... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

2 Seiten V  < 1 2  
Reply to this topicStart new topic
> Abschleppkosten und Verwarnungsgeld, Stadt missachtet Bundesrecht
Jimbob1
Beitrag 24.10.2024, 16:08
Beitrag #51


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 18
Beigetreten: 25.09.2020
Mitglieds-Nr.: 87418



Muss ich jetzt das Verwarnungsgeld zahlen (die ursprünglichrn 40 €)? Was anderes an Bescheiden kam ja noch nicht...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der_Veranstalter
Beitrag 24.10.2024, 16:33
Beitrag #52


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3974
Beigetreten: 08.01.2009
Wohnort: Munich County
Mitglieds-Nr.: 46150



Wenn kein Fahrer bekannt wird, gibt es kein Buß- oder Verwarnungsgeld.

Aber dafür musst du für die vergebliche Fahrerfeststellung der Behörde 23,50 Euro zahlen. Und das muss bezahlt werden, sonst Pfändung und Gerichtsvollzieher.


--------------------
Firefighter im Ruhestand....

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jimbob1
Beitrag 24.10.2024, 16:38
Beitrag #53


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 18
Beigetreten: 25.09.2020
Mitglieds-Nr.: 87418



Laut Bescheid soll ich zahlen, darum geht es doch. Das Urteil des BverfG interessiert die nicht...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der_Veranstalter
Beitrag 24.10.2024, 16:55
Beitrag #54


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3974
Beigetreten: 08.01.2009
Wohnort: Munich County
Mitglieds-Nr.: 46150



Du musst keine Strafe zahlen. Das ist genau das, was das von dir zitierte Gericht entschieden hat.

Aber für die vergebliche Fahrerfeststellung ist ein Aufwand entstanden, den der Halter zahlen muss.

Mach einfach, was du willst. Du weißt ja eh alles besser.


--------------------
Firefighter im Ruhestand....

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jimbob1
Beitrag 24.10.2024, 16:59
Beitrag #55


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 18
Beigetreten: 25.09.2020
Mitglieds-Nr.: 87418



Es besteht ein Bescheid, da steht, ich soll die 40 EUR zahlen, egal ob Urteil oder nicht. Du verstehst die Fragestellung nicht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jan47
Beitrag 24.10.2024, 17:01
Beitrag #56


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 328
Beigetreten: 01.05.2020
Wohnort: Krakau, Polen
Mitglieds-Nr.: 86793



Das ist diese "Hilfsbereitschaft" wink.gif

Ja, die 23.50 musst du zahlen. Sonst können die vollstreckt werden.

Die 40 musst du nicht Zahlen. Widerspreche dem Bescheid mit Hinweis darauf, dass du nicht gefahren bist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 24.10.2024, 17:07
Beitrag #57


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5567
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Okay, ab jetzt beißt sich dann die Katze in den Schwanz *seufz*


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jimbob1
Beitrag 24.10.2024, 17:09
Beitrag #58


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 18
Beigetreten: 25.09.2020
Mitglieds-Nr.: 87418



Dem Bescheid hatte ich widersprochen, darauf kommt aber nix; auch nix mit 23,50 €. Für Gerichtsvollzieher und son Zeugs habe ich keine Kraft mehr. Allerbesten Dank an all die, die sich die Mühe gemacht haben, zu helfen und empathisch gepostet haben. Geht jetzt wohl so seinen Gang...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 24.10.2024, 17:30
Beitrag #59


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17364
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Hast Du, als Du den Einspruch formuliert hast (was rechtlich erst beim BGB möglich ist), Deine Fahrereigenschaft zugegeben?

Dann kommt entweder der BGB (der mit weiteren Kosten verbunden ist) oder der Kostenbescheid. Noch dürfte der Geeichtsvollzieher noch in weiter Ferne sein, poste hier einfach wenn Du weitere Post bekommst.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 24.10.2024, 19:29
Beitrag #60


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7453
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (Jimbob1 @ 24.10.2024, 17:59) *
Es besteht ein Bescheid, da steht, ich soll die 40 EUR zahlen, egal ob Urteil oder nicht.



Diesen Bescheid würde ich gerne mal sehen....

Für das Verwarnungsgeld gibt es eigentlich nie einen Bescheid. sondern immer nur ein "Angebot".

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Apfelstrudel
Beitrag 24.10.2024, 21:16
Beitrag #61


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 702
Beigetreten: 27.01.2015
Wohnort: Rostock
Mitglieds-Nr.: 75230



Beinhalten nicht die meisten Bescheide im Verkehrsbereich eine "Versand"-Pauschale von 3,50 Euro und enden daher im Betrag auf 50 Cent?


--------------------
„Die Lüge hat zwei Steigerungsformen: Diplomatie und Statistik.“
-- Marcel Achard
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Muffy
Beitrag 24.10.2024, 22:12
Beitrag #62


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 111
Beigetreten: 13.01.2005
Wohnort: Baden-Württemberg
Mitglieds-Nr.: 7758



Nicht beim Verwarnungsgeld.
Erst bei einem Bußgeld.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.10.2024, 05:00
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post

2 Seiten V  < 1 2
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:36