Rotes Versicherungskennzeichen für Ausländische Firma |
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Rotes Versicherungskennzeichen für Ausländische Firma |
02.10.2024, 13:16
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Gibt es ein Versicherungsunternehmen, bei dem man als ausländische Firma (aus Polen, Handel mit Kraftfahrzeugen ist im Firmenregister eingetragen) ein rotes Händler-Versicherungskennzeichen fur Kleinkrafträder (Mopeds,Roller,etc) bekommt? Sowas: https://www.versicherungen-werner-hahn.de/i...les/1543@2x.jpg Eine Adresse zur Korrespondenz/Zustellung in Deutschland habe ich, aber Firma ist in DE nicht registriert. Danke im Voraus! |
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02.10.2024, 13:18
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Kein Firmensitz in Deutschland = kein deutsches rotes Kennzeichen.
Theoretisch ist zwar ein reguläres schwarzes Kennzeichen möglich. §6 Abs. 2 FZV Zitat Ein Halter ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt oder ohne Sitz und ohne Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland, dessen Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat der Zulassungsbehörde auf Verlangen einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Doch genau daran scheitert das rote Kennzeichen: "dessen Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort in der Bundesrepublik Deutschland hat", es gibt nämlich gar kein Fahrzeug, das dem Kennzeichen zugeordnet ist. |
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02.10.2024, 13:22
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Also als Privatperson konnte ich schon ohne Wohnsitz in DE ein normales blaues/grunes Kennzeichen kaufen. Aber die roten werden ja glaube ich nicht mehr an Privatpersonen verkauft?
Edit: Ich glaube wir sprechen an einander vorbei Es geht um kein 06er Kennzeichen der Zulassungsbehorde, sondern fur Zulassungsfreie Fahrzeuge. Das wird ja von Versicherungen wie HUK, Sparkasse etc. verkauft. |
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02.10.2024, 13:26
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
§41 Abs. 2 FZV
Zitat Ein rotes Kennzeichen und ein besonderes Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach Anlage 13 können durch die Zulassungsbehörde einem zuverlässigen Kraftfahrzeughersteller, einem zuverlässigen Kraftfahrzeugteilehersteller, einer zuverlässigen Kraftfahrzeugwerkstatt, einem zuverlässigen Kraftfahrzeughändler, einem zuverlässigen Hersteller von zulassungspflichtigen Anhängern, die hinter Kraftfahrzeugen geführt werden, und durch die in der Anlage 2 genannten Zulassungsbehörden der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt, der Polizeien der Länder, der Bundeswehr und der Zollverwaltung befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Privatpersonen scheiden daher grundsätzlich aus. Ausländische Unternehmen scheiden aus, da die Zuverlässigkeit überhaupt nicht überprüft werden kann. |
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02.10.2024, 13:31
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Aber ich will doch nichts von der ZB! Wenn dann ist evtl. dieser Paragraph relevant: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__54.html ?
Es geht um sowas: https://www.versicherungen-werner-hahn.de/r...en-gewerbe.html (Aber diese Firma wollte mir keins Verkaufen, da Ausland. Und bevor ich alle Unternehmen abtelefoniere wollte ich hier mal fragen) Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.10.2024, 13:39
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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02.10.2024, 13:40
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
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02.10.2024, 13:41
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Ja, die werden sicher liebend gerne an die Konkurrenz verweisen
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02.10.2024, 13:53
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Im § 54 FZV steht, dass mit einem roten Versicherungskennzeichen Fahrten "im Sinne des § 41 Absatz 1" unternommen werden dürfen. Das sind Prüfungsfahrten, Probefahrten oder Überführungsfahrten. Die führen Hersteller, Werkstätten usw. aus. weshabl der von dir eingans verlinkte Anbieter wohl auch einen Gewerbenachweis / Handelsregisterauszug fordert, wenn du rote Versicherungskennzeichen haben möchtest.
Was willst du in Polen mit deutschen roten Versicherungskennzeichen? -------------------- |
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02.10.2024, 14:46
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Ich betreibe nebenbei einen Roller-Handel/Reparatur und importiere auch aus Deutschland Mopeds. Die stehen bei den Besitzern oft lange rum und sind nicht versichert, für eine Probefahrt wären solche Schilder schon praktisch, immerhin ist fahren ohne Versicherung ja in DE eine Straftat..
Und auch in PL wären die ganz praktisch, weil sonst muss ich für jeden Roller für Probefahrten/Fährt zum TÜV Vorläufige Kennzeichen beim Amt besorgen (hier müssen die Roller zugelassen werden, TÜV, etc.) und Händlerkennzeichen darf man bei uns nur für Fabrikneue Fahrzeuge benutzen. Wir sind ja in der EU da kann man etwas kreativ werden Einen Gewerbeschein habe ich ja hier in PL... |
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02.10.2024, 15:23
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Versuch's mal hier. Vielleicht akzeptieren die eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug aus PL ... |
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02.10.2024, 18:19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
ausländ. Händlerkennzeichen bzw. Händler-Verischerungskennzeichen dürftest Du hier genausowenig anbringen und nutzen, wie Kurzzeitkennzeichen.
Stichwort: unzulässige Fernzulassung siehe § 46 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 3 Satz 3 der FZV Du kannst aber hier eine Niederlassung eröffnen und musst da aber auch Gewerbesteuern zahlen. Dann passt das auch mit dem roten Versicherungskennzeichen. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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02.10.2024, 19:00
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Händler-KZ gibt es ja bei uns nicht (bzw. sind die nutzlos für Gebrauchtfahrzeuge), aber ja das mit der Fernzulassung ist mir bekannt.
Aber wenn ich ein deutsches Händler/Versicherungs-KZ in Deutschland! an einen Roller schraube, dann ist das ja in Ordnung. Später in PL sowieso, hier gibt es so eine Beschränkung nicht. Niederlassung ist Quatsch ich mach das ganze nebenberuflich, lohnt sich nicht. Werde versuchen paar Versicherungen zu kontaktieren, wenn nicht ist auch egal, man kann ja die normalen Versicherungskennzeichen kaufen.. Danke trotzdem an alle Beiträge. |
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02.10.2024, 19:17
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1940 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Tu mir bitte einen Gefallen und kürze ein Kennzeichen mit "AKZ" ab (oder schreib es aus). Ein KZ hat mit Fahrzeugen nichts zu tun.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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02.10.2024, 19:27
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Oh, diese Bedeutung war mir nicht bekannt, Sorry! Kann leider meinen Beitrag nicht mehr bearbeiten.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:51 |