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> Abschleppvorgang angemessen?, Wann darf ein Auto abgeschleppt werden
Steffen
Beitrag 13.10.2024, 13:32
Beitrag #1


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Moin,

aktuell erfreue ich mich an zwei Abschleppmaßnahmen, die ordentlich ins Geld gehen.

Wir sind aus dem Urlaub Montag Abend gegen 22 Uhr zurück gekommen und fanden natürlich in unserer Wohngegend keinen Parkplatz vor der Tür (Parkplätze sind hier Mangelware).
Da wir bei 4 Wochen viel Zeug im Auto hatten und da auch teure Sachen dabei sind, haben wir vor unserer Tür im eingeschränkten Halteverbot gestanden und das Auto ausgeräumt.
Als wir das Zeug in den 4 Stock unserer Wohnung getragen haben und in den Keller gebracht haben und wieder zum Auto zurück kehrten, stand die Polizei hinter uns und hat uns belehrt, dass hier PArken nicht erlaubt ist. Ich habe mich natürlich einsichtig gezeigt, aber auch die Situation mit dem notwendigen Ausladen geschildert und ihnen die restlichen Sachen im Auto gezeigt. Die netten Polizisten haben mir daraufhin eine kurze Zeit zum weiteren Entladen eingeräumt mit der Aufforderung, das Auto dann sofort weg zu fahren. Dem bin ich natürlich nachgekommen, entdeckte dann aber beim Losfahren einen Strafzettel in Höhe von 55 Euro für Parken auf dem Gehweg mit Behinderung (ein Rollstuhlfahrer hätte auf dem Gehweg noch locker vorbei gepasst).
Dieser war aber vom Ordnungsamt 10 Minuten vorher ausgestellt worden. Der angebebene Tattzeitpunkt wurde auf 2 Minuten festgelegt und ich habe keinerlei Mitarbeiter vom Ordnungsamt angetroffen, obwohl wir wirklich nur 5 Minuten nicht am Auto waren. Der Motor war auch noch warm.
Ich vermute jetzt, dass die Politessen den Fall an die zufälligerweise anwesende Polizei abgetreten hat und sich dann entfernt hat. Leider konnte ich nicht ermitteln (Nachfrage bei der Polizei), welche Kollegen an dem Abend vor Ort waren.

Mal abgesehen von dem Pech, dass genau in dem Moment überhaupt ein Auto des Ordnungsamtes vorgefahren sein muss, bekam ich zu meiner Überraschung nun auch noch einen teuren Gebührenbescheid für die Anordnung einer Abschleppmaßnahme (Verwaltungsgebühr, da der Vorgang scheinbar rechtzeitig abgebrochen wurde). Dass das Auto überhaupt abgeschleppt werden sollte, wurde am Tattag zu keiner Zeit durch die Polizei erwähnt.

Interessieren würde mich nun.

1.) Reichen 2 Minten Begutachtung durch die Politessen aus, mir trotz Entladung des Autos im eingeschränkten Halteverbot (Auto in der Zeit nicht in Sichtweite) einen Strafzettel zu geben?
2.) Ab wann ist die Anordnung einer Abschleppmaßnahme gerechtfertigt, wenn zumindest offensichtlich keinerlei Leute oder Autos behindert wurden, der Motor noch warm ist und man vielleicht mal 5 Minuten die Situation hätte abwarten können?

Die Politessen sind übrigens seit Corona mit E-Autos ausgestattet und besonders in den Nachtstunden sehr akttiv, weil dort dann die bekannte Parkplatz-Not zu mehr oder wenig bewussten Parkvertsößen führt. Ich fahre das Auto immer weg, da ich mein Fahrrad in den Bus bekomme und so auch weitere Strecken zurück legen kann. Von daher ist es für mich besders ärgerlich nun durch eine notwendige Entladung und scheinbar viel Pech recht viel Geld bezahlen zu müssen.
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Jens
Beitrag 13.10.2024, 13:46
Beitrag #2


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Zitat (Steffen @ 13.10.2024, 14:32) *
Reichen 2 Minten Begutachtung durch die Politessen aus, mir trotz Entladung des Autos im eingeschränkten Halteverbot (Auto in der Zeit nicht in Sichtweite) einen Strafzettel zu geben?

Du hast doch keinen Strafzettel fürs Parken im eingeschränkten Haltverbot bekommen sondern wegen
Zitat (Steffen @ 13.10.2024, 14:32) *
Parken auf dem Gehweg mit Behinderung


Im eingeschränkten Haltverbot hättest du durchaus auch länger als 3 Minuten zum Zwecke des Entladens halten dürfen. Warum aber stellst du dein Fahrzeug stattdessen auf den Gehweg? unsure.gif


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Freisinn
Beitrag 13.10.2024, 13:48
Beitrag #3


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Be- und Entladen im eingeschränkten Haltverbot ist ja erst mal gar kein Verstoß, du scheinst ja aber auf dem Gehweg geparkt zu haben. Das rechtfertigt natürlich auch ein Abschleppen.
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dopero
Beitrag 13.10.2024, 16:38
Beitrag #4


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Nach StVO entspricht das Verlassen des Fahrzeuges dem Parken.
Zitat
StVO, § 12 Halten und Parken

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.


Eine Ladetätigkeit muss meines Wissens nach „sichtbar“ sein. Bei LKW beispielsweise durch eine geöffnete und herunter gelassene Ladebordwand.
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Muffy
Beitrag 13.10.2024, 21:41
Beitrag #5


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55 Euro ist übrigens ohne Behinderung.
Mit Behinderung wären wir bei 70 Euro, 28,50 Euro Gebühren und 1 Punkt.
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Steffen
Beitrag 13.10.2024, 22:48
Beitrag #6


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Zitat (Jens @ 13.10.2024, 14:46) *
Im eingeschränkten Haltverbot hättest du durchaus auch länger als 3 Minuten zum Zwecke des Entladens halten dürfen. Warum aber stellst du dein Fahrzeug stattdessen auf den Gehweg? unsure.gif

Die Strasse ist nicht breit genug, damit Autos noch durch kommen. Von daher geht nur ein Halten auf dem Gehweg, der aber ene ausreichende Breite für Fussgänger und Rollstuhlfahrer zulässt.
Vor Corona als die Politessen zu Fuss nur 1x die Woche kamen, wurde ab den Abendstunden immer auf der Gehwegseite geparkt. Morgens waren dann die berufstätigen Leute wieder weg und Falschparker haben dann umgeparkt. Man muss auch sagen, dass auch heutzutage dort noch öfter geparkt wird und scheinbar ein Strafzettel in Kauf genommen wird. Aber Abschleppvorgänge waren mir bisher nicht bekannt. Handwerker stehen tagsüber grundsätzlich dort im eingeschränktem Halteverbot.

Bezüglich Abschleppen halte ich die Maßnahme für nicht angemessen, zumal den Politessen die schlechte Parkplatz-Situation vor Ort bekannt ist und ich auch eine angemessene Wartezeit (mehr als 2 Minuten) erwarten würde, bis ein Abschlepper beauftragt wird. Wenn ich einen Feuerwehr- oder Krankentransport Einsatz oder ähnliches behindert hätte, dann würde ich der sofortigen Maßnahme zustimmen, aber nicht wenn ich um 22 Uhr dort stehe und es offensichtlich nur noch sehr wenig Verkehr gibt. Auch der warme Motor spricht nicht für einen längerfristigen Parkvorgang und das Auto offen zu lassen ging wegen der doch recht teuren Fracht nicht.

Was mich spontan noch interessieren würde. Wenn ich mich jetzt auf die Strasse stelle und dort entlade und andere Autos warten bzw. die nächste Querstrasse nutzen müssten, wäre das ebenfalls ein Parkvdrstoß, der zum Abschleppen berechtigt?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 14.10.2024, 05:17
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat auf das Wesentliche reduziert
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Freisinn
Beitrag 14.10.2024, 04:53
Beitrag #7


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Zitat (Steffen @ 13.10.2024, 23:48) *
Was mich spontan noch interessieren würde. Wenn ich mich jetzt auf die Strasse stelle und dort entlade und andere Autos warten bzw. die nächste Querstrasse nutzen müssten, wäre das ebenfalls ein Parkvdrstoß, der zum Abschleppen berechtigt?

Bei einer Restfahrbahnbreite unter 3,05m
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ulm
Beitrag 14.10.2024, 05:21
Beitrag #8


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Zitat (Steffen @ 13.10.2024, 23:48) *
Die Strasse ist nicht breit genug, damit Autos noch durch kommen. Von daher geht nur ein Halten auf dem Gehweg, der aber ene ausreichende Breite für Fussgänger und Rollstuhlfahrer zulässt.

Ähm, nein.

Ein Gehweg ist ein Gehweg. Und eben nicht eine bequeme Abstellmöglichkeit für Autos.

Wenn eine ausreichende Breite vorhanden wäre, dann kannst Du gerne bei der Straßenverkehrsbehörde vorschlagen, dass mit Beschilderung das Gehwegparken dort erlaubt wird.
Ohne Beschilderung war, ist und bleibt es verboten.

Natürlich ist es für Dich ärgerlich, wenn Du nicht direkt vor der Haustüre parken kannst. Aber dann ist es halt so.
Kaufe Dir eine Sackkarre und ein paar Klappboxen, dann kannst Du auch das Urlaubsgepäck und Einkäufe bequem zur Wohnung transportieren. Ist billiger als die Abschleppkosten.
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Explosiv
Beitrag 14.10.2024, 06:27
Beitrag #9


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Das ist das Problem mit einer Duldung. Offenbar wurde dort "früher" das Gehwegparken in einem gewissen Umfang geduldet. Zumindest nachts.
Dies scheint jetzt nicht mehr der Fall zu sein. Oder die Duldung gilt nicht für die Zeit, in der der TE ausladen wollte.

Ohne Duldung ist es halt verboten, überhaupt auf das Hochbord aufzufahren, egal, zu welchem Zweck. Einzige Ausnahme ist das Queren zum Erreichen von Grundstücken hinter dem Hochbord.
Einfaches Halten oder Parken auf dem Gehweg kostet 55 Euro, mit Behinderung wären es bereits 70 Euro und 1 Punkt plus 28,5 Euro für die Zustellung und Verfahrenskosten. Dann würde auch der Fahrer festgestellt, damit die richtige Person die Punkte bekommt. Bei Parken länger als 3 Stunden kämen noch mal 10 Euro drauf.
Und abgeschleppt werden kann auf dem Hochbord recht einfach. Eine negative Vorbildwirkung reicht bereits aus, bei Behinderung wäre es immer gerechtfertigt. Und es liegt nicht im Ermessen des Falschparkers, zu Beurteilen, ob er da behindernd steht oder nicht. Eine Behinderung liegt ja schon vor, wenn ein Fußgänger dicht am Bordstein entlang geht und wegen des Falschparkers um das Fahrzeug herumgehen muss, ohne den Gehweg zu verlassen. Aber entgegen der Aussage des TE scheint keine Behinderung vorgeworfen zu werden seitens des OA, da dazu die 55 Euro Verwarngeld nicht passen.

Wenn die Fahrbahn zu schmal ist, als dass beim Halten am rechten Fahrbahnrand noch eine Restfahrbahnbreite von 3,05m verbleibt, in Kurven mehr, darf man dort sowieso nicht Parken oder länger Halten. Auch ohne ein Parkverbotszeichen.
Das Ausweichen auf den Gehweg ist auch dann immer verboten. Gehwegparken geht nur, wenn es entsprechend angeordnet ist. Ansonsten kann es recht teuer werden. §12 StVO ist da einschlägig.

Insgesamt sehe ich also keine Möglichkeit, sich gegen das Verwarngeld und die Verfahrenskosten für das abgebrochene Abschleppen zu wehren. Man kann froh sein, dass der Abschlepper noch nicht vor Ort war.


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Steffen
Beitrag 14.10.2024, 16:23
Beitrag #10


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Wieder sehr gute Erläuterung deinerseits. Vielen Dank dafür.
Es war wirklich nur 5 Minuten Niemand am Auto, da eir mit Tragen und Einräumen beschäftigt waren. Zu dem Zeitpunkt dann das Ordnungsamt und die Polizei (Einsatz in der Nachbarstrasse) begrüßen zu dürfen, ist wirklich schon sehr viel Pech.
Ich kann aber mit ziemlich hoher Sicherheit sagen, dass das Abschleppen keine übliche Maßnahme hier in der Strasse ist, wenn man auf dem Gehweg parkt. Dafür haben zu viele Falschparker ein Ticket und werden nicht abgeschleppt. Hinzu kommt, dass breitere Firmenfahrzeuge hier tagsüber auch regelmäßig dort parken und das ja auch geduldet wird. Ich kann natürlich verstehen, dass ein Handwerker sein Material nicht mehrere 100 Meter schleppen kann, aber würde mir dann im Gegenzug ein bissel mehr Nachsicht als Anwohner mit schlechter Parksituation wünschen.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 14.10.2024, 18:12
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Oiltron
Beitrag 14.10.2024, 19:16
Beitrag #11


Neuling
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Zitat (Steffen @ 14.10.2024, 17:23) *
Ich kann natürlich verstehen, dass ein Handwerker sein Material nicht mehrere 100 Meter schleppen kann, aber würde mir dann im Gegenzug ein bissel mehr Nachsicht als Anwohner mit schlechter Parksituation wünschen.


Verständlich, dass Du immer noch ein wenig säuerlich bist, weil es irgendwie keine richtige Erklärung zu Deinen Gunsten gibt.

Das mit der Nachsicht ist allerdings immer ein zweischneidiges Schwert: Wenn aus Ausnahmen im Laufe der Zeit wieder "geduldete Gesetzesverstöße" entstehen (nach dem Motto: "Mein Nachbar hat letzte Woche um 22 Uhr in aller Rihe seinen Wagen eine halbe Stunde lang im Halteverbot ausgeladen, und ich bekomme für das gleiche nach 2 Minuten Ärger"), dann gibts ebenfalls wieder Streß.

Was willst Du dann machen? Die Politessen anschwärzen, weil sie bei allen anderen ein Auge zudrücken, nur nicht bei Dir?
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Jens
Beitrag 14.10.2024, 21:02
Beitrag #12


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Zitat (Steffen @ 14.10.2024, 17:23) *
Es war wirklich nur 5 Minuten Niemand am Auto, da eir mit Tragen und Einräumen beschäftigt waren.
Einräumen hätte man auch können, nachdem das Fahrzeug vom Gehweg entfernt wurde. Das gehört nicht mehr zum Be- und Entladen.


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Tanker
Beitrag 14.10.2024, 22:39
Beitrag #13


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Einräumen kann man immer. Aber was ist wenn das Zeugs im Weg rum steht? Denn die wenigsten können ihren Autoinhalt so laden das er nachher auch im Haus bequem verstaut werden kann.
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Explosiv
Beitrag 15.10.2024, 07:51
Beitrag #14


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Wie geschrieben, das ist das Problem mit einer Duldung. Man kann sich nicht darauf berufen.
Handwerker haben ggf. eine Sondererlaubnis, auch auf Gehwegen zu parken. Eben, weil sie sonst ihre Arbeit nicht oder nur mit größeren Umständen machen können.

Der Normgeber hat vor wenigen Jahren gerade die Strafen für das Gehwegparken mehr als verdoppelt, mit Behinderung gibt es sogar Punkte. Das war ein deutliches Signal sowohl an die VT als auch an die Behörden, dass Gehwegparken eben keine Bagatelle ist und weder gemacht noch geduldet werden soll. Ist nur schwierig, nach Jahren der Duldung diese Praxis wieder auszumerzen. Manche Gemeinden machen das angeblich recht konsequent, ander eben nicht oder noch nicht.
Nur drauf bauen, dass man das ewig weiter machen könne, ohne dass es sanktioniert wird, sollte man nicht.


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HaWeThie
Beitrag 15.10.2024, 10:25
Beitrag #15


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hat nicht gerade erst ein Bundesgericht (BVerwG) entschieden, dass es ein Gewohnheitsrecht bei Falschparken nicht gibt? think.gif also auch kein "da haben wir schon immer.... die anderen machen...."


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mir
Beitrag 15.10.2024, 20:24
Beitrag #16


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Das war eigentlich noch nie umstritten, umstritten war die Klagebefugnis.

Hierzu gab es eine Festlegung, dass die Anwohner auf dem Blockabschnitt zum Gehweg befugt sind, die Kommune dazu zu beklagen, dass diese nach pflichtgemäßem Ermessen geeignete Maßnahmen einleitet, das Gehwegparken zu beknollen. Allerdings kann sich die Kommune schon dadurch entziehen, dass sie darlegt, dass die Verkehrsüberwachung ihrer Meinung nach woanders wichtiger sei - was sich als Ermessensentscheidung einer inhaltlichen gerichtlichen Kontrolle entzieht.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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TAK
Beitrag 16.10.2024, 09:07
Beitrag #17


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ich verstehe aber noch nicht, wieso hier ein eingeschränktes HV ausgewiesen ist und wenn man dort ordnungsgemäß hält, dass man dann praktisch eine Vollsperrung verursacht?

Irgendwas passt hier m.E. gewaltig nicht... entweder die Beschilderung oder die Schilderung des TE...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Jens
Beitrag 16.10.2024, 09:16
Beitrag #18


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Zitat (Steffen @ 13.10.2024, 23:48) *
Die Strasse ist nicht breit genug, damit Autos noch durch kommen.

Irgendwie scheint die Stelle dann aber doch breit genug zu sein, denn:
Zitat (Steffen @ 13.10.2024, 23:48) *
Handwerker stehen tagsüber grundsätzlich dort im eingeschränktem Halteverbot.

think.gif


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bicionado
Beitrag 16.10.2024, 14:12
Beitrag #19


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Scheint ja in Lübeck zu sein. Da gibt es ja einige enge Gassen. "Leider" hat sich Google an die Zufahrtsbeschränkungen gehalten, daher weiß ich nicht, wie diese Gasse von der anderen Seite beschildert ist, aber ich vermute stark, dass es ähnlich wie in anderen Gassen dort ein eingeschränktes HV mit "Bewohner frei" ist. Obwohl man dort gar nicht parken dürfte.

/noch eine Perle, in meinen Augen auch rechtswidrig. klick
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Steffen
Beitrag 22.10.2024, 00:36
Beitrag #20


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In der von dir gezeigten Strasse darf mittlerweile auch kein Auto mehr parken. Das Bild zeigt die alte Situation, da war Anwohnerparken dort noch erlaubt.

Mein Vergehen war in der Maiblumenstr. Und dort ist auf der rechten Seite Parken erlaubt. Stellt man sich auf den Bürgersteig der linken Seite kommen sowohl Fußgänger, als auch Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen noch durch und die Strasse hat noch mehr als 3,05m Breite (Müllwagen kommt durch). Witzigerweise ist das Parken in der angrenzenden Lilienstrasse auf dem Gehweg erlaubt, dort ist es dann aber auf dem Gehweg so eng, dass man dort als Rollstuhlfahrer eher Probleme bekommt.

Die Stadt Lübeck hat eh ein Rad ab. Mit der Vollsperrung der Breiten Strasse für längere Zeit, fahren nun alle Autos trotz Anwohnerparken durch die Engelsgrube und Fischergrube und auch falsch herum wird die Einbahnstraße nun gerne benutzt, wenn nan die Sperrung bemerkt. Interessiert aber das Ordnungsamt und die Polizei herzlich wenig.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 22.10.2024, 05:21
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Acki
Beitrag 22.10.2024, 08:37
Beitrag #21


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Zitat (Steffen @ 22.10.2024, 00:36) *
Witzigerweise ist das Parken in der angrenzenden Lilienstrasse auf dem Gehweg erlaubt, dort ist es dann aber auf dem Gehweg so eng, dass man dort als Rollstuhlfahrer eher Probleme bekommt.

Nicht immer geht es um Platz.
Evtl. ist der Unterbau des Gehwegs dort anders ausgelegt so das er dazu geeignet ist das schwere Fahrzeuge darauf parken.

Gruß Acki
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bicionado
Beitrag 22.10.2024, 08:41
Beitrag #22


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Danke für die Nennung des Orts. Man sieht aber schon auf den Streetviewbildern, dass der Gehweg durch das regelmäßige Befahren beschädigt wurde. Auch Halten ist nur am Fahrbahnrand erlaubt. Das eingeschränkte HV dort ist etwas ulkig, aber vermutlich geht man davon aus, dass man dort 3 Minuten stehen kann ohne zu behindern, weil da wenig Verkehr herrscht.
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Jens
Beitrag 22.10.2024, 09:18
Beitrag #23


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Zitat (bicionado @ 22.10.2024, 09:41) *
Das eingeschränkte HV dort ist etwas ulkig, aber vermutlich geht man davon aus, dass man dort 3 Minuten stehen kann ohne zu behindern, weil da wenig Verkehr herrscht.
Das wäre eine schlechte Überlegung, denn mit einem Schwerbehindertenparkausweis darf man im eingeschränkten Haltverbot bis zu 3 Stunden parken. think.gif


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bicionado
Beitrag 22.10.2024, 11:32
Beitrag #24


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So eine StVB kann ja nicht alle Feinheiten kennen. whistling.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:22