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> Wiedererteilung FE nach ca. 6 Jahren. Alk 2,02 Promille - Ich will meinen Lappen wieder., war: Zu Fuß kontrolliert, Nachtrunkbehauptung, Zeugen attestieren mir
rü-B-frei
Beitrag 11.10.2018, 16:08
Beitrag #1


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Liebes Forum, jetzt ist es soweit...

...ich brauche eure Hilfe.

Folgender Sachverhalt:

Letztens im Juli diesen Jahres, ca 22:30, hatte ich eine Auseinandersetzung vor dem Parkplatz eines Supermarktes. Es gab keine Gewalt, dennoch habe ich eine Anzeige wegen Körperverletzung. Es gibt von unabhängigen Zeugen ein Video, welches das zumindest in der schwere entkräftet.

Der vermeintlich angegriffene hat gegenüber der Polizei ausgesagt, dass ich erheblich alkoholisiert gewesen sei. (Ich war zu dem besagten Zeitpunkt mit meinem KFZ unterwegs)
Als mein gegenüber mir androhte, seine Freunde zu holen, habe ich mich samt KFZ vom Acker gemacht. (keine Verletzungen, kein 315c)

Ich habe daraufhin mein KFZ in einer Nebenstrasse geparkt, bin in den Supermarkt gegangen, habe dort nachweislich eine Flasche Weisswein gekauft und aufgrund der psychischen Anspannung geleert.
Als ich nach ca 15 Minuten zurück zum Auto kam (mein Hund war noch drin, im Juni wars verdammt heiss) hallte mir von den Polizeibeamten entgegen: Kommen sie mal her, wir haben sie schon gesehen.
Ich, keiner Schuld bewusst schnurstracks auf die zu, Dräger-Atem 1.91.

Dann gings ganz schnell, Hund durfte ich mitnehmen, BAK ca 40 später. Ergebnis nach 3 Wochen 2.09.

Jetzt ist es so: meine Nachtrunkbehauptung wurde auf der Wache nicht gehört, im Gegenteil; ich wurde des Raumes verwiesen, weil ich nerve.

Ich habe hier jede Menge Schreiben von der STA. Ich habe einen RA eingeschaltet der Beschwerde eingereicht hat.

Heute, und deswegen wende ich mich an euch kam folgendes Schreiben:

"aufgrund der Nachtrunkbehauptung wurde eine Begleitstoffanalyse in Auftrag gegeben. Die Saatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Nachtrunkbehauptung als wahr unterstellt werden kann, eine Fahruntauglichkeit dennoch zur Tatzeit gegeben war".

Fragen:

Was meinen die damit?
Wie schlüssig ist die Begleitsoffanalyse? @Hornblower
Ich habe keine anderen Alkoholika angegeben als konsumiert..

Rübe

Ich habe meine FE seit Juni NICHT mehr.
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Q-Treiberin
Beitrag 11.10.2018, 16:21
Beitrag #2


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ich hab jetzt mal einen Promillerechner gefragt, hab Dich mal als 180 cm groß, 80 kg schwer und 30 Jahre alt eingegeben.
http://www.promillerechner.de/demo.html

Da komme ich bei einer Flasche Wein auf einen Höchstwert von 0,89 bis 1,31 Promille, nicht aber auf über 2 Promille. Du musst also vorher schon etwas getrunken gehabt haben um diesen Wert zu erreichen.

Ich könnte mir vorstellen, dass das evtl. mit der trotzdem vorliegenden Fahruntauglichkeit gemeint ist.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
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Düsenjäger
Beitrag 11.10.2018, 16:28
Beitrag #3


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Behördensprache ... :

"Die Saatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Nachtrunkbehauptung als wahr unterstellt werden kann, eine Fahruntauglichkeit dennoch zur Tatzeit gegeben war."

Deutsch:

Du hast einen gewissen Pegel gehabt. Bist mit dem Auto unterwegs gewesen. Hast unter Alkoholeinfluss Stress gehabt. Bist unter Alkoholeinfluss PKW gefahren. Wolltest das Fahren unter Alkoholeinfluss durch den Nachtrunk unter den Tisch kehren. Behörde war auf Zack. Leider Pech gehabt und somit den richtigen erwischt. Sorry. Thats life.
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rü-B-frei
Beitrag 11.10.2018, 16:37
Beitrag #4


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Zu meiner Person:
50 Jahre, male
184cm in der Höhe
ca. 85 Kg

Mir gibt der Promillerechner bei einer Flasche Wein 12,5 % 1,7‰ aus.

Die Frage, die sich stellt: Hatte ich nachweisbar mehr als 1,1‰ oder gar mehr als 1,6‰ ?

@düsenjäger

den richtigen erwischt hat es vllt
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Lotte 2
Beitrag 11.10.2018, 16:40
Beitrag #5


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Lieber rü-B-frei

(((Fühle Dich umarmt)))

Liebe Grüße
Lotte


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Q-Treiberin
Beitrag 11.10.2018, 16:42
Beitrag #6


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Ich hab nur Wein, ohne Prozente eingegeben und komme darauf:


Größe in cm:184
Gewicht in kg:85
Alter:50
Geschlecht:
männlich

Mageninhalt
vor Trinkbeginn:
leer
Trinkanfang:
20:30

Trinkende:
22:00

1. Getränk: 3 x0,25 l Wein
Anfang: 20:30 Uhr
Ende: 22:00 Uhr

Promillewert bei Trinkende: 0.91 Promille um 22:00 Uhr
Maximal: 1.04 Promille um 22:12 Uhr


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rü-B-frei
Beitrag 11.10.2018, 16:51
Beitrag #7


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@Lotte blushing.gif

Danke!!!!
Bedeutet mir sehr viel!
Fühl dich auch gedrückt, fast bis es weh tut...
rolleyes.gif


Größe in cm:184
Gewicht in kg:80
Alter:50
Geschlecht:
männlich

Mageninhalt
vor Trinkbeginn:
leer
Trinkanfang:
22:00

Trinkende:
22:020

1. Getränk: 4 0,25 l Wein
Anfang: 22:00 Uhr
Ende: 22:20 Uhr
Promillewert bei Trinkende: 1.02 Promille um 22:20 Uhr
Maximal: 1.71 Promille um 22:32 Uhr
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Uwe W
Beitrag 11.10.2018, 18:27
Beitrag #8


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Einen Promillerechner würde ich hier nicht benutzen, da dieser auch den Abbau berücksichtigt.
Wenn vorher schon eine Alkoholisierung vorlag, dann ist der Abbau aber mit und ohne den zusätzlichen Wein derselbe, d.h. man erhält mit dem Promillerechner einen zu niedrigen Wert für den Wein.

Mit der Widmarkformel:

0,75 Liter Wein zu 12,5% ergeben 93,75 ml Alkohol.
Der hat eine Masse von 93,75*0,8= 75 Gramm.

Davon werden bis zu 90%=0,9 in Körper aufgenommen=67,5 Gramm.

Das ist in Beziehung zu setzen der reduzierten Körpermasse:
85 kg*0,7=59,5 kg.

67,5/59,5=1,1344 Promille.

Zum einen stellt sich die Frage, ob Du den Wein bei Entnahme der Blutprobe schon vollständig aufgenommen hattest. Wenn nein, dann könnte man zum Zeitpunkt der Fahrt weniger abziehen.

Ansonsten wären es ohne den Wein 0,9055 Promille gewesen, also weniger als 1,1 Promille.
Da wäre sogar noch etwas Spielraum für den noch im Verdauungstrakt befindlichen Wein und ggf. auch für den Abbau zwischen Fahrt und Blutentnahme.
Wobei dieser Abbau keine Rolle spielen darf, wenn man nicht nachweisen kann, dass der Vortrunk zum Zeitpunkt der Fahrt schon vollständig resorbiert war.

Wenn man Dir bei der Fahrt alkoholbedingte Fahrfehler nachweisen kann, wärst Du dennoch nach § 316 StGB zu verurteilen.

Zum Zeitpunkt der Fahrt dürftest Du aber jedenfalls weniger als 1,6 Promille gehabt haben.
Trotzdem könnte sich für die Führerscheinstelle die Frage stellen, ob bei Dir fahrerlaubnisrechtlicher Alkoholmissbrauch vorliegt, der Grund für die Anordnung einer MPU wäre. Was hättest Du denn mit Deinem Auto gemacht, wenn die Polizei Dich nicht kontrolliert hätte?







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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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SeriousSam
Beitrag 11.10.2018, 20:08
Beitrag #9


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Zitat (rü-B-frei @ 11.10.2018, 17:51) *
1. Getränk: 4 0,25 l Wein
Anfang: 22:00 Uhr
Ende: 22:20 Uhr

Es war wohl sogar eine 1-Liter-Flasche wavey.gif
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Lotte 2
Beitrag 11.10.2018, 20:58
Beitrag #10


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Lieber rü-B-frei

Zitat (rü-B-frei @ 11.10.2018, 17:51) *
@Lotte blushing.gif

Danke!!!!
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Ich spüre Dich

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Bitte ergreife die Chance

(((ich bin bei Dir )))

Herzliche Grüße
Lotte


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Uwe W
Beitrag 11.10.2018, 23:34
Beitrag #11


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Zitat (SeriousSam @ 11.10.2018, 20:08) *
Es war wohl sogar eine 1-Liter-Flasche wavey.gif

OK, dann könnte die Flasche für bis 1,51 Promille verantwortlich gewesen sein.

Dann wäre die vorherige Alkoholisierung mit 0,53 Promille auch nur knapp im OWi-Bereich gewesen.
Wenn dann der Wein noch mehr als die angenommenen 12,5% gehabt hätte (bei Wein kommen auch 14% vor), dann könnte der Wein sogar bis zu 1,7 Promille verantwortlich sein.




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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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MrMurphy
Beitrag 12.10.2018, 04:31
Beitrag #12


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Hallo

Das Grundproblem bei der ganzen Rechnerei: Im Endeffekt zählen nur die Laborwerte, in diesem Fall sogar mit Begleitstoffanalyse.

Demnach stimmt die Angabe von Rübe

Zitat
Ich habe keine anderen Alkoholika angegeben als konsumiert..


nicht.

Hingegen haben sich die Zeugenangaben

Zitat
Der vermeintlich angegriffene hat gegenüber der Polizei ausgesagt, dass ich erheblich alkoholisiert gewesen sei.


als korrekt erwiesen.

Weiterhin hat sich aus der Begleitstoffanalyse ergeben

Zitat
eine Fahruntauglichkeit dennoch zur Tatzeit gegeben war


Entsprechend bekommt Rübe seinen Führerschein nicht zurück.

Mit dem Nachtrunk hat sich Rübe wahrscheinlich selbst ein Riesenei ins Netz gelegt.

Unter besonderen Umständen darf auch unter 1,6 Promille eine MPU gefordert werden. Die könnten hier vorliegen.

- Rübe trinkt aus Frust ein Liter Wein mit hoher Umdrehungszahl offensichtlich noch im Geschäft oder einer dunklen Ecke auf ex. Sowas ist sogar für Alkoholiker außergewöhnlich. Einen nachvollziehbaren Anlaß dafür gibt es nicht. Psychische Anspannung ist albern und sagt überhaupt nichts aus.

- Rübe brauchte offensichtlich (sonst hätte er es wohl erwähnt) trotz über 2,0 Promille keine Hilfe, konnte kommunizieren, hat keine Erinnerungslücken und konnte sogar wohl selbstständig die Wache wieder verlassen und nach Hause entlassen werden. Das ist ein eindeutiges Anzeichen für die Gewöhnung an solche Promillehöhen und das er seine Anschlaggrenze noch nicht erreicht hatte.

Selbst bei deutlich unter 1,6 Promille zum Zeitpunkt der Fahrt wird die Führerscheinstelle die Forderung nach einer MPU ernsthaft prüfen.

Ich sehe es wie Düsenjäger: Mit dem Nachtrunk sollte die Trunkenheitsfahrt verschleiert werden und das ist dank der modernen Labormöglichkeiten nachweisbar nach hinten losgegangen.

Von daher sollte Rübe erst mal die Werte der Begleitstoffanalyse in Erfahrung bringen.

Gruss

MrMurphy
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Uwe W
Beitrag 12.10.2018, 10:07
Beitrag #13


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Zitat
Von daher sollte Rübe erst mal die Werte der Begleitstoffanalyse in Erfahrung bringen.

In der Tat müsste man mehr über das Ergebnis der Begleitstoffanalyse wissen, um hier genauer aussagen zu können.

Wobei mir nicht klar ist, welche Schlussfolgerungen man aus einer Begleitstoffanalyse ziehen kann:
So wie ich das verstehe, kann man damit relativ gut eine falsche Angabe bezüglich der konsumierten Alkoholart widerlegen: jede Alkoholart hat ihre eigenen Begleitstoffe.

Wenn jemand z.B. sich mit 3 Litern Bier auf 2 Promille hochtrinkt, hinterher aber behauptet, dass sei auf einen Nachtrunk mit Wodka innerhalb eines kurzen Zeitfensters zurückzuführen, wird man das relativ gut widerlegen können, wenn die Begleitstoffe des Bieres gefunden werden (Wodka hat wohl am wenigsten Begleitstoffe).

Auch die Abbaugeschwindigkeit der Begleitstoffe im Blut spielt eine Rolle, um den Konsumzeitpunkt einzugrenzen. Hier stellt sich dann aber die Frage, wie genau das funktioniert: die einzelnen Begleitstoffe haben ja auch bei derselben Alkoholart unterschiedliche Konzentrationen, und auch das individuelle Abbauverhalten von ihnen wird eine Schwankungsbreite haben. Rückschlüsse auf einen Konsumzeitpunkt sind dann nur sehr eingeschränkt möglich.

Um im vorliegenden Beispiel zu bleiben: Wenn Person A jeweils eine Flasche Wein vor 4 Stunden und eine vor 1 Stunde getrunken hat, wie unterscheiden sich dann die Begleitstoffe von denen der Person B, bei der der Konsum jeweils 3 und 2 Stunden vor der Blutentnahme stattfand?
Ist dieser Unterschied so groß, dass er von den genannten Streuungen nicht erklärt werden kann? Wohl kaum.

Wenn es in diesem Beispiel aber darum geht, aus der gemessenen Alkoholisierung Rückschlüsse auf die Alkoholisierung 70 Minuten vor der Blutentnahme ziehen zu wollen, müsste man diese beiden Fälle aber mit einer sehr großen Zuverlässigkeit auseinanderhalten. Ich denke, dass man da sehr schnell an die Grenzen der Erkenntnismöglichkeiten gelangt.


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rü-B-frei
Beitrag 12.10.2018, 11:58
Beitrag #14


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Das mit dem Zitieren übe ich nochmal.

Hallo und danke für die Antworten.

@Murphy:

Die Begleitsoffanalyse wurde erst beantragt, es liegen keine Ergebnisse vor.
Ich denke, das von dir angesprochene Ei lag schon im Nest, alleine durch die Annahme, ich hätte mit 2‰+ ein KFZ bewegt, befinde ich mich im MPU-Bereich.
Es ist ein dünner Strohhalm.
Mit deiner Aussage über das Sturztrinken von 1 Liter Wein hast du natürlich Recht.

btw: Ich lese hier seit Jahren fleißig mit und weiß, dass gerade deine Beiträge auf unliebe stoßen. IMHO hast du häufig Recht, was mich hier gerade ein bisschen pessimistisch stimmt.

@Uwe_W

Mir ist auch nicht klar, warum eine Begleitstoffanalyse auf den Weg gebracht wurde. Ich weiß auch nicht, ob mein Blut diese nach nunmehr 3 Monaten noch hergibt.

Es gibt die chemotechnische Möglichkeit, die Begleitstoffe bestimmter Alkoholarten festzustellen und damit zu prüfen, ob die Behauptung, es sei etwa Whisky oder Bier getrunken worden, stimmt. Mit der Begleitstoffanalyse kann aber nicht festgestellt werden, wann der entsprechende Alkohol zugeführt wurde, sondern lediglich, ob überhaupt in der Blutprobe der genannte Alkohol vorkommt.

Quelle: https://www.iww.de/va/archiv/trunkenheitsfa...r-praxis-f42643


Danke euch
rü-b
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Lars
Beitrag 12.10.2018, 14:29
Beitrag #15


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Zitat (rü-B-frei @ 12.10.2018, 12:58) *
Mir ist auch nicht klar, warum eine Begleitstoffanalyse auf den Weg gebracht wurde.
Weil die Staatsanwaltschaft deine Nachtrunkbehauptung für möglicherweise zutreffend hält. Deswegen wird sie nun mittels Begleitstoffanalyse untersucht.

Zitat
Mit der Begleitstoffanalyse kann aber nicht festgestellt werden, wann der entsprechende Alkohol zugeführt wurde.
Das stimmt so nicht. Aus den einzelnen Begleitstoffen kann sehr wohl auf den ungefähren Konsumzeitpunkt geschlossen werden, da die einzelnen Begleistoffe unterschiedlich schnell verstoffwechselt werden.
Dies geht umso genau, je exakter das Getränk bekannt ist und je kleiner der zeitliche Abstand zwischen Konsum und Blutentnahme liegt.
Beides ist bei dir sehr günstig.

Im rechtsmedizinischen Gutachten wird übrigens nicht nur die chemische Analytik genutzt, es werden auch die alkoholphysiologischen Aspekte einbezogen.
So ist bei einem Sturztrunk mit sehr deutlichen Ausfallserscheinungen zu rechnen, die im Rahmen einer so genannten Anflutungssymptomatik stehen.
Diese fehlen bei dir anscheinend völlig und das wird in das Gutachten miteingehen.

Zusätzlich ist damit zu rechnen, dass der in deinem Blut festgestellte Methanolwert aufgrund deines jahrelangen Alkoholmissbrauches jenseits von Gut und Böse liegen wird.

Von daher würde ich davon ausgehen, dass du mit Maßnahmen der FSSt zu rechnen hast, egal ob man deine Nachtrunkbehauptung im Strafverfahren anerkennt oder nicht.
Erkennt man sie nicht an, musst du wegen der 2 Promille zur MPU, erkennt man sie an könnte günstigstenfalls ein ÄG wegen des Verdachts auf Alkoholsucht angeordnet werden, wenn du Pech hast, kommt aber auch eine MPU, weil diese auch bei <1,6 Promille im Einzelfall rechtlich zulässig ist, wenn weitere Tatsachen die Gefahr eines verkehrsrechtlichen Alkoholmissbrauchs nahelegen.

Wie sieht eigentlich aktuell dein Trinkverhalten aus? Hast du den Vorfall zum Anlass genommen, aufzuhören, so dass du prophylaktisch umgehend mit ANs beginnen kannst?
Wenn nein, ist es dir noch möglich, das Trinken ohne externe Hilfe einzustellen?


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Kai R.
Beitrag 12.10.2018, 15:11
Beitrag #16


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Zitat (Lars @ 12.10.2018, 15:29) *
wenn du Pech hast, kommt aber auch eine MPU, weil diese auch bei <1,6 Promille im Einzelfall rechtlich zulässig ist, wenn weitere Tatsachen die Gefahr eines verkehrsrechtlichen Alkoholmissbrauchs nahelegen.

nein, die "weiteren Tatsachen" gibt es nur bei Drogenproblematik. Es wäre ein äG anzuordnen, um die Missbrauchsfragestellung aufzuklären.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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haschee
Beitrag 12.10.2018, 15:52
Beitrag #17


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Zitat (Lars @ 12.10.2018, 14:29) *
Zitat (rü-B-frei @ 12.10.2018, 12:58) *
Mir ist auch nicht klar, warum eine Begleitstoffanalyse auf den Weg gebracht wurde.
Weil die Staatsanwaltschaft deine Nachtrunkbehauptung für möglicherweise zutreffend hält. Deswegen wird sie nun mittels Begleitstoffanalyse untersucht.

Zitat
Mit der Begleitstoffanalyse kann aber nicht festgestellt werden, wann der entsprechende Alkohol zugeführt wurde.
Das stimmt so nicht. Aus den einzelnen Begleitstoffen kann sehr wohl auf den ungefähren Konsumzeitpunkt geschlossen werden, da die einzelnen Begleistoffe unterschiedlich schnell verstoffwechselt werden.
Dies geht umso genau, je exakter das Getränk bekannt ist und je kleiner der zeitliche Abstand zwischen Konsum und Blutentnahme liegt.
Beides ist bei dir sehr günstig.


Man kann auch rausfinden ob es nur Weißwein war. Oder überhaupt Weißwein.

Hab irgendwo mal ne Doktorarbeit gesehen mit verschiedenen Whiskysorten in der Begleitstoffanalyse.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Uwe W
Beitrag 12.10.2018, 16:15
Beitrag #18


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Zitat (Kai R. @ 12.10.2018, 14:11) *
nein, die "weiteren Tatsachen" gibt es nur bei Drogenproblematik. Es wäre ein äG anzuordnen, um die Missbrauchsfragestellung aufzuklären.

Nein, es kann auch bei Alkohol eine MPU angeordnet werden, wenn sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen:
Zitat (FeV § 13)
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis ... ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, daß
...
2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn

a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen,

Für die Diagnose Alkoholmissbrauch (fehlendes Trennvermögen im Unterschied zur Trennunwilligkeit) ist also stets eine MPU anzuordnen.
Ein äG gibt es nur zur Klärung der Frage, ob Abhängigkeit vorliegt.


--------------------
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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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MrMurphy
Beitrag 14.10.2018, 06:11
Beitrag #19


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Hallo

Zitat
Die Begleitsoffanalyse wurde erst beantragt, es liegen keine Ergebnisse vor.


Entschuldigung, das hatte ich falsch verstanden.

Zitat
Mir ist auch nicht klar, warum eine Begleitstoffanalyse auf den Weg gebracht wurde.


Wegen deiner Nachtrunkbehauptung, an der du festhälst.

Zitat
Ich weiß auch nicht, ob mein Blut diese nach nunmehr 3 Monaten noch hergibt.


Wenige Monate Lagerzeit sind kein Problem. Von einer korrekten Lagerung kann wohl ausgegangen werden.

Ich habe zur Begleitstoffanalyse folgenden Aufsatz gefunden:

http://www.unimedizin-mainz.de/fileadmin/k...se_Homepage.pdf

Wein läßt sich demnach sehr gut von anderen Getränken unterscheiden.

Wie ich schon schrieb fließt dein gesamtes Verhalten in das Ergebnis ein. Dabei sprechen bereits zwei Tatsachen gegen deine Nachtrunkbehauptung:

1. Du hast wohl behauptet, außer dem Wein nach dem Streit nichts getrunken zu haben. Die Promillehöhe ist mit dem behaupteten Nachtrunk aber nicht zu erreichen.

2. Du warst wohl ungefähr eine Stunde mit der Polizei in Kontakt, vom Ansprechen beim Supermarkt bis zum Verlassen der Wache. Nach einem Liter Wein auf ex hätte dich dabei auch für Außenstehende sichtbar eigentlich die Alkoholkeule treffen müssen. Das ist wohl nicht geschehen, jedenfalls hast du dazu nichts geschrieben.

Deshalb geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Nachtrunk eine reine Schutzbehauptung ist. Die meinen, dass du vom Wein höchstens ein paar Schlucke getrunken hast.

Durch die Begleitstoffanalyse lässt sich sehr genau feststellen, ob du anderen Alkohol zu dir genommen hast. Und auch, ob du keinen oder nur sehr wenig Wein getrunken hast.

Zitat
Mit der Begleitstoffanalyse kann aber nicht festgestellt werden, wann der entsprechende Alkohol zugeführt wurde ...


Du hast behauptet nur Wein getrunken zu haben. Wenn durch die Begleitstoffanalyse nachgewiesen wird, dass du keinen Wein oder nur ein paar Schluck getrunken hast (zum Beispiel um nach Wein zu riechen) steht fest, dass die Promillehöhe von anderen Getränken stammen muss. Die können wahrscheinlich auch bestimmt werden. Auf Grund des engen Zeitrahmens wirst du kaum erklären können, die auch zwischen dem Streit und der Ankunft der Polizei zu dir genommen zu haben. Der Zeitpunkt des Trinkens der anderen Alkoholika muss dir nicht konkret nachgewiesen werden, da dies auf Grund der bekannten Tatsachen und deinen eigenen Angaben vor der Fahrt geschehen sein muss.

Gruss

MrMurphy
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rü-B-frei
Beitrag 16.10.2018, 11:55
Beitrag #20


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Zitat (Lars @ 12.10.2018, 15:29) *
Wie sieht eigentlich aktuell dein Trinkverhalten aus? Hast du den Vorfall zum Anlass genommen, aufzuhören, so dass du prophylaktisch umgehend mit ANs beginnen kannst?
Wenn nein, ist es dir noch möglich, das Trinken ohne externe Hilfe einzustellen?



Ich habe noch kein AN begonnen. Deine Frage, ob ich in der Lage bin, ohne externe Hilfe einzustellen?! Sollte machbar sein...
Ich melde mich morgen zu den ANs an. Dann weiß ich es genau.

Zitat (MrMurphy @ 14.10.2018, 07:11) *
Das ist wohl nicht geschehen, jedenfalls hast du dazu nichts geschrieben.

Deshalb geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Nachtrunk eine reine Schutzbehauptung ist. Die meinen, dass du vom Wein höchstens ein paar Schlucke getrunken hast.

Durch die Begleitstoffanalyse lässt sich sehr genau feststellen, ob du anderen Alkohol zu dir genommen hast. Und auch, ob du keinen oder nur sehr wenig Wein getrunken hast.


Gruss

MrMurphy



Hier ein Zitat aus dem Protokoll der Polizei dieses Abends:

"Ein um 22:25 Uhr freiwillig durchgeführter Alcotest ergab eine AAK von 0,95 mg/I.
Der Beschuldigte wurde nun der FStrW-Besatzung des xxxxx überstellt.
Er wurde umgehend mündlich belehrt und wollte sich nicht zu den Vorwürfen äußern.
Er entnahm seine Wertsachen, sowie xxxxxx aus dem Fahrzeug. Im Anschluss dessen wurde
es abgeschlossen.
Im Pkw befanden sich weder alkoholische Getränke, noch leere Flaschen.
xxxxxxxxxxx
Der Beschuldigte wurde für die weiteren Maßnahmen in hiesige Dienststelle verbracht. Er wurde vor
dem Transport durch Uz. durchsucht. Auch er führte weder alkoholische Getränke, noch leere
Flaschen mit sich.

Aufgrund der Alkoholisierung gelang es dem Beschuldigten nicht, sich selbst abzuschnallen.
Beim Verlassen des Fahrzeuges musste er sich stützen um das Gleichgewicht zu halten. Auch das
Laufen in das Dienstgebäude fiel ihm aufgrund der Alkoholisierung sichtlich schwer."

Dies war jedoch erst nach Fahrt ins Dienstgebäude. Wir reden hier von ca. 20 Minuten. Es gibt keinerlei Aussagen der Polizisten zum Zeitpunkt der Aufgreifung zu Fuß, noch haben sie mich anschnallen müssen.

rüb
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rü-B-frei
Beitrag 16.10.2018, 12:27
Beitrag #21


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Zitat (MrMurphy @ 14.10.2018, 07:11) *
1. Du hast wohl behauptet, außer dem Wein nach dem Streit nichts getrunken zu haben. Die Promillehöhe ist mit dem behaupteten Nachtrunk aber nicht zu erreichen.


Zitat (Uwe W @ 12.10.2018, 00:34) *
Zitat (SeriousSam @ 11.10.2018, 20:08) *
Es war wohl sogar eine 1-Liter-Flasche wavey.gif

OK, dann könnte die Flasche für bis 1,51 Promille verantwortlich gewesen sein.

Dann wäre die vorherige Alkoholisierung mit 0,53 Promille auch nur knapp im OWi-Bereich gewesen.
Wenn dann der Wein noch mehr als die angenommenen 12,5% gehabt hätte (bei Wein kommen auch 14% vor), dann könnte der Wein sogar bis zu 1,7 Promille verantwortlich sein.



Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 16.10.2018, 20:04
Bearbeitungsgrund: Zitate entwirrt
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rü-B-frei
Beitrag 18.10.2018, 12:50
Beitrag #22


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Ich will nochmal Danke sagen, an alle die mich hier unterstützen, an alle die mitlesen!

Ich habe angefangen AN´s mit Pipi zu sammeln. Wird eine evtl. MPU nicht ungleich schwerer bei Trennvermögen und dennoch angenommener hoher Alkoholisierung?
Ich muss doch dann zwangsläufig lügen?!

Nur so ein Gedanke...

rübe

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Lars
Beitrag 18.10.2018, 14:23
Beitrag #23


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Zitat (rü-B-frei @ 18.10.2018, 13:50) *
Wird eine evtl. MPU nicht ungleich schwerer bei Trennvermögen und dennoch angenommener hoher Alkoholisierung?
Ich muss doch dann zwangsläufig lügen?!
Ich sehe es so:
Wenn deine Nachtrunkbehauptung stimmt, dann wird das durch das Rechtsmedizinische Gutachten bestätigt werden. Zumindest insoweit, dass du unter die 1,6 rutscht. In dem Fall kann es gut sein, dass es nicht zur MPU kommt, weil der Polizeibericht dir ja deutliche Ausfallerscheinungen attestiert.
Wenns gut läuft, landest du sogar im OWI-Bereich und dann kann ein guter Anwalt u. U. sogar den FS-Entzug verhindern.
Wie gesagt, alles unter der Voraussetzung, dass deine Blutwerte deine Angaben bestätigen.
Welches Getränk hast du eigentlich vor der Fahrt konsumiert?

Dass du jetzt nicht mehr trinkst ist ganz unabhängig vom weiteren Verlauf des Verfahrens super wichtig!
Sehr gut!!! wavey.gif
Ich würde es aber nicht dabei belassen. Du solltest dir Hilfe beim Weg raus aus der Trinkerei suchen, spätestens, wenn du aber merkst, dass die Abstinenz für dich schwierig wird.


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rü-B-frei
Beitrag 18.10.2018, 15:23
Beitrag #24


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Zitat (Lars @ 18.10.2018, 15:23) *
Wie gesagt, alles unter der Voraussetzung, dass deine Blutwerte deine Angaben bestätigen.
Welches Getränk hast du eigentlich vor der Fahrt konsumiert?


Es war tatsächlich Weisswein. Nur habe ich jetzt gelesen, dass:

Nachtrunkbehauptungen
Gelegentlich erklären Beschuldigte ihre Alkoholisierung im Rahmen von Verkehrsdelikten dadurch, sie hätten erst nach der Teilnahme am Straßenverkehr eine größere Menge eines alkoholischen Getränkes zu sich genommen. Dieser Nachtrunk soll dann die mit der Blutentnahme festgestellte Blutalkoholkonzentration erklären. Stehen keine glaubwürdigen Zeugen zur Bestätigung oder Widerlegung dieser Angaben zur Verfügung, besteht durch die Begleitalkoholanalyse unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, die Nachtrunkangaben zu überprüfen. Notwendig dazu ist die Kenntnis des angeblich getrunkenen Getränks und der Zeitpunkt des Nachtrunks. Wenn bei der Untersuchung das Muster der Begleitalkohole des angeblich getrunkenen Getränkes im Blut nicht wiedergefunden wird, ist dies ein Indiz gegen die Nachtrunkbehauptung. Für die Charakterisierung von Getränken sind die Begleitalkohole n-Propanol und Isobutanol von besonderer Bedeutung.

Marker für Alkoholkrankheit
Bei einem Ethanolspiegel um 100 mg/kg ist die ADH durch Ethanol so weit blockiert, dass der Abbau von Methanol und 2-Propanol vollständig gehemmt wird. Oberhalb dieses Schwellenwertes werden beide Alkohole ethanolinduziert neugebildet. Dadurch steigen bei einer längeren Alkoholisierungphase die Spiegel beider Substanzen an.

Sieht man von methanolreichen Obstbränden ab, sind die Methanolspiegel vor allem auf die ethanolinduzierte Neubildung zurückzuführen. Methanolspiegel über 10 mg/kg gelten als Hinweis auf einen problematischen Alkoholkonsum ohne längere Phasen der Alkoholnüchternheit.

In korrekt hergestellten alkoholischen Getränken ist kein 2-Propanol zu finden. Es entsteht im Körper durch Reduktion aus Aceton, das ebenfalls gaschromatographisch im Blut bestimmt werden kann. Bei körperlicher Belastung oder Alkoholisierung können im Blut die Konzentrationen von Aceton und 2-Propanol ansteigen. Beide Substanzen gelten neben Methanol als Indikatoren für einen problematischen Alkoholgebrauch.

Ebenso wie andere Laborparameter sind diese Marker nicht beweisend für einen Alkoholmissbrauch.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Begleitalkoholanalyse


Zitat (Lars @ 18.10.2018, 15:23) *
Dass du jetzt nicht mehr trinkst ist ganz unabhängig vom weiteren Verlauf des Verfahrens super wichtig!
Sehr gut!!! wavey.gif
Ich würde es aber nicht dabei belassen. Du solltest dir Hilfe beim Weg raus aus der Trinkerei suchen, spätestens, wenn du aber merkst, dass die Abstinenz für dich schwierig wird.


Hey Lars! Danke für deine Warnung/Obacht!
Ich habe mich heute bei den AA angemeldet, wobei mir da noch ein alter Scherz von Otto Waalkes im Hinterkopf ist: Anonym? Ich kenne die alle.... Hast du schon gefrühstückt? Nö, kein Schluck...
Ich nehme das durchaus ernst. Auch wenn ich, entschuldigt, NICHT gefahren bin.
Ich kann durchaus unterscheiden; ich hoffe mal, dass macht es mir nicht schwerer (falls dann doch MPU)





Ich glaube, dass zitieren gelernt zu haben.....
Mr.T muss wohl nicht mehr entwirren

rolleyes.gif


@Admins

könnte einer von euch den Schreibfehler, in der THEMENBESCHREIBUNG verbessern?
Ich finde keine Möglichkeit...

Es heißt: alkoholisietrstes
Es soll heißen: alkoholisiertes

Danke
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Q-Treiberin
Beitrag 18.10.2018, 17:11
Beitrag #25


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Zitat (rü-B-frei @ 18.10.2018, 16:23) *
Auch wenn ich, entschuldigt, NICHT gefahren bin.

Zitat
Als mein gegenüber mir androhte, seine Freunde zu holen, habe ich mich samt KFZ vom Acker gemacht. (keine Verletzungen, kein 315c)

Sorry, aber das passt dann nicht zu Deiner Blutalkoholkonzentration wenn es „nur“ eine Flasche Weißwein war, selbst nicht bei einer Literflasche....


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Lotte 2
Beitrag 18.10.2018, 17:27
Beitrag #26


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Lieber rü-B-frei

Zitat (rü-B-frei @ 18.10.2018, 16:23) *
Ich habe mich heute bei den AA angemeldet,

Vielen Dank für dieses Outing. Jetzt kann ich locker, frei, eben ungehemmt in Deinem Thread schreiben, da ich nicht mehr in dem Zwiespalt bin, wie schreibe ich was, da ich nunmal durch unseren PN Kontakt wahrscheinlich mehr weiß/wusste, als die anderen User und ich den Respekt des privaten Ausstausches nicht verletzten wollte /möchte.

Zitat
Ich nehme das durchaus ernst. Auch wenn ich, entschuldigt, NICHT gefahren bin.

Es hat Dich nun also doch erwischt, obwohl Du darauf geachtet hast, nie betrunken zu fahren.
Die Frage ist, warst Du bei der Fahrt auch schon wirklich komplett nüchtern - ähm auf 0 Promille?
Konntest Du es immer genug abschätzen?

Zitat
Ich kann durchaus unterscheiden; ich hoffe mal, dass macht es mir nicht schwerer (falls dann doch MPU)

Warum fragst Du? Es ist wie es ist. - Du hast ein Alkoholproblem

Denke selbst nach:
Warum sollte Dein gezieltes Denken und jahrelange Übung = Handlung eine TF zu vermeiden, nun betrunken zu Fuss erwischt zu werden, eine MPU ( falls sie auf Dich zu kommt) schwerer machen, als wie wenn Du am Steuer erwischt wurdest?


Zitat
Hey Lars! Danke für deine Warnung/Obacht!

Ich möchte die Warnung/Obacht noch ein bisschen ausweiten. Bedenke, jetzt im AN-Programm wirst Du sensibilisiert. Es gibt viele Alkoholkranke, die durch den Druck von außen den Konsum einstellen können. Doch was wird sein, wenn der Druck wegfällt?

Wirst Du auch dann noch stabil sein können?


Das sind Fragen, die Du Dir mit Deiner beginnenden AB und während dieser Zeit fortlaufend stellen solltest.


Deinen Schritt in eine SHG zu gehen, finde ich total klasse.
Magst Du einen weiteren Schritt wagen und einen Termin in einer Beratungsstelle vereinbaren?

Wie lange bist Du schon alkoholfrei?

Wie geht es Dir? Wie fühlst Du Dich?

(((Liebe Grüße)))
Lotte





--------------------
Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk
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Mr.T
Beitrag 19.10.2018, 09:55
Beitrag #27


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Zitat (rü-B-frei @ 18.10.2018, 16:23) *
@Admins

könnte einer von euch den Schreibfehler, in der THEMENBESCHREIBUNG verbessern?
Ich finde keine Möglichkeit...

Es heißt: alkoholisietrstes
Es soll heißen: alkoholisiertes

Danke
Bitte.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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rü-B-frei
Beitrag 09.10.2024, 08:20
Beitrag #28


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Hallo liebe Leute,

ich wende mich an euch mit der Gewissheit, dass mit eurer Unterstützung zu schaffen.

Ich hätte mir gerne einen Fahrplan erstellt, der zu meinem Fall passt.

Kurzfassung des jetzigen Zustands:

TF 08/2018 oder 08/2019 ca. 22:30Uhr ohne Sach- oder Personenschäden. Blutalkohol-Gehalt 2,02‰
Keine schriftlichen Unterlagen des Vorfalles, nur Erinnerungen.
Letzter Alkohol-Konsum Anfang September 2024. Alter 56j.

Fragen:

    Ist es sinnvoll, einen Antrag zur Wiedererteilung zu stellen, um die Auflagen zur Wiedererlangung zu kennen?
    Steht da dann die geforderte Abstinenz drin?
    Ist es sinnvoll, dies an meinem 2t-Wohnsitz zu machen? (Ich halte mich überwiegend dort auf)
    Sollte ich mich um die Gerichtsakte bemühen?


Danke im Voraus, euch einen schönen Tag

Markus

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Jens
Beitrag 09.10.2024, 08:34
Beitrag #29


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War das dieser Vorfall?

Wenn du einen Antrag auf Neuerteilung stellst, dann ist die Führerscheinstelle des Ortes deiner Hauptwohnung zuständig. Die angeordnete MPU kannst du dann machen wo du willst.
Ich würde an deiner Stelle zunächst mal Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle beantragen, da sollte eigentlich alles relevante enthalten sein.
Einen Antrag würde ich an deiner Stelle noch nicht stellen, da dann relativ zeitnah eine MPU-Anordnung kommen wird, auf die du aber offensichtlich derzeit noch nicht vorbereitet bist.
Düe Führerscheinstelle fordert keine Abstinenz. Ob du abstinenzpflichtig bist, entscheidet der MPU-Gutachter im Rahmen der MPU.


--------------------
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rü-B-frei
Beitrag 09.10.2024, 09:16
Beitrag #30


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Hallo @jens, die Antwortfrequenz hat sich hier nicht verändert wavey.gif

Klasse! smile.gif

Zitat (Jens @ 09.10.2024, 09:34) *

blink.gif
Ja!

Ich habe gerade gelesen, dass ich da nicht die ganze Wahrheit erzählt habe. Warum, ist mir heute gänzlich unklar.

Laut Bing AI geht das am 2t Wohnsitz:

Ja, es ist möglich, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an Ihrem Zweitwohnsitz durchzuführen. Allerdings müssen Sie dafür einige Voraussetzungen erfüllen:

1. *Begründung*: Sie müssen eine plausible Begründung vorlegen, warum die Wiedererteilung am Zweitwohnsitz erfolgen soll³.
2. *Zustimmung der Behörde*: Die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz muss der Wiedererteilung am Zweitwohnsitz zustimmen³.

Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Behörden aufzunehmen, um alle notwendigen Schritte und Dokumente zu klären.

Quelle: Unterhaltung mit Copilot, 9.10.2024
(1) EU-Führerschein: Das Wohnsitzprinzip | Verkehrsrecht 2024. https://bing.com/search?q=Wiedererteilung+d...m+Zweitwohnsitz.
(2) Führerschein Neuerteilung nach Entzug: Ein umfassender Leitfaden. https://fuehrerscheinumtausch.com/ratgeber/...nder-leitfaden/.
(3) Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug. https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/8110821625.


Sollte Bing recht behalten, könnte ich ja auch die Akteneinsicht hier (2t Wohnsitz) beantragen.
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Krystel887
Beitrag 09.10.2024, 09:57
Beitrag #31


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Zitat (rü-B-frei @ 09.10.2024, 10:16) *
Ich habe gerade gelesen, dass ich da nicht die ganze Wahrheit erzählt habe. Warum, ist mir heute gänzlich unklar.


und was ist die ganze Wahrheit?
Vielleicht kannst du mal den Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung ausfüllen und uns auffrischen. smile.gif

Vermutlich wird ein Admin die Threads zusammenlegen. smile.gif
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rü-B-frei
Beitrag 09.10.2024, 18:07
Beitrag #32


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Ich habe meinen alten thread durgelesen und nur eine Unwahrheit gefunden. Der behauptete Nachtrunk hat nie stattgefunden und ich habe mich da wohl in meinem jugendlichen Leichtsinn an diesen Strohhalm geklammert.

Nach dem dieser gerissen war, hatte ich nichts mehr unternommen und mich auf ÖPNV und Fahrrad eingeschossen.
Alkohol habe ich weiter konsumiert, bis vor ca 5 Wochen zu dem Schluss gekommen bin, dass das so nicht weitergehen kann.

Ich lese mich hier ein und wende mich wieder an euch.

Schönen Abend
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Oiltron
Beitrag 10.10.2024, 19:41
Beitrag #33


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Wie würdest Du Deinen Alkoholkonsum denn konkret beschreiben?
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rü-B-frei
Beitrag 11.10.2024, 08:30
Beitrag #34


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Hi Oiltron,

Missbrauch! Ohne wenn und aber.

Gruß

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 11.10.2024, 17:45
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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rü-B-frei
Beitrag 26.10.2024, 08:16
Beitrag #35


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Schönen guten Morgen,

ich bin noch in der Lesen-Phase und finde so gut wie keinen Text über die unmittelbare Zeit nach dem Entschluss, keine Alkohol mehr zu trinken.
Nach: "Seit dem Vorfall habe ich keinen Tropfen mehr getrunken" kann ich keine persönlichen Erfahrungen zu dieser Situation lesen.

Meine eigene Wahrnehmung sieht in etwa so aus:

Der Gedanke an alkoholische Getränke blitzen den Tag über immer wieder auf. Sei es mit äußerlichen visuellen Auslösern (Regale voll Stoff beim Lebensmittel-Einkauf, Netflix und Co), oder aus dem Nichts heraus (Spaziergang mit den Tieren, sonstige alltäglichen Verrichtungen).

Da ist etwas in mir, das mir verkaufen möchte, dass es eine gute Idee wäre JETZT Alkohol zu konsumieren. Der Moment dauert in 90% der Fälle weniger als 1 sec., bei 10% allerdings gibt es einen kleinen Kampf in mir, den ich bisher immer gewonnen habe. Dabei beobachte ich, dass die Komplexität der Überredungsversuche steigt.
Es ist nicht immer nur der einfache Impuls: Joo, warm hier! Alter trink kaltes Bier, tut dir gut! Kann ich sofort verwerfen.

Letztes Beispiel von einem mehrstufigen Angriff auf mein Bewusstsein:

Wir waren Pilze sammeln und fanden unter anderem "Tintlinge (Coprinus atramentarius)", die, als Babys geerntet, ein wunderbarer Speisepilz sind. Aber die Dinger enthalten ein Gift (Coprin), welches gänzlich ungefährlich ist, aber:


Coprin blockiert den Abbau des in unserem Körper zunächst in Acetaldehyd umgewandelten Alkohols.
Die Anreicherung von Acetaldehyd im Körper bewirkt Herzrasen, Rot- bis Violettfärbung der Hautpartien, besonders im Gesicht, und einen metallischen Mundgeschmack. Weitere Folgen sind Seh- und Sprechstörungen, starker Schwindel, Brechreiz, akute Erschöpfung und schier unstillbarer Durst.

Quelle: https://www.passion-pilze-sammeln.com/faltentintling.html

Zurück vom Spaziergang, entschieden wir dann doch die Reizker zum Essen zuzubereiten. Die Tintlinge waren obsolet.

Während des Sammelns waren Gedanken da wie: Fein, die hast du laaange nicht gegessen, weil nie ohne Alkohol für paar Tage, oder: Ja kein Ding, du bist ja seit 3 Wochen clean.
Als aber klar war, das die Tintlinge auf dem Kompost enden werden kam das kleine A****l**h in mir und meinte allen Ernstes:

Alter, zu den Reizkern kannste de doch en Bier trinken, die Gefahr des Giftes ist gebannt. DU DARFST! Außerdem war es ausgemacht!

Der kleine Bastard versucht es immer wieder. Ich könnte noch nicht mal sagen, ob das quantitativ zu-, oder abnimmt. Was auffällig ist: Es wird zunehmend aufwändiger was da in mir als Verführung angeboten wird.

Vielleicht gibt es ja den ein:e oder andere:n, der mal seine/ihre Erfahrung wiedergibt.

Info: Ich habe ohne unmittelbaren Schock (Führerscheinentzug, medizinische Diagnose) die letzten 8 Wochen nichts mehr getrunken.

Gutes WE allen, Markus



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Hornblower
Beitrag 26.10.2024, 10:20
Beitrag #36


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Zitat (rü-B-frei @ 09.10.2024, 10:16) *
Laut Bing AI geht das am 2t Wohnsitz:


Ah, sorry - Du vertraust einer Aussage der Künstlichen Dummheit, die als Quelle auf einen Bullshit-Text verweist, der selbst durch eine Künstliche Dummheit erstellt wurde und offensichtlich ohne weitere redaktionelle Prüfung durch einen sachkundigen, zwischen zwei organisch gewachsenen Ohren sitzenden Rechner ins Netz gestellt wurde? blink.gif


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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MsTaxi
Beitrag 26.10.2024, 16:08
Beitrag #37


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Also erstmal herzlichen Glückwunsch zu den 8 Wochen.

Ich kann zwar nicht mit selbst erlebten Situationen aufwarten, habe aber berichtet bekommen, dass das Suchtgedächtnis einen harten Fight liefert, wenn es seine wichtige Stellung bedroht sieht. Anfangs werden die Versuchungen ausgefeilter und dann mit der Zeit deutlich seltener, wirklich aufhören werden sie eher nicht. Aber man kann sie erkennen lernen und da scheinst du mir auf einem sehr guten Weg zu sein.

Ein Klient von mir hat gemeint, dieses Wesen, das da um seinen Raum kämpft, sei ja ein Teil von ihm, also hat er sich vorgestellt, wie dieses Etwas aussieht, ihm dann ein total gemütliches Zimmer mit allem Komfort eingerichtet und ein stabiles Schloss auf der Flurseite der Tür angebracht. Ihm half das, sein gelegentliches Trinkbedürfnis im Zaum zu halten.

Du wirst auch einen Weg finden, diesen Parasiten zu entlarven.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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ulm
Beitrag 26.10.2024, 16:15
Beitrag #38


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Ein User + ein Problem = ein Thread
So ersparst Du den hilfsbereiten Forenmitgliedern Rückfragen und die Zusammenhänge werden klarer.
Die Threads wurden daher verbunden.
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corneliusrufus
Beitrag 28.10.2024, 21:25
Beitrag #39


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Zitat (rü-B-frei @ 26.10.2024, 09:16) *
Meine eigene Wahrnehmung sieht in etwa so aus:

Der Gedanke an alkoholische Getränke blitzen den Tag über immer wieder auf. Sei es mit äußerlichen visuellen Auslösern (Regale voll Stoff beim Lebensmittel-Einkauf, Netflix und Co), oder aus dem Nichts heraus (Spaziergang mit den Tieren, sonstige alltäglichen Verrichtungen).

Da ist etwas in mir, das mir verkaufen möchte, dass es eine gute Idee wäre JETZT Alkohol zu konsumieren. Der Moment dauert in 90% der Fälle weniger als 1 sec., bei 10% allerdings gibt es einen kleinen Kampf in mir, den ich bisher immer gewonnen habe. Dabei beobachte ich, dass die Komplexität der Überredungsversuche steigt.

Das ist für mich ein ganz erheblicher, wie überlauter Warnhinweis. Du solltest dazu mit Fachleuten vor Ort sprechen. Hausarzt, örtliche Drogenberatung. Um das Handwerkszeug zu lernen bis ggfs. andere Maßnahmen folgen könnte auch eine örtliche Selbsthilfegruppe gegen Alkohol helfen.

Ich sage es wie es ist, irgendwann kannst Du den Kampf verlieren. Die Chance dazu ist hoch.

Ich würde erst dieses Thema abräumen mögen, bevor ich einen Antrag auf FE stellte.

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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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rü-B-frei
Beitrag 29.10.2024, 15:01
Beitrag #40


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Hallo liebe Leute, ich sammle Stück für Stück die Puzzel-Teile zusammen.

Hier ist einer davon:
Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Sieht das so normal aus? Ist das so standard?

Welche Stelle kann mir belastbar mitteilen, ob ich eine MPU als Voraussetzung für die Neuerteilung absolvieren muss?

Vielen Dank, genießt das schöne Wetter wavey.gif
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Jens
Beitrag 29.10.2024, 16:11
Beitrag #41


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Zitat (rü-B-frei @ 29.10.2024, 15:01) *
Sieht das so normal aus? Ist das so standard?
Ja

Zitat (rü-B-frei @ 29.10.2024, 15:01) *
Welche Stelle kann mir belastbar mitteilen, ob ich eine MPU als Voraussetzung für die Neuerteilung absolvieren muss?
Das ist die für deinen Wohnort zuständige Führerscheinstelle.


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rü-B-frei
Beitrag 30.10.2024, 09:50
Beitrag #42


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Zitat (corneliusrufus @ 28.10.2024, 22:25) *
Ich würde erst dieses Thema abräumen mögen, bevor ich einen Antrag auf FE stellte.

Ganz liebe Greet-Ings und viel Kraft Cornelius


Hallo lieber corneliusrufus, da bin ich gerade dabei und werde nichts überstürzen. Nächste Schritte AN, Suchtberatung. Scheinbar war es für viele in ähnlicher Lage wie die meine, einfacher mit dem Saufen aufzuhören.



@Jens:

Hallo Jens, danke für die Klarstellung

Grüße, Markus
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MsTaxi
Beitrag 30.10.2024, 10:18
Beitrag #43


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Zitat (rü-B-frei @ 30.10.2024, 09:50) *
Scheinbar war es für viele in ähnlicher Lage wie die meine, einfacher mit dem Saufen aufzuhören.

Das sieht oft nur von außen betrachtet so aus, die inneren Kämpfe, die viele durchstehen müssen, kriegt man ja nicht bei allen mit.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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rü-B-frei
Beitrag 30.10.2024, 10:30
Beitrag #44


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Hi MsTaxi,
mir tut es gut, diese Angriffe anderen zu erzählen. Sie sind ja teilweise unterhaltsam.
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MsTaxi
Beitrag 30.10.2024, 11:35
Beitrag #45


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Daran wird dich ja auch niemand hindern. laugh2.gif


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rü-B-frei
Beitrag 30.10.2024, 11:52
Beitrag #46


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stay tuned...
Wobei, seit Tagen ists eher ruhig in mir.

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Energieberater_85
Beitrag 30.10.2024, 12:26
Beitrag #47


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Hallo rü-B-frei,

ich selbst habe starken Alkoholmissbrauch praktiziert. Exzessiver Alkoholkonsum über viele viele Jahre und habe nach meiner TF auch direkt aufgehört zu konsumieren.
Ich gehöre wohl zu der Fraktion, der es sehr leicht gefallen ist nicht mehr zu trinken. Gedanken an Alkohol bzw. das Verlangen zu trinken habe ich nie gehabt. Mittlerweile hat sich eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber dem Alkohol eingestellt. Ich bin jetzt seit 20 Monaten abstinent und besuche regelmäßig eine SHG.

In der Gruppe gibt es durchaus Fälle wie den Deinen, denen es eben nicht so leicht fällt. Die am Anfang jeden Tag kämpfen mussten um von dem Zeug die Finger zu lassen.
Ein regelmäßiger Austausch hat denen dabei sehr geholfen.

Hast du schon etwas in der Richtung für dich gefunden?
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rü-B-frei
Beitrag 31.10.2024, 08:18
Beitrag #48


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Hallo Energieberater_85,

es freut mich zu hören, dass es dir so einfach gefallen ist.
Bei mir ist es jetzt nicht so, dass ich mir dauerhaft die Hände auf den Rücken binden muss, um nicht zur Flasche/Glas greifen zu können. Es ist jetzt nach ca. 8 Wochen so, dass ich kaum noch kämpfen muss, aber sehr wohl eine hohe Achtsamkeit entwickelt habe, die wie ein Frühwarnsystem funktioniert und, wie du es beschreibst, einen gewissen Fatalismus hervorruft.

Ich bin vorsichtig optimistisch und wähne mich nicht in Sicherheit, dazu war der Alkohol zu lange ein treuer Begleiter.
Ich freue mich auf die erste Sitzung in der SHG, welche noch nicht terminiert ist, weil es dass erste mal sein wird, dass ich live Leute treffe, die die selbe Sxheisse im Nacken haben.

Schönen Tag, der Nebel verzieht sich gerade bei mir in den Bergen
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Artromot
Beitrag 31.10.2024, 14:21
Beitrag #49


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Hi rü-B-frei,

bin auch schon über 50 Jung, was mir geholfen hat sind Youtube Videos.
Falls Du die nicht kennst hier zwei gute:

Ohne Alkohol mit Nathalie

Die gute Nathalie verkauft auch ein 30 Tage Programm, aber auch so helfen die Erfahrungen anderer. Vielleicht findest Du dort ein wenig was von Dir.

Nie wirder Alkohol

Er ist ein wenig unbekannter, hat aber ganz brauchbaren Content. Sehr gut finde ich seine Strategien, wenn er auf z.B. Gesellschaften mit Alkohol ist und damit umgeht, wie er andere beobachtet usw.

Generell fiel mir die Abstinenz nicht schwer, aber was Du beschreibst mit Trigger Momenten, Gedanken an Alkohol, das hatte ich auch sehr stark.
Auch heute an Tag 479 setze ich mich mit dem Thema auseinander, das wird auch immer so bleiben.

Bleib stark, es wird viel leichter.

Artromot

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rü-B-frei
Beitrag 05.12.2024, 09:12
Beitrag #50


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Hallo Artromot,
Abstinenz klappt bisher. Anleitung und Videos haben mir nicht wirklich geholfen. Ich nenne es innere Überzeugung, die momentan stärker ist als die Gelüste auf Alkohol.
Seit Wochen ohne Trigger bis vorgetsern. Ich habe gekocht und im Rezept hat was von 300ml Weißwein gestanden. Hat gesessen. Dennoch Angriff erkannt und abgewehrt.

Markus
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