MPU trotz eingestellten Verfahren |
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MPU trotz eingestellten Verfahren |
06.10.2024, 16:09
Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 06.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92076 |
Leider bin ich erst vor kurzem auf euch aufmerksam geworden und habe mich nun entschlossen, mich hier anzumelden und meinen Fall hier zu schildern. Vorab möchte ich hier eine wichtige Info mitteilen, welche ich in dieser Form hier nicht gefunden habe: TF am 12.02.2022 Einstellung des Verfahrens nach §153 a Abs.2 StPO am 15.09.2022 gegen Auflagen Endgültige Einstellung im März 2023 nach Erfüllung der Auflagen Aufforderung zur MPU am 18.08.2023 Ich wurde am 12. Februar 2022 von einem Zeugen bei der Polizei gemeldet, der mich bei einer TF beobachtet hat. Die Polizei fand mich schlafend in meinen Fahrzeug vor. Nachdem sie es schafften mich zu wecken wurde ich kurz befragt, konnte aber keine verständlichen Angaben machen. Ich hatte einen Atemalkoholwert von 0,79 mg/l. Also bin ich mit auf die Wache genommen worden, mein FS wurde einbehalten und eine Blutprobe wurde genommen, die 1,82 BAK ergab. Ich halte den Ablauf erstmal relativ kurz. Ich bin mit dem Auto zu einer Kneipe gefahren und habe dort um ca 0.45Uhr angefangen zu trinken( 4 Flaschen Bier a 0,33l). Gegen 4 Uhr mussten alle Gäste die Kneipe verlassen. Da ich kein Bargeld hatte und Kartenzahlung nicht möglich war vereinbarte ich mit dem Türsteher eben Geld abzuholen (GA nicht weit entfernt) und die Karte dann zu bezahlen. Ich stieg ins Auto und mir wurde leider erst nach wenigen Metern klar dass ich mit der Menge an Bier nicht mehr fahren darf. Also parkte ich den Wagen neben der Kneipe auf den Parkplatz eines Fitnessstudios (um ihn da dann auch bis zum nächsten Tag stehen zu lassen) und ging zu Fuss zum GA. Auf dem Weg dorthin und wieder zurück trank ich eine weiterer Flasche Bier (0,5l). Als ich die Verzehrkarte bezahlt hatte, setzte ich mich wieder ins Auto um dort weiter zu trinken. Dort habe ich innerhalb relativ kurzer Zeit noch eine halbe Flasche Bier (0,5l, also 0,25l) und ungefähr 0,4 l Rum getrunken, also Nachtrunk begangen. Mir wurde also die Fahrerlaubnis entzogen. Vor Gericht haben sich die Angaben des Zeugen (Türsteher) von vorne bis hinten widersprochen, also Einstellung. Den Führerschein bekam ich zurück. Dass ich fast ein Jahr nach Einstellung die Aufforderung zur MPU bekam hat mich als Unwissender ziemlich geschockt, wie ihr euch sicher vorstellen könnt. Da ich die Frist zur Vorlage des GA nicht einhalten konnte, weil ich nicht in Betracht gezogen habe dass nach Einstellung noch eine MPU erfolgen kann (ich weiss, ich war super naiv) habe ich meinen FS am 15.11. bei der Führerscheinstelle abgegeben und bin seitdem mit Fahrrad, Bus und Bahn unterwegs. Aber es nützte ja nichts und ich habe meinen Fall, meine Trinkhistorie, ja mein ganzes Leben seitdem aufgearbeitet und stehe jetzt kurz vor Abstinenzende(12 Monate). MPU Termin habe ich noch nicht, ich peile sie aber noch in diesen Monat an. Anträge und Angabe der MPU Stelle sind alle erfolgt, ich warte auf Zahlungsanforderung. Bei der Bearbeitung des Fragebogens stoße ich dennoch immer wieder direkt beim Ablauf der TF an meine Grenzen. Ich habe Nachtrunk begangen und weiss auch dass das in der Vergangenheit häufig als Schutzbehauptung verwendet wurde, aber das heisst ja nicht dass es unmöglich ist. Außerdem weiss ich auch dass der Wert von 1,82 Promille überhaupt nicht mehr in den Normbereich fällt und deshalb eine MPU absolut notwendig ist. In der MPU Aufforderung steht dennoch dass am 12.02.2022 eine Trunkenheitsfahrt mit 1,82 Promille stattgefunden hat. Zitat: Durch Mitteilung der Staatsanwaltschaft ... wurde hier bekannt, dass Sie am 12.02.2022 gegen 4:30 Uhr in ... ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt haben. Die Ihnen in diesem Zusammenhang am 12.02.2022 gegen 5:50 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,82 Promille. An Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen daher erhebliche Bedenken... Wie reagiert in diesen Fall ein GA darauf, wenn ich weiterhin dabei bleibe dass ich nachtrunk begangen habe? Wird mir das womöglich gleich negativ ausgelegt? Im Vorbereitungskurs sagte mir die Psychologin nur dass ich bei der Wahrheit bleiben soll, sie schien mit der Situation auch nicht wirklich vertraut zu sein. bei Kursbeginn wurde eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister angefragt. Nachdem sie diesen vorliegen hatte wunderte sie sich dass keine Eintragung zu einer Trunkenheitsfahrt existieren. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen bezüglich dieses Punktes bei dem gespräch mit dem GA. Meinen Fragebogen würde ich dann in den nächsten Tagen auch posten. Vielen Dank schon einmal vorab. Was ihr hier macht ist wirklich ganz groß und ich bin froh diese Forum gefunden zu haben. |
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06.10.2024, 16:33
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26791 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Da Dir die TF nicht nachgewiesen wurde, musst Du auch nicht zur MPU. Die FSSt geht hier von falschen Voraussetzungen aus. Nimm das Einstellungsschreiben und werde dort vorstellig. Dann sollte die Aufforderung zurückgenommen werden.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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06.10.2024, 16:45
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 06.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92076 |
Das hab ich damals versucht.
Mit Anwalt, der Kontakt zur Führerscheinstelle als auch zur Richterin meines Falles hatte. Die Richterin hat daraufhin bei der Führerscheinstelle angerufen und ihr mitgeteilt dass der Fall nur eingestellt wurde und es nicht zu einem Freispruch kam. Sprich dass es eben auch keine Beweise dafür gäbe dass die TF nicht statt gefunden hat. Daraufhin wurde die Aufforderungen nicht zurück genommen. Ich habe auch mehrere Polizeibeamten in meinem Bekanntenkreis. Einer hat sich bei einer anderen Führerscheinstelle erkundigt und bestätigte mir dass eine Aufforderung zur MPU durchaus auch ohne TF erfolgen kann. Z.B. bei Hausfriedensbruch, Körperverletzung o.ä. in dessen Zuge eine Blutabnahme auf Alkohol oder Drogen erfolgt ist und 1,6 Promille überschritten wurden. Habe auch Einträge dazu im Netz gefunden. Auch eine zweite Meinung über den Anwalt meiner Firma bestätigte das. Also scheint die Aufforderung per se nicht falsch zu sein. Nur die o.g. Begründung ist nach wie vor nicht richtig und wurde nicht nachgewiesen, steht aber nunmal dort so wie zitiert. Ich denke dass ich um die MPU nicht mehr herum kommen werde, also bereite ich mich weiterhin darauf vor und frage mich jetzt natürlich was ein Gutachter zu diesen Verhalt und eben meinen Schilderungen sagen bzw beurteilen wird. Kann ja durchaus sein dass er es als fehlende Einsicht o.ä. einschätzt und mir das Gutachten negativ auslegen wird. |
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06.10.2024, 16:49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26791 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Dennoch ist die Aufforderung nicht rechtens. Für Alkoholmissbrauch reicht Dein Promillewert nicht aus. Und die Begründung der FSSt ist unzutreffend, schon deswegen ist die Anordnung falsch. Hast Du schon die Neuerteilung beantragt?
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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06.10.2024, 17:06
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 06.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92076 |
1,82 Promille reichen nicht aus?
Ja, der Führerschein ist beantragt. Erneute Aufforderung zur MPU kam auch schon und ich habe den Brief mit Angabe wo ich die MPU absolvieren möchte raus geschickt. Warte jetzt auf Zahlungsanforderung von TÜV Nord. Wie gesagt, mit 2 Anwälten gesprochen. Einer ist auch aktiv gewesen. Keine Chance. Ich sehe es ja genauso wie du, aber wenn ich dagegen klage, kann das u.U. nochmal anderthalb Jahre dauern. Alles Auskünfte vom Anwalt |
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30.11.2024, 02:33
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 153 Beigetreten: 24.02.2019 Mitglieds-Nr.: 84882 |
Meine erste MPU Trunkenheitsfahrt nachdem ich zusammengeschlagen worden bin und flüchten musste und dabei ein Auto gestriffen habe von Leuten die mich vermöbelt haben war im Juni/Juli 2011. Polizei kam dann zu mir nach Hause bin blutend aus dem Haus. Jedoch war ich nur mit 2 Freunden dort und 20 andere Leute hatten eine andere Meinung(Lüge!)
Gerichtsverhandlung Februar 2013!!! Bis dahin Führerschein beschlagnahmt gewesen!! Ich habe dann 2000€ Geldstrafe bezahlt und den Schaden am anderen Auto, weil ich hätte ja die Polizei rufen müssen. Ist klar Herr Richter in so einer Situation möchte ich sie sehen. Ich war zu den Zeitpunkt 19 Jahre, ich hab ihm die Meinung gesagt. Ich habe von dem Richter meinen Führerschein wieder bekommen und im Dezember 2013!!!! Kam dann die Aufforderung zur MPU. Ich muss es hier nochmals darunter schreiben, die beste Entscheidung meines Lebens war: Deutschland zur verlassen Meine MPU's plural habe ich jedoch erledigt. Jedoch fahre ich einfach ungern in Deutschland Auto. Die Polizei macht rum wegen abgelaufen, Verbandskasten wieso hat sowas überhaupt ein Verfallsdatum??? Dafür habe ich schon 4 Stück im Auto und ja bald liegt der 5. drin. |
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30.11.2024, 12:59
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13589 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Weil Sterilität nicht unbegrenzt gewährleistet werden kann. Spende doch die alten Verbandskästen einer Helferorganisation als Übungsmaterial.
Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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30.11.2024, 22:42
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 216 Beigetreten: 15.04.2014 Wohnort: Tief im Westen, wo die Sonne verstaubt Mitglieds-Nr.: 72217 |
Auch ein abgelaufener Verbandkasten ist ein gültiger Verbandskasten und immer noch besser als kein Verbandskasten.
Selbst für einen 10 Jahre abgelaufenen Kasten kann dir niemand was. |
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05.12.2024, 04:00
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92128 |
Ob die MPU rechtens ist, ist relativ egal. Die Führerscheinstelle zu besiegen ist kaum möglich. Außerdem dauert ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht länger und kostet mehr Geld als die MPU einfach durchzuziehen.
Die Aussage der Führerscheinstelle, man könne nicht nachweisen, dass du "keine" Trunkenheitsfahrt hattest, ist an den Haaren herbeigezogen. In Deutschland herrscht Unschuldsvermutung. Du darfst (theoretisch) nicht sanktioniert werden, wenn deine Schuld nicht feststeht. Jeder ist unschuldig, bis seine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Nicht umgekehrt. Diese Aussage zeigt mal wieder, wie viel Ahnung die Schreibtischhüter von Recht und Gerechtigkeit haben. Aber wie gesagt, das ist alles egal. Diese Beamten sind nun mal hierzulande die Führerscheingötter. Du kannst evtl. ohne Abstinenznachweis die MPU bestehen, wenn deine Alkoholproblematik sich über einen relativ kurzen Zeitraum gesteigert hat, du also nicht über Jahre hinweg so viel Alkohol getrunken hast. Falls du das Kriterium A3 ansteuerst, sag am besten nichts von großen Problemen, die du mit dem Alkoholkonsum bekämpfen wolltest (zB: Trauer, depressive Phasen, schlechte Gefühle etc.). Du solltest in dem Fall auch nicht sagen, dass du von anderen in deinem Umkreis auf deine Alkoholproblematik angesprochen wurdest und das ignoriert hast. Lese dir am besten hier auf dem Board mal die A3 Hypothese durch. Alternativ kannst du mit Haaranalysen 6 bis 15 Monate Abstinenz nachweisen. Je mehr Abstinenz, desto weniger Glück ist im Spiel. Ich würde auch mal deine Beratung in Frage stellen. Wenn du gesagt hast, dass dein Verfahren nach 153a eingestellt wurde, der Berater sich aber trotzdem wundert, keinen Eintrag im Register zu finden, dann sollte man sich fragen, ob das Wissen zur MPU ausreichend ist. Diplome sind nicht zwingend ein Zeichen von Kompetenz. Wünsche dir viel Glück! |
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05.12.2024, 04:23
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 512 Beigetreten: 23.09.2020 Mitglieds-Nr.: 87407 |
Nachdem das Verfahren nach 153a eingestellt worden ist, ist eine Anordnung zur MPU auch rechtens. Unschön aber wahr.
Die genannten Auflagen, (wie hoch waren die denn bei Dir?), entsprechend einem Schuldeingeständnis und man geht von einer TF aus. Vorteil dieser Einstellung ist, daß es eben keine Eintragungen etc. gibt, welche eher scheinheilig ist. So sind halt die Beteiligten am Strafverfahren wenig am resultierenden Verwaltungsakt interessiert (auch die meisten RA). Außerdem kann von einem VP nicht unbedingt dieses Wissen erwartet werden. Mittlerweile vlt schon, da diese aufgrund Fahrrad, Scooter sehr häufig angewandt wird. |
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05.12.2024, 11:50
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92128 |
Die genannten Auflagen, (wie hoch waren die denn bei Dir?), entsprechend einem Schuldeingeständnis und man geht von einer TF aus. Eine Einstellung nach 153a ist tatsächlich kein Schuldeingeständnis. Der Beschuldigte kann sich weiterhin als unschuldig bezeichnen. Quelle: BVerfG NJW 1991, 1530 |
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05.12.2024, 12:31
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 529 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Dennoch darf auch ein Verwaltungsrichter im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung davon überzeugen, ob eine solche Fahrt stattgefunden hat. (statt vieler nur BayVGH Beschluss v. 25.07.2023 – 11 CS 23.125) Wenn der Beschuldigte die Geldauflage erfüllt, ist dies ein starkes Indiz für seine Schuld. Eine Einstellung gegen Geldauflage führt hier nicht zu einer gebundenen Entscheidung.
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09.12.2024, 10:49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2620 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Die Fahrerlaubnis wurde wegen Ungeeignetheit entzogen (oder es wurde auf die Fahrerlaubnis verzichtet). Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis hätte man dagegen Rechtsmittel einglegen können. Bei einem freiwilligen Verzicht , verzichtet man nicht nur auf die Fahrerlaubnis, sondern auch auf die Möglichkeit Rechtsmittel einlegen zu können.
Nun steht es eben in der Akte, dass wegen mangelnder Eignung die Fahrerlaubnis entweder entzogen, oder darauf verzichtet wurde. Die mangelnde Eignung gilt somit als erwiesen. Zudem gibt es gegen die Anordnung der MPU kein Rechtsmittel, weil sie keinen eigenständigen Verwaltungsakt darstellt. Imho führt, vom Warten auf die Verjährung abgesehen, nun kein Weg an der MPU vorbei. |
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09.12.2024, 10:54
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92128 |
Nach Antrag auf Neuerteilung wird die Fahrerlaubnis versagt, wenn kein Gutachten beigebracht wird. Die Versagung ist ein Verwaltungsakt, gegen den man klagen kann. Einmal verzichten nimmt einem nicht für immer das Recht zu klagen. Das ist falsch.
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09.12.2024, 12:01
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13589 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Klagen schon, nur mit welchem Erfolg? Die bereits geschaffenen Fakten gelten weiterhin und sind damit die Grundlage einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung. Da werden nicht die alten Geschichten wieder aufgemacht. Sondern basierend auf den geschaffenen Fakten entschieden. Ich sehe damit keinen Blumentopf zu gewinnen.
Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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13.12.2024, 08:17
Beitrag
#16
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 06.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92076 |
Hallo.
Entschuldigt bitte die späte Antwort. Ich habe die MPU mittlerweile absolviert und auch bestanden. Nach 7 Wochen Wartezeit kam mein positives Gutachten und ich konnte meinen Führerschein abholen. Ja, ich habe freiwillig auf meine Fahrerlaubnis verzichtet, da es für mich keine Möglichkeit mehr gab um die MPU herum zu kommen und ich weitere Kosten vermeiden wollte. Dass dann keine Rechtsmittel mehr möglich waren, war mir bewusst. Ich hatte damals einen schädlichen Umgang mit Alkohol und die Kurse, die ich besucht habe plus die eigene Reflexion in der Vorbereitung haben mir sehr geholfen. Das Zustandekommen des Ganzen halte ich nach wie vor für fragwürdig, aber gegen die Mühlen der deutschen Bürokratie ist kein Kraut gewachsen. Wenn du einmal auffällig geworden bist musst du mitspielen und machen was von dir verlangt wird, sonst bekommst du deinen Fahrerlaubnis eben nicht mehr zurück. Ich habe meine Lehren daraus gezogen. Vielen Dank für eure Antworten und nochmal ein dickes Lob für eure Arbeit und Hilfe in diesen Forum. Ohne euch hätte ich es nicht geschafft |
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13.12.2024, 11:03
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26791 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Herzlichen Glückwunsch!
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.12.2024 - 12:49 |