MPU nach getilgten Geschwindigkeitsverstößen zu befürchten ? |
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MPU nach getilgten Geschwindigkeitsverstößen zu befürchten ? |
08.10.2024, 11:04
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 08.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92083 |
Ich hab mich jetzt schon ein bisschen durch das Forum durchgewurmmt, aber leider nichts eindeutiges finden können. Vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Ich versuche meinen Fall so genau wie möglich zu schildern. FE gemacht Sep. 2017 A1 April - Juli 2019 hohe Geschwindigkeitsverstöße (mehr als 8 Punkte aber im FAER nur 7 Punkte angegeben, warum ? Keine Ahnung) Keine MPU-Auflage Juli 2022 Antrag auf Erweiterung auf B (Rückmeldung mit MPU-Auflage) Antrag zurückgezogen und auf FE verzichtet Nun zu meiner eigentlichen Frage: Meine Punkte wurden alle im Juli 2024 getilgt und befinden sich bis Juli 2025 in der Überliegefrist. Kann ich einen Antrag auf Wiedererteilung stellen ohne eine MPU-Auflage zu befürchten oder sollte ich mich auf eine MPU vorbereiten Anmerkung: Im FAER ist keine MPU-Auflage vermerkt. Nur noch die Punkte in der Überliegefrist, Anmerkung zum Aufbauseminar und der Verzicht der FE. Meines Verständnisses nach dürfte ich keine MPU-Auflage befürchten, da alle Punkte bereits getilgt sind und obwohl diese sich in der Überliegefrist befinden, keinen Einfluss haben dürften. Vielleicht kann mich da jemand aufklären, da ich im Internet auch schon vom Gegenteil gelesen habe und nicht verunsichert bin. Danke im Voraus |
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08.10.2024, 11:13
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Hast du denn die Kat. A1 noch? Oder momentan gar keine Fahrerlaubnis?
Ubrigens ist das FAER nicht bindend, es kann einfach vergessen worden, einen Punkt da einzutragen. In deiner FS-Akte wird das aber alles sicher vorliegen, wodurch die Fahrerlaubnisbehorde eine Grundlage zum fordern einer MPU hat. Man kann Punkte nach verzicht/entzug nicht einfach "aussitzen". Hatten wir letztens hier im Beitrag: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=136285 |
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08.10.2024, 11:18
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 08.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92083 |
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08.10.2024, 11:20
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Ok. Dann siehe oben (habe meinen Post erganzt). Wirst leider wohl (warscheinlich) die MPU machen mussen.
Zur Sicherheit kannst du erstmal Einblick bei der FS-Stelle in deine Akte beantragen. Dann bist du 100% sicher was gegen dich vorliegt. |
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08.10.2024, 11:30
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 08.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92083 |
Ich möchte kurz hinzufügen, dass ich keine Verwarnung beim 7. Punkt bekommen habe, wie im anderen Thread.
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08.10.2024, 11:44
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Das ist in den meisten Fallen egal, sieht das Bundesverwaltungsgericht:
Zitat Die Fahrerlaubnis ist nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG auch dann zu entziehen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die zum Erreichen der Acht-Punkte-Grenze führende weitere Zuwiderhandlung vor der Erteilung der Verwarnung begangen hatte und diese Zuwiderhandlung zum Zeitpunkt der Verwarnung rechtskräftig geahndet und im Fahreignungsregister gespeichert, der Fahrerlaubnisbehörde aber noch nicht übermittelt war. Eine Verringerung des Punktestandes nach § 4 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 StVG tritt in einem solchen Fall nicht ein. Da du aber sowieso auf die FE verzichtet hast, ist es sowieso egal. Jetzt wird bei Neuantrag deine Fahreignung gepruft, und diese ist durch die 8 Punkte nicht vorhanden. |
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08.10.2024, 11:47
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
sieh es positiv.
mach die mpu. bekommst nen neuen Führerschein und startest wieder bei 0 Punkten. warte aber nicht zu lang. wenn du deinen führerschein länger weg hattest, als du ihn hattest (bei dir ca. 5 Jahre) darfst die prüfung neu machen. |
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08.10.2024, 11:55
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 08.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92083 |
Okay, also nur damit ich es richtig verstehe. Laut dem FAER habe ich 0 punkte, bzw. keinen aktiven Punkte sondern getilgte aber in der Überliegefrist, aber die FSST könnte eine Akte haben in der die Punkte noch vermerkt sind und diese als Grundlage für eine MPU-Anordnung nutzen ?
Was meinst du denn mit, dass es egal ist dass ich auf die FE verzichtet habe ? Hat man immer eine MPU zu befürchten, wenn man auf die FE verzichtet ? sieh es positiv. mach die mpu. bekommst nen neuen Führerschein und startest wieder bei 0 Punkten. warte aber nicht zu lang. wenn du deinen führerschein länger weg hattest, als du ihn hattest (bei dir ca. 5 Jahre) darfst die prüfung neu machen. Ich hatte leider schon eine MPU, die ich nicht bestanden hatte. Mein MPU Vorbereiter und ich konnten uns jedoch beide nicht erklären woran es lag und konnten keine wirklich plausible Begründung finden, deshalb würde gerne einen weiteren Besuch vermeiden. Zum Glück weiß die FSST davon nichts. |
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08.10.2024, 12:31
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Laut dem FAER habe ich 0 punkte Das FAER ist nicht Massgebend, sondern das was in deiner Akte ist. Beantrage Einsicht! Was meinst du denn mit, dass es egal ist dass ich auf die FE verzichtet habe ? Hat man immer eine MPU zu befürchten, wenn man auf die FE verzichtet ? Ich meinte, der Trick mit "Ich wurde nicht verwarnt", funktioniert eventuell manchmal, falls die FE noch nicht entzogen wurde und man dagegen klagt. Da du aber selber verzichten hast, ist es jetzt zu spat. Dir wird keine neue FE ohne MPU ausgestellt, da durch das Sammeln von 8 Punkten deine Fahreignung nicht besteht, das gegenteil darfst du in der MPU beweisen. Ich hatte leider schon eine MPU, die ich nicht bestanden hatte. Mein MPU Vorbereiter und ich konnten uns jedoch beide nicht erklären woran es lag und konnten keine wirklich plausible Begründung finden, deshalb würde gerne einen weiteren Besuch vermeiden. Ich empfehle den Berater zu wechseln. Du kannst dich auch hier im Forum vorbereiten. Zum Glück weiß die FSST davon nichts. Das ist egal, die MPU kannst du auch 20 mal machen, es gibt kein Limit. wenn du deinen führerschein länger weg hattest, als du ihn hattest (bei dir ca. 5 Jahre) darfst die prüfung neu machen. Das stimmt so nicht pauschal, das darf jede Behorde im Ermessen selber entscheiden, es haben Leute hier auch nach 15 Jahren den FS ohne Prufung erhalten. |
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08.10.2024, 18:47
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
April - Juli 2019 hohe Geschwindigkeitsverstöße Wieviele Verstöße? wurdest du für diese Verstöße bzw. die dadurch erreichten Punktestände von der Führerscheinstelle ermahnt und verwarnt? Juli 2022 Antrag auf Erweiterung auf B (Rückmeldung mit MPU-Auflage) Mit welcher Begründung wurde die MPU angeordnet?Ubrigens ist das FAER nicht bindend, es kann einfach vergessen worden, einen Punkt da einzutragen. In deiner FS-Akte wird das aber alles sicher vorliegen, wodurch die Fahrerlaubnisbehorde eine Grundlage zum fordern einer MPU hat. Wie soll die Führerscheinstelle Kenntnis von einem Verstoß bekommen, wenn der nicht ins FAER eingetragen wurde? Und eenn Eintragungen in FAER getilgt sind, dann dürfen sie, auch wenn sie in der Führerscheinakte noch eingetragen sind, nicht mehr verwertet werden. (Ausnahme in bestimmten Fällen nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis, aber die liegt hier ja nicht vor) Die Akte ist dann zu bereinigen Man kann Punkte nach verzicht/entzug nicht einfach "aussitzen". Hatten wir letztens hier im Beitrag: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=136285 Ich denke, dass die Fälle nicht vergleichbar sind.Das ist in den meisten Fallen egal, sieht das Bundesverwaltungsgericht: Hast du mal einen Link zur Entscheidung, aus der du zitierst?Nur noch am Rande, auch wenn das hier im Moment nur ein "Nebenschauplatz" ist: wenn du deinen führerschein länger weg hattest, als du ihn hattest (bei dir ca. 5 Jahre) darfst die prüfung neu machen. Das stimmt so nicht pauschal, das darf jede Behorde im Ermessen selber entscheiden, es haben Leute hier auch nach 15 Jahren den FS ohne Prufung erhalten. -------------------- |
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08.10.2024, 19:56
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Zitat Wie soll die Führerscheinstelle Kenntnis von einem Verstoß bekommen, wenn der nicht ins FAER eingetragen wurde? zB. Indem es zwar in der Akte auf Papier vorliegt aber vergessen wurde ins System einzutragen. Da sind auch nur Menschen die Fehleranfällig sind. Link zum Urteil: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/d...ehrsverstoessen Bezüglich der Prüfungen: Par 20 FeV: Zitat Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Da ist schon meiner Meinung ein gewisser Spielraum vorhanden. Definitiv steht da aber nichts von einer mindestdauer, wie Krystel angedeutet hat. |
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09.10.2024, 00:37
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 08.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92083 |
Also die Anzahl der Verstöße zu nennen ist mir fast peinlich, das war noch mein junges Ich welches dachte, dass Blitzer ja nur vorne blitzen und ich auf dem Motorrad immun sei. Aber wie sagt man so schön: Man macht Fehler um aus ihnen zu lernen. War ein sehr teurer Fehler.
Es waren insgesamt 9 Verstöße. Ich weiß, eine erschreckend hohe Zahl und ich bin nicht stolz drauf. Den Brief von der FSST hab ich jetzt nicht finden können, aber laut dem MPU-Gutachten hat sich die FSST wohl auf die Geschwindigkeitsverstöße bezogen. Die Fragestellung war: " Ist zu erwarten, dass der zu Untersuchende auch zukünftig gegen verkehrsrechtlichen Vorschriften verstoßen wird. " Eine Verwarnung habe ich, wenn ich mich richtig erinnere, nie bekommen. Ich hab nur die Mitteilung über das Fahrverbot bekommen, aber dieses kommt, wenn ich mich richtig erinnere, nicht von der Führerscheinstelle sondern von einem anderen Amt (weiß gerade nicht wie es heißt). Nach dem Fahrverbot habe ich meinen Führerschein einfach zurück bekommen, als wäre nichts gewesen und konnte einfach normal weiter fahren. Erst nachdem ich die Erweiterung beantragt habe, wie oben geschildert, kam die Aufforderung. |
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09.10.2024, 05:55
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 631 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 |
Also kurz zu Klarstellung:
Du hattest nie Klasse B, wurdest mit A mehrmals auffällig und dein Antrag auf Erweiterung für Klasse B wurde mit einer MPU-Auflage verbunden. Dann hast du Eigeninitiativ deine Klasse A abgegeben. So korrekt? |
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09.10.2024, 06:32
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
zB. Indem es zwar in der Akte auf Papier vorliegt aber vergessen wurde ins System einzutragen. Ordnungswidrigkeiten werden von der Bußgeldstelle bearbeitet. Wenn die die Meldung an das FAER unterlässt, erfährt die Führerscheinstelle nicht davon und hat nichts in ihrer Akte. Link zum Urteil: Da geht es um einen Fall, in dem der Fahrerlaubnisinhaber die 8 Punkte erreicht bzw. überschritten hatten nachdem eer ermahnt und verwarnt worden war. In dem Fall ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/d...ehrsverstoessen Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein, denn sonst hätte die Führerscheinstelle nicht eine MPU angeordnet sondern direkt entzogen. Somit ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hier ohne Bedeutung. Da ist schon meiner Meinung ein gewisser Spielraum vorhanden. Deine Meinung ist aber nicht korrekt. Ich habe das mal ausführlich erklärt.Definitiv steht da aber nichts von einer mindestdauer, wie Krystel angedeutet hat. Ganz so simpel ist es auch nicht. Aber die Dauer des Fahrerlaubnisbesitzes bis zum Verzicht und die Dauer der seitdem fahrerlaubnislosen Zeit sind Tatsachen, und diese könnten die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.Die Führerscheinstelle wird zwar noch die damalige MPU-Aufforderung in ihrer Akte haben, aber da die darin aufgeführten Verstöße inzwischen alle getilgt sind, kann sie damit meines Erachtens keine erneute MPU-Anordnung begründen. -------------------- |
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09.10.2024, 12:36
Beitrag
#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 08.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92083 |
Also kurz zu Klarstellung: Du hattest nie Klasse B, wurdest mit A mehrmals auffällig und dein Antrag auf Erweiterung für Klasse B wurde mit einer MPU-Auflage verbunden. Dann hast du Eigeninitiativ deine Klasse A abgegeben. So korrekt? Genau die Klasse B habe ich beantragt und dann hieß es eine MPU und FE behalten und erweitern oder wenn ich der Auflage nicht nachkommen sollte, dass sie sich das Recht vorbehalten mir die FE komplett zu entziehen, aufgrund von Eignungszweifeln, worauf hin ich auf die FE verzichtet habe. Den genauen Wortlaut der FSST weiß ich leider nicht mehr, weil ich den Brief noch nicht finden konnte. Ich hoffe das meinst du mit "Eigeninitiativ abgeben". Hmm da bleibt mir wohl nichts anderes übrig als es einfach auszuprobieren. Ich denke ich schicke heute meine Unterlagen los und halte euch auf dem laufenden. Es Könnte aber wohl etwas dauern bis ich neues zu berichten habe. Aber vorab eine andere Frage: Nehmen wir an ich kriege nochmal eine MPU-Anforderung und ziehe den Antrag zurück. Muss ich irgendwelche negativen Folgen befürchten ? |
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09.10.2024, 12:48
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
Weis nicht ob es hier was bringt aber vorher mal einen Termin zur Akteneinsicht und -bereinigung beantragen macht keinen Sinn?
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15.11.2024, 12:34
Beitrag
#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 08.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92083 |
So ein kurzes und wahrscheinlich das letzte Update.
Der Führerschein kam heute in der Post an, also ohne MPU oder sonst was. |
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15.11.2024, 13:22
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Herzlichen Glückwunsch und Danke für die Rückmeldung.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:40 |