Rechtsabbiegen in der 50er Zone, Vorfahrtsfrage Hauptstraße |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Rechtsabbiegen in der 50er Zone, Vorfahrtsfrage Hauptstraße |
08.10.2024, 12:09
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 08.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92084 |
folgende Situation: ich bin in einer verengten Nebenstraße, will links auf eine Hauptstraße abbiegen. Wir befinden uns in einer 50er Zone. Es kommt jemand auf der Hauptstraße von links und will rechts in die Nebenstraße einbiegen. Da diese aber verengt ist und er dadurch nicht in die Nebenstraße einbiegen kann, gibt er mir per Handzeichen die Vorfahrt. Ich versichere mich durch einen Blick nach links und rechts, ob noch jemand kommt. Rechte Seite ist frei. Linke Seite kommt jemand hinter demjenigen der abbiegen will. Dieser bremst ab, ich sehe das und biege ab. In meinem Abbiegevorgang blinkt der Hintermann allerdings links und überholt denjenigen der rechts zum abbiegen blinkt. Er konnte noch bremsen und ich auch, jedoch steht jetzt die Frage wer Vorfahrt hat. Alle Vorgänge in denen ich "ich" schreibe meine ich nicht wirklich mich, es soll nur zur sprachlichen Veranschaulichung dienen. Dies ist eine fiktive Situation die lediglich dazu dient eine andere rechtliche Situation zu klären. Vielen Dank für die Rückmeldung im Vorraus. Euer Verkehrsguru44 |
||||
|
|||||
|
08.10.2024, 12:18
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10472 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Ein Guru sollte das wissen.
Ansonsten besteht die Vorfahrt der Vorfahrtstraße auf ganzer Straßenbreite, also hat der Überholer weiter die Vorfahrt. Der nachrangige Einbieger hat also erst mal Schuld, sollte es zum Unfall kommen. Das ist das Problem mit geschenkter Vorfahrt bzw. Verzicht auf den eigenen Vorrang: das gilt immer nur für einen selber, nicht für andere VT. Die Frage, die sich stellt, ist, ob man dem Überholer das Überholen bei unklarer Verkehrslage vorwerfen kann. Da kommt es auf den Einzelfall an. Etwa, wie übersichtlich die Situation ist, ob der Überholer frühzeitig links geblinkt hat, um seine Absicht anzuzeigen, ob er annehmen durfte, dass der Verzichter dort halten und nicht warten wollte etc. pp. Dann käme es zu einer Quotelung der Schuld. Generell hätte ich gewartet, was der Nachfolger macht und wäre nur rausgefahren, wenn der deutlich auch anhalten will oder sogar schon hält. Bei mehreren Nachfolgern wird es besonders knifflig. Langsam rausfahren und bremsbereit sein ist hier angebracht. -------------------- |
|
|
08.10.2024, 14:23
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7836 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Es liegt auch ein Verstoß gegen §5(7) "Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen." vor.
Bei Radfahrern würde man argumentieren, wer irgendwo fährt, wo er nicht fahren darf, der kann auch keine Vorfahrt haben. |
|
|
08.10.2024, 15:04
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1328 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo Schorsch,
bite nochmal lesen, du bist im falschen Film. Stefan |
|
|
09.10.2024, 10:48
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7836 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Oh ja, da habe ich in meinen inneren Projektor die falsche Filmrolle eingelegt.
|
|
|
09.10.2024, 10:57
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10759 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:23 |