Führerschein neu beantragen, ab wann möglich ohne MPU? |
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Führerschein neu beantragen, ab wann möglich ohne MPU? |
28.05.2014, 11:01
Beitrag
#151
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 |
Warum sollte er eine Therapie machen? Weil er wohl kaum einen Gutachter finden wird, der ihm bei 3,34 Promille ohne Therapie ein positives Gutachten ausstellen wird.-------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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28.05.2014, 11:24
Beitrag
#152
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1967 Beigetreten: 14.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62591 |
Was genau machst du an dem Promillewert fest?
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28.05.2014, 11:36
Beitrag
#153
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 |
Ich verstehe die Frage nicht. Ich mache an dem Promillewert gar nichts fest, ich beschreibe nur die bestehende Praxis bei der Begutachtung. So wurde z. B. einem Arbeitskollegen von mir bei seiner MPU wegen Alkfahrt mit 3,05 Promille direkt gesagt, ohne Therapienachweis kann er eigentlich gleich wieder gehen. Bei seiner zweiten MPU mit Nachweis hat er dann ein positiv bekommen.
-------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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28.05.2014, 12:21
Beitrag
#154
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1967 Beigetreten: 14.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62591 |
Hallo Lars,
deinen Beiträgen entnehme ich, du verknüpfst "Promillewert in irgendeiner bestimmten Höhe" mit "Notwendigkeit einer Therapie". Aber ist das wirklich die bestehende Praxis bei der Begutachtung oder gemäß der Begutachtungsrichtlinien oder der Beurteilungskriterien?Zitat So wurde z. B. einem Arbeitskollegen von mir bei seiner MPU wegen Alkfahrt mit 3,05 Promille direkt gesagt, ohne Therapienachweis kann er eigentlich gleich wieder gehen. Bei seiner zweiten MPU mit Nachweis hat er dann ein positiv bekommen. Ist das nicht stark verkürzt dargestellt? Eine Alkohol-Therapie ist für Menschen gedacht, bei denen eine Alkohol-Abhängigkeit vorliegt. Wenn dein Kollege ohne Therapie kein "positiv" bekam, dann wurde er wohl als alkoholabhängig eingestuft.Hier ist es anders. herr b ist in ärztlicher Behandlung wegen Depression (das schließe ich schon allein aus der Verschreibung von Mirtazapin; aber herr b schreibt ja auch von seiner Depression). Sogar mehrfach haben Ärzte festgestellt, dass die Grunderkrankung anscheinend nicht eine Alkohol-Abhängigkeit, sondern eine Depression ist. Die drei Ärzte sehen den Alkohol-Konsum von herr b wohl als Alkohol-Missbrauch infolge der Depression an und dafür gibt es keine Alkohol-Therapie. Wie viele Psychologen halte ich eine Kombination aus Medikament und Psychotherapie besser als die reine Verordnung von Psychopharmaka. Psychiater sehen das allerdings oft anders und sogar in den Begutachtungsrichtlinien steht drin, dass bei 3.10.4 Affektive Psychosen von einem angepassten Verhalten bei Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug auszugehen ist, Zitat wenn die relevanten Symptome einer sehr schweren Depression nicht mehr vorhanden sind [...] - ggf. unter regelmäßig kontrollierter medikamentöser Prävention Da ist keine Rede von einer zwingend vorgeschriebenen Psychotherapie.Wie gesagt, ich halte die Kombination aus Medikament und Psychotherapie für meist effektiver. Aber: Bei der Grunderkrankung Depression sollte die Therapie folglich Depression als Thema haben. Sei herzlich gegrüßt, Tanna -------------------- |
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28.05.2014, 12:28
Beitrag
#155
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 403 Beigetreten: 16.10.2012 Wohnort: Braunschweig Mitglieds-Nr.: 65879 |
Wie gesagt, ich halte die Kombination aus Medikament und Psychotherapie für meist effektiver. Aber: Bei der Grunderkrankung Depression sollte die Therapie folglich Depression als Thema haben. Würde ich genau so unterschreiben. Aber viele Psychiater sehen das nun einmal anders. Das ganze wird halt nur nicht wirklich therapiert. Eine Therapie sollte unter anderem als Ziel haben das Problem als solches zu behandeln und nach Abschluss ohne Medikamente leben zu können. Das dieses ziel nicht immer erreichbar ist sehe ich nicht als Grund es von vornherein nicht zu versuchen. Das je nach Diagnose eine Therapie gefordert wird um die MPU zu bestehen ist ja auch nicht falsch, da klingt der Text wirklich etwas gekürzt. |
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28.05.2014, 13:15
Beitrag
#156
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 |
Hallo Tanna,
Zitat oder gemäß der Begutachtungsrichtlinien oder der Beurteilungskriterien? Nein, das meinte ich ja gerade nicht, aus den von dir genannten Gründen. Gegen deine Ausführungen habe ich auch überhaupt nichts einzuwenden.Was ich zum Ausdruck bringen wollte, ist nicht anderes als meinen Zweifel, dass bei der MPU auch noch in dieser Promilleregion in der Regel so differenziert vorgegangen wird, wie du es beschreibst bzw. die Beurteilungskriterien es verlangen. Zitat Wenn dein Kollege ohne Therapie kein "positiv" bekam, dann wurde er wohl als alkoholabhängig eingestuft. Richtig und das schon bevor er bei der MPU überhaupt ein Wort gesagt hat. Besagter Kollege leidet übrigens auch an Depressionen, wobei ich aber nicht weiß, ob dies bei ihm die Grunderkrankung war oder die Folge seines zeitweilig exzessiven Alkoholkonsums. Gruß Lars -------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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28.05.2014, 15:52
Beitrag
#157
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1967 Beigetreten: 14.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62591 |
Hallo Lars,
wenn die Depression nun wirklich nur mittels Medikament behandelt werden sollte, dann frage ich mich schon, wo die Aufarbeitung vom TE bleiben wird. Denn wenn darin die Ursachen für seinen Alkohol-Missbrauch liegen, dann müsste er sie in der MPU aufdecken und erklären können, gemäß Begutachtungsrichtlinien Nr.3.11 b Zitat Eine den Alkoholmissbrauch eventuell bedingende Persönlichkeitsproblematik wurde erkannt und entscheidend korrigiert. Hallo herr b, deswegen auch die Frage an dich: Wie geht es dir jetzt? Wie kam es dazu, dass du depressiv wurdest? Herzliche Grüße, Tanna -------------------- |
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28.05.2014, 18:28
Beitrag
#158
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Ist eigentlich eine lange Geschichte. Ich fasse mich mal kurz:
Depressionen sind es nicht direkt, die Ärzte sprachen von einer depressiven Verstimmung/Phase. Dadurch das ich beruflich die letzten 6 Jahre unter Dauerstress gestanden habe, habe ich zum "Ausgleich" immer öfter ein Bierchen getrunken. Wo das endete ist ja bekannt. Durch den Unfall gab es dann in der Familie eine Art "aufrütteln". Meine Frau ist mit mir zum Doc. Dort wurde die Geschichte dann erzählt. Letztenendes bin ich dann "beim Fachmann" gelandet. Ihm habe ich erzählt wie es so weit gekommen ist. Diagnose lautete dann auf schwere depressive Verstimmung/Phase. Es gab Mirtazapin, viele Gespräche und letztendlich bestätigte der Doc auch, das alles mit meiner beruflichen Gesamtsituation zu tun hat. Wie gesagt ich trinke nicht mehr, mir gehts auf jeden Fall besser und die Medikamente werden langsam abgesetzt. Aktuell mache ich ja eine Verkehrstherapie wo die Problematik gerade aufgearbeitet wird. Abstinenzprogram vom TÜV mache ich auch. Ich persönlich sehe meine berufliche Situation eigentlich auch als Ursache des ganzen an. Habe immer versucht das zu ändern, allerdings bin ich bei meinem Arbeitgeber immer auf taube Ohren gestossen. Allerdings scheint sich unter den jetztigen gegebenheiten doch langsam was zu ändern... |
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30.05.2014, 04:02
Beitrag
#159
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 91 Beigetreten: 21.04.2014 Wohnort: Bad Salzdetfurth Mitglieds-Nr.: 72277 |
3,x Promille ist 'Champions League'.
Und die beginnt bei den Ga schon ein volles Promille darunter. Da beginnt er harmlos klingende Fragen zu stellen wie die nach früheren Filmrissen, morgendlichem Trinken gegen den Kater, Depressionen, die alle auf die Frage 'Abhängigkeit' zielen. Gelangt der Ga zu dieser Auffassung, hat der K ein 'Negativ' mit Therapieempfehlung. Man sollte es in den Deckstein des VP meißeln: . . .Alles vorher klären! In der MPU ist es zu spät! Und man fragt besser nicht Auswärtige nach dem Weg. Wer kennt die Hemmung nicht, zur Behörde oder auch zum MPI persönlich zu gehen und zu fragen, wie das Essen anzurichten sei, daß es ihren Geschmack trifft. Niemand will schlafende Hunde wecken. Richtig. Welche, die bellend die Pfoten auf dem Gartentor haben, kann man vermutlich nicht wecken. Man sollte sich lieber davor fürchten, durchzurasseln, weil man irrrgendwas nicht wußte. Zu meinen ersten Erfahrungen zählte z.B. Fsst keine Ahnung von Kriterien, AN, VP, Kursen. MPI darf gleich gar nichts sagen, was nicht stimmt. Verkehrsanwalt hat kA von MPU usw. Mehr hier jetzt nicht. Ich sage nur, weniger auf irgendwen hören, der schon was gehört hat, sondern immer die Richtigen. Und hier gehen auch gern unkorrigiert wilde Gerüchte um. Alles Gute, Herr b TH -------------------- Serpens nisi serpentem comederit non fit draco = Die Schlange kann sich noch so winden, sie wird nie ein Drache werden. |
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18.06.2014, 13:37
Beitrag
#160
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Hallo zusammmen, ein kleines Update,
mittlerweile ist mir ein Schreiben zugestellt worden unserer StadT. Steht halt nochmal drin das die FE weg ist und welche vorraussetzungen ich erfüllen muss bei Neubeantragung. Dort stand u.a. sinngemäss: ... um ihre FE wiederzuerlangen entnehmen Sie weitre Maßnahmen der beigefügten Unterlagen... Lag leider nichts dabei, deswegen den SB angerufen. Da hat mich fast der Schlag getroffen, im Jahre 2001 hatte ich mal eine Auffälligkeit mit Alkohol. Das hab ich aber schon lange unter jugendlichen Leichtsinn abgehakt. Meine Frage dazu: Wird das auch Bestandteil der MPU sein? Darf ich jetzt eine Mofaprüfbescheinigung erweben oder ist diese auch ausgeschlossen? |
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18.06.2014, 18:29
Beitrag
#161
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
im Jahre 2001 hatte ich mal eine Auffälligkeit mit Alkohol. Das hab ich aber schon lange unter Wann wurde dir die jetzt entzogene Fahrerlaubnis erteilt?jugendlichen Leichtsinn abgehakt. Meine Frage dazu: Wird das auch Bestandteil der MPU sein? Darf ich jetzt eine Mofaprüfbescheinigung erweben Ja.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.06.2014, 19:37
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#162
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Hallo Mr T, laut meiner Erinnerung stand auf meiner FE 10.10.2002
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18.06.2014, 19:58
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#163
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Dann ist die Auffälligkeit aus 2001 auf keinen Fall mehr verwertbar.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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19.06.2014, 10:41
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#164
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 91 Beigetreten: 21.04.2014 Wohnort: Bad Salzdetfurth Mitglieds-Nr.: 72277 |
...aber die Fsst hat es noch immer in der Akte?!
Zum Vergleich meine Daten. Zwischen Wiedererteilung und 2. Entzug der FE liegen 10 J. 11 Mon. und 15 Tage. Nicht mehr verwertbar, aber noch in der Akte wg. 1-jähriger Überliegefrist, falls sog. Überlappung. Zum Datum der Neubeantragung war der alte Vorgang aus der Akte weg, wie sich es gehört. Nun vergleich mal, @Herr b mit Deinen Daten. Tat und Entzug um 5 Tage innerhalb der Überliegefrist. Jetzt nimm Dein Recht zur Einsichtnahme (Kopien, Fotos?) mit Termin bei der Fsst wahr, laß die verjährte (?) 'Jugendsünde' herausnehmen und vernichten und lies den Rest sehr genau, damit Du sicher sein kannst, daß Dein Ga nicht danach fragen kann. Warum? Nun, es gab schon Hinweise in der Akte (Bleistiftnotiz o.re.) auf alte, gelöschte Vorgänge. Das ist untersagt. TH btw @Mr. T Wo gibt es eine bundesweite Regelung zur Dauer der Überliegefrist? -------------------- Serpens nisi serpentem comederit non fit draco = Die Schlange kann sich noch so winden, sie wird nie ein Drache werden. |
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19.06.2014, 10:51
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#165
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Dann ist die Auffälligkeit aus 2001 auf keinen Fall mehr verwertbar. Weshalb hat man mich denn dann direkt damit konfrontiert? Ich hab dem Hernn am Telefon gesagt das diese Geschichte ja knapp 13 Jahre zurück liegt. Die Antwort von ihm war: Pech gehabt, die könnte 15 Jahre gegen mich verwendet werden. Davon mal ab hat er mir auch gesagt das wenn ich meine FE neu beantrage er meine Akte vom Gericht erst "bestellen" müsste und dieses dauert noch seine Zeit bis ihm das ganze dann vorliegt (bezogen auf den fall von 2001) Interressanterweise hat man mir vor Gericht gesagt das ich als Ersttäter gelte, da weder mein Auszug aus Flensburg noch meine BZR Eintragungen aufweisen. Das weiss ich ganz genau da Richterin und StA sich nochmal abgesprochen hatten welchen Datum die jeweiligen Auszüge hatten. |
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19.06.2014, 16:09
Beitrag
#166
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
@Mr. T Wo gibt es eine bundesweite Regelung zur Dauer der Überliegefrist? Steht in § 29 StVG. Allerdings ist § 65 Abs. 3 StVG dabei zu beachten.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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19.06.2014, 17:51
Beitrag
#167
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 91 Beigetreten: 21.04.2014 Wohnort: Bad Salzdetfurth Mitglieds-Nr.: 72277 |
qHerr b,
Laß Mr T's und meine Antwort doch erstmal herein. Deine Reaktion macht mir keinen Spaß. TH -------------------- Serpens nisi serpentem comederit non fit draco = Die Schlange kann sich noch so winden, sie wird nie ein Drache werden. |
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19.06.2014, 18:01
Beitrag
#168
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
im Jahre 2001 hatte ich mal eine Auffälligkeit mit Alkohol. War das der Grund für die Entziehung damals? -------------------- |
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20.06.2014, 10:43
Beitrag
#169
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Im Jahr 2001 hatte ich einen Unfall mit knapp 1,2 Promille. FE Entzug,
Sperre und Neuerteilung im Oktober 2002. Zum aktuellen Fall, ich bin im Abstinenzprogram beim TÜV, wenn die sich kurzfristig melden muss ich dann innerhalb von 24 Std zur Urinprobe. Gleichzeitig mache ich die MPU Vorbereitung (Einzelstunden), MUSS ich weitere Maßnahmen noch Einleiten damit ich meine FE möglichst bald wieder bekomme? Das Abstinenzprogram läuft noch bis Ende erste Quartal 2015. |
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20.06.2014, 11:20
Beitrag
#170
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1967 Beigetreten: 14.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62591 |
Hallo herr b,
ich weiß nicht, ob ein Sperrfristverkürzungsseminar bei dir angebracht wäre, da dein AB-Programm ja noch bis ins nächste Jahr hinein läuft. Ist dann nicht schon längst deine Sperrfrist abgelaufen? Was ich nach wie vor schwierig finde, ist, dass du deine Depression nur medikamentös behandeln lässt. Du spielst mit deinem Promillewert in der absoluten Oberliga. Bei dir ist bezüglich des Alkohols keinerlei Kontrolle mehr vorhanden - weder in bezug auf die Menge noch in bezug auf das, was du tust, wenn du betrunken bist. Du gehörst ganz eindeutig zu den Menschen, die nie wieder trinken sollten. Falls die Diagnose "Grunderkrankung ist eine Depression, als Folge wurde Alkoholmissbrauch betrieben" so stimmt, dann musst du deine Depression und die Ursachen dafür sehr gut kennen, wenn du bei der MPU ein "positiv" bekommen willst. Du musst um bessere Strategien wissen, die verhindern, dass du noch einmal in ein solches Loch fällst, dass dir nur noch das Trinken als Reaktion einfällt. Strategien lernst du aber nicht durch Medikamente. Übrigens heißen die meisten Depressionen erst einmal "depressive Phase"; immer dann, wenn es eben noch nicht klar ist, welche Form der Depression vorliegt. Es kann sich z.B. wirklich um eine einzelne Phase handeln. Dies ist öfter dann der Fall, wenn die Depression eine Reaktion auf ein vorübergehendes Erlebnis war (z.B. Tod eines Angehörigen). Es kann aber auch der Beginn einer bipolaren Störung sein, in der der erkrankte Mensch ein Hin und Her aus traurigsten und euphorischsten Episoden erlebt. Falls die Depression sich aber aus einer andauernden Situation heraus entwickelt hat, dann ist es selten so, dass die "depressive Phase" nur eine einzelne Phase bleibt, wenn die Situation weiter bestehen bleibt. Das Krankmachende ist immer noch vorhanden und der Umgang mit ihm auch derselbe? Dann muss es doch wieder zu einer Erkrankung, also zur nächsten depressive Phase kommen. Da bei dir sich die krankmachende Grundsituation ja anscheinend nicht grundsätzlich ändert, habe ich Schwierigkeiten, bei deiner Erkrankung nur eine einzelne Phase zu erwarten. Edit: Du bagatellisierst deine Erkrankung wie dein Trinkverhalten: Zitat Depressionen sind es nicht direkt, die Ärzte sprachen von einer depressiven Verstimmung/Phase. Auch eine Depressive Phase ist eine Depression, von den Bierchen hast du entweder extremst viele getrunken oder es waren keine 'Bierchen'.Dadurch das ich beruflich die letzten 6 Jahre unter Dauerstress gestanden habe, habe ich zum "Ausgleich" immer öfter ein Bierchen getrunken. Beide Verharmlosungen sind gefährliche Schritte zurück in ein erneutes Auftreten deiner Depression und in ein Wiederaufnehmen des alten unguten Verhaltens... Hilft bei der MPU auch nicht gerade zu einem positiven Ergebnis. Was genau ist der Inhalt der TÜV-Einzelstunden? Sei herzlich gegrüßt, Tanna Der Beitrag wurde von Tanna bearbeitet: 20.06.2014, 11:32 -------------------- |
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20.06.2014, 13:07
Beitrag
#171
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Was genau ist der Inhalt der TÜV-Einzelstunden? Erstmal allgemein MPU Vorbereitung, dann wieso weshalb und warum ist es zu der Alkoholfahrt gekommen. Wieso wurde getrunken usw. Ein Sperrfristverkürzungsseminar ist das nicht! Würde auch kein Sinn machen, denn wie du bereits erkannt hast läuft mein Abstinenzprogram bis nächstes Jahr. Meine Sperrfrist endet aber schon dieses Jahr. |
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24.06.2014, 09:57
Beitrag
#172
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1967 Beigetreten: 14.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62591 |
Hallo herr b,
du hast diese Einzelstunden beim TÜV doch bei einem Verkehrspsychologen, oder? Hast du den einmal gefragt, wie er deine Chancen bei der MPU sieht? Wie viele Stunden sind es/werden es sein? Redest du auch während der Einzelstunden oder wird dir eher ein Vortrag gehalten? Ganz wichtig: Gibt es schon Dinge, über die du mehr nachdenken möchest? Wenn ja: welche? Sei herzlich gegrüßt, Tanna -------------------- |
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24.06.2014, 13:41
Beitrag
#173
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
@tanna,
Du hast da wohl etwas falsch verstanden. Dieser Verkehrsterapeuth ist nicht vom TÜV. Es ist ein ein Diplom Pädagoge/Psychologe der MPU Vorbereitung betreibt. Es gibt ausschliesslich Einzelstunden, darin wird individuell der Fall bearbeitet. In meinem Fall geht es also um die Fahrt und die Ursachen die dazu geführt haben. Dann gehts darum wie in Zukunft so etwas vermieden wird usw... |
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24.06.2014, 13:57
Beitrag
#174
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1967 Beigetreten: 14.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62591 |
Hallo herr b,
dass er nicht direkt vom TÜV sein konnte, war mir schon klar - höchstens von einer Tochtergesellschaft. Was ist das denn für ein Herr, Diplom-Pädagoge oder Diplom-Psychologe oder hat er beide Abschlüsse (das gibt es nicht oft)? Ist er ein Diplom-Psychologe mit verkehrspsychologischer Zusatzqualifikation (also ein Verkehrspsychologe)? Nennst du diese Stunden Verkehrstherapie oder macht er das auch? Wie bist du auf ihn gekommen? Sei herzlich gegrüßt, Tanna -------------------- |
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24.06.2014, 14:58
Beitrag
#175
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Also der Herr wurde von meinem Anwalt empfohlen. Hab jetzt nochmal
auf der Internetseite geguckt, Diplom Pädagoge und Psychotherapeut(HPG). Er ist bei den Begutachtungsstellen hier auch bekannt. Ein Ausschnitt: *** *** Anmerkung Moderator: Ich habe das Zitat gelöscht, und zwar aus zweierlei Gründen: 1. ohne Angabe der Quelle ist das eine Urheberrechtsverletzung und 2. würde ich die Quelle als Moderator hinzufügen, wäre dein Therapeut hier bekannt und deine Anonymität wäre nicht mehr sicher gewährleistet. Mr.T |
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02.07.2014, 11:56
Beitrag
#176
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Dann ist die Auffälligkeit aus 2001 auf keinen Fall mehr verwertbar. Die Führerscheinstelle ist der Meinung das diese Sache 15 Jahre gegen mich verwendet werden kann. Hab jetzt nochmal nachgeschaut, Unfall war wohl am 28.07.2001 Damals wurde ich nach Jugendstrafrecht verurteilt mit Rechtskraft 22.02.2002. Sperre lief bis 20.09.2002, hab danach den FE neu beantragt und als Auflage ein Seminar für auffällige Fahranfänger bekommen. Am 10.10.2002 habe ich dann die neue FE erhalten. Ist die Tat für die jetzige MPU verwertbar oder liegt das Strassenverkehrsamt falsch? |
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02.07.2014, 16:05
Beitrag
#177
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Grundsätzlich wird die Tat zehn Jahre nach Neuerteilung getilgt und ist dann nicht mehr verwertbar. Gehemmt worden wäre die Tilgung unter Umständen, falls du seit der Neuerteilung irgendwelche Straftaten im Straßenverkehr begangen hast, für die es Punkte gab, oder dir eine Fahrerlaubnis versagt wurde (z.B. Erweiterung auf eine andere Klasse, Personenbeförderungsschein). Wenn nichts davon zutrifft, dann irrt die Behörde.
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02.07.2014, 16:31
Beitrag
#178
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Ich habe jetzt mal alle meine alten Unterlagen durchgeguckt. Neuerteilung Oktober 2002. Irgendwann
kam der LKW Führerschein dazu, da wurde das Kärtchen dann ausgetauscht. Zu Schulden habe ich mir nichts mehr danach kommen lassen, ausser die fatale Fahrt im Oktober 2013. Habe allerdings mal eine Anhörung zu Fahrerfeststellung bekommen wegen 315c StGB, da ich Halter eines Fahrzeugs gewesen bin welches "auffällig" war. Da allerdings keine Personenbeschreib vorlag verlief die Sache im Sande... Wie gesagt, der Herr von der Führerscheinstelle hat mich bei meinem Anruf direkt damit konfrontiert, hatte ihm auch gesagt das die Fahrt nach über 10 Jahren nicht mehr gewertet werden dürfe. Er sah das völlig anders undsprach von 15 Jahren Frist. Ergo bis Oktober 2017 wäre diese Fahrt aus 2001 zu verwerten gegen mich. Ich geh mal davon aus, sollte sich das nicht im Vorfeld klären, bei dem Antrag der Neuerteilung Probleme auftauchen werden. Wie gehe ich denn dann am besten vor? Akteneinsicht über Anwalt? |
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02.07.2014, 16:36
Beitrag
#179
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Für die Akteneinsicht brauchst du keinen Anwalt, da kannst du auch selber reinschauen. Ein Anwalt wäre erst erforderlich, falls die Behörde im Neuerteilungsverfahren tatsächlich auf ihrer falschen Ansicht beharren würde. Manchmal hilft dann aber schon ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter, in dem man ihn mit den entsprechenden gesetlichen Vorschriften konfrontiert, oder mit dem Vorgesetzten.
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02.07.2014, 17:00
Beitrag
#180
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
anke für die Info, werde dann kurz bevor ich einen Neuantrag stelle bei denen
mal vorbei schauen. Wie funktioniert das mit Einsichtnahme? Schriftlicher Antrag? Nochmal zum Thema Mofa werd morgen mal deswegen los. Wenn ich die Prüfbescheinigung habe, dann darf ich auch Mofa fahren? In dem Urteil steht: Da sich der Angeklagte durch die Begehung der Tat als zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, hat ihm das Gericht die Fahrerlaubnis entzogen und für die Wiedererlangung unter Berücksichtigung der Dauer der Sicherstellung und der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist verhängt, §69, 69a StGB Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen.Sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehördedarf dem Angeklagten vor Ablauf von noch sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Nicht das ich nachher noch mehr Ärger bekomme. |
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02.07.2014, 17:19
Beitrag
#181
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wie funktioniert das mit Einsichtnahme? Schriftlicher Antrag? Sollte gehen. Vielleicht sogar nach telefonischer terminabsprache.Nochmal zum Thema Mofa werd morgen mal deswegen los. Wenn ich die Prüfbescheinigung habe, dann darf ich auch Mofa fahren? JaNicht das ich nachher noch mehr Ärger bekomme. Solange das Mofa tatsächlich ein Mofa ist, hast du nichts zu befürchten.
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07.07.2014, 19:25
Beitrag
#182
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Hab mich jetzt mal ein bisschen bezüglich der MPU schlau gemacht. Ein
ärztliches Gutachten, wird das bei der MPU mit erstellt oder muss man da wieder separat was beibringen? Ich geh mal davon aus das bei meiner Promillezaal ein äG verlangt wird. Reichen da die Abstineznachweise nicht aus? |
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09.07.2014, 13:19
Beitrag
#183
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
Bei einer MPU gibt es wohl eine kleine ärztliche Untersuchung - die hat in dem Sinne mit einem ärztlichen Gutachten nichts zu tun. Ärztliche Gutachten werden bei Drogenvergehen zur Feststellung der aktuellen Konsumform angeordnet. Das brauchst Du ja nicht. Bei der MPU wird Dich ein Psychologe löchern, warum Du früher Dein Trinkverhalten nicht im Griff hattest, was Du geändert hast, um es in den Griff zu kriegen und wie Du es zukünftig sicherstellen willst, dass Dir so etwas nicht noch mal passiert. Von daher ist dieses Gespräch bei der MPU wesentlich aufwendiger und anspruchsvoller - aber bei guter Vorbereitung auch zu bestehen.
Abstinenznachweise solltest Du bei Deiner Promillezahl auf jeden Fall machen. Sonst brauchst Du m.E. keine weiteren Kurse o.ä.. Möglichkeiten gäbe es da natürlich genug - musst Du selbst wissen, weil es auch eine Geldfrage ist. -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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18.07.2014, 09:52
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#184
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Heute erstmal die Prüfung für Mofa gemacht. Jetzt darf ich zumindest
Mofa fahren, immer noch besser als laufen... Bekomme ich bei der Neubeantragung alle Fahrerlaubnis Klassen wieder die ich hatte oder gibt es da Einschränkungen? |
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18.07.2014, 10:30
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#185
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
Du bekommst Deine alten Klassen zurück. Hattest Du bereits den neuen Kartenführerschein?
-------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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18.07.2014, 10:56
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#186
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Ja, hatte ich. Oktober 2002 hab ich den bekommen.
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18.07.2014, 12:18
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#187
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
Dann sollten alle alten Klassen neu erteilt werden.
Bist Du Dir als "Auto-Profi" nicht lächerlich auf diesem Mofa vorgekommen???? Eine Prüfung zu machen, um ein Geschoss mit 25 km/h steuern zu dürfen??? -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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18.07.2014, 14:09
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#188
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Ja klar, aber Mofa ist besser als laufen oder Fahrrad fahren... 30 km Mofa ist entspannter
als 30 km laufen oder Fahrrad fahren. Immerhin kann ich jetzt "eingeschränkte" mobilität geniessen Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 18.07.2014, 19:53
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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18.07.2014, 14:26
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#189
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
Schön dass Du Deinen Humor wenigestens behalten hast!
Mach' Dir mal keine Sorgen - Du bist auf dem richtigen Weg! -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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29.07.2014, 17:00
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#190
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Kurze Frage zur Neubeantragung, in meinem Fall wird ja die MPU
kommen, gibt es da starre Fristen die man auferlegt bekommt? Macht ja in meinem Fall keinen Sinn die FE neu zu beantragen und könnte die MPU nicht in der Frist einhalten weil die Abstinenznachweise noch ein paar Monate dauern |
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31.07.2014, 15:54
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#191
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
*push*
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12.10.2024, 11:42
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#192
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Guten Tag, ich musste im Oktober 2013 meinen FE abgeben, alkoholbedingt.
Im Februar 2014 hatte ich meine Verhandlung, Urteil ist meine ich im März 2014 rechtskräftig geworden. Wurde wegen fahrlässigen Vollrausch verurteilt. Eine FE Sperre von (ich bin mir nicht ganz sicher) von 9 Monaten war die Folge, neben einer Geldstrafe. Im Februar 2016 hatte ich meine MPU, nach voherigem Nachweis einer 1jährigen Alkoholabstinenz (unangekündigte Urinproben (ETG) durch TÜV). Leider habe ich die MPU im Rahmen des Psychologengesprächs nicht bestanden. Ich weiss das ich jederzeit meine FE neu beantragen kann, dann muss ich aber wieder diese 1jährige Abstinenz nachweisen und eine MPU machen. Dies kann ich mir Scheidungsbedingt finanziell einfach nicht leisten. Meine Frage, ab wann ist diese Verurteilung in Flensburg komplett gelöscht? Wann kann ich die Fe neu beantragen ohne eine MPU machen zu müssen? Bekomme ich die FE einfach so wieder oder muss die FE komplett neu erworben werden? Danke im Vorraus. Gruß der herr b |
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12.10.2024, 12:10
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#193
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Hallo!
Was ist denn 2016 mit Deinem Antrag geworden? Hast Du den zurückgenommen oder wurde er nach der negativen MPU versagt („abgelehnt“)? Und hat die Fahrerlaubnisbehörde das Gutachten bekommen? -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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12.10.2024, 13:04
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#194
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 02.05.2010 Mitglieds-Nr.: 53891 |
Die Frage interessiert mich auch sehr !
Entzug war 2018. Bis 2028 könnte ich warten. Allerdings ändern sich ja die Bestimmungen zu Wieder - oder Neuerteilung öfters k.A. Seit 2018 habe ich keine weiteren Anträge gestellt. Thx |
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12.10.2024, 13:19
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#195
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Hallo! Was ist denn 2016 mit Deinem Antrag geworden? Hast Du den zurückgenommen oder wurde er nach der negativen MPU versagt („abgelehnt“)? Und hat die Fahrerlaubnisbehörde das Gutachten bekommen? Das weiss ich selber gar nicht mehr. Ich hatte im Jahr 2016 die MPU gemacht, danach bin ich wochenlang in einer Kur gewesen. Meine Eltern haben mir damals am Telefon gesagt das die MPU negativ ausgefallen ist. Nachdem ich aus der Kur zurück gekommen bin, war ca. 2 Wochen später meine Trennung von der Frau. Ich habe leider keinerlei Unterlagen mehr davon. Ich weiss nicht ob ich den Antrag zurückgenommen habe oder ds Gutachten zur Führerscheinstelle geschickt wurde. |
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12.10.2024, 13:35
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#196
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Grundsätzlich beträgt in Deinem Fall die Tilgungsfrist 15 Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung. Wenn aber innerhalb der Frist ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt wurde, beginnt die Frist von Neuem.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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12.10.2024, 13:42
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#197
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Ok, ich habe jetzt mal nachgedacht, ich bin mir sicher das ich das Gutachten nicht zur FE Behörde geschickt habe, wäre ja auch ziemlich dumm.
Ob allerdings der TÜV etwas dahin geschickt hat weiss ich natürlich nicht. |
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12.10.2024, 15:50
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#198
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
In deinem Fall macht es keinen Unterschied, ob der TÜV eine Gutachtenkopie übersandt hat oder nicht. Das wäre ohnehin nur mit deiner Erlaubnis gegangen. Und wie @durban schon schrieb, ohne MPU musst du 15 Jahre warten.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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12.10.2024, 16:05
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#199
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Geht es um diese Sache? ***
Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 13.10.2024, 07:55
Bearbeitungsgrund: Threads verbunden, Link gelöscht
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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12.10.2024, 16:31
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#200
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Ja genau, wusste gar nicht mehr das ich das seinerzeit hier geschrieben habe.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 12.10.2024, 20:59
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 02:26 |