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> Führerschein neu beantragen, ab wann möglich ohne MPU?
herr b
Beitrag 20.11.2013, 11:23
Beitrag #101


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Post von der Versicherung habe ich bekommen. Regressforderung bis zu 5000€.
Bei der Gelegenheit wurde mir fristlos gekündigt. Auf Nachfrage teilte mir man
auch mit das ich bei denen auf Lebzeiten keinen KFZ Versicherungvertag bekomme. blink.gif


Post vom Anwalt habe ich auch, Ermittlungsakte liegt vor. Habe aber noch nicht mit
dem Anwalt sprechen können was jetzt drin steht.
Auf jeden Fall hat er Widerspruch gegen die Beschlagnahme/Sicherstellung meiner
FE eingelegt. Es wurde wohl laut dem Schreiben kein richterlicher Beschluss zur
Entnahme eingeholt. Knapp 1,6 mg/l gepustet. Die Polizei hat wohl Gefahr im Verzug
angenommen und mich zur Blutprobe gebracht.

Hab ich wohl den Hauch einer Chance das der Anwalt Erfolg haben wird?
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mir
Beitrag 20.11.2013, 11:34
Beitrag #102


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Da bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Kontrahierungszwang besteht, bei dem es nur wenige Ausnahmen gibt, die ich bei Deinem Fall nicht sehe, dürfte die Ablehnung einer eines erneuten Versicherungsantrags rechtswidrig sein. Näheres steht im § 5 PflVG. Das ist aber jetzt sicher nicht eines Deiner vordringlichen Probleme.

Die Regreßforderung ist nach dem, was ich im Forum so darüber gelesen habe, normal und berechtigt.

Zur Fahrerlaubnis:

Bestenfalls kommt bei dem Antrag raus, daß Dir der Führerschein wieder ausgehändigt wird und dann eine MPU mit kurzer Frist verlangt wird, die Du nicht bestehen kannst, weil Du die Abstinenzzeiten nicht einhalten kannst. Mehr als ein kurzzeitiger Erfolg ist nicht drin. Die Beschlagnahme ist darüberhinaus auch ohne gerichtlichen Beschluß möglich, wenn keiner eingeholt werden kann und Gefahr im Verzug ist, aber der Rechtsanwalt weiß da sicher mehr als ich.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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herr b
Beitrag 20.11.2013, 11:55
Beitrag #103


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Zitat (mir @ 20.11.2013, 11:34) *
Die Beschlagnahme ist darüberhinaus auch ohne gerichtlichen Beschluß möglich, wenn keiner eingeholt werden kann und Gefahr im Verzug ist, aber der Rechtsanwalt weiß da sicher mehr als ich.


Es soll wohl einen richterlichen Eildienst geben der hätte angerufen werden können, so steht es in dem Brief.
Aber es soll wohl gar nichts gemacht worden sein, nur direkt zur Blutetnahme.
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nici356
Beitrag 20.11.2013, 12:11
Beitrag #104


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Bei mir war das auch so, selbst wenn du mit der Begiftung unterschrieben hast ist das belanglos denn du bist nicht "geschäftsfähig" oder was auch immer (laut meinem Anwalt). Bei mir lag ebenfalls keine Unterschrift vor da ich keinen Griffel mehr halten konnte...
Aber wir haben ganz bewusst auf einen Einspruch verzichtet weil das Erbniss eh klar war wie hier auch geschrieben wird und es ab dann hiess "kleine Brötchen" backen. Ich hätte auch bei der MPU auf so eine dumme Frage, warum denn der Antrag gestellt wurde, kein Bock. Kann imho nach hinten losgehen.
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Mr.T
Beitrag 20.11.2013, 13:34
Beitrag #105


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Zitat (mir @ 20.11.2013, 11:34) *
Zur Fahrerlaubnis:

Bestenfalls kommt bei dem Antrag raus, daß Dir der Führerschein wieder ausgehändigt wird
Jo.

Zitat (mir @ 20.11.2013, 11:34) *
und dann eine MPU mit kurzer Frist verlangt wird
Nö, solange das Strafverfahren nicht abgeschlossen ist, darf die FSST nicht tätig werden.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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durban
Beitrag 20.11.2013, 13:50
Beitrag #106


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Zitat (mir @ 20.11.2013, 11:34) *
Da bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Kontrahierungszwang besteht, bei dem es nur wenige Ausnahmen gibt, die ich bei Deinem Fall nicht sehe, dürfte die Ablehnung einer eines erneuten Versicherungsantrags rechtswidrig sein. Näheres steht im § 5 PflVG. Das ist aber jetzt sicher nicht eines Deiner vordringlichen Probleme.


Bei einer Obliegenheitsverletzung, die zu einem Versicherungsfall führt, begründet ein Kündigungsrecht des Versicherers. Dies würde entwertet, wenn man sich sofort neu versichern dürfte. Ich weiß aber nicht, wie weit dies in der Zukunft wirkt. unsure.gif


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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herr b
Beitrag 20.11.2013, 15:15
Beitrag #107


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Kurz mit dem Anwalt gesprochen. Es sieht so aus, das zwischen Unfall und Zeitpunkt der Blutentnahme
knapp 35-40 Minuten vergangen sind.
Es gibt einen Bereitschaftsdienst der nicht informiert wurde.
Die Blutprobe wurde von dem Beamten angeordnet, also Richter und Staatsanwalt übergangen.
Es gibt höchstrichterliche Urteile die dieses verbieten, so wie bei meiner konstelation.
Jetzt will er es einfach ausprobieren weil sich die hiesige Polizei wohl desöfteren nicht dran hält.

Mir solls recht sein wenn er dadurch etwas in meinem Fall bewirkt.

EDIT: Auf Behlerungen etc habe ich wohl gar nicht mehr reagiert, erst nur wirres Zeug geredet und dann
gar nichts mehr von mir gegeben.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 20.11.2013, 19:12
Beitrag #108


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Zitat (nici356 @ 19.11.2013, 15:43) *
... aber jeder Tag zählt...

Allein das affengeile Gefühl, jeden Morgen morgens ganz ohne Kater aufzuwachen, spornt doch schon zum weiteren Durchhalten an... thumbup.gif

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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nici356
Beitrag 20.11.2013, 20:10
Beitrag #109


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Das stimmt, danke sehr, aber ich war leider schon "etwas" weiter, ich formuliere es mal um...

Allein das affengeile Gefühl, jeden Morgen morgens ganz ohne Zittern aufzuwachen, spornt doch schon zum weiteren Durchhalten an...

darüber hinaus bin ich wirklich sehr motiviert und das klappt auch diesmal...
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.11.2013, 09:20
Beitrag #110


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Zitat (nici356 @ 20.11.2013, 20:10) *
... Allein das affengeile Gefühl, jeden Morgen morgens ganz ohne Zittern aufzuwachen, spornt doch schon zum weiteren Durchhalten an...

Gezittert hab ich morgens in der Tat nicht.
Dazu hatte ich wohl noch genügend Rest-Promille... tongue.gif

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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herr b
Beitrag 03.12.2013, 15:23
Beitrag #111


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Habe jetzt die Ermittlungsakte vorliegen. Schreiben der Polizei lautet auf 315c StGb, auf einem Blatt
von der StA steht 316 StGb.
Wenn ich aber nach 323a StGb( Vollrausch) verurteilt werden sollte bekomme ich den FS dann wieder?
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Jens
Beitrag 03.12.2013, 19:02
Beitrag #112


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Nö. Auch Vollrausch im Zusammenhang mit einer Trunkenhetisfahrt ist ein Regelfall für die Entziehung der Fahrerlaubnis, siehe §69 StGB.


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herr b
Beitrag 09.12.2013, 19:42
Beitrag #113


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Habe heute ein Schreiben vom AG bekommen. Nach 98 abs2 Satz 2 ist der Antrag unbegründet. Mein Anwalt hat dagegen Beschwerde eingelegt. Eine Maßnahme nach 111a StPO liegt nicht vor. Kann ich noch Hoffnungen haben die FE doch wieder zu bekommen?
Weiterhin wurde keine richterliche Genehmigung für die Blutprobe eingeholt, es ist nur dokumentiert das auf Anordnung der Polizei die Blutprobe entnommen wurde, kann man da noch auf ein verwertungsverbot hoffen?
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Lance_Ulrich
Beitrag 09.12.2013, 20:04
Beitrag #114


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Hallo.

Bei 323a kommt aber noch n Besuch beim Psychater dazu... War zumindest bei mir so.
War mehr oder weniger schockiert um was es bei diesem Besuch ging. Habe ich zum Glück erst danach in dem Gutachten gelesen...
Kurz gesagt da stand ich mit einem Fuß schon vor ner Zwangseinweisung...

Grüße

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herr b
Beitrag 08.01.2014, 16:53
Beitrag #115


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Zitat (herr b @ 09.12.2013, 19:42) *
Habe heute ein Schreiben vom AG bekommen. Nach 98 abs2 Satz 2 ist der Antrag unbegründet. Mein Anwalt hat dagegen Beschwerde eingelegt. Eine Maßnahme nach 111a StPO liegt nicht vor. Kann ich noch Hoffnungen haben die FE doch wieder zu bekommen?
Weiterhin wurde keine richterliche Genehmigung für die Blutprobe eingeholt, es ist nur dokumentiert das auf Anordnung der Polizei die Blutprobe entnommen wurde, kann man da noch auf ein verwertungsverbot hoffen?


Kleines Update, es wurde zwischenzeitlich das LG angerufen, allerdings ist das auch schon wieder
fast 3,5 Wochen her.
Wie sind denn da die Fristen die es zu beachten gilt?
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Herr Krause
Beitrag 08.01.2014, 17:00
Beitrag #116


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Zitat (herr b @ 09.12.2013, 19:42) *
es ist nur dokumentiert das auf Anordnung der Polizei die Blutprobe entnommen wurde, kann man da noch auf ein verwertungsverbot hoffen?


Hallo Herr B,

Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.2.2011 eine Entscheidung (2 BvR 1596/10 und 2 BvR 2346/10) zur Verwertbarkeit einer ohne richterlichen Beschluss entnommenen Blutprobe als Beweis im Prozess gefällt.
Die Anordnung einer Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration steht gemäß § 81a Abs. 2 StPO dem Richter zu (Richtervorbehalt) und darf nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung (Gefahr im Verzug) von der Staatsanwaltschaft oder den ermittelnden Polizeibeamten getroffen werden.

Von daher bin ich mir ziemlich sicher, die werden die verwerten.

mfg
Krause
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herr b
Beitrag 08.01.2014, 17:09
Beitrag #117


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Darum geht es ja, es wurde OHNE richterliche Anordnung die Blutprobe entnommen.
Gefahr im Verzuge bestand nicht.

Siehe mein post 107
Zitat (herr b @ 20.11.2013, 15:15) *
Kurz mit dem Anwalt gesprochen. Es sieht so aus, das zwischen Unfall und Zeitpunkt der Blutentnahme
knapp 35-40 Minuten vergangen sind.
Es gibt einen Bereitschaftsdienst der nicht informiert wurde.
Die Blutprobe wurde von dem Beamten angeordnet, also Richter und Staatsanwalt übergangen.
Es gibt höchstrichterliche Urteile die dieses verbieten, so wie bei meiner konstelation.
Jetzt will er es einfach ausprobieren weil sich die hiesige Polizei wohl desöfteren nicht dran hält.
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Herr Krause
Beitrag 08.01.2014, 17:25
Beitrag #118


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Hallo Herr B,

war bei mir genauso, Blutprobe OHNE richterliche Anweisung. Polizeiwache Stadtmitte, Staatsanwaltschaft um die Ecke, 2.00 nachts.
Ich hab da auch seitens Anwalt argumentieren lassen, aber....
Blutprobe wurde anerkannt, Polzei berief sich auf Gefahr im Verzug, wobei sich mir bis heute nicht erschließt warum.
Aus meinem Wissen herraus wurde nicht einmal versucht einen Staatsanwalt zu erreichen.

Die Polizei wird sicher in Deinem Fall , denke ich, wegem dem Unfall argumentieren, das der genaue zeitnahe Promillegehalt wichtig war und somit sie das Recht hatten auch OHNE Blut abzunehmen lassen.

Ich drück Dir natürlich die Daumen.

mfg
Krause
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herr b
Beitrag 08.01.2014, 17:36
Beitrag #119


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Aus den Ermittlungsakten gehen Widersprüchliche Äusserungen hervor,
im Gegensatz zu dir hat sich mein Vorfall am späten Nachmittag ereignet.
Richterliche Notdienst ist bei uns eingerichtet.
Da diverse Leute vorm OLG gegen die hiesige Polizei schon Erfolg hatten
versucht mein Anwalt es nun auch.
Einschlägige Urteile gegen unsere Polizei vor Ort gibt es.

Ich seh das jetzt so, scheisse gebaut (wenn auch ohne Erinnerungen), aber
jeden rechtlichen Strohhalm mitnehmen!
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Herr Krause
Beitrag 08.01.2014, 19:26
Beitrag #120


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Hallo Herr B,

eine Frage, was soll das aber wirklich bringen, sollte Dein Anwalt hier Erfolg haben!?
Gepustet hast Du ja einen Wert welcher sehr hoch war und dieser hat sich dann mittels BAK in diesem Bereich bestättigt.
Auch wenn die nicht Gerichtsverwertbar sind, wird doch der ein oder andere Beamte berichten können was da stand.

Wenn Ihr damit Erfolg habt, kommt es dann nicht unweigerlich zu einer Gerichtsverhandlung?
Auf dieser werden dann doch sicher die Polizisten als Zeugen aussagen, das Du komplett von der Rolle warst, nicht ansprechbar, nicht alleine stehen konntest etc.
Du also hier ihre Aussagen aktzeptieren mußt, da Du selber ja nix mehr weißt und der Richter das dann vielleicht als Versuch wertet, Dich hier Deiner Verantwortung Dir selbst gegenüber nicht zu stellen.
Und anstatt das Strafmaß zu aktzeptieren, versuchst es mit Winkelzügen zu drücken.

Ich weiß nicht, kann das nicht evt. eher ein Bumerang werden?
Kein Angriff oder so, Dir gegenüber!
Ich sehe da irgendwie keinen wirklichen Sinn drin.
Die Tatsachen rutschen dann ins Land der Sagen und Vermutungen und Du hast gar keinen Einfluß mehr darauf was drauß wird.

mfg
Krause
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GerhardNL
Beitrag 09.01.2014, 09:09
Beitrag #121


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Zitat (Herr Krause @ 08.01.2014, 17:25) *
Blutprobe wurde anerkannt, Polzei berief sich auf Gefahr im Verzug, wobei sich mir bis heute nicht erschließt warum.

Meine Vermutung dazu: Bei 3,0‰ besteht für jemanden, der nicht an erhebliche Mengen Alkohol gewöhnt ist, Lebensgefahr, wenn nicht unverzüglich, also eben ohne Verzug(!), ärztliche Hilfe angefordert wird.

MfG
Gerhard


--------------------
Ich bremse nicht für Radarfallen.

Toyota Prius:
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Herr Krause
Beitrag 09.01.2014, 09:28
Beitrag #122


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Hallo Gerhard,

bei mir waren es zwar keine 3 Promille und ich war ansprechbar und konnte alleine stehen/gehen, würde aber in Herrn B´s Fall eine Erklärung dafür sein, wie die Ppolizei argumentieren könnte.
Ich glaube aber, das der Polizei mit dem angeführtem Urteil eh Tür und Tor offen steht, diese Maßnahme durchzuführen.
Einen Grund wird es verbal dafür seitens Polizei immer geben und da wird wohl auch kein Richter oder Staatsanwalt dran rütteln, sofern sie schlüssig ist.

mfg
Krause

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herr b
Beitrag 29.01.2014, 15:42
Beitrag #123


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Heute habe ich Post gekommen, der Termin für meine Verhandlung wurde für
nächsten Monat angesetzt.
Kann ich jetzt schon irgendwie aktiv werden um Dinge zu tun die mir helfen
die FE schnell wieder zu bekommen.
Zur Info, hatte ja knapp 3,5Promille intus bei dem Unfall.
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Lotte 2
Beitrag 29.01.2014, 21:18
Beitrag #124


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Hallo herr b,

Du ich kenne mich mit den ganzen Rechtsgeschichten überhaupt nicht aus.

Aber wie sieht es aus - hast Du bereits eine Therapie in Angriff genommen, begonnen, irgendwelche Zettel diesbezüglich in der Hand?
Gehst Du in eine SHG?

Ich kann mir vorstellen, dies mag im positiven Sinne für Dich wirkend sein.


Wie geht es Dir? Kommst Du klar? Scheint Dein Licht wieder heller?
Bist Du noch krankgeschrieben?

Ganz Liebe Grüße
Lotte


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Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk
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herr b
Beitrag 03.02.2014, 10:30
Beitrag #125


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Zitat (herr b @ 29.01.2014, 15:42) *
Heute habe ich Post gekommen, der Termin für meine Verhandlung wurde für
nächsten Monat angesetzt.
Kann ich jetzt schon irgendwie aktiv werden um Dinge zu tun die mir helfen
die FE schnell wieder zu bekommen.
Zur Info, hatte ja knapp 3,5Promille intus bei dem Unfall.


Diese Frage möchte ich nochmals in den raum werfen.

Dann eine weitere Frage, es gibt ja Pedelecs, bzw. E-Bikes. Bei E-Bikes ist aber
teilweise eine Mofaprüfbescheinigung notwendig.
Dürfte ich in meinem Fall diese Prüfbescheinigung ablegen oder wäre da auch
eine MPU fällig bzw fällt die Prüfbescheinigung auch unter Fahrverbot/Sperre?
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Jens
Beitrag 03.02.2014, 11:14
Beitrag #126


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Grundsätzlich kannst du eine Mofaprüfbescheinigung erwerben. Damit dürftest du während eines Fahrverbots nicht fahren, von einer Sperre ist die Bescheinigung aber nicht betroffen. Pedelecs dürftest du fahren sofern die als FAhrrad /Mofa gelten, aber nicht mehr sobald die fahrerlaubnispflichtig werden (z.B. E-Bike bis 45km/h).


--------------------
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andreas7z
Beitrag 03.02.2014, 13:59
Beitrag #127


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Es gibt auch S-Pedelecs, die als Leichtmofa zugelassen sind und bei Mittreten bis maximal Tempo 45 km/h unterstützen.
Diese schnellen Pedelecs (Antriebsleistung maximal 500 Watt) mit Versicherungskennzeichen können mit einer Mofaprüfbescheinigung gefahren werden.
Nicht zu verwechseln mit richtigen E-Bikes (Antriebsleistung mehrere kW) dafür benötigt man eine Fahrerlaubnis.
Die fahren auch ohne Mittreten Tempo 45 km/h.
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herr b
Beitrag 03.02.2014, 15:08
Beitrag #128


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Zitat (Jens @ 03.02.2014, 11:14) *
Grundsätzlich kannst du eine Mofaprüfbescheinigung erwerben. Damit dürftest du während eines Fahrverbots nicht fahren, von einer Sperre ist die Bescheinigung aber nicht betroffen. Pedelecs dürftest du fahren sofern die als FAhrrad /Mofa gelten, aber nicht mehr sobald die fahrerlaubnispflichtig werden (z.B. E-Bike bis 45km/h).

blink.gif

Ich blicke da jetzt nicht ganz durch. In meinem Fall ist ja davon auszugehen das die FE endgültig entzogen wird.
Dann wird sicherlich eine FS Sperre kommen. Solange nicht gleichzeitog ein Fahrverbot auferlegt wird kann ich
eine Mofaprüfbescheinigung erweben und Mofa fahren?
Diese Prüfbescheinigung wäre auch nicht relevant für die MPU?
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herr b
Beitrag 18.02.2014, 10:18
Beitrag #129


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Morgen steht mein Gerichtstermin an. Wie kann ich mich jetzt am besten schon mal auf die MPU vorbereiten?
An welche Stellen kann/muss ich mich wenden um meine Abstinenz zu dokumetieren? Reichen regelmässige
Blutbilder vom Hausarzt?
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Lars
Beitrag 18.02.2014, 11:38
Beitrag #130


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Nein, Blubilder reichen nicht, du musst einen Vertrag mit einem akkreditierten Institut schließen und dann deine Abstinenz über Haaranalysen (jeweils 3 Monate rückwirkend) oder Urinscreenings nachweisen. Bei deinem Promillewert kann es allerdings gut sein, dass der Gutachter einen Therapienachweis haben will. Achtung: Abstinenznachweise zählen erst nach Abschluss der Therapie!

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 18.02.2014, 12:29
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


--------------------
Wandel dich, nicht das Klima!
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herr b
Beitrag 18.02.2014, 12:25
Beitrag #131


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und wie und wo erfahre ich was der Gutachter möchte?
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Unsichtbarer
Beitrag 18.02.2014, 12:30
Beitrag #132


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Zitat (Lotte 2 @ 29.01.2014, 21:18) *
Hallo herr b,

Du ich kenne mich mit den ganzen Rechtsgeschichten überhaupt nicht aus.

Aber wie sieht es aus - hast Du bereits eine Therapie in Angriff genommen, begonnen, irgendwelche Zettel diesbezüglich in der Hand?
Gehst Du in eine SHG?

Ich kann mir vorstellen, dies mag im positiven Sinne für Dich wirkend sein.


Wie geht es Dir? Kommst Du klar? Scheint Dein Licht wieder heller?
Bist Du noch krankgeschrieben?

Ganz Liebe Grüße
Lotte


Hat er Dir schon geantwortet ansonsten habe ich die Sorge das es zu einer verschiebung der Probleme gekommen ist hier geht es nur noch um FS und nicht um die bekämpfung seiner Sucht,was ich persönlich schade finde :-(


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Ich muß noch überlegen.Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger.
Insofern müsste man jetzt Deinen Beichtvater befragen, ob das Trinken von Urin zu Deinen Sexualpraktiken gehört.(Zitat: Uwe W )
Also fahre ich weiterhin mit dem eigenen Auto und teile es auch nicht. (Ein guter deutscher Autofahrer, der seinen Wagen liebt, macht sowas eh nicht). Zitat Ernschtl
Bitte lieber Kai, lass uns hier im Portal weiterhin Verkehr miteinander haben. Du mit Deiner kurzen Würze und ich mit meiner langen Ausführlichkeit geben doch ein gutes Paar ab, oder nicht?(Zitat Lotte)
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Lotte 2
Beitrag 18.02.2014, 13:44
Beitrag #133


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Zitat (Unsichtbarer @ 18.02.2014, 12:30) *
Hat er Dir schon geantwortet

ubs -blushing.gif ich bin aber eine Frau!


Hallo Herr b,

schade ist, dass Du nur noch Fragen stellst, und scheinbar keine beantworten möchtest.


Zitat (Lars @ 18.02.2014, 11:38) *
Achtung: Abstinenznachweise zählen erst nach Abschluss der Therapie!

Dies gilt bei einer stationären Therapie. Bei einer ambulanten ab Beginn der Maßnahme


Liebe Grüße
Lotte


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Lars
Beitrag 19.02.2014, 07:12
Beitrag #134


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Zitat (herr b @ 18.02.2014, 12:25) *
und wie und wo erfahre ich was der Gutachter möchte?
Bei der MPU. Wenn der Gutachter dort eine Abhängigkeitserkrankung bei dir feststellt, darf er ohne Therapienachweis kein positives Gutachten ausstellen.

@Lotte
Danke für die Richtigstellung!


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herr b
Beitrag 19.03.2014, 12:56
Beitrag #135


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So, demnächst steht meine Verhandlung an, hoffe dann erscheinen alle Zeugen. In der ersten Verhandlung
hat der StA und das Gericht schon durchblicken lassen das ich mit einer "milden" strafe rechnen kann.
12 Monate FV und eine Geldstrafe.
Habe mich jetzt bei einem Verkehrspsychologen zwecks MPU vorbereitung angemeldet. Gleichzeitig habe ich
mich beim TÜV angemeldet zwecks Abstinenzsnachweise. Ttg Screening/Urinnachweis
12 Monate läuft das ganze.
Ich hoffe das ich dann die MPU nächstes jahr bestehen werde.
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herr b
Beitrag 28.03.2014, 14:53
Beitrag #136


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Habe mich jetzt bei einer Verkehrstherapie zur Vorbereitung auf die MPU angemeldet. Dort sagte man mir
das in meinem Fall ein 12 monatiger Abstinenznachweis von Alkohol zu erbringen ist.
Für den Abstinenznachweis habe ich einen Vetrag beim TÜV abgeschlossen, dort wird ein Etg-Screening per
Urin gemacht. Ein Tag vorher soll ich dann per SMS Bescheid bekommen wenn ein Screening ansteht.

Zur Zeit bin ich noch in ärtzlicher Behandlung und nehme Mirtazapin ein. Wird man das beim
Screening sehen? Hab ich sonst an alles gedacht zwecks MPU vorbereitung?
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Herr Krause
Beitrag 28.03.2014, 15:12
Beitrag #137


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Hallo Herr b!

Vielleicht solltest Du noch vorher abklopfen ob nicht, da Du ja, wenn ich mich recht erinnere, 3 bzw mehr Promille auf der Uhr hattest, auch in Betracht Deiner Trinkgeschichte, ob nicht auch eine Therapie gefordert werden könnte.
Erfahrenere User können da vielleicht mehr zu sagen!

Sollte das so sein, das dies gefordert werden könnte, müsstest Du erst die Therapie machen und dann danach noch 12 Monate Ab nachweisen.
Schlägst Du mit 12 Monaten Ab bei der Mpu auf und die fordern eine Therapie vorab, holst Du erstsmal die Theapie nach und hast dann nochmal 12 Monate Ab welche auch wieder Kostenpflichtig nachzuweisen wären.

mfg
Krause
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Lotte 2
Beitrag 31.03.2014, 19:57
Beitrag #138


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Hallo herr b,

Zitat (herr b @ 07.10.2013, 13:28) *
Danach ging es zum Arzt. Therapie wird auf jeden Fall gemacht. Meine Frau war mit und hat ihre Sicht der Dinge geschildert. Auch wie ich mich
verändert habe im Laufe der Zeit. Der Arzt hat ihr dann erzählt wie die Krankheit so verläuft. Jetzt geht es dran eine Therapieeinrichtung zu suchen
und auf die Kostenzusage zu warten.

was ist aus dem Vorhaben eine Therapie machen zu wollen geworden? Hast Du es durchgezogen? Oder was hat Dich davon abgehalten?

12 Monate ABN ist gut. Ob Stunden bei einem Verkehrspsychologe als Therapie ausreicht? Das mag wohl der Umfang der Stunden, aber letztendlich eine Therapiebescheinigung ausmachen.

Liebe Grüße
Lotte


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herr b
Beitrag 02.04.2014, 17:25
Beitrag #139


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Voraussichtliches Urteil:
323 a, Vollrausch, 40 TS a 40€ sowie weitere 6 Monate Fahrverbot.
Urteil ist nocjh nichts rechtskräftig. Mal sehen was die StA noch so
vor hat. Die hat 50 TS a 40€ gefordert.

Ein glücklicherweise mildes Urteil.

@Lotte
Der Arzt sagte mir das er es in meinem Fall nicht für nötig hält eine
Alk-Therapie zu machen. Wie gesagt, hab nichts mehr getrunken
und hab auch kein verlangen danach. So falsch kann der Doc nicht
gelegen haben.
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Herr Krause
Beitrag 02.04.2014, 20:07
Beitrag #140


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Hey Herr B!


..die Meinung des Arztes in Gottes Gehörgang!

Ich würd mich da nicht auf die oder eine Meinung verlassen, sondern mir eine Ausage von nem Psychologen zu holen.
Gegebenfalls jetzt schon mal für ein MPI entscheiden und da mal vorsprechen.
Meinungen sind nämlich so ne Sache wie HätteHätteFahradkette..... Meine Meinung!

greets
Krause
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MrMurphy
Beitrag 02.04.2014, 21:52
Beitrag #141


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Hallo

Zitat
Der Arzt sagte mir das er es in meinem Fall nicht für nötig hält eine Alk-Therapie zu machen.


Das sehe ich auch anders. Du hast offiziell 3,34 Promille BAK. Mir ist kein MPI bekannt, bei dem du mit diesem Wert ohne eine Therapie mit Abstinenz die MPU mit einer nennenswerten Aussicht auf Erfolg bestehen kannst.

Gruss

MrMurphy
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Lars
Beitrag 03.04.2014, 06:17
Beitrag #142


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Zitat (herr b @ 02.04.2014, 18:25) *
@Lotte
Der Arzt sagte mir das er es in meinem Fall nicht für nötig hält eine
Alk-Therapie zu machen.

Der Gutachter in der MPU ist an externe Einschätzungen aber nicht gebunden, er entscheidet nach eigener Beurteilung, ob eine Therapie erforderlich ist. Und ansonsten schließe ich mich MrMurphy an, bei >3 Promille wird kein Gutachter das Risiko eingehen, dich ohne Therapie wieder auf den Straßenverkehr loszulassen.


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Lotte 2
Beitrag 03.04.2014, 07:00
Beitrag #143


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Hallo herr b,

Zitat (herr b @ 02.04.2014, 18:25) *
Der Arzt sagte mir das er es in meinem Fall nicht für nötig hält eine Alk-Therapie zu machen.

Das hörte sich in dem von mir zitierten Beitrag in meinem letzten Beitrag aber anders an.

Ist es der selbe Arzt, der Dir dieses Medikament verordnet hat?
Zitat (herr b @ 28.03.2014, 15:53) *
Zur Zeit bin ich noch in ärtzlicher Behandlung und nehme Mirtazapin ein. Wird man das beim
Screening sehen? Hab ich sonst an alles gedacht zwecks MPU vorbereitung?

Wie läuft die Verordnung ab? Du bekommst es einfach immer wieder verschrieben?
Oder wirst Du begleitend zu dem Medikament psychotherapeutisch betreut bzw behandelt?

Zitat (herr b @ 02.04.2014, 18:25) *
Wie gesagt, hab nichts mehr getrunken und hab auch kein verlangen danach. So falsch kann der Doc nicht
gelegen haben.

Es ist gut, dass Du nichts mehr getrunken hast thumbup.gif und auch kein Verlangen danach hast.

Doch der Arzt hat Euch auch aufgeklärt, (zu genüge?)
Zitat (herr b @ 07.10.2013, 13:28) *
Der Arzt hat ihr dann erzählt wie die Krankheit so verläuft.

Wie viel und wie genau kennst Du Dich aus?
Mit wem besprichst Du Deine Problematik?


Deine Entwicklung macht mich ein bisschen traurig und ich sehe es mittlerweile fast schon wie:
Zitat (Unsichtbarer @ 18.02.2014, 13:30) *
ansonsten habe ich die Sorge das es zu einer verschiebung der Probleme gekommen ist hier geht es nur noch um FS und nicht um die bekämpfung seiner Sucht,was ich persönlich schade finde :-(



Weißt Du ich erinnere mich an einige PN´s von Dir. Nein keine Sorge - ich schreibe hier nicht davon. Es war und ist persönlich gewesen und bleibt auch so. Ich habe die PN´s nicht mehr in meinem Postfach. Aber vielleicht Du selbst? Magst Du diese Dir noch einmal oder paarmal durchlesen? Was empfindest Du bei diesen Zeilen?


Liebe Grüße
Lotte


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herr b
Beitrag 13.05.2014, 08:20
Beitrag #144


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@ lotte,
wenn ich etwas Zeit habe werde ich dir nochmal antworten.

Eine Frage zu den (möglichen) Regreßforderungen meines
Versicherers. Die Verurteilung fand ja nach § 323a statt.
Ändert das etwas im Bezug auf einen Regress?
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durban
Beitrag 13.05.2014, 09:01
Beitrag #145


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Nein, die Regressgrenze liegt bei 5000 Euro (übrigens anders als oben dargestellt sowohl bei Verurteilung wegen Vorsatz als auch wegen Fahrlässigkeit).


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Proxima Estación: Esperanza.
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toni montana
Beitrag 13.05.2014, 11:50
Beitrag #146


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Was ist denn jetzt mit der Therapie?


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Schöne Grüße,

Toni
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herr b
Beitrag 27.05.2014, 14:03
Beitrag #147


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Zitat (toni montana @ 13.05.2014, 12:50) *
Was ist denn jetzt mit der Therapie?


Laut 3 verschiedenen Ärzten ist in meinem Fall keine Therapie vorgesehen. Meine Frau ist bei
allen Gesprächen mit dabei gewesen. Die Ärzte sehen die Ursache allesamt beruflich bedingt,
meine depressive Phase habe ich mittlerweile auch fast überwunden.
Vom Alkohol lasse ich die Finger, habe kein verlangen danach. Zur Zeit bin ich im Abstinenz-
programm beim TÜV um 12 Monate für die anstehende MPU nachzuweisen.
Parallel dazu mache ich gerade eine Verkehstherapie, ebenfalls in Vorbereitung auf die MPU.
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Lars
Beitrag 27.05.2014, 14:10
Beitrag #148


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Zitat (herr b @ 27.05.2014, 15:03) *
Zitat (toni montana @ 13.05.2014, 12:50) *
Was ist denn jetzt mit der Therapie?

Laut 3 verschiedenen Ärzten ist in meinem Fall keine Therapie vorgesehen.
Das ist aber keine Garantie dafür, dass der Gutachter sie nicht doch fordern wird. Ich halte sie sogar für sehr wahrscheinlich, denn anders als deine privaten Ärzte ist der Gutachter ja dafür verantwortlich (selbst wenn nur moralisch), wenn er dich ohne wieder auf den Verkehr loslässt und es schief geht.
Mt deinem Promillewert ohne Therapie in die MPU zu gehen, ist hochriskant, das sollte dir bewusst sein.


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Lotte 2
Beitrag 27.05.2014, 20:40
Beitrag #149


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Hallo herr b

Zitat (herr b @ 27.05.2014, 15:03) *
Laut 3 verschiedenen Ärzten ist in meinem Fall keine Therapie vorgesehen. Meine Frau ist bei
allen Gesprächen mit dabei gewesen. Die Ärzte sehen die Ursache allesamt beruflich bedingt,
meine depressive Phase habe ich mittlerweile auch fast überwunden.

Sorry - ich mag bestimmt nicht die Kompetenz Deiner Ärzte in Frage stellen - doch irgendwie bewegt sich ein Wurm in mir bei Deinem Posting. Du hast jetzt gleich 3 verschiedene Ärzte? Warum jetzt so viele? Aus welchen Bereichen sind diese? Oder ist es - Kannst Du schlecht vertrauen - Dich anvertrauen? Hast Du jedem Deiner Ärzte Deine komplette Wahrheit erzählt? Und warum betonst Du Deine Frau war immer dabei?

Zitat
Vom Alkohol lasse ich die Finger, habe kein verlangen danach.

clapping.gif

Zitat
Parallel dazu mache ich gerade eine Verkehstherapie, ebenfalls in Vorbereitung auf die MPU.

Das ist Gut, ein Schritt in die richtige Richtung. Gehst Du auch in eine SHG?




Zitat (herr b @ 13.05.2014, 09:20) *
@ lotte,
wenn ich etwas Zeit habe werde ich dir nochmal antworten.

Schade, dass sich manchmal die Zeit versteckt?

Liebe Grüße
Lotte



Nachtrag:
was machst Du heute anstelle des Biertrinkens?


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Tanna
Beitrag 28.05.2014, 10:36
Beitrag #150


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Zitat (Lars @ 27.05.2014, 15:10) *
Mt deinem Promillewert ohne Therapie in die MPU zu gehen, ist hochriskant, das sollte dir bewusst sein.
unsure.gif Warum sollte er eine Therapie machen?


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 02:18