Frage zu den Fristen nach bestandener MPU |
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Frage zu den Fristen nach bestandener MPU |
06.10.2024, 15:47
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 06.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92078 |
ich habe im März 2018 unter dem Einfluss von THC (3,8 ng aktiv, 28 ng passiv) am Verkehr teilgenommen und habe im April 2018 freiwillig auf meine Fahrerlaubnis verzichtet. Im Dezember 2018 bestand ich die MPU und mir wurde Mitte Dezember 2018 die Fahrerlaubnis neu erteilt. Entschuldigt bitte die Nachfrage, verweist mich bitte nicht an die Forensuche, daraus werde ich nicht schlau: Was hat es mit dieser 5-Jahres und 10 Jahres Frist (irgendwie Anlaufhemmung?) auf sich? Die 5 Jahre sind jetzt rum, was genau bedeutet das für mich? Gelte ich wieder als Ersttäter? Danke im Voraus für die Antworten! Noch einen schönen Sonntag! Klaus |
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06.10.2024, 16:35
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26791 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Da Du freiwillig verzichtet hast, gilt eine 5jährige Tilgungsfrist. Du bist wieder Ersttäter.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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06.10.2024, 17:14
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 06.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92078 |
Danke für die schnelle Antwort, Kai!
Kann ich irgendwie überprüfen, ob noch etwas gespeichert ist von der Tat, was noch verwendet werden kann? Kann ich diese Einträge dann löschen lassen? Eine Aktenbereinigung bei der Führerscheinstelle ist nicht notwendig, da die Tat nicht mehr verwendet werden darf. Korrekt? Wann gilt denn diese 5 Jahre + 5 Jahre Frist und wieso ist sie in meinem Fall nicht anzuwenden? Klaus |
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06.10.2024, 17:59
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2620 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Wann gilt denn diese 5 Jahre + 5 Jahre Frist und wieso ist sie in meinem Fall nicht anzuwenden? Es sind 10+5 Jahre und gilt nach Entziehung (sowie bei Versagung) der Fahrerlaubnis. Da Du freiwillig auf Deine Fahrerlaubnis verzichtet hattest, wurde sie Dir nicht entzogen. Somit ist das für Dich nicht zutreffend, und es gilt was Kai R. Dir geschrieben hat. |
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06.10.2024, 18:24
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 06.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92078 |
Danke vielmals!
Jetzt bin ich verunsichert, wie es damals wirklich war, möchte aber auch nicht bei der Führerscheinstelle anrufen um mich nicht verdächtig zu machen. Damals kam der Brief mit der Ordnungswidrigkeit, Punkte, Geldstrafe, Fahrverbot. Kurze Zeit später dann der Brief der Führerscheinstelle "Sie nahmen unter Einfluss am Straßenverkehr teil, ..." In diesem wurde mir dann eine kurze Frist gesetzt in der ich den Führerschein abgeben konnte, was ich dann auch tat. War das dieser freiwillige Verzicht und im Anschluss (nach Fristablauf) wäre dann der Entzugder Fahrerlaubnis gekommen? Habe leider den Brief nicht mehr |
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06.10.2024, 19:46
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26791 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Hol Dir einen Auszug aus dem Fahreignungsregister in Flensburg.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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06.10.2024, 19:57
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 06.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92078 |
Super Kai, das werde ich tun.
Wird allerdings ein kleines Bisschen dauern, da ich keinen deutschen Pass habe und es deshalb postalisch beantragen muss. Steht im Fahreignungsregister dann drin, ob ich ihn freiwillig abgegeben habe, oder ob er mir entzogen wurde? |
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06.10.2024, 20:04
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30586 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ja
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06.10.2024, 20:48
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 06.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92078 |
Habe gerade meine Fotos aus der Führerscheinakte wieder gefunden.
Ich lasse euch ein paar Auszüge da, um zu urteilen, ob die 5-Jahresfrist greift und ich seit Beginn des Jahres 2024 kein Wiederholungstäter mehr bin. Brief der Führerscheinstelle: "... nach mir vorliegenden Informationen, sind Sie am ****** dadurch verkehrsauffällig geworden, dass Sie einen Pkw unter der Wirkung eines berauschenden Mittels (Cannabis) geführt haben. Bei der Untersuchung der Blutprobe wurde bei Ihnen THC-Carbonsäure mit [...] nachgewiesen. Sie gaben an, am ******** Marihuana konsumiert zu haben. Der festgestellte Blutwert belegt jedoch einen weiteren Konsum wenige Stunden vor Fahrtantritt. Aufgrund des gelegentlichen Konsums von Betäubungsmitteln und dem fehlenden Trennungs-vermögen zwischen Konsum und Fahren sind Sie ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Ich beabsichtige daher, Ihnen unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis zu entziehen. Gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz gebe ich Ihnen hiermit bis zum ******** Gelegenheit, sich zum beabsichtigten Entzug der Fahrerlaubnis zu äußern. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag" Daraufhin bin ich zur Führerscheinstelle und habe folgendes Dokument unterschrieben: "Die Fahrerlaubnisbehörde hat mir mitgeteilt, dass Sie beabsichtigt meine Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung zu entziehen. [...] Aufgrund des festgestellten Blutwertes und meiner Aussage im Rahmen der Kontrolle wurde der gelegentliche Cannabiskonsum bei mir festgestellt. Aufgrund des gelegentlichen Cannabiskonsums und des fehlenden Trennungsvermögens steht meine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen fest. Hiermit verzichte ich auf meine Fahrerlaubnis der Klassen ******* Meinen Führerschein habe ich heute abgegeben. Mir ist bekannt, dass ich ab sofort keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge [...]" Dann liegt mir noch ein Auszug aus dem Register in Flensburg vor: Verzicht auf die Fahrerlaubnis Tilgungsdatum 4.2033 -> also 15 Jahre nach Verzicht Drogentypische Auffälligkeiten mit 1 Monat Fahrverbot Tilgungsdatum 4.2023 Dann habe ich noch ein Schreiben von der Führerscheinstelle an die Bußgeldstelle: "Herr ****** hat am ****** nach erfolgter Anhörung auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Der Führerschein befindet sich in der Fahrerlaubnisakte." Zudem habe ich in der MPU angegeben, dass ich von jetzt an abstinent leben will. Wie lange kann das Gutachten in der Führerscheinakte noch verwendet werden? Also wenn jetzt eine berauschte Fahrt stattfindet, kann die Führerscheinstelle sich noch auf meine Abstinenzaussage berufen und direkt eine erneute MPU anordnen? |
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07.10.2024, 07:56
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26791 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Nein. Die alte Fahrt ist getilgt und darf nicht mehr verwertet werden.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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07.10.2024, 11:02
Beitrag
#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 06.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92078 |
Super, danke Kai!
Wie kommt es denn dann, das wenn die Fahrt nach 5 Jahren nicht mehr verwendet werden darf, man erst nach 10 oder 15 Jahren, ohne eine MPU absolviert zu haben, die Fahrerlaubnis neu erteilt bekommt? |
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07.10.2024, 13:32
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 181 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 |
Das gilt meines Wissens nur, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dann gelten 5 Jahre Anlaufhemmung plus 10 Jahre Tilgungsfrist. Wurde freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet, müsste es auch hier so sein, dass nach 5 Jahren ohne MPU Auflage neu erteilt wird.
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07.10.2024, 15:04
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30586 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wie kommt es denn dann, das wenn die Fahrt nach 5 Jahren nicht mehr verwendet werden darf, man erst nach 10 oder 15 Jahren, ohne eine MPU absolviert zu haben, die Fahrerlaubnis neu erteilt bekommt? Die einzelnen Eintragungen im FAER haben unterschiedliche Tilgungsfristen. Deine Cannabisfahrt war eine Ordnungswidrigkeit mit fünjähriger Tilgungsfrist. Dein Verzicht auf die Fahrerlaubnis hat eine zehnjährige Tilgungfrist, genau wie eine Entziehung der Fahrerlaubis. In beiden Fällen (Verzicht / ntziehung) ist es so, dass die Tilgungsfrist erst mit der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu laufen beginnt oder fünf Jahre nach dem Verzicht / der Entziehung, wenn bis dahin keine neue Fahrerlaubis erteilt wurde. Daher kommen die 15 Jahre. Nun ist es so, dass im 29 StVG steht, dass eine Tat, die gelöscht ist trotzdem noch für bestimmte Verfahren zur Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis verwendet werden darf, "solange die Tat als Grundlage in einer noch gespeicherten Maßnahme nach § 28 Absatz 3 Nummer 5, 6 oder 8 genannt ist." Eine solche Maßnahme ist u.a. die Entziehung der Fahrerlaubis. Dass bedeutet, wenn du dir damals die Fahreraubnis hättest entziehen lassen, dann dürfte die Cannabisfahrt im Rahmen des Neuerteilungsverfahrens solange verwertet werden, wie die Entziehung eingetragen ist– weil die Behörde die Entziehung mit der Cannabisfahrt begründet hätte. Dann wäre eine MPU-freie Neuerteilung erst nach Tilgung der Entziehung, also nach 15 Jahren möglich. Beim freiwillgen Verzicht gibt es aber keine solche Bestimmung, deshalb kann die Fahrt nach der Tilgung im Neuerteilungsverfahren nicht mehr verwertet werden. -------------------- |
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07.10.2024, 18:58
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 06.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92078 |
Recht herzlichsten Dank an alle!
Ihr seid echt klasse! Was mich ein bisschen irritiert hatte war das Dokument, dass ich bei der Führerscheinstelle unterschrieben hatte. Dort stand ja, dass sie mir die Fahrerlaubnis entziehen wollten. Hätte ich also nicht reagiert und fristgerecht freiwillig verzichtet, wäre also erst das Entzugsverfahren eingeleitet worden. Man lernt nie aus! |
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08.10.2024, 08:41
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Hätte ich also nicht reagiert und fristgerecht freiwillig verzichtet, wäre also erst das Entzugsverfahren eingeleitet worden. Stimmt. Auch wenn man jetzt drüber diskutieren kann, ob das wirklich so beabsichtigt war, hält der Staat so manchen Rettungsanker bereit. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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10.10.2024, 14:16
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#16
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 19.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66355 |
Dass bedeutet, wenn du dir damals die Fahreraubnis hättest entziehen lassen, [...] wäre eine MPU-freie Neuerteilung erst nach Tilgung der Entziehung, also nach 15 Jahren möglich. Beim freiwillgen Verzicht gibt es aber keine solche Bestimmung, deshalb kann die Fahrt nach der Tilgung im Neuerteilungsverfahren nicht mehr verwertet werden. Hi zusammen, ich stehe vor derselben Thematik die mich umtreibt. 2015 Cannabisfahrt (aktiv 7,7 ; passiv 216) Anhörung zum Entzug der Fahrerlaubnis Verzichtserklärung Führerschein 2018 pos. MPU mit Abstinenzversprechen Neuerteilung Fahrerlaubnis Ich habe nun verstanden, dass die Drogenfahrt nach 5 Jahren getilgt sein sollte. Letztes Jahr habe ich auf der Führerscheinstelle meine Akte angesehen, hier waren noch alle relevanten Dokumente zur Cannabisfahrt, Entzugsankündigung, toxikologischer Bericht, Verzichtserklärung etc. vorhanden. Was ich mich aber nach der Aussage von Jens eigentlich frage ist folgendes: Wenn der Verzicht 10 Jahre gespeichert ist und "gelöschte Taten", die der Maßnahme des Verzichts zugeordnet werden, verwendet werden dürfen... Dann dürfte doch folglich das Gutachten dieser "gelöschten" und dennoch verwertbaren Taten nutzbar sein für die Führerscheinstelle oder nicht? Wo ist mein Denkfehler? Leider gibt es keine eindeutigen Informationen im Netz zu dieser Konstellation, wie der Ersteller des Threads bereits erwähnt hatte. Ich lese immer wieder mal durch die gängigen Foren. Ich bin mir einfach sehr unsicher, wie meine aktuelle Situation ist und welche Regeln für mich in Bezug auf THC im Straßenverkehr gelten. Grüße an alle Unterstützer hier; ich bin hier bereits seit 2012 beitragslos angemeldet habe ich vorher schockiert realisiert Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 11.10.2024, 11:02
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat auf das Wesentliche gekürzt
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10.10.2024, 15:25
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26791 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Die Akte wird erst bei der nächsten Befassung bereinigt. Dennoch dürfen getilgte Taten bei den Entscheidungen nicht mehr berücksichtigt werden.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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10.10.2024, 19:53
Beitrag
#18
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 19.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66355 |
Hallo Kai,
danke für deine Antwort und die hilfreiche Info ! Das heißt auch bei meinem Falll, ist das Gutachten nach 5 Jahren nicht mehr verwertbar, richtig? Und folglich bedeutet das für mich auch, dass ich nicht als Wiederholungstäter behandelt werde ? Falls bei mir eine Blutanalyse durchgeführt wird, gilt für mich ebenfalls der Grenzwert von 3,5? Grüße 🖖🏽 |
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10.10.2024, 20:48
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26791 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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11.10.2024, 07:11
Beitrag
#20
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 19.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66355 |
Alles klar.
Die Neuerteilung erfolgte bei mir ja auch 2018 in Verbindung mit der Abgabe eines positiven Gutachtens. Ist dieses Gutachten und die angegebene Abstinenz für die Führerscheinstelle nicht mehr verwertbar? Gibt es hier auch Tilgungsfristen? |
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11.10.2024, 07:32
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26791 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Das alte Gutachten darf nicht mehr für Entscheidungen herangezogen werden
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.12.2024 - 13:11 |