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> Führerschein neu beantragen, ab wann möglich ohne MPU?
DMarc
Beitrag 07.10.2013, 00:09
Beitrag #51


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Hallo Herr B,
mein unqualifizierter Beitrag wäre (will es ja knapp halten)
Von ALLEINE kommt man wohl sicher nicht auf die Idee, sich plötzlich mal Schnapps,Whiskey,Vodka zu kaufen und den zu trinken, wer sonst eh "nur" Bier trinkt.
Ich wurde dann dochmal vor 4 Jahren überbettelt so ein Stamperl zu trinken und noch eines und noch eines... Durfte mich dann die Polizei aus meiner eigenen Blutlache
aufkratzen, keine Ahnung was passierte, als nach 3 Wochen die Rechnung vom Krankenwagen kam konnte ich mich aber zumindestens daran wieder erinnern.

Soll heissen, dass da wohl jemand gute Überredungskünste hatte, der jetzt auchnoch mehr weiss was geschah.
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Gast_pittchen_*
Beitrag 07.10.2013, 00:47
Beitrag #52





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@dMarc: darf ich fragen inwieweit dein Beitrag für den TE hilfreich sein kann? Ich verstehe ihn nämlich nicht so ganz
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herr b
Beitrag 07.10.2013, 07:07
Beitrag #53


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So, die Nacht habe ich hinter mich gebracht. Geschlafen hab ich nicht wirklich. Der Black Out nagt einfach
zu sehr an mir. Davon mal ab habe ich wohl kleine Anzeichen eines Entzuges aufgewiesen, ich habe sehr
stark geschwitzt was sonst nicht der Fall ist und zwischendurch Muskelzittern gehabt.
Schlecht ging es mir jetzt dabei nicht, darauf jetzt bezogen das ich hätte zum Arzt gemusst. Mittlerweile
schwitze ich nicht mehr und hab auch kein Muskelzittern.
Ich habe mir die ganze Nacht über Gedanken gemacht was mit mir passiert ist, 0 und nix. Keine Erinnerung. crybaby.gif

Dafür habe ich die anderen Tage einfach mal Revue passieren lassen, was ich getrunken habe, in welcher Zeit
etc.

@lotte2
Ich habe auch diverse Promillerechner im Internet versucht. Mein Fazit das es sich wohl auf jeden Fall um
hochprozentiges gehandelt haben muss, nur damit kommt man auf solche Werte in der kurzen Zeit.
Irgendwas so um die 30-40% oder noch höher muss es dann wohl gewesen sein, die Menge um die 0,4-0,5l
Jedenfalls laut den Rechnern. Erfahren werde ich es wohl nie.

Trinkpausen hatte ich zwischendurch immer wieder mal, die Dauer war immer unterschiedlich. Mal 3 Tage,
mal 5 Tage, 2 Wochen kam auch vor.

Zahlt die Krankenkasse eine solche Therapie?

Gleich wird erstmal mein Auto abgeholt. Dann werde ich zum Doc.

Zur Polizei muss ich auch noch, meine Brille liegt noch da. Bei der Gelegenheit würde ich dort gerne erfragen wie
ich mich auf der Wache verhalten habe, wie viel Uhr ich ins PG gekommen bin etc. Oder ist davon eher abzuraten?
Sagen kann ich ja sonst eh nichts da alles fehlt...

Wie wird es wohl finanziel für mich laufen?
Ich gehe davon aus das die Versicherung sich den Fremdschaden eines Tages wiederholen wird. Laut Tageszeitung
soll ein Schaden von geschätzen 5500€ entstanden sein habe ich vorhin gelesen.
Vor Gericht wird wohl auch teuer werden. denke mal an die 75-90 TS
MPU Vorbereitung, MPU das werden sicherlich auch um die 1000€-1250€ werden.
Was wird wohl die Blutprobe kosten?
Die Gewahrsamsfähigkeit feststellen zu lassen, gibt es dafür auch eine Rechnung?

Zum Thema FE, kann man da bei der Sperrfrist evtl. was machen, denn ich bin auf die FE angewiesen. Ein Weg zur Arbeit
sind bei mir über 100km, öffentliche Verkehrsmittel bringen mich nicht weiter.
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Ichtyos
Beitrag 07.10.2013, 07:21
Beitrag #54


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Inhaltlich kann ich Dir gerade nicht weiterhelfen. Aber Du bist iirc der zweite User hier, der sich mit so einem Problem "outet", nachdem der Account schon länger besteht. Hier werden alle User - egal ob neu oder alt - gleich gut behandelt. Aber bei altbekannten Usern macht man schon mal mehr.

Wenn Du um 15.30 Uhr noch nüchtern warst: Dann müsstest Du Dir noch eine Pulle Wodka ö.ä. besorgt und auf Ex hinter die Binde gekippt haben. Ist das irgendwie denkbar?


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herr b
Beitrag 07.10.2013, 07:42
Beitrag #55


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Zitat (Ichtyos @ 07.10.2013, 08:21) *
Wenn Du um 15.30 Uhr noch nüchtern warst: Dann müsstest Du Dir noch eine Pulle Wodka ö.ä. besorgt und auf Ex hinter die Binde gekippt haben. Ist das irgendwie denkbar?


Ich weiss es nicht. Ich bin raus aus dem Haus, ins Auto und dann fehlt einfach DER komplette Tag. Das ich im PG dann wach gemacht wurde ist das nächste was ich weis.

Gerade mal die Polizei angerufen wegen meiner Promille. Der Herr am Telefon sagte mir das ich keinerlei Auskünfte bekomme, sowohl telefonisch als auch persönlich vor
Ort nicht. NUR über den Anwalt. Das ist für mich jetzt doof da ich nur den Promillewert wissen möchte der auch wichtig ist für eine evtl. Deckungszusage der Rechtsschutz-
versicherung. Ist das normal das man keinerlei Auskünfte erhält?
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Ichtyos
Beitrag 07.10.2013, 07:52
Beitrag #56


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Am Telefon keine Auskunft geben ist schon okay - die können ja nicht sehen, wer da am anderen Ende der Leitung ist.

Aber dass die nix sagen, wenn Du vor Ort auftauchst und Deinen Perso auf die Theke legst, kann ich nicht glauben. Iirc sind sie dazu in der Pflicht - aber das überlasse ich kundigeren Usern.

Btw: Hier ist der Fred von dem anderen User.


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Gast_pittchen_*
Beitrag 07.10.2013, 08:23
Beitrag #57





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Zitat (herr b @ 07.10.2013, 08:42) *
Gerade mal die Polizei angerufen wegen meiner Promille. Der Herr am Telefon sagte mir das ich keinerlei Auskünfte bekomme, sowohl telefonisch als auch persönlich vor
Ort nicht. NUR über den Anwalt.

stimmt nicht. Anwalt ist nicht verpflichtend. Aber du musst abwarten bis du ein Schreiben der Polizei erhälst (das mit dem BKA dauert ein bis zwei Wochen), darin wirst Du aufgefordert, ob du a) Anwalt einschaltest, b) Auskunft geben möchtest etc.

Zitat
Das ist für mich jetzt doof da ich nur den Promillewert wissen möchte der auch wichtig ist für eine evtl. Deckungszusage der Rechtsschutz-
versicherung. Ist das normal das man keinerlei Auskünfte erhält?

BKA dauert. Deckungszusage Versicherung: Du musst abwarten was der Strafbefehl aussagt (bzw. gehe bei dir von einer Gerichtsverhandlung aus) ob Vorsatz oder fahrlässig. Bei fahrlässig wirst du bis 5.000 Euro in Regress genommen sprich die Versicherung geht in Vorleistung kommt aber am Ende auf dich zurück. Bei vorsatz zahlst du alles selbst

Zitat (Ichtyos @ 07.10.2013, 08:52) *
Aber dass die nix sagen, wenn Du vor Ort auftauchst und Deinen Perso auf die Theke legst, kann ich nicht glauben. Iirc sind sie dazu in der Pflicht - aber das überlasse ich kundigeren Usern.

von einem persönlcihen Erscheinen rate ich ab. Du reitest dich nur noch mehr rein. Wenn das alles stimmt wie Du dich bei denen verhalten haben sollst laut Aussage deiner frau, dann haben die wahrscheinlich ein SEPARATES Protokoll für die Staatsanwaltschaft bzgl. Deines Verhaltens am Samstag angefertigt (weil meine Officers meinten: Alkoholisierte seien für sie immer sehr unberechenbare Personen, zu recht). War zumindest bei mir so weil ich mich (zwar weiss ich das noch alles) auch ziemlich daneben benommen habe................du hast die Möglichkeit - wenn es vor Gericht geht - Dein verhalten zu entschuldigen bzw. Reue/Einsicht zu zeigen. Mehr kannst Du m. e. nicht tun, um deine Lage zu verbessern...........

Zitat (herr b @ 07.10.2013, 08:07) *
Zum Thema FE, kann man da bei der Sperrfrist evtl. was machen, denn ich bin auf die FE angewiesen. Ein Weg zur Arbeit
sind bei mir über 100km, öffentliche Verkehrsmittel bringen mich nicht weiter.

nein, interessiert keinen, hättest du Dir vorher Gedanken drüber machen sollen (sorry klingt hart ist aber Realität)..............tipp: Mit Arbeitgeber sprechen, ob es eine Möglichkeit gibt
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ts1
Beitrag 07.10.2013, 08:26
Beitrag #58


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Zitat (herr b @ 07.10.2013, 07:07) *
Zum Thema FE, kann man da bei der Sperrfrist evtl. was machen,
Das macht der Richter. Wenn Du ihm eine Therapie nachweist, kann er das wohlwollend zur Kenntnis nehmen.
Zitat
denn ich bin auf die FE angewiesen. Ein Weg zur Arbeit sind bei mir über 100km, öffentliche Verkehrsmittel bringen mich nicht weiter.
Das "auf den Führerschein angewiesen" Argument zieht nicht. Du wärest derzeit eine öffentliche Gefahr.
Also andere Arbeit suchen oder umziehen. Es wird wohl sowieso 2015 oder später werden, bis Du wieder eine Fahrerlaubnis erhalten darfst.


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MfG Thomas
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Lotte 2
Beitrag 07.10.2013, 08:36
Beitrag #59


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Hallo herr b

Ich habe mir Gedanken gemacht. Spekulativ (da ich gar nichts über Dich weiß) versuche ich mal Deinen Blackout zu rekonstruieren.

Irgendwas lief zu hause schief. Vielleicht Streit mit der Frau, weil Du nach einer Trinkpause von 10 Tagen jetzt bereits wieder seit 7 Tagen trinkst. Vielleicht war es kein Streit, sondern Deine Frau hat Deinen Trinkvorrat gefunden und stillschweigend geleert. Vielleicht hast Du Dir selbst vorgenommen gehabt, mist ich sauf ja schon wieder, ich mag das gar nicht mehr, hast kein Biernachschub besorgt (Vielleicht die Druckbetankung am Vortag?) oder Du hast Dich verkalkuliert, der Vorrat war leer. Vielleicht dachtest Du ich will ja auch nicht mehr.

Du gingst unter dem Vorwand Süßigkeiten für die Kinder kaufen zu wollen bewusst oder unbewusst (spielt keine Rolle) los um Dir Deine Süßigkeit zu kaufen, weil es in Deinem Gehirn schon längst Klick gemacht hat. Die Trunkenbolde in Deiner Gehirnschankstube wollten Nachschub.

Irgendwie bist Du dann an den Alkohol gekommen. (Wurden Süßigkeiten im Auto gefunden? Wobei es nicht unbedingt von Bedeutung ist, vor lauter Alkohol hast Du vielleicht beim Einkauf die Süßigkeiten vergessen, sie waren ohnehin nur Vorwand einkaufen gehen zu können)

Irgendwas in Dir wollte einen schnelleren Kick. Schneller als Du von Deinem 10%igen Bier bekommst. Vielleicht weil Du wenig Zeit hast - nach Hause wegen den Süßigkeiten musst, die Kids auf Dich warten? Es war das Bedürfnis Deiner Druckbetankung (Dein Wort) Auch wenn Du bislang „nur“ Dein Starkbier getrunken hast, war jetzt das Bedürfnis nach mehr da, damit es schneller geht. Also Whiskey oder sonst was hartes.

Du bist denke ich gewohnt - durch Dein Wort Druckbetankung - so ein Bier ziemlich flott zu trinken, quasi zu schütten. So gingst Du dann mit dem Whiskey um. Das Zeug musste, wollte rein. Der Alkohol hatte Dich nun voll und ganz im Griff.

Du konntest Dich wieder ins Auto setzten und losfahren. Während der Fahrt nahm der Alkohol in Deinem Körper seinen Gang und ging ins Blut - dadurch bis ins Gehirn. Die Menge auf einmal warst Du nicht gewohnt, es ist das 4 fache von einem sturzgetrunkenem 10 %igen Bier. Es überflutete Dich förmlich. Und Du hielst vor der Mauer an und schautest voll besoffen, nicht mehr Herr Deiner Sinne auf diese. Spekulativ ist, ob Du dagegen fahren wolltest, diesem Leben, schon wieder gesoffen zu haben, ein Ende setzten zu wollen. Oder was sonst noch in einem Gehirn vorgehen kann. Im Moment keine Ahnung.



Zum Blackout - warum Du Dich auch schon vor dem Trinken an nichts mehr erinnern kannst. Ich zitiere / bzw fasse grob zusammen aus dem Buch die Suchtfibel Seite 238 16.Auflage.

Es handelt sich um eine gestörte Informationsverarbeitung zwischen den verschiedenen Gehirnspeichern. Da der Mensch nicht alle auf ihn einstürmemde Info´s wichtig nehmen soll, landet dies erst einmal in einem Ultrakurzzeitgedächtnis, in dem die Infos nur Sekunden gespeichert werden, um zu entscheiden was ist wichtig wird weiterverarbeitet, was ist unwichtig - fliegt raus. Alkohol kann diese Auswahlvorgänge stören, wegen der gestörten Weiterleitung der Nervenzellen. Die Info´s werden zwar aufgenommen, aber nicht im dahintergeschalteten Kurzzeitgedächtnis gespeichert. Der Kurzzeitspeicher hat eine Kapazität von 24 Stunden. Was bis dahin nicht in den Langzeitspeicher aufgenommen wird, wird gelöscht.


Ich gehe weniger von einem manifesten Schaden Deiner Nervenübertragung aus, sondern vielmehr von dem Umstand, was das Kurzzeitgedächtnis anbelangt:
Alles was bis zur Haustüre war konnte in Dein Langzeitgedächtnis aufgenommen werden.
Ab der Haustüre wurde die Übertragung vom Kurzzeitgedächtnis ins Langzeitgedächtnis durch die kurz darauf folgende ungewohnte massive Überflutung von Alkohol gestört bzw unterbunden. Erst mit abgefallenen Pegel am nächsten Morgen war die Übertragung wieder möglich.

Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen.

Liebe Grüße
Lotte


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Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
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GerhardNL
Beitrag 07.10.2013, 08:44
Beitrag #60


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Zitat (herr b @ 06.10.2013, 20:40) *
Was muss man denn trinken um auf einen solche Pegel zu kommen wie ich hatte?

Es ist durchaus machbar, von Null aus einen Pegel von 3‰ innerhalb weniger als einer Stunde zu erreichen. Du müsstest dazu aber wirklich ungefähr eine ganze Flasche Schnaps in kürzester Zeit in Dich hineingeschüttet haben. Eine andere Erklärung wäre, dass Du schon mit einem mehr oder weniger hohen Grundpegel losgefahren bist und dann unterwegs noch "nachgefüllt" hast. Mit Bier alleine, auch mit Starkbier, ist das jedenfalls nicht zu machen, da müssen größere Mengen Hochprozentiges im Spiel gewesen sein.

Tatsache ist jedenfalls, dass Du ein massives Alkoholproblem hast. Deshalb ist es jetzt auch die richtige Entscheidung, erst mal zum Arzt zu gehen und dort das weitere Vorgehen (Entgiftung? Therapie? Ambulant oder stationär?) abzuklären.

Deine Fahrerlaubnis ist auf jeden Fall weg. Die Sperrfrist wird sicherlich mehr als ein Jahr betragen, und danach steht auch noch die MPU an.. Du solltest Dich daher in nächster Zeit nicht so sehr um die Fahrerlaubnis bemühen, sondern vielmehr darum, Dein Alkoholproblem in den Griff zu kriegen.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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DMarc
Beitrag 07.10.2013, 10:42
Beitrag #61


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@Pittchen, sollte nur mal ein Gedankenanstoss an Herr B. werden, vielleicht plötzlich einen alten Freund getroffen, der einen Unbedingt auf so ein Stamperl von seinem 60 Jahre alten Whiskey einladen will.
Jemand der sonst noch nie etwas mit Hochprozentigem zu tun hatte, besorgt sich das wohl nicht plötzlich alleine aus einer Laune heraus. Ich kam 37 Jahre lang auch nicht auf die Idee sowas mal zu trinken,
dann doch auf blöd überredet, Filmriss und großer peilicher Absturz waren die Folgen, ich sage nur, allein kommt man nicht darauf die Plörre zu saufen, wenn man es eh noch nie tat. Sollte ein bekannter von
Herr B. wohl etwas mehr wissen als er selbst.
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Lotte 2
Beitrag 07.10.2013, 11:46
Beitrag #62


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Hallo DMarc,

Deine Idee finde ich ganz gut, (wäre ne Chance durch eine weitere Person eine Erklärung zu bekommen)
Aufgrund der zeitlichen Kürze finde ich sie aber unwahrscheinlich. So eine Überredung dauert seine Zeit, und ein Schnäpschen nach dem anderen zu trinken um auf 3 Promille zu kommen auch. Herr b hatte nur eine knappe 3/4 Stunde Zeit zu saufen + das der Alkohol ins Blut / Gehirn gelangt und vor der Mauer volltrunken zu stehen. Daher kommt nur ein heftiger Sturztrunk von Hochprozentigen in Betracht. Restalk vom Vortag, mag nach den 4 Bieren (10%) nicht mehr viel dagewesen sein. Einen Konsum zuvor zu Hause verneint herr b.

Ich weiß nicht in wie weit, trotz der vielen Jahre des Konsum´s Du in dem Trinkproblem verstrickt bist / warst.
Bei einem Süchtigen braucht es nicht unbedingt die Überredungskunst einer anderen Person, die ihm dann zu Hochprozentigen greifen lässt, obwohl er bislang "nur" Bier getrunken hat. (Wohlgemerkt das Bier von herr b hat 10% - er brauchte also einen schnellen Kick beim Trinken!) So kann es durchaus sein, das sein Gehirn, die Saufbolde in der Gehirnschankstube ihm rieten, hey sauf doch was stärkeres, uns gehts grad gar nicht so toll, gib uns schnell viel mehr. Das ist jenseits der Verstandesebene (der Bereich des Gehirns) sondern findet im Stammhirn statt. (Das ist auch das, mit dem ein trockener Alkoholiker zu tun hat, vor allem in der ersten Zeit, aber später auch noch immer wieder mal, um einen Rückfall zu vermeiden.)


Liebe Grüße
Lotte


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herr b
Beitrag 07.10.2013, 12:28
Beitrag #63


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Heute bin ich bei der Polizei gewesen um meine Brille abzuholen. Mir hat man dann den zuständigen Sachbearbeiter meines Falls dazu geholt,
seine erste Frage an mich war: Kennen Sie mich? Antwort: Nein.

Ich hab den Typen vorher noch nicht gesehen , jedenfalls hat er mir dann gesagt das er wohl auch auf der Wache war als ich mit dem Pegel
dahin gekommen bin. Er sagte zu mir das ich 3,06 Promille gepustet habe. Zumindest weiss ich jetzt von offizieller Seite.
Also denke ich das die Blutprobe wohl bei 2,90-3,30 Promile irgendwo liegen wird. Auch er hat mir nahe gelegt einen Arzt aufzusuchen.

Danach ging es zum Arzt. Therapie wird auf jeden Fall gemacht. Meine Frau war mit und hat ihre Sicht der Dinge geschildert. Auch wie ich mich
verändert habe im Laufe der Zeit. Der Arzt hat ihr dann erzählt wie die Krankheit so verläuft. Jetzt geht es dran eine Therapieeinrichtung zu suchen
und auf die Kostenzusage zu warten.
Dem Arzt habe ich auch von meinem Black Out erzählt, er sagte das er sich das nicht vorstellen kann und spricht davon das ich etwas verdrängt
habe was ich nicht wissen will, auch als Folge der Krankheit.
Aber mir fehlt die Erinnerung!!!!

Die Kurzform meiner Frau zu meinem Kosum, wenn viel Arbeit bei mir-->viel Stress=Alkohol getrunken.
Das sehe ich auch so.

@Lotte2
deinen Beitrag habe ich gelesen, vor allem den Teil aus der Suchtfiebel. Das würde in meinem Fall erstmal plausibel klingen.



Zitat (pittchen @ 07.10.2013, 09:23) *
Zitat (Ichtyos @ 07.10.2013, 08:52) *
Aber dass die nix sagen, wenn Du vor Ort auftauchst und Deinen Perso auf die Theke legst, kann ich nicht glauben. Iirc sind sie dazu in der Pflicht - aber das überlasse ich kundigeren Usern.

von einem persönlcihen Erscheinen rate ich ab. Du reitest dich nur noch mehr rein. Wenn das alles stimmt wie Du dich bei denen verhalten haben sollst laut Aussage deiner frau, dann haben die wahrscheinlich ein SEPARATES Protokoll für die Staatsanwaltschaft bzgl. Deines Verhaltens am Samstag angefertigt (weil meine Officers meinten: Alkoholisierte seien für sie immer sehr unberechenbare Personen, zu recht). War zumindest bei mir so weil ich mich (zwar weiss ich das noch alles) auch ziemlich daneben benommen habe................du hast die Möglichkeit - wenn es vor Gericht geht - Dein verhalten zu entschuldigen bzw. Reue/Einsicht zu zeigen. Mehr kannst Du m. e. nicht tun, um deine Lage zu verbessern...........


Ich habe den Sachbearbeiter gefragt ob ich mich benommen habe oder irgendwie randaliert hab. Er sagte nur das zu meinem Verhalten nichts geschrieben wurde.
Was auch immer das heisst. Ich interpretiere das als keinen Ärger gemacht.


Termin für Anwalt wird dann für morgen gemacht. Dem habe ich heute schon die Kurzform erzählt.

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Lotte 2
Beitrag 07.10.2013, 13:00
Beitrag #64


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Hallo herr b,

schön, dass Du uns weiter informierst.

Ich hatte eine Frage aus einer vorigen Post von Dir überlesen, ich nehme an, Dein Arzt hat Dich darüber informiert, die Kosten für die Therapie wird von der Rentenversicherung übernommen.

Zitat (herr b @ 07.10.2013, 13:28) *
Dem Arzt habe ich auch von meinem Black Out erzählt, er sagte das er sich das nicht vorstellen kann und spricht davon das ich etwas verdrängt
habe was ich nicht wissen will, auch als Folge der Krankheit.
Aber mir fehlt die Erinnerung!!!!

Ärzte wissen auch nicht alles. Vielleicht spielt Verdrängung mit eine Rolle, mein Nachlesen (Suchtfibel) gekoppelt mit den Erfahrungsberichten von anderen Betroffenen denke ich treffen eher zu. Ein Suchttherapeut mag Dir mehr dazu sagen können.


Konnte Dein Arzt Dir auch Hilfestellung geben, was Du jetzt tun kannst um einen weiteren Rückfall zu vermeiden, bis Du in die Therapie gehen kannst? (mit mehreren Wochen Wartezeit solltest Du rechnen)

SHG - ist sehr wertvoll. Kümmere Dich drum - Sehe im Internet nach, in der TAgeszeitung da findest Du Kontakte.
Drogenberatung - kann Dir jetzt auch dienlich sein. Sie klären nicht nur auf, sondern helfen bei Problemen, die jetzt gerade im Moment da sind, egal welcher Natur, auch wenn mehr mit Rat als mit Tat. Aber es hilft!

Weiteres: Hat Dich Dein Arzt krank geschrieben? Streß egal von welcher Seite, da es ein Auslöser zum trinken war, solltest Du jetzt weitgehend vermeiden! Werde Dir klar, was sind Streßauslöser, wie kannst Du sie jetzt im Moment umgehen. (Mehr lernst Du später) Jetzt ist Schutz vorrangig!!!

Versuche Dinge zu finden, die Dir Entspannung geben. Egal was - was hast Du früher immer gerne getan, was heute (die letzten Jahre) vergessen wurde?

Weiterer Schutz: Gehe nicht mehr Einkaufen! Zumindest nicht alleine. Weißt Du ich habe heute noch ab und an das Problem, Einkauf ist geplant, aber in mir dann zu spüren - oh heute gehst Du besser nicht einkaufen. Ich wüsste wirklich nicht, ob an solchen Tagen (wenn auch selten auftretend) nicht doch das Falsche im Einkaufswagen landen würde. Da ich es nicht weiß, gehe ich lieber nicht einkaufen, oder eben nicht allein.

Lesen über die Sucht kann auch Hilfreich sein. Manches zu verstehen, Dich selbst zu verstehen.


Wenn Du Fragen hast, dann frage! Teile mit, wie wir sonst noch helfen können. Schreibe einfach......


Liebe Grüße
Lotte


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herr b
Beitrag 07.10.2013, 13:42
Beitrag #65


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@Lotte 2

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Jack Daniels
Beitrag 07.10.2013, 23:37
Beitrag #66


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Zitat (herr b @ 07.10.2013, 13:28) *
Die Kurzform meiner Frau zu meinem Kosum, wenn viel Arbeit bei mir-->viel Stress=Alkohol getrunken.
Das sehe ich auch so.


Könnte es sein das Du in den letzten Wochen bei der Arbeit zunehmend ein Gefühl der Überforderung und zunehmendem Frust verspurt hast so das unter Umständen ein relativ nichtiger Anlass reichte durchzuknallen, sich Vollzusaufen und dann versuchen dem ganzen Drama ein endgültiges Ende zu setzen? Wäre eine Erklärung dafür das Du erst nach einer Wartezeit gezielt auf die Mauer gefahren bist.
Im Suff macht man bekanntlich Sachen die man sich selbst angetrunken nicht mal vorstellen kann.
Aber denk mal nach ob es die letzten Tage oder Wochen einen Anlass gegeben haben könnte der dich an den Punkt gebracht haben könnte das Dir alles egal ist?
Im Extremfall könnte Das sogar Frust über dein Alkproblem gewesen sein.
Vielleicht wäre neben der Alktherapie eine Psychologische die der Frage nach den tiefer sitzenden Problemen nachgeht auch kein Fehler.
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Lotte 2
Beitrag 08.10.2013, 09:00
Beitrag #67


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@Jack Daniels

Der Blick nach vorn und das Kümmern um das Heute ist jetzt eindeutig wichtiger, gesünder, wertvoller als der Blick zurück! Wenn Ruhe eingekehrt ist, kann der Schritt die Vergangenheit anzusehen gewagt werden.

Ohne herr´n b vorgreifen zu wollen,(er wird antworten, wenn er möchte) er weiß viel über sich, ich denke er hätte es hier geschrieben, und nicht als PN Austausch an mich, wenn er schon dazu bereit wäre. Ich finde seine Handlung gut - ein Zerfleischen durch tausende Fragen an ihn, würde ich jetzt im Moment nicht gut finden, er selbst wohl auch nicht. Es einfach stehen zu lassen und dafür in den Arm nehmen, finde ich gerade im Moment eindeutig wichtiger. Manchmal ist der Halt wichtiger und zu sehen, wie es jetzt weiter geht, als das bohrende nachfragende Helfen.

Zitat (Jack Daniels @ 08.10.2013, 00:37) *
Vielleicht wäre neben der Alktherapie eine Psychologische die der Frage nach den tiefer sitzenden Problemen nachgeht auch kein Fehler.

Was glaubst Du was in einer Langzeittherapie gemacht wird?



Hallo herr b,

ich habe eine ganze Weile überlegt, ist es jetzt richtig oder nicht, jetzt hier zu antworten.
Es betrifft einer der Probleme, die ich noch habe, mich immer schützend vor Andere stellen zu müssen, damit ihnen kein Unrecht oder Leid geschieht. Das das nicht immer gut ist (für mich und auch die Person) weiß ich mittlerweile. Wann es gut und nicht gut ist, das finde ich gerade heraus. (manches weiß ich mittlerweile, ich da auch kein "muss" mehr spüre) Ich hoffe mein Handeln ist ok für Dich.

Liebe Grüße
Lotte


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herr b
Beitrag 08.10.2013, 13:40
Beitrag #68


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So da bin ich wieder, musste heute ja ein paar Termine erledigen.

Zitat (Jack Daniels @ 08.10.2013, 00:37) *
Könnte es sein das Du in den letzten Wochen bei der Arbeit zunehmend ein Gefühl der Überforderung und zunehmendem Frust verspurt hast so das unter Umständen ein relativ nichtiger Anlass reichte durchzuknallen, sich Vollzusaufen und dann versuchen dem ganzen Drama ein endgültiges Ende zu setzen? Wäre eine Erklärung dafür das Du erst nach einer Wartezeit gezielt auf die Mauer gefahren bist.


Ich habe mir mal die Mauer angeguckt (Da wo sie mal stand). Die ist nichmal 0,50m hoch gewesen. Muss mann sich in etwa so vorstellen, Betonfundament im Boden und 2 Reihen Steine drüber. Von daher hätte das für deine Theorie nicht gereicht. Auch der Schaden an meinem Auto ist gering. Links vorne Nebelscheinwerfer kaputt und ein paar Kratzer an der Stossstange. Sieht nach relativ geringer Geschwindigkeit aus.
Meine Frau hat mir gesagt als sie die Bilder der Mauer gesehen hat dachte sie mein Auto wäre komplett Schrott. Umso mehr war sie verwundert wie gering der Schaden ist.
Da wo ich gestanden haben soll und da wo ich vor die Mauer gefahren bin, es sieht danach aus das ich los fahren wollte und ziemlich direkt nach links von der Strasse abgekommen bin. Ob es so war weiss ich nicht, man kann es nur vermuten. Davon mal ab hege ich solche Gedanken nicht die du da gerade beschreibst.
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corneliusrufus
Beitrag 10.10.2013, 12:43
Beitrag #69


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Hallo herr_b, zermartere Dich nicht was in den Erinnerungslücken war, denn das hilft Dir nicht weiter. Ich nehme an, nachdem Du wieder "wach" geworden bist, hast Du das Auto bewegt und es dabei unabsichtlich gegen die Mauer gebracht. Deine motorischen Fähigkeiten waren ja dahin.

Mir fallen mehrere Möglichkeiten ein, wie es zu den Erinnerungslücken kommen konnte.

Entscheidend ist jedoch nicht dass, was am Tatag geschah, sondern vielmehr die Monate, ggf. Jahre zuvor. Du hattest da bereits immer wieder Erinnerungsschwächen. Der Tattag war ein beinahe zwangsläufiges Ergebnis aus den Konsumgewohnheiten zuvor.

Wenn Du auf rechtlich auf Vollrausch hinaus willst, magst Du damit Erfolg haben. Mir fehlt da Erfahrung. Für eine spätere MPU erschwerst Du Dir diese eher damit. Denn die Anforderungen an die Aufarbeitung dürften wachsen. Unabhängig davon, aufarbeiten musst Du diese. Die (maximale) Hilfe, die Du erhalten kannst, die würde ich nehmen.

Mal angenommen, Du erfüllst die Kriterien einer Alkoholabhängigkeitserkrankung. Dann hättest Du Dir diese Krankheit nicht willentlich ausgesucht, herbeigeführt. Sondern Du kannst für diese nichts. Da Du sie nun kennst, wäre jedoch nunmehr alles Dir zuzurechnen, wenn Du sie ignoriertest, so Du diese hast.

Prima, dass Du das willst. Du kannst bei der Rentenversicherung und/oder Krankenkasse einen Antrag auf Therapie (medizinische Rehabilitation) stellen. Alkoholberatungsstellen helfen dabei, auch Dein Arzt. Und zum Reden, Druck los werden hilft eine SHG ungemein. Vielleicht möchte auch Deine Frau sich mit Menschen in ähnlicher Lage austauschen. Da helfen die Angehörigengruppen der Anonymen Alkoholiker, die Al-Anon.

Du wirst erleben, wenn Du Dich zuerst um die Gesundung kümmerst, durch bspw. eine Krankschreibung Druck abbauen kannst, dass die Erinnerungslücke am Tattag unbedeutender wird.

Gerade weil Du sie hast, könnte eine Gerichtsverhandlung helfen, Dich vom Druck der Aufklärung zu befreien. Mehr tun kannst Du nicht. Doch. Du kannst versuchen, einen späten Termin zur Hauptverhandlung zu erlangen. Bsp. nach Abschluss einer stationären Therapie. Diese zügig zu erhalten, danach würde ich jetzt streben. Später kannst Du diese ambulant fortsetzen. So eine Therapie dauert ohne Verlängerung sechs, eher acht Wochen. Der große, große Vorteil, Du kommst aus Deinem Umfeld heraus, kannst Dich pur auf Dich und Deine Gesundung konzentrieren.

Klar, in dieser Zeit kann nicht viel mehr als Alkohol besprochen werden. Jedoch können alle sichtbaren resp. offenbarte Problemfelder betrachtet und eingeordnet werden. Selbst eine Anschlusstherapie ist möglich im Falle eines Falles. Und Du würdest Zeit überbrücken, bis Du einen ambulanten Platz zur Therapiefortsetzung hast.

Liebe Greet-Ings Cornelius



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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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stillesWasser
Beitrag 10.10.2013, 13:54
Beitrag #70


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Hallo

Und nicht zu vergessen das es einen positiven Eindruck macht , sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen
und du kannst schon eine Therapie sei nur angefangen oder abgeschlossen, vorweisen :-)

Gruss
stillesWasser


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herr b
Beitrag 12.10.2013, 15:01
Beitrag #71


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Danke für eure Infos, ich selber bin eher dafür das es zu einem Strafbefehl. Ich habe nämlich keine Lust vor Gericht, gerade wegen
dem Black Out. Und wie Cornelius schon richtig anmerkte könnte ich mir u.U. die MPU nur erschweren. Das will ich ja auf keinen
Fall.
Stehen die Chancen für einen Strafbefehl gut wenn der Anwalt mit StA und Richter Kontakt aufnimmt und denen sagt das ich
statt einer Verhandlung "lieber" einen Strafbefehl akzeptiere?
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mir
Beitrag 12.10.2013, 15:41
Beitrag #72


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Das ist eine Frage der Prozeßtaktik, und in solchen Fragen würde ich immer den Anwalt fragen - das ist dessen täglich Brot und den meisten im Forum eher fern.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Lotte 2
Beitrag 12.10.2013, 16:05
Beitrag #73


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Hallo herr b,

soweit ich aus dem Lesen hier im Forum weiß, so war es auch bei mir, wird automatisch ein Strafbefehl erteilt. Es kommt zu keiner Gerichtsverhandlung. Eine Gerichtsverhandlung würde nur anstehen, wenn Du noch, da bin ich nicht ganz sicher, glaube aber es stimmt, unter 21 wärst, oder Du über einen Anwalt eine anstrebst.

Den Strafbefehl kannst Du dann so akzeptieren oder Einspruch einlegen, welcher dann, je nach Art und Umfang des Einspruches, zu einer Verhandlung führt.

Bist Du einfach nur still, es zu einem Strafbefehl kommt, hast Du bis dahin keinerlei Einfluss darauf. Es sei denn evtl Du schickst eine Bestätigung eines Therapiebeginn`s bzw der Teilnahme an den Richter zu, falls Du so schnell bist. Das sage ich daher, ich wollte auch einen Brief an den Staatsanwalt schreiben, aber die in Bayern sind so verflucht schnell, ich hatte glaube ich schon nach wenigen Wochen (waren es 4?) den Strafbefehl.

Nun Vor- und Nachteil sind darin verborgen. Cornelius schrieb fundiert dazu was. Ich kenne mich dazu wenig aus.

Ich glaube, ich verstehe Dein Gedankengang, so ist auch eher mein Ding, mein Weg, so quasi: - Macht halt - ich weiß ich habe Mist gebaut, ich stehe dazu, sehe jetzt wie es in meinem Leben weitergeht, warte das Urteil ab (sehe evtl da dann, ob was ungerecht läuft, ich mich wehren Einspruch einlegen sollte (ich hatte Einspruch wegen der Höhe der Tagessätze eingelegt - mit Erfolg, das ging auch ohne Verhandlung) - doch letztendlich gilt: es kommt wie es kommt - alles ist gut. Sehe ich es richtig - auch so Dein Ding ist?

und das bedeutet dann für mich / für Dich: zum Mist stehen mit einem positiven Blick nach vorn!

Du machst Dein Ding! Du schaffst es!

(ich hoffe ich werde korrigiert, wenn ich falsch liege, mit obigen Aussagen. Auf dem Gebiet habe ich nur randläufig eine Ahnung)

Liebe Grüße
Lotte


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herr b
Beitrag 12.10.2013, 16:14
Beitrag #74


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Zitat (Lotte 2 @ 12.10.2013, 17:05) *
soweit ich aus dem Lesen hier im Forum weiß, so war es auch bei mir, wird automatisch ein Strafbefehl erteilt. Es kommt zu keiner Gerichtsverhandlung.


Ich hoffe das ein Strafbefehl kommt, 12-16 Monate FE Verbot vor Neuerteilung und 45-60 TS die auch "angemessen" angesetzt sind würde
ich ohne weiteres akzeptieren.
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Lotte 2
Beitrag 12.10.2013, 16:22
Beitrag #75


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Hallo herr b,

Mein Denken - meine Philosophie - atme durch - alles kommt wie es kommen soll - und alles ist gut!
Denke weiterhin positiv!!!


Soweit ich jetzt von meinem Lesen hier weiß - könnte Deine Einschätzung des Strafmasses richtig sein (ich habe es jetzt nicht im Kopf, ich glaube aber, diesbezüglich haben sich kenntnisreiche User bereits in Deinem Thread geäußert, wie die Prognosen stehen, das es so kommt? )

(((Liebe Grüße)))
Lotte


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Gast_pittchen_*
Beitrag 13.10.2013, 21:40
Beitrag #76





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Zitat (Lotte 2 @ 12.10.2013, 17:05) *
Eine Gerichtsverhandlung würde nur anstehen, wenn Du noch, da bin ich nicht ganz sicher, glaube aber es stimmt, unter 21 wärst, oder Du über einen Anwalt eine anstrebst.

kleine Korrektur: wavey.gif Der Anwalt setzt sich mit dem Staatsanwalt in Verbindung um die zu erwartende Strafe zu besprechen. Danach legt der Staatsanwalt den Strafbefehl mit d. entsprechenden Urteil dem Richter vor. Wenn der Richter damit nicht einverstanden ist sprich die beiden sich nicht einigen können bzgl. des Urteils kommt es zu einer Hauptverhandlung..


lg
pittchen
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herr b
Beitrag 14.10.2013, 10:47
Beitrag #77


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Na dann will ich mal hoffen das es auf einen Strafbefehl hinaus läuft. der Anwalt hat mir beim letzten
Termin den Namen der Richerin genannt die das voraussichtlich bearbeiten wird. Dabei hat er auch
erwähnt das er seit langer Zeit "gut" mit der Richterin zusammen "arbeitet".
Ich denke das es dann wohl auf einen Strafbefehl hinaus laufen wird.

Kommen eigentlich irgendwelche Gerichtskosten auf mich zu bei einem Strafbefehl? Wenn ja, wie hoch
sind diese, bzw. wenn es wider erwarten vor Gericht gehen sollte wie hoch werden diese Kosten dann
ausfallen?
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Mr.T
Beitrag 14.10.2013, 11:08
Beitrag #78


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Gerichtskosten


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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herr b
Beitrag 14.10.2013, 12:44
Beitrag #79


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Danke Mr. T,
also Strafbefehl würde ich 90€ kosten und Gerichtsverfahren 180€
wenn ich das richtig verstanden habe.
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Gast_pittchen_*
Beitrag 14.10.2013, 18:10
Beitrag #80





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Zitat (herr b @ 14.10.2013, 13:44) *
also Strafbefehl würde ich 90€ kosten und Gerichtsverfahren 180€

du kriegst die Kosten von der Rechtsschutzsvers. erstattet, wenn du eine hast (wenn du fahrlässig verurteilt wirst)
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MrMurphy
Beitrag 14.10.2013, 18:53
Beitrag #81


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Hallo

Zitat
Der Anwalt setzt sich mit dem Staatsanwalt in Verbindung um die zu erwartende Strafe zu besprechen.


Zu viele amerikanische Serien geschaut? Das ist in Deutschland unzulässig. Das gilt auch für

Zitat
Dabei hat er auch erwähnt das er seit langer Zeit "gut" mit der Richterin zusammen "arbeitet".


Aushandeln und besprechen kann und darf der Anwalt nach deutschen Recht gar nichts, weder mit dem Staatsanwalt noch mit der Richterin.

Ob ein Strafbefehl oder eine Gerichtsverhandlung erfolgt entscheidet zunächst allein die Staatsanwaltschaft. Das hängt wiederum von einigen Voraussetzungen ab. Zum Beispiel muss der Sachverhalt geklärt sein und die zu erwartende und angemessene Strafe muss sich im unteren Bereich des möglichen Strafrahmens bewegen. Ein Strafbefehl kommt also in der Regel nur für Ersttäter in Betracht.

Wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gelangt, das ein Strafbefehl angemessen ist informiert sie das Gericht. Das muss dem Strafbefehl zustimmen (tut dies in der Regel auch) und verschickt dann den Strafbefehl.

Der bzw. die Betroffene kann dann den Strafbefehl akzeptieren, was zum Beispiel das Gerichtsverfahren erspart. Wird der Strafbefehl abgelehnt läuft das Verfahren normal weiter und es kommt mit ziemlicher Sicherheit zum Gerichtsverfahren.

Ein Anwalt kann (und dies geschieht auch häufig) im Gespräch mit der Staatsanwaltschaft nur andeuten, das sein Mandant einen Strafbefehl wohl akzeptieren würde. Wenn die Sachlage klar ist bedeutet dies ja eine Strafe im unteren Rahmen.

Bei herr b gibt es allerdings im Hinblick auf den Strafbefehl das Problem, das die Sachlage nicht klar ist, da er sich nicht erinnern kann, was überhaupt passiert ist. Damit steht nicht mal fest, ob er überhaupt selbst gefahren ist. Deshalb kann die Staatsanwaltschaft durchaus zu dem Schluss kommen, das zur Klärung der Tatumstände eine Gerichtsverhandlung mit Zeugenvernehmung erforderlich ist.

Zumal so ein absoluter Filmriss äußerst ungewöhnlich ist. In der Regel kann man sich an die ersten Getränke erinnern.

Gruss

MrMurphy
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Gast_pittchen_*
Beitrag 14.10.2013, 20:11
Beitrag #82





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Zitat (MrMurphy @ 14.10.2013, 19:53) *
Aushandeln und besprechen kann und darf der Anwalt nach deutschen Recht gar nichts, weder mit dem Staatsanwalt noch mit der Richterin.

sie tun es aber trotzdem..............zumindest einer den ich kenne (habs schriftlich)

Zitat (MrMurphy @ 14.10.2013, 19:53) *
Wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gelangt, das ein Strafbefehl angemessen ist informiert sie das Gericht. Das muss dem Strafbefehl zustimmen (tut dies in der Regel auch) und verschickt dann den Strafbefehl.

und Ausnahmen bestätigen die Regel whistling.gif
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Zoxy
Beitrag 15.10.2013, 10:44
Beitrag #83


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Zitat (herr b @ 14.10.2013, 13:44) *
...also Strafbefehl würde ich 90€ kosten und Gerichtsverfahren 180€
wenn ich das richtig verstanden habe.


Die Gerichtskosten haben sich mit der Kostenrechtsreform im Sommer geändert. Die 3110 kostet jetzt 140 EUR, die 3116 70 EUR, so dass Du im Rechenbeispiel mit Hauptverhandlung auf 210 EUR statt bisher 180 EUR kommst. Bei Buzer kannst Du Dir die Synopse zu den Änderungen anschauen.


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herr b
Beitrag 16.10.2013, 11:25
Beitrag #84


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Habe heute das Schreiben von der Polizei erhalten, Ergebnis der Blutprobe
3,34 Promille. Was heisst das jetzt für mich?
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Lotte 2
Beitrag 16.10.2013, 12:10
Beitrag #85


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Hallo herr b,

nichts weiter als dass das schon ne ganz ordentliche Hausnummer ist (und Du verdammt Glück hattest) und die Dinge die Du bereits unternimmst, wichtig, richtig und gut sind. Hat sich schon was getan in Richtung Therapie? Drogenberatung? SHG?

Liebe Grüße
Lotte


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herr b
Beitrag 16.10.2013, 12:14
Beitrag #86


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Morgen gehts zum Beratungstermin.
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GerhardNL
Beitrag 16.10.2013, 12:45
Beitrag #87


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Zitat (herr b @ 16.10.2013, 12:25) *
... Ergebnis der Blutprobe 3,34 Promille. Was heisst das jetzt für mich?

Das heißt, dass Du eine MPU nur noch mit Abstinenz bestehen kannst, kontrolliertes Trinken ist nicht mehr drin. Und diese Abstinenz wirst Du für den Rest Deines Lebens beibehalten müssen.

MfG
Gerhard


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mir
Beitrag 16.10.2013, 12:50
Beitrag #88


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Richtig und gut.

Ich denke wirklich, daß in gewissen Sinn dieser Unfall, der ja keine großen Schäden zur Folge hatte, Dich wahrscheinlich vor erheblich größerem Unglück bewahrt hat - aber auch nur danke Deiner Einsicht. Bleib dran. Kümmer Dich um Dich.


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Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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herr b
Beitrag 16.10.2013, 13:24
Beitrag #89


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Zitat (GerhardNL @ 16.10.2013, 13:45) *
Zitat (herr b @ 16.10.2013, 12:25) *
... Ergebnis der Blutprobe 3,34 Promille. Was heisst das jetzt für mich?

Das heißt, dass Du eine MPU nur noch mit Abstinenz bestehen kannst, kontrolliertes Trinken ist nicht mehr drin. Und diese Abstinenz wirst Du für den Rest Deines Lebens beibehalten müssen.

MfG
Gerhard



Ich hatte nicht mehr vor was zu trinken. Ich hab keinerlei Bedürnis mehr.

Kann man bei dem Promillewert noch auf einen Strafbefehl hoffen oder kommt es zwangsläufig
zu einer Gerichtsverhandlung?
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herr b
Beitrag 18.11.2013, 16:06
Beitrag #90


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Kurze Frage, die Ermittlungsakte der StA liegt vor.
3,34 Promille im Mittel wurde gemessen.
Was heisst denn im Mittel?
Hatte ich da noch mehr drin als 3,34?
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GerhardNL
Beitrag 18.11.2013, 16:28
Beitrag #91


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Hallo!

Zitat (herr b @ 18.11.2013, 16:06) *
Was heisst denn im Mittel?

Das hängt mit der Art und Weise zusammen, mit der die Blutalkoholkonzentration gemessen wird: Es müssen dazu zwei verschiedene Messverfahren verwendet werden und jedes Messverfahren muss zweimal angewendet werden. Somit ergeben sich insgesamt 4 Messwerte. Von diesen 4 Messwerten wird der Mittelwert gebildet. Das ist der genannte Wert von 3,34‰.

Als zusätzliche Kontrolle gegen Messfehler ist auch noch festgelegt, dass keiner der 4 Messwerte mehr als 10% vom Mittelwert abweichen darf. Andernfalls müssen alle 4 Werte verworfen und alles nochmal gemessen werden.

Zitat (herr b @ 18.11.2013, 16:06) *
Hatte ich da noch mehr drin als 3,34?

Nein. Das heißt, dass nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik in Deiner Blutprobe eine BAK von 3,34‰ gemessen wurde. Nicht mehr und nicht weniger.

Was allerdings ein ganz erheblicher Wert ist. Ein "normaler Genusstrinker" würde mit diesem Wert ohne schnellstmögliche ärztliche Hilfe mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht überleben.

MfG
Gerhard


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FATJOO
Beitrag 18.11.2013, 18:58
Beitrag #92


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Hallo Herr B

Also ich wollte nur sagen, das Sone Therapie kein Beinbruch ist. Im Gegenteil.
Es ist sehr Erholsam, wenn man Motiviert ist (!) kann man da viel Mitnehmen.
Die Leute da sitzen alle mit dir in einem Boot. Es gibts gute Therapie, Therapeuten, gutes Essen und gute Wohnmöglichkeiten.

Was du machen KÖNNTEST auch wenn es Hart ist, ist mit deinem Arbeitgeber zu sprechen im Vertauen.
Und mit deiner Family.
Über das Alkoholproblem, und das du Eine Therapie machen möchtest.
Dann Könntest du dich in die Entgiftung einweisen und von Da einen Antrag auf eine Langzeittherapie stellen.
Das bezahlt alles die Krankenkasse. Ne gute Einrichtung, wo ich war ist Bad Lippspringe in NRW. Ist wirklich gut da!
So manches mal wenn ich in meinem Alltagsstress bin, wünsche ich mir insgeheim, noch mal ne Woche da zu sein.
Ich will hier nicht Moral ( Grade ich nicht) predigen oder dir Sagen was du zu machen hast.
Ich will nur ein bisschen Mut machen, weil ich weiß wie schwer es ist das Ganze ins Rollen zu bringen.

Es wird dir Rasch besser gehen, das schlechte Gewissen verschwindet, und man Baut rasch wieder Selbstvertrauen auf.
Ausserdem mildert die Therapie deine Strafe erheblich!
Und nach Abschluss der Therapie musst du 12 Monate Abstinenznachweise Bringen, dann kannst du deinen Lappen wiederbekommen.

Die Therapie hat bei mir mit Entgiftung knapp 19 Wochen gedauert. Wir bei dir, denke ich (!) ähnlich sein.
Und es Lohnt sich! Bin jetzt 15 Monate durchgehend Absturzfrei, bis auf ein einziges mal im September.
Aber egal! Das ist auch kein Beinbruch! Man fängt meißt nicht da an wo man noch im Suff aufgehört hat.

Aber ich höre jetzt erstmal auf, hab ne halbe Stunde für den Text gebraucht. Meine Finger sind Wund...

Machs gut , ich wünsche dir viel Glück und wenn du Irgendwelche Fragen hast dann Frag! ;-)
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herr b
Beitrag 19.11.2013, 11:21
Beitrag #93


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Danke für deine Antwort Gerhard NL.
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nici356
Beitrag 19.11.2013, 12:56
Beitrag #94


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Ich möchte mich auch mal dazu äussern, also 3,3 Promille ist sowieso jenseits von Gut und Böse, ich denke das die Strafe nahezu unereblich sein wird im Vergleich zu den unzähligen Folgekosten (wenn man die Karte denn wiederhaben möchte)...

Ich kann aber nur von mir reden, wir sind ja unter uns, mehr oder weniger. Ich hatte 2,6 Promille und ebenfalls einen nahezu vollständigen "Filmriss". Ich wurde (mit gutem Anwalt allerdings, ob das bei so einer "Standardsache" allerdings eine Rolle spielt denke ich nicht) verurteilt zu lediglich:

30 TS, da sehr vermindert schuldfähig (was ich auch so ähnlich sehe, das hat aber nichts mit fehlender Krankheitseinsicht zu tun...) und eine geringe Sperre (das spielt aber keine Rolle denn mit 1,5 bis 2 Jahren ist man so oder so dabei). Bei diesen hohen ATs erfordert es 12 Monate ETGs und regelmässig eine Verkehrstherapie sonst lachen die sich bei der MPU kaputt...

Edit

Machs wie ich. sei froh das kein anderer zu Schaden gekommen ist [sic!] und das du selber noch lebst, das ist keine Selbstverständlichkeit...

ich habe auch keinerlei Ahnung warum und wo ich hinwollte und wo ich war, ganz schlimme Geschichte und die Träume verfolgen mich heute noch. Zum Glück wie gesagt keinerlei Schaden...
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wolfg66
Beitrag 19.11.2013, 13:21
Beitrag #95


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Zitat (FATJOO @ 18.11.2013, 18:58) *
Das bezahlt alles die Krankenkasse.


Nicht ganz. Eigentlich bezahlen das die Versicherten der Krankenkasse. Also die Solidargemeinschaft.
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Lotte 2
Beitrag 19.11.2013, 13:25
Beitrag #96


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Hallo


in der Regel, so mein Wissen, wird die Therapie über die Rentenversicherung finanziert.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 19.11.2013, 13:35
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Zitat (Lotte 2 @ 19.11.2013, 13:25) *
... in der Regel, so mein Wissen, wird die Therapie über die Rentenversicherung finanziert....

Also, bei mir war's die Krankenversicherung... whistling.gif

Kleiner Tip:
Nicht einfach "irgendwo" anmelden, sonder vorher mit der KV abklären, ob sie auch für gerade DIESE Einrichtung die Kosten übernimmt.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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nici356
Beitrag 19.11.2013, 14:33
Beitrag #98


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Ich möchte das beantworten wenn ich darf denn ich habe alles hinter mir...

Eine spezielle Verkehrstherapie zahlt nur du selber, Kostenpunkt von 1000 bis 2000 Euro...

Eine Alkohol-Entwöhnungsbehandlung (Reha) zahlt wie schon gesagt nicht die Krankenkasse sondern der Rentenversicherungsträger, es ein komplizierter und langwieriger Prozess da man erst eine Kostenzusage benötigt. Bei Interesse kann das hier noch explizit ausgeführt werden. Dauer in der Regel 16 Wochen. 8 Wochen möglich aber für eine "Erst-Therapie" vollkommen unzureichend. Wenn man diese Reha direkt aus einer Entgiftung anstrebt kann der der Sozialarbeiter der Entgiftungsstation es machen, das geht meist sehr schnell (die meisten Einrichtungen verlangen für die Aufnahme sowieso eine "vorherige" stationäre Entgiftung).

Es gibt allerdings auch kürzere Aufenthalte in "Fachkliniken" die als Krankenhausbehandlung laufen, das ist eine normale Krankenversicherungsgeschichte (21 Tage bis 5,6 Wochen)...

Edit

sollte man aus der RV allerdings keine Ansprüche haben, die eine Kostendeckungszusage rechtfertigen (gewisse Anzahl von Beitragsjahren) dann springt in der Regel die Krankenversicherung ein bzw. das übergeordnete Sozialamt (z.Bsp. Landschaftsverband usw.) das ist aber selten alles...
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 19.11.2013, 15:24
Beitrag #99


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Zitat (nici356 @ 19.11.2013, 14:33) *
... Es gibt allerdings auch kürzere Aufenthalte in "Fachkliniken" die als Krankenhausbehandlung laufen, das ist eine normale Krankenversicherungsgeschichte (21 Tage bis 5,6 Wochen)...

Genau so war es bei mir:
4 Wochen - und die haben gereicht, um die nachfolgenden (bisher 12) Jahre nicht wieder rückfällig zu werden.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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nici356
Beitrag 19.11.2013, 15:43
Beitrag #100


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Das hab ich alles noch vor mir, ich bin erst bei schmalen 5 Monaten think.gif

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