Droht Führerscheinentzug |
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Droht Führerscheinentzug |
09.10.2024, 11:06
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92086 |
bin neu hier und versuche mal mein Glück mit meiner Frage. Mir wird der Kauf von Ko**in in 4 Fällen vorgeworfen. Zeitraum Juni-Oktober 2023. Aktuell läuft das Verfahren. Sollte ich verurteilt werden ist dann mein Führerschein weg? Die angeblichen Taten lägen dann mehr als 12 Monate zurück in meinem Fall. Habe weder Punkte in Flensburg noch jemals polizeilich auffällig gewesen. Konsumiert habe ich tatsächlich noch nie, hatte nur für Kumpels was geholt 🥲 Sprich jegliche Tests wären auch negativ. Danke euch für eure Hilfe!! Grüße Richard |
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09.10.2024, 11:32
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 469 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
Warum zensiert man Kokain wenn es dann doch offensichtlich ist, was gemeint ist?
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09.10.2024, 11:37
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1973 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Warum antwortest Du nicht auf seine Frage?
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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09.10.2024, 11:44
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#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92086 |
Weil ich nicht wusste ob man das hier ausschreiben darf oder nicht
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09.10.2024, 11:47
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 344 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Die FEB muss zuerst ein arztliches Gutachten fordern. Dieses wirst du, falls wirklich nur Besitz, problemlos bestehen.
Du darfst aber nicht vor Gericht sagen, dass die Drogen zum Eigenkonsum geeignet waren oder du konsumierst. Sonst ist die Fahrerlaubnis sofort weg. |
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09.10.2024, 12:03
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 469 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
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09.10.2024, 12:47
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Das wird hier immer kindischer, Leute.
Denkt noch jemand gerade an das da? "Ich liebe Sie, Markus Lanz." "Und ich liebe Sie, Markus Lanz." Und jetzt beantworten wir die Frage mal bisschen ausführlicher: Sollte in deinem Urteil drinstehen, dass du da mitkonsumiert hast, ist die FE weg. Du musst jetzt entscheiden zwischen Pest und Cholera: Entweder du hast gedealt ohne selbst zu konsumieren: Wahrscheinlich höhere Strafe, aber keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnis. Oder du hast auch was selbst eingeworfen: Niedrigere Strafe und Entzug der FE. Ein Anwalt wird natürlich die erste Einlassung bevorzugen, weil die Strafe (dessen Verringerung seine Aufgabe ist) dann wahrscheinlich niedriger wird. So oder so wird ein ärztliches Gutachten kommen, bei dem in erster Linie auf Abbauprodukte geprüft wird. Wenn von denen was in deinem Urin/Haar/Blut nachweisbar ist, ist der Jelly Donut von Private Paula gegessen und die FE wird entzogen oder du darfst auf sie freiwillig verzichten. hatte nur für Kumpels was geholt Wie, im Ausland oder um die Ecke am Hauptbahnhof oder wie? Ich hoffe, solche Dienstleistungen verkneifst du dir künftig. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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09.10.2024, 13:01
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#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92086 |
Im Strafbefehl steht 4x Kauf dafür Geldstrafe 90 Tagessätze. Wenn ich das Ding ohne Verhandlung akzeptiere steht da ja nur „Kauf“ und nicht Konsum. Vorbestraft wäre ich dann auch nicht.
Daher auch hier meine Frage: hatte sowas schonmal jemand? Ich gebe dann ja quasi nur den Kauf zu und nicht den Konsum. Ärztliches Gutachten bestehe ich problemlos da noch nie Drogen konsumiert. Geholt bei nem Kumpel von nem Bekannten was im Nachhinein mehr als dumm war. War halt einfach da der Weg relativ kurz war… |
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09.10.2024, 13:03
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 379 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 |
Edit: damit ist die Sache ja soweit geklärt, dass kein Konsum nachgewiesen ist.
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09.10.2024, 14:58
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5592 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Hoffentlich zahlt der Bekannte dann auch alle deine Auslagen.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.12.2024 - 17:12 |