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> Wer darf hier nachts parken?, Eingeschränkte Erlaubnis ist von Anwohner-Schildern "eingerahmt
nogel
Beitrag 05.10.2024, 19:01
Beitrag #1


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Wie im Bild 1 zu sehen gibt es einen Hauseingang, vor diesem steht rechts und links je ein Schild (Bild 2) das tagsüber das Parken verbietet.



Dort ist kein Stellplatz eingezeichnet, aber ich denke man dürfte dort nachts parken.



Aber: am linken und rechten Ende der Straße stehen Schilder (Bilder 3 und 4), die nur den Anwohnern das Parken gestatten , es sind Parkboxen markiert.



Wer darf also nun nachts vor der Tür parken, alle oder nur Anwohner mit Parkausweis?


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Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 05.10.2024, 21:28
Bearbeitungsgrund: Bildgröße angepasst
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KJK
Beitrag 05.10.2024, 19:30
Beitrag #2


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Die Behörde hat doch schon durch das Zusatzschild auf Bild 2 dokumentiert, dass sie nicht weiß, was sie tut, indem sie für den Werktag Samstag widersprüchliche Regeln auf nur einem Schild angeordnet hat. Insofern ist es müßig, darüber zu spekulieren, was man dort vielleicht darf.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

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nogel
Beitrag 05.10.2024, 19:48
Beitrag #3


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Hmm, nicht gerade hilfreiche Antwort.... whistling.gif
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die-scharfs
Beitrag 05.10.2024, 20:30
Beitrag #4


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Wenn ich die Entscheidung als Fz-Führer spontan zu treffen hätte, also meine Meinung:

Die Parkplatzschilder beziehen auf die markierten Parkflächen und nur darauf. Sonst wäre die Markierung ja obsolet.

Das ZZ Bild 2 sehe ich nicht ganz so schlecht gemacht wie @KJK. Ich lese daraus, dass das Verbot Mo-Fr und getrennt Sa zu den angegebenen Zeiten gilt, aber nur werktags und eben nicht an Feiertagen.

Wenn sonst kein Zonengedöns mehr existiert, würde ich mein Fz da außerhalb der eben genannten Parkverbotszeiten dort abstellen, zum Be- und Entladen ggf. auch innerhalb derer und das auch so begründen.

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nogel
Beitrag 05.10.2024, 20:38
Beitrag #5


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Ja, ich wollte bei der Threaderöffnung nicht vorgreifen, aber meiner Meinung nach darf hier nachts jeder parken.

Der Bereich vor dem Eingang ist ja rechts und links von "parkvorschriftenregelnden" Zeichen begrenzt. Wer kommt da auf die Idee, viel weiter davor/dahinter nach einrahmenden Schildern zu suchen?
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hk_do
Beitrag 05.10.2024, 22:38
Beitrag #6


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Nach der reinen Lehre würde ich sagen:

Die Schilder gelten jeweils bis zum entsprechenden Ende-Zeichen oder bis eine andere Regelung getroffen wird.

Die Einschränkung der Parkerlaubnis auf Anwohner endet also am eingeschränkten Halteverbot (das ich übrigens nicht widersprüchlich beschränkt sehe). Dieses gilt bis zum zugehörigen Ende-Zeichen. Da danach keine neue Regelung angeordnet wird, darf dort im Rahmen der allgemeinen Regeln jeder und jederzeit parken. Das Ende-Schild am Ende der Straße ist sinnfrei, denn dort gilt keine Regelung, die beendet werden könnte.

Die Parkflächenmarkierungen geben lediglich vor, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.

Und natürlich alles unter der Annahme, dass es sich um eine Einbahnstraße handelt.


Ich gehe aber fest davon aus, dass es von der Behörde verschachtelt gemeint ist. Das halte ich sogar für so deutlich, dass man wohl mindestens in der ersten Instanz damit rechnen muss, mit dem Argument der reinen Lehre Schiffbruch zu erleiden.

Gemeint ist also vermutlich: Auf der ganzen Länge dürfen nur die Anwohner parken. Im Bereich des Eingangs jedoch nur außerhalb der genannten Zeiten.

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ulm
Beitrag 06.10.2024, 06:28
Beitrag #7


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...und wenn man die Straßenverkehrsbehörde darauf anspricht, dann kommt man mit so Argumenten wie "Schilderwald vermeiden".
Ich finde die Beschilderung beispielsweise für sonntags nicht sauber und damit nicht gut.

Nach der reinen Lehre gibt es keine Verschachtelungen und ich bin bekennender Anhänger der reinen Lehre.
Und auch für alle anderen sollte es doch zweifelsfrei beschildert sein.
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nogel
Beitrag 06.10.2024, 08:07
Beitrag #8


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Zitat (hk_do @ 05.10.2024, 23:38) *
Die Parkflächenmarkierungen geben lediglich vor, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.


Es fragt sich, warum die Behörde ausgerechnet vor dem Eingang die Parkmarkierung unterbrochen hat? Deutet eigentlich darauf hin, daß das Anwohnerparken sich nur auf die markierten Boxen bezieht.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 06.10.2024, 12:34
Bearbeitungsgrund: Zitat und Antwort erkennbar gemacht
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KJK
Beitrag 06.10.2024, 08:31
Beitrag #9


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Zitat (die-scharfs @ 05.10.2024, 21:30) *
Das ZZ Bild 2 sehe ich nicht ganz so schlecht gemacht wie @KJK.

Ja, da hat bei mir der Pawlow´sche Reflex gnadenlos zugeschlagen: "Samstag ist grundsätzlich ein Werktag". Dabei habe ich nicht berücksichtigt, dass es Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt blushing.gif ...


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ulm
Beitrag 06.10.2024, 12:35
Beitrag #10


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Zitat (nogel @ 06.10.2024, 09:07) *
Deutet eigentlich darauf hin

...doch ich erwarte klare Regelungen. Eine "könnte vermutlich sein"-Gestaltung ist einfach Murks.
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nogel
Beitrag 06.10.2024, 12:38
Beitrag #11


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Na daß das ganze Murks ist steht außer Frage, sonst wäre der ganze Thread nicht nötig. thumbdown.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 06.10.2024, 12:57
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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nogel
Beitrag 06.10.2024, 13:05
Beitrag #12


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Zitat (ulm @ 06.10.2024, 07:28) *
Nach der reinen Lehre gibt es keine Verschachtelungen und ich bin bekennender Anhänger der reinen Lehre.


Wo kann ich diesen Teil der "reinen Lehre" nachlesen? book.gif

Denn bei Parkverbotszonen gibt es im Inneren ja auch abweichende Regelungen, also Verschachtelungen think.gif
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dopero
Beitrag 06.10.2024, 13:34
Beitrag #13


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Zitat (nogel @ 06.10.2024, 14:05) *
Denn bei Parkverbotszonen gibt es im Inneren ja auch abweichende Regelungen, also Verschachtelungen think.gif
Ja, weil dies ausdrücklich in dieser Zone erlaubt ist.
Siehe StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, lfd. Nr. 64.
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mir
Beitrag 06.10.2024, 13:42
Beitrag #14


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Andere Meinung: Das Ende-Schild ist ein offensichtlicher Fehler und daher nichtig, es soll lediglich das Anwohnerparken beenden. Es dürfen also nur Anwohner mit Parkausweis B dort parken.

Letztlich wird das örtliche Amtsgericht diese Regelung verbindlich auslegen. Wenn ich dessen Meinung nicht kenne, würde ich dort ohne Anwohnerausweis nicht parken.



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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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azrael
Beitrag 06.10.2024, 14:19
Beitrag #15


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(Am Rande, es wird eine Einbahnstraße sein, im letzten Bild sieht man oben am Mast die "Spardose")

Laienfrage:
Die "eckigen" blauen Gebotsschilder und die "runden" Verbotsschilder sind doch zwei verschiedene Kategorien von Schildern, alleine schon deshalb weil die "runden" maximal bis zur nächsten Einmündung gelten, die "eckigen" gelten auch über Einmündungen hinaus.

Mir geht es um den Punkt
"Die Schilder gelten jeweils bis zum entsprechenden Ende-Zeichen oder bis eine andere Regelung getroffen wird."

Ist ein "rundes" Schild eine neue Regelung für ein vorher stehendes "eckiges" Schild und umgekehrt?


Und wenn wir schon dabei sind, ist die Parkflächenmarkierung beim "Halteverbot-Ende" nicht auch eine neue Regelung?

Zitat (nogel @ 06.10.2024, 13:38) *
Na daß das ganze Murks ist steht außer Frage, sonst wäre der ganze Thread das ganze Forum nicht nötig. thumbdown.gif

whistling.gif
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reckoner
Beitrag 06.10.2024, 21:51
Beitrag #16


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Hallo,

gewollt ist wahrscheinlich ein Anwohnerbereich, der zudem tagsüber vor dem Eingang unterbrochen sein soll.
Da aber sowohl vor als auch hinter dem Eingang jeweils ein blaues VZ steht sollte es eigentlich eindeutig sein (solche parkregelnden VZ wirken imho nach vorne und nach hinten).

Zitat (ulm @ 06.10.2024, 07:28) *
dann kommt man mit so Argumenten wie "Schilderwald vermeiden".
Dann hätte man die Schilder gem. 2. Bild komplett weglassen müssen (was für ein Unsinn, 4 Schilder für nur einen einzigen Parkplatz, und den auch nur außerhalb der typischen Öffnungszeiten wallbash.gif ).

Zitat (azrael @ 06.10.2024, 15:19) *
Ist ein "rundes" Schild eine neue Regelung für ein vorher stehendes "eckiges" Schild und umgekehrt?
Ja.

Zitat (azrael @ 06.10.2024, 15:19) *
Und wenn wir schon dabei sind, ist die Parkflächenmarkierung beim "Halteverbot-Ende" nicht auch eine neue Regelung?
Ja, sehe ich so. Ein ausdrücklich markierter Parkplatz hebt ein VZ 283 bzw. VZ 286 auf.

Stefan

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 07.10.2024, 06:33
Bearbeitungsgrund: Urheber der Zitate erkennbar gemacht
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nogel
Beitrag 06.10.2024, 23:42
Beitrag #17


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Zitat (reckoner @ 06.10.2024, 22:51) *
Da aber sowohl vor als auch hinter dem Eingang jeweils ein blaues VZ steht sollte es eigentlich eindeutig sein (solche parkregelnden VZ wirken imho nach vorne und nach hinten).


Das ist ja leider gerade NICHT der Fall, sonst wäre ja alles klar.

Zitat (reckoner @ 06.10.2024, 22:51) *
was für ein Unsinn, 4 Schilder für nur einen einzigen Parkplatz, und den auch nur außerhalb der typischen Öffnungszeiten wallbash.gif ).


Es sind 2 Schilder für nur einen einzigen Parkplatz.

Zitat (reckoner @ 06.10.2024, 22:51) *
Zitat (azrael @ 06.10.2024, 15:19) *
Ist ein "rundes" Schild eine neue Regelung für ein vorher stehendes "eckiges" Schild und umgekehrt?
Ja.


Dann darf nachts tatsächlich jeder dort parken.
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helmet lampshade
Beitrag 07.10.2024, 09:28
Beitrag #18


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Zitat (mir @ 06.10.2024, 13:42) *
Letztlich wird das örtliche Amtsgericht diese Regelung verbindlich auslegen. Wenn ich dessen Meinung nicht kenne, würde ich dort ohne Anwohnerausweis nicht parken.

Mal eine ganz allgemeine Frage: Wenn mich als Laien das AG in einem solchen Fall frei spricht, die Behörden in die nächste Instanz gehen und ich dort verliere, muss ich dann das Bußgeld zahlen oder könnte der Freispruch durch das AG insofern gedeutet werden, dass der gemeine VT ohne verkehrsrechtliche Ausbildung von der Regelung überfordert ist?
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reckoner
Beitrag 07.10.2024, 10:23
Beitrag #19


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Hallo,

Zitat (nogel @ 07.10.2024, 00:42) *
Das ist ja leider gerade NICHT der Fall, sonst wäre ja alles klar.
Doch. Für den einen Bereich steht das Schild am Anfang, und für den anderen am Ende.

Zitat (nogel @ 07.10.2024, 00:42) *
Es sind 2 Schilder für nur einen einzigen Parkplatz.
Ich sehe auf dem ersten Bild 4 Schilder, und auch noch 2 Masten.
Ist der eine halbe Parkplatz das wirklich wert?

Zitat (helmet lampshade @ 07.10.2024, 10:28) *
Mal eine ganz allgemeine Frage: Wenn mich als Laien das AG in einem solchen Fall frei spricht, die Behörden in die nächste Instanz gehen und ich dort verliere, muss ich dann das Bußgeld zahlen oder könnte der Freispruch durch das AG insofern gedeutet werden, dass der gemeine VT ohne verkehrsrechtliche Ausbildung von der Regelung überfordert ist?
Nicht nur das Bußgeld, sondern in der Regel auch die Prozesskosten. Ohne Rechtschutzversicherung wäre das ziemlicher Unsinn.

Stefan

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 07.10.2024, 11:53
Bearbeitungsgrund: Zitaturheber ergänzt
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mir
Beitrag 07.10.2024, 10:59
Beitrag #20


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Zitat (helmet lampshade @ 07.10.2024, 10:28) *
Mal eine ganz allgemeine Frage: Wenn mich als Laien das AG in einem solchen Fall frei spricht, die Behörden in die nächste Instanz gehen und ich dort verliere, muss ich dann das Bußgeld zahlen oder könnte der Freispruch durch das AG insofern gedeutet werden, dass der gemeine VT ohne verkehrsrechtliche Ausbildung von der Regelung überfordert ist?


"Berufung" gibt es im Bußgeldverfahren nicht, das nennt sich dort "Rechtsbeschwerde" und ist bis zu 100 € Geldbuße unzulässig (außer in sehr speziellen Konstellationen), bis 150 € nur durch den Betroffenen, bis 250 € bzw. zuungunsten des Betroffenen bis 600 € nur eingeschränkt.

Für die Abschleppkosten gilt etwas anderes, das macht das Verwaltungsgericht, und da gibt es auch bei niedrigen Beträgen Berufung. Die örtliche Rechtsprechung ist dafür also weniger entscheidend.

Grundsätzlich trägt stets der am Ende Unterlegene die gesamten erforderlichen Kosten des Verfahrens.


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