Abweichende Felgen und E-Kennzeichen usw., COC Pos.35, 49 und 52 |
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Abweichende Felgen und E-Kennzeichen usw., COC Pos.35, 49 und 52 |
03.10.2024, 02:11
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10839 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Fahrzeug ist ein Hybrid, laut COC Pos 35 (beide Achsen): 255/40 R20 101 Y / 8,5JX20 ET30. Laut Pos 49 (kombiniert): 36 g/km CO2, 1,6 l/100 km Benzin. Darauf basieren ja a) E-Kennzeichen b) Steuervergünstignug Dienstwagensteuer Nun steht unter 52: NO.35: alt. zu Pos.35 mit abw. Werten zu Pos49: ... ##255/35 R21 101 Y # ... Die 21" Felgen gibt es als Sonderausstattung auch ab Werk. Vermutlich werden die dann aber auch unter Pos 35 eingetragen sein, richtig? Was muss man tun, wenn man die 21er Felgen nachrüstet? Theoretisch lt Pos 52 werden dann ja die Werte unter Pos 49 ungültig, somit ist doch theoretisch der Nachweis futsch für E-Kennzeichen und Steuervergünstigung, oder? Nun sagt mir der GMV, dass ich damit nicht von 36g auf über 50g CO2 komme, aber das hat ja nichts zu bedeuten. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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03.10.2024, 15:45
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7453 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
In der Praxis hat da bisher niemand nach gefragt.
Solche Konstellationen gab es ja schon bei den 3l-Autos. |
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03.10.2024, 21:22
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10839 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Ok, danke, also kein Problem.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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04.10.2024, 06:46
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 188 Beigetreten: 12.04.2006 Wohnort: OWL Mitglieds-Nr.: 18415 |
Wenn es die auch ab Wer gab, sind sie doch wahrscheinlich im COC - Papier aufgeführt? Bei mir ist in der Zulassungsbescheinigung nur eine Rad-Reifenkombination eingetragen, alle anderen Größen nur im COC.
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04.10.2024, 10:17
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1940 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Die 3L-Autos waren steuerbegünstigt wegen des geingen Verbrauchs (deswegen auch die Kinderwagenrädchen). Ich wüsste aber nicht, wie der Verbrauch Einfluss nehmen sollte auf das E-Kennzeichen oder die Dienstwagenbesteuerung
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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04.10.2024, 10:47
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
vieleicht hat @GM_ die Befürchtung, dass sein Wagen mit anderen Reifen nicht mehr die Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen erfüllt?
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04.10.2024, 11:01
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1940 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Das wären?
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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04.10.2024, 11:04
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9472 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Das Problem ist alt.
Von 2016 oder noch früher: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=119678 Die 3 Liter Autos waren explizit steuerbegünstigt. (und von dem was rausgekommen ist waren die eigentlich viel zu dreckig - zumindest VW ) Daher (falls ich es noch finde, 2016 hätte ich es gefunden) steht drinnen, daß die nix anderes fahren dürfen. Im Thema an einem Opel Mokka gezeigt, daß sich das CO2 ändert. Aber im Endeffekt auch keine Lösung damals. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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04.10.2024, 11:06
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1940 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Ja. Hatte ich bereits geschrieben:
Die 3L-Autos waren steuerbegünstigt wegen des geringen Verbrauchs [...] -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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04.10.2024, 11:16
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Das wären? Mindestens 40 km rein elektrisch fahren können oder maximaler CO2-Ausstoß 50 g/km. -------------------- |
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04.10.2024, 11:21
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9472 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Jens Quelle:
§3 EmoG ggf. §5 (2) EmoG Übergangsregelung für Fahrzeuge bis 2018 reichen 30 Kilometer. Ja. Hatte ich bereits geschrieben: Ja, aber eben explizit steuerbegünstigt. Nicht "berechnet nach CO2" mit den Felgen ab Werk/kleinsten? eingetragenen Felgen. Das ist ein Unterschied. Die hätten die Einstufung definitiv verloren. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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04.10.2024, 15:12
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10839 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Mindestens 40 km rein elektrisch fahren können oder maximaler CO2-Ausstoß 50 g/km. Ja, genau. Wobei die Hürde für die Dienstwagensteuer höher ist als fürs E-Kennzeichen: Aktuell 60 km Reichweite, ab 1.1.25 (Datum der Anschaffung) werden es 80 km. ODER eben max 50g CO2 nach WLTP. Ist aber beides eingehalten: 49.4: WLTP-Werte CO2 Emissionen gewichtet kombiniert: 33 g Für Reichweite habe ich mehrere Zahlen: 49.2: Elektrische Reichweite [km]: 81 49.5.2: Elektrische Reichweite (EAER) [km]: 62 Elektrische Reichweite innerorts (EAER city) [km]: 67 Welche dieser 3 Reichweiten gilt denn nun? Dass sich das CO2 durch andere Räder nicht auf über 50g ändert dürfte jedem klar sein, aber "dürfte jedem klar sein" ist halt keine Rechtssicherheit. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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04.10.2024, 15:37
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9472 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Eigentlich wurst...
Weil das EMOG sagt "oder" Zitat §3 (2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ergibt, dass das Fahrzeug 1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder 2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt. Dass sich das CO2 durch andere Räder nicht auf über 50g ändert dürfte jedem klar sein, aber "dürfte jedem klar sein" ist halt keine Rechtssicherheit. Hat der Händler ein COC von einem Fahrzeug mit 21" ab Werk? Name steht ja keiner drauf, rein zu Vergleichszwecken... letzte 6 vom Fahrgestell könnte man auch noch xxen. Oder gibt es einen (frei zugänglichen) Umrüstkatalog wie es bei Opel gab/gibt? -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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04.10.2024, 15:54
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10839 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Ich denke, nachdem keiner der Experten hier Bedenken geäußert hat, lassen wir es dabei.
Habe gerade mal die COC von meinem anderen Auto angekuckt: Der wurde neu mit 19er Felgen ausgeliefert, die 19er stehen aber in der COC auch nur unter Pos. 52. Unter Pos. 35 stehen nur die billigsten 17er Felgen, die waren da aber garantiert niemals drauf. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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04.10.2024, 16:03
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Für Reichweite habe ich mehrere Zahlen: 49.2: Elektrische Reichweite [km]: 81 49.5.2: Elektrische Reichweite (EAER) [km]: 62 Elektrische Reichweite innerorts (EAER city) [km]: 67 Welche dieser 3 Reichweiten gilt denn nun? Das ist interessant Wenn ich Anlage 1 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (das ist so das erste, was mir die Google-Suche für EAER ausgeworfen hat) richtig verstehe, dann steht unter 49.2 eigentlich die Reichweite eines rein eletrischen Fahrzeugs. Und unter 49.5 steht die Equivalent All Electric Range (EAER, gleichwertige vollelektrische Reichweite) bei einem Plug-In-Hybrid. -------------------- |
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04.10.2024, 16:27
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10839 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
So sieht das aus:
Da bezieht sich 49.2 auch auf "extern aufladbare Hybridfahrzeuge". Das könnte aber der NEFZ-Wert sein. Unter 49.2 steht zwar nichts von NEFZ, aber genau darüber bei 49.1. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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04.10.2024, 16:49
Beitrag
#17
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:37 |