung? Wie könnt ihr hier ernsthaft so ein unlogisches Gesetz rechtfertigen?
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Der_Veranstalter
Beitrag 21.10.2024, 15:24
Beitrag #38


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Du hast das mit dem Prinzip "Strafe" aber auch noch nicht überrissen, wie?

Manchmal kommt man ohne Strafe raus. Aber Umsetzkosten sind keine Strafe.


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Firefighter im Ruhestand....

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GerhardNL
Beitrag 21.10.2024, 15:26
Beitrag #39


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Zitat (jan47 @ 21.10.2024, 14:21) *
Wo ist da die Verfassung? Wie könnt ihr hier ernsthaft so ein unlogisches Gesetz rechtfertigen?

Im einen Fall geht es um eine Strafe. Da gilt natürlich Unschuldsvermutung etc.

Im anderen Fall geht es um eine Kostenerstattung. Da gilt das Verursacherprinzip.

Aber so oder so, ich hätte kein Problem damit, wenn bei reinen Verwarnungs- und Bußgeldtatbeständen ohne Punkte oder Fahrverbot auch im fließenden Verkehr die Halterhaftung eingeführt würde. Wie es in den Niederlanden beispielsweise der Fall ist.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

Toyota Prius:
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mir
Beitrag 21.10.2024, 16:12
Beitrag #40


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Zitat (Jimbob1 @ 21.10.2024, 12:43) *
Auf Ehrlichkeit scheiße ich in Zukunft, auf ein Pseudofachforum wie dieses erst recht.

Ihr Gutmenschen, ihr...


Ich weiß ehrlich gesagt nicht, woher der plötzliche Zornausbruch fast 2 Wochen nach dem letzten Beitrag kommt.

Ich glaube, Anwälte haben's mit manchen Mandanten nicht immer leicht. Wir können hier ja einfach Tschüss sagen. Ich wünsche dem TE, dass er mit seiner Erregbarkeit und Selbstgerechtigkeit nicht als MPU-Kandidat wiederkommt.

wavey.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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jan47
Beitrag 21.10.2024, 16:18
Beitrag #41


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Ich weiss den Unterschied zwischen "Strafe" und "Schadensersatz" in dem Beispiel.

Der durchschnittliche Bürger aber nicht unbedingt. Für ihn ist beides Strafe in der Form dass er Geld bezahlen muss. Gesetze sollten nicht so ausgelegt sein, dass man fast ein Rechtsstudium braucht um diese zu verstehen.

Und bei "Eigentum verpflichtet": Entweder ganz oder gar nicht. Entweder der Halter haftet für allen Unfug der mit seinem Fahrzeug getan wird (weil er es eventuell leichtgläubig verliehen hat) oder für gar nichts.

Denn dann ist dem Durchschnittsbürger auch klar: Wenn ich mein Auto verleihe, gibt es ein Risiko. Ich überlege also wem ich es gebe und wem nicht. Aber so ein halb-halb ist Blödsinn.

Wie gesagt: Schaltet mal eure Verkehrsrechts-Intelligenz einen Gang runter und schaut da ganz simpel drauf: Wenn jemand mein Auto falsch parkt muss ich zahlen. Wenn jemand mit meinem Auto einen Menschen umbringt, kostet mich das keinen Cent.

Wer da die komplette fehlende Logik nicht sieht, ist nicht zu helfen.

Daher verstehe ich auch den Frust des Autors, und auch wenn das Recht ist so wie es ist, das ist kein Grund ihm das so "dranzuhängen".

Ein "Du musst Zahlen, blöd gelaufen ist leider in Deutschland so" hätte gereicht...
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MsTaxi
Beitrag 21.10.2024, 16:47
Beitrag #42


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Zitat (jan47 @ 21.10.2024, 17:18) *
Ein "Du musst Zahlen, blöd gelaufen ist leider in Deutschland so" hätte gereicht...

Hätte vielleicht gereicht, allerdings hat dieses spezielle Unterforum auch den Anspruch, dass User etwas lernen, indem sie etwas verstehen. Also bekommen sie die kritischen Sachverhalte erklärt. Kann dazu führen, dass man als Fragender in die Situation kommt, en detail auseinander gesetzt zu bekommen, dass und warum man falsch liegt. Hebt nicht unbedingt die Stimmung.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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mir
Beitrag 21.10.2024, 18:23
Beitrag #43


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Der TE wollte wissen, warum man die Abschleppkosten zahlen muss, obwohl Bundesverfassungsgericht vom 17. Mai 2024 - 2 BvR 1457/23 doch seiner Meinung was anderes sagt.

Um das zu erklären, führt kein Weg darum, den Unterschied zwischen Strafe und Kostenersatz auseinanderzunehmen.

Leider ging's dem TE wohl mehr ums Rechtbekommen und das Ergebnis zu seinen Gunsten, als darum, die Rechtslage erklärt zu bekommen. Und dafür ist er hier tatsächlich an der falschen Adresse.

Abgesehen davon muss auch der Halter eines Wagens, der in einen Unfall verwickelt wird, die Kosten tragen. Warum gibt es wohl keine Versicherung, die Abschleppkosten nach Falschparken übernimmt?


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Explosiv
Beitrag 22.10.2024, 06:44
Beitrag #44


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Zitat (jan47 @ 21.10.2024, 15:21) *
Zitat (Explosiv @ 21.10.2024, 14:47) *
Eigentum verpflichtet.


...
Wo ist da die Verfassung? Wie könnt ihr hier ernsthaft so ein unlogisches Gesetz rechtfertigen?


Zum Ersten ist die Gesetzgebung nicht unlogisch. Nur ist juristische Logik nicht unbedingt so, wie es das Rechtsempfinden juristischer Laien gerne hätte.

Und zum Zweiten verteidigt hier niemand diese Gesetzgebung, sie wird lediglich erklärt.
Ich hätte es z.B. gerne so wie in manch anderem EU-Land, dass bei Verstößen mit einem Fahrzeug, dessen Faher nicht namhaft gemacht werden kann, der Halter eine Strafe dafür bekommt, den Fahrer nicht benennen zu können oder zu wollen, die der Strafe für den Fahrer entsprechen würde. Ausgenommen natürlich das Zeugnisverweigerungsrecht gegen sehr nahe Angehörige.
Ich bin mit der derzeitigen Gesetzeslage also keineswegs zufrieden.
Trotzdem ist sie eben gültig und anzuwenden. Und zu erklären, wenn jemand danach fragt.

Wenn derjenige aber nur Trost und Zuspruch gesucht hat und Bestätigung in seinem Rechtsempfinden, dann ist er hier halt falsch.


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Jimbob1
Beitrag 22.10.2024, 16:41
Beitrag #45


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Zitat (mir @ 21.10.2024, 19:23) *
Um das zu erklären, führt kein Weg darum, den Unterschied zwischen Strafe und Kostenersatz auseinanderzunehmen.


Bin zu jeder IQ Challenge bereit! Der Unterschied erschließt sich mir ohne jedweden Mangel. Mir erschließt sich aber in keinster Weise, warum mal ein Verstoß gegen die Menschenrechte (Willkürverbot) vorliegt, und mal nicht. Hast du Intelligenzrakete eine nachvollziehbare Erklärung, außer dem Zeug, das vorliegt? Im Strafsektor hatte es das Urteil vom BVG ja vorher auch nicht gegeben. Und was das Abzocken hier im Amt angeht: ist nachweislich schon das dritte mir bekannte Mal, dass das m.M.n. überbezahlte Entscheidungsvolk "nichtwissend" falsche Bescheide erlässt...

Habe den Abschleppmist bezahlt, das VwG nicht...
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ulm
Beitrag 22.10.2024, 17:42
Beitrag #46


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Moderative Verwarnung @Jimbob1:
Es reicht jetzt!
Langjährige und aufgrund ihres Studiums und ihrer Berufserfahrung extrem fachkundige Forenmitglieder als "Intelligenzrakete" abzuqualifizieren, ist eine grobe Unverschämtheit.
Hier im Forum bewegen sich ausschließlich Menschen und die haben das Recht, auch menschlich behandelt zu werden.
Daneben ist das hier ein Fachforum und kein Stammtisch, was den Tonfall und den Umgang angeht.
Betrachte Dich hiermit als verwarnt!
Im Wiederholungsfall werden wir weitere Maßnahmen wie eine temporäre oder dauerhafte Schreibsperre ergreifen.
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GM_
Beitrag 22.10.2024, 20:44
Beitrag #47


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@Jimbob1

Du bist mit den Nerven runter. Verstehe ich: 9 Jahre häusliche Pflege bis zum Tod, am Ende Pflegegrad 5.

Von Staat und Gesellschaft wird man dabei allein gelassen, es ist eigentlich garnicht machbar, die angebotenen Leistungen sind ein Tropfen auf den heißen Stein.

Du läufst schon auf der letzten Rille, und vor diesem Hintergrund kommt dann noch sowas.

Allerdings sollte sich dein Zorn nicht gegen die Leute hier im Forum richten, die haben lediglich die Rechtslage korrekt erklärt. Viele hier sind beruflich damit beschäftigt, andere haben sich jahrelang eingearbeitet, und sobald hier irgend jemand irgend etwas falsches schreiben würde kannst du sicher sein, dass dem sofort widersprochen wird. Hier sind also lediglich die Überbringer der schlechten Nachrichten.

Die Sache eingebrockt hat dir die Person, die den Wagen dort abgestellt hat, die schuldet dir grundsätzlich auch den Ersatz der Kosten. Eigentlich solltest du hier tiefer nachforschen. Wobei, wenn ich mir zum Beispiel vorstelle, das wäre eine von meinen Pflegerinnen gewesen auf die ich angewiesen bin, und die nicht verlieren will, dann ist das eben nicht umsetzbar ...

Wie auch immer: Das Forum kann nichts dafür.

Ich wünsche Dir viel Kraft.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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mir
Beitrag 24.10.2024, 10:17
Beitrag #48


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Zitat (Jimbob1 @ 22.10.2024, 17:41) *
Bin zu jeder IQ Challenge bereit! Der Unterschied erschließt sich mir ohne jedweden Mangel. Mir erschließt sich aber in keinster Weise, warum mal ein Verstoß gegen die Menschenrechte (Willkürverbot) vorliegt, und mal nicht.


Lass doch diese persönlichen Angriffe. Das hat mit Intelligenz doch gar nichts zu tun. Wenn man diese Unterscheidung im Recht zwischen Strafe und Kostenersatz nicht kennt, kann man diese Logik mit den Abschleppkosten nicht verstehen.

Warum siehst Du nicht ein, dass Du als Eigentümer des Autos für Kosten, die der Allgemeinheit durch dieses Auto entstehen, nicht aufkommen sollst? Wenn von einem Haus Ziegeln auf den Gehsteig fallen, wird auch der Hauseigentümer für die Gefahrenbeseitigung aufkommen müssen, auch wenn er nichts für losen Ziegel kann. Ist das wirklich Willkür? Eigentum verpflichtet auch.

Zitat
Habe den Abschleppmist bezahlt, das VwG nicht...


Wenn Du die Verwaltungsgebühren nicht bezahlst, wird die Behörde nach mehreren Warnungen vollstrecken, wahrscheinlich erst mal einen Gerichtsvollzieher vorbeischicken, wenn Du Dich konstant weigerst, kommt eben eine Konto- oder Gehaltspfändung. Den Mitarbeitern ist das egal, die Kosten wirst Du bezahlen müssen. Dann kommen eben nochmal ein paar Hundert Euro drauf.

Und jetzt mach halt, was Du willst. Es ist eh Deine Sache und nicht meine.



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jan47
Beitrag 24.10.2024, 11:24
Beitrag #49


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Ich glaube er meinte mit "VwG" das Verwarngeld, die 40 Euro fur das Falschparken an sich.

Da kommt dann erstmal ein Bussgeldbescheid/Anhorungsbogen, wenn er den auch ignoriert, dann die "Halterhaftung" (Kostentragungspflicht) iwas um die 25 Euro aktuell. Die muss er aber dann bezahlen, sonst siehe dein Beitrag.
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ulm
Beitrag 24.10.2024, 12:47
Beitrag #50


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:19