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> Feuerwehrzufahrt Schild mit Aufklebern teilweise zugeklebt, Versehentliches Parken in einer Feuerwehrzufahrt
Steffen
Beitrag 13.10.2024, 12:54
Beitrag #1


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Moin,

ich habe mal ein paar Frage zur Beschilderung einer Feuerwehrzufahrt

Vorweg, ich habe bis vor 3 Jahren noch fest in der Gegend gewohnt und zu der Zeit war das Parken in einer abschüssigen Strasse noch erlaubt. Sprich es gab keine Halteverbot- oder Feuerwehrzufahrt Schilder. Ich bin nun mal wieder zu besuch gewesen und da nachts um halb 3 keinerlei freien Parkpätze in der näheren Umgebung zu finden waren, habe ich mich wieder in diese Strasse gestellt.
Am nächsten Morgen wurde mein Auto abgeschleppt und ich muss nun die entsprechende Strafe und den Abschleppvorgang bezahlen.

Grundsätzlich sehe ich den Fehler bei mir, da ich mich halt noch mal vergewissern hätte müssen, ob sich an der Beschiderung was geändert hat.

Ich habe mir im Nachgang die Situation vor Ort noch mal angeschaut und für mich ergeben sich nun folgende Fragen:

1.) Muss eine Feuerwehrzufahrt mit einem entsprechenden Anfangs-Schild und Ende-Schild gekennzeichnet sein?
Es gibt zwar ein weiteres FWzufahrtschild, aber das kennzeichnet einen breiten Gehweg zu einem Firmengelände als Zufahrt aus.
Es gibt also kein wirklich Schild für das Ende der Zufahrt der Strasse.

2.) Das FWZ-Anfangsschild ist mit reichlich Aufklebern beklebt und es sind so Informationen auf dem Schild nicht lesbar. Klar kann man an der Form und dem restlichen sichtbaren Teil, das Schild herleiten, aber muss ein Schild nicht komplett lesbar sein (als ähnliches Beispiel Schnee auf einem Schild)?
Die Politessen kommen dank E-Auto mittlerweile täglich an dem Schild vorbei, aber bisher wurden die Aufkleber nicht entfernt bzw. eine Entfernung angeordnet. Sprich für die Damen und Herren, scheint das Schild so in Ordnung zu sein.
Weiterhin habe ich gelesen, dass ein FWzufahrtsschild ein amtliches Siegel der Stadt/Gemeinde besitzen muss. So etwas gibt es auf dem Schild nicht, dort findet sich nur eine runde Markierung, wo das Siegel drauf geklebt werden kann.


Ich versuche gleich noch mal ein Foto hochzuladen. Dann kann man sich das ganze Szenario vielleicht besser vorstellen.
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ulm
Beitrag 13.10.2024, 13:15
Beitrag #2


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Hier ist ein Foto unbedingt notwendig, sowohl von dem beklebten Schild als auch von der Örtlichkeit.
FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern


Ob das Schild "Feuerwehrzufahrt" gesiegelt sein muss, ist je nach Kommune unterschiedlich geregelt.
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Steffen
Beitrag 14.10.2024, 07:46
Beitrag #3


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Rechts Feuerwehr Zufahrt Strasse, Geradeaus FwZ Gehweg Betriebsgelände
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Explosiv
Beitrag 14.10.2024, 07:50
Beitrag #4


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Und wo hast Du gestanden?


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Steffen
Beitrag 14.10.2024, 07:52
Beitrag #5


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Rechts in der Strasse. Komme hier mit dem Bilderupload nicht klar.
Ich stelle den Beitrag heute Abend noch mal neu ein, dann klappt das vielleicht auch mit den Bildern.
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Explosiv
Beitrag 14.10.2024, 07:57
Beitrag #6


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Diese ganze Straße, die nach rechts weggeht, ist eine Feuerwehrzufahrt. Und zwar so lange, bis die Straße endet, mindestens bis zur nächsten Einmündung oder Kreuzung.
Da das Schild noch einwandfrei lesbar ist, ist es auch zu beachten. Hat man Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit, hat man sich erst dran zu halten und kann dann bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob das so gewollt ist.


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Steffen
Beitrag 14.10.2024, 08:04
Beitrag #7


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Danke für die hilfreiche Antwort, demnach ist die Beschilderung so auch korrekt? Das Schild war nachts um halb3 und mit hochgewachsener Hecke (Tatvergehen war im Sommer, Foto aus dem Herbst) nicht wirklich gut erkennbar. Aber da hätte ich mich eben noch mal besser umschauen müssen. Habe ich ehrlich gesagt nicht in Betracht gezogen, dass sich an der vorherigen Parkmöglichkeit an dieser Stelle etwas geändert haben könnte.

Wo kann man denn nachlesen/nachfragen, ob ein Siegel auf das FwZ Schild gehört. Die Straße liegt in Lübeck.
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ulm
Beitrag 14.10.2024, 08:38
Beitrag #8


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...bei der Feuerwehr Lübeck.
Aber nicht unter der 112 anrufen, sondern unter der normalen Amtsnummer.
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Steffen
Beitrag 15.10.2024, 10:49
Beitrag #9


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Zitat (ulm @ 14.10.2024, 09:38) *
...bei der Feuerwehr Lübeck.
Aber nicht unter der 112 anrufen, sondern unter der normalen Amtsnummer.

Ich habe nachgefragt und ein Siegel ist hier nicht vorgeschrieben.

Ich hätte noch eine abschließende Frage.
Wie lange können Abschleppkosten in der Regel geltend gemacht werden?
Der Verstoß liegt jetzt rund 1,5 Jahre zurück und das Bußgeld wurde damals nicht bezahlt, sondern nur der Kostenbescheid von 23,50 Euro (Stichwort: keine Anerkennung des Falschparkens).
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ulm
Beitrag 15.10.2024, 11:53
Beitrag #10


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Jens
Beitrag 15.10.2024, 21:31
Beitrag #11


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Zitat (ulm @ 15.10.2024, 12:53) *
Drei Jahre

Wobei die Frist erst Frist am Ende des Jahres beginnt, in dem die Abschleppmaßnahme stattgefunden hat.


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Steffen
Beitrag 15.10.2024, 21:53
Beitrag #12


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Okay, man muss also im schlechtesten Fall fast 4 Jahre damit rechnen zur Kasse gebeten zu werden.
Dann kann ich mich ja schon mal darauf einstellen, dass da noch ein weiterer Kostenbescheid auf mich zu kommt, als mein anderes Auto wegen Hochwassergefahr sicherheitshalber von der Stadt umgeparkt wurde.
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