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> Bulgarische Fahrerlaubnis umgeschrieben, Erteilungsdatum
Tanya Dimitrova
Beitrag 13.10.2024, 23:43
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
Ich bin auch bulgarischer Staatsbürger. Mein EU-Führerschein (BG) ist am 25.07.2024 abgelaufen. Nach vielen Nerven und Versuchen seit Monat Juni bekam ich erst im Monat September einen Termin.
Am 07.10.2024 habe ich meinen deutschen Führerschein erhalten. Ich war schockiert, als ich Teil 10 sah, das Datum, an dem ich meine Rechtsfähigkeit erlangte, war nicht eingetragen (.....1997). Dieses Symbol *) wurde angewendet. Zu Teil 14(10) schrieben sie 07.10.2024. Ich sagte, dass ich damit nicht einverstanden sei, aber der Mitarbeiter versicherte mir, dass fast alles korrekt sei. Ich habe das ganze Gesetz gelesen und festgestellt, dass ein FS, der so aussieht, mir 27 Jahre gekostet hat. Und mir ist klar, dass ein Verwaltungsverstoß begangen wurde.
Ich hielt es für das Beste, Einspruch gegen eine E-Mail einzulegen, um sie als Beweismittel zu haben. Und hier begann das „Drama“.
Der Mitarbeiter behauptet Folgendes : ...wenn der ausländische Führerschein zum Terminzeitpunkt bereits abgelaufen war (so wie in Ihrem Fall), wird der Besitzstand im neuen Führerschein nicht übernommen.
Danach bitte ich sie, mir zu schreiben, mit welchem ​​Absatz sie sich rechtfertigt.
Es folgte eine neue Antwort : anbei die Kommentierung zu §30 FeV. Bitte beachten Sie hierbei die Randziffer 28 und den letzten Satz „eine solche Eintragung ist nur möglich, wenn die ausländische Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt des Umtausches noch bestand.“ Dies war in Ihrem Fall wie bereits erwähnt nicht der Fall. Ihr Führerschein war zum Terminzeitpunkt bereits zwei Monate abgelaufen.
„Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis § 30 FeV 3
8. Eintragungen im Führerschein. Auf dem FS ist zu vermerken, dass der Erteilung der 28 deutschen FE eine in einem anderen EU- oder EWR-Staat erteilte FE zugrunde gelegen hat (IV S. 2). Dies geschieht durch Eintragung der Schlüsselzahl 70 nach Anlage 9 (Begr Rn. 3). Diese erfolgt gem. Anlage 9 Nr. 111 mit Angabe der Nummer des umgetauschten FS und der anschließenden Angabe des EU Unterscheidungszeichens für den Ausstellerstaat, zB 70.0123456789.NL. Aus dieser Eintragung ist die Tatsache des Umtausches ersichtlich. In dem aufgrund des Umtausches auszustellenden deutschen FS ist Weiter in Feld 10 des KartenFS das Datum zu vermerken, an dem die ausländische FE für die betreffende Klasse erteilt worden war (IV S. 1). Damit wird die Regelung in Anh I der 3. EU-FS-RL umgesetzt, wonach das Datum der ersten Fahrerlaubniserteilung für jede Klasse bei jedem späteren Umtausch erneut in den FS einzutragen ist. Damit wird dokumentiert, dass die umgetauschte FE eine Fortsetzung
der zugrunde liegenden ausländischen FE ist (BVerwG 5.7.18 - 3 C 9.17 NJW 18 3661 Rn. 44, VGH Mü 21.3.17 - 11 B 16.2007 VRS 131 218 (223)). Eine solche Eintragung ist nur möglich,
wenn die ausländische FE zum Zeitpunkt des Umtausches noch bestand. War sie eregen Ablaufs der Geltungsdauer bereits erloschen, existiert sie nicht mehr, kann sich also auch nicht fortsetzen.
Durch die Eintragung des ursprünglichen Erteilungsdatums würde der unzutreffende Eindruck entstehen, die FE sei durchgehend gültig gewesen (MüKoStVR/Hahn/Ka/us § 30 FeV Rn. 24).“

Selbstverständlich werde ich einen Anwalt kontaktieren. Ich bin zu 99 % davon überzeugt, dass ein schwerwiegender Ordnungsverstoß vorliegt. Ich habe den Fall übrigens auch der Europäischen Kommission geschildert und erwarte auch von dieser eine Antwort.
Ich bin nicht verpflichtet, die negativen Auswirkungen des FS-Tourismus zu ertragen. Da sie dieses Problem nicht lösen können, sollten sie sich an die Europäische Kommission wenden und es auf europäischer Ebene lösen, beispielsweise durch eine Richtlinie.

Wo liegt Ihrer Meinung nach der Fehler?

Ich freue mich auf Ihren Rat.
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ulm
Beitrag 14.10.2024, 05:27
Beitrag #2


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Moderativer Hinweis:
Da es sich um einen Sachverhalt handelt, wurde der Beitrag in einen neuen Thread verschoben.
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jan47
Beitrag 14.10.2024, 06:23
Beitrag #3


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Was die Behörde erzählt ist nicht korrekt. Das Gesetz ist da ziemlich eindeutig.

Par 30 FeV:

Zitat
(2) Läuft die Geltungsdauer einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE oder B1, die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt hat, nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland ab, findet Absatz 1 entsprechend Anwendung;


Und

Zitat
(4) Auf dem Führerschein ist in Feld 10 der Tag zu vermerken, an dem die ausländische Fahrerlaubnis für die betreffende Klasse erteilt worden war. Auf dem Führerschein ist zu vermerken, dass der Erteilung der Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zugrunde gelegen hat, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden war.


Bleibt also nur zu hoffen dass der Anwalt die Behörde überzeugen kann, sonst muss man wohl klagen..
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jan47
Beitrag 14.10.2024, 07:49
Beitrag #4


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Was du auch machen könntest, ist den FS in Bulgarien zu verlängern.

Da dabei das Erteilungsdatum gleich bleibt (nur das Dokument wird erneuert), bleibt die Fahrerlaubnis (Das Recht, Fahrzeuge zu fahren) in Deutschland weiterhin gültig.

Theoretisch dürfen die Behorden in BG dir keinen FS ausstellen, da du in DE wohnst. Wenn du aber zb weiterhin dort gemeldet bist oder einfach glück hast, geht das in vielen Ländern trotzdem. Es schadet sicher nicht nachzufragen, das wäre eine viel schnellere Variante.
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azrael
Beitrag 14.10.2024, 12:02
Beitrag #5


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Zitat (Tanya Dimitrova @ 14.10.2024, 00:43) *
Es folgte eine neue Antwort : anbei die Kommentierung zu §30 FeV. Bitte beachten Sie hierbei die Randziffer 28 und den letzten Satz „eine solche Eintragung ist nur möglich, wenn die ausländische Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt des Umtausches noch bestand.“ Dies war in Ihrem Fall wie bereits erwähnt nicht der Fall. Ihr Führerschein war zum Terminzeitpunkt bereits zwei Monate abgelaufen.

Laienfrage ohne zu wissen wie es sich mit dem Thema FE/FS in Bulgarien verhält:
Könnte es sein das der Mitarbeiter Führerschein und Fahrerlaubnis verwechselt?
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jan47
Beitrag 14.10.2024, 12:13
Beitrag #6


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Zitat
Thema FE/FS in Bulgarien verhält


Seit der EU-Fuhrerscheinrichtlinie verhält es sich in jedem EU-Land identisch. Und 1997 wurden bulgarische Fahrerlaubnisse fristlos erteilt. Somit ist die FE sicher nicht abgelaufen, maximal das bulgarische Dokument (Plastikkarte).

Wenn er jetzt in Bulgarien seinen FS verlängert, wird ja auch kein neues Datum im Feld 10 hinten eingetragen, das wäre Quatsch. Da steht das Datum der Ersterteilung der FE, und das bleibt bei jeder Verlängerung des Dokumentes erhalten.
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azrael
Beitrag 14.10.2024, 12:45
Beitrag #7


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Dann sollte die TE den Mitarbeiter per Telefon oder Mail darauf hinweisen das ihre Fahrerlaubnis sehr wohl noch besteht, auch wenn der Führerschein abgelaufen ist.
Vielleicht spart das den Gang zum Anwalt...
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Ernschtl
Beitrag 14.10.2024, 18:46
Beitrag #8


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QUOTE (jan47 @ 14.10.2024, 13:13) *
Seit der EU-Fuhrerscheinrichtlinie verhält es sich in jedem EU-Land identisch.
Quatsch. Da hat sich nichts geändert.
In den meisten Ländern ist Führerschein und Fahrerlaubnis immer noch dasselbe. Deutschland gehört zu den Ausnahmen und hält sich ev. nicht an EU Recht.
Aber das weiss ich nicht und ist nur eine Vermutung.


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jan47
Beitrag 14.10.2024, 19:20
Beitrag #9


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Ich kenne kein EU Land, wo du als lokaler Bürger, mit einem lokal ausgestellten Führerschein, wenn du diesen Führerschein nicht bei dir dabei hast, genauso bestraft wirst, als wenn du nie eine Fahrerlaubnis erworben hast.

Wie stark/schwach beide Begriffe getrennt werden, ist je nach Land unterschiedlich, ja, aber jedes kennt mindestens den unterschied zwischen Führerschein (Dokument) und (das erworbene Recht, ein Fahrzeug zu fahren).
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Ernschtl
Beitrag 14.10.2024, 20:54
Beitrag #10


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QUOTE (jan47 @ 14.10.2024, 20:20) *
Ich kenne kein EU Land, wo du als lokaler Bürger, mit einem lokal ausgestellten Führerschein, wenn du diesen Führerschein nicht bei dir dabei hast, genauso bestraft wirst, als wenn du nie eine Fahrerlaubnis erworben hast.
Niederlande u.a. Nicht bestraft aber so behandelt. Mach die einfach mal schlau, sind ja nur 27


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jan47
Beitrag 14.10.2024, 21:20
Beitrag #11


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Wie du behandelt wirst ist egal, es gibt auch Länder wo ein bisschen "Trinkgeld" die Polizei wegschauen lässt, heisst das dort darf man legal ohne Fahrerlaubnis fahren?

Und das Recht in NL sieht sehr wohl einen unterschied zwischen FE und FS. Und auch der niederländische Bussgeldkatalog bepreist das Fahren ohne FS auf 110 Euro, das Fahren ohne FE auf 420.
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Tanya Dimitrova
Beitrag 15.10.2024, 14:42
Beitrag #12


Neuling


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Zitat (azrael @ 14.10.2024, 13:02) *
Laienfrage ohne zu wissen wie es sich mit dem Thema FE/FS in Bulgarien verhält:
Könnte es sein das der Mitarbeiter Führerschein und Fahrerlaubnis verwechselt?


Können Sie bitte den Unterschied zwischen FC/FC erklären, da ich keine Informationen finden kann? In Bulgarien haben wir nur ein Dokument, mit dem wir zum Fahren berechtigt sind. Und die Antwort, die Sie geschrieben haben, hinterlässt bei mir den Eindruck, dass es in Deutschland anders ist.

Danke!
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Tanya Dimitrova
Beitrag 15.10.2024, 15:17
Beitrag #13


Neuling


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Zitat (jan47 @ 14.10.2024, 08:49) *
Was du auch machen könntest, ist den FS in Bulgarien zu verlängern.

Theoretisch dürfen die Behorden in BG dir keinen FS ausstellen, da du in DE wohnst. Wenn du aber zb weiterhin dort gemeldet bist oder einfach glück hast, geht das in vielen Ländern trotzdem. Es schadet sicher nicht nachzufragen, das wäre eine viel schnellere Variante.


Jeder bulgarische Staatsbürger hat einen festen Wohnsitz, unabhängig davon, ob er dort lebt oder nicht. Ohne diese Adresse können Sie keinen Personalausweis besitzen.
Kurz gesagt, ich kann es schaffen. Aber ich möchte mich an das Gesetz halten. Ich mag keine Betrügereien.
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Tanya Dimitrova
Beitrag 15.10.2024, 16:41
Beitrag #14


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Zitat (Tanya Dimitrova @ 15.10.2024, 15:42) *
Können Sie bitte den Unterschied zwischen FC/FC erklären, da ich keine Informationen finden kann?


Verzeihung
Ich meinte FE/FS

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 15.10.2024, 20:33
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat auf das Wesentliche gekürzt
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Beitrag 15.10.2024, 18:53
Beitrag #15


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Die Fahrerlaubnis erwirbst du einmal, z.B. mit 18 und die hast du dann auch lebenslang, solange nicht irgendetwas vorfällt, wo man sie dir entzieht.
Der Führerschein ist das Dokument, also die Scheckkarte mit deinem Foto, Ausstellungsdatum etc.
Der Führerschein ist sozusagen der Nachweis, den du bei dir hast, dass du die Fahrerlaubnis wirklich hast.
Mittlerweile ist es so, dass man den Führerschein alle 15 Jahre verlängern muss und ein neues Dokument erhält in Deutschland.
Früher war das gleiche Dokument lebenslang gültig.
Jetzt wird lediglich das Dokument ausgetauscht mit aktuellem Foto, wieder 15 Jahre Laufzeit und fertig.

Wenn du deinen Führerschein bei einer Kontrolle nicht dabei hast, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit, kostet vielleicht 10 Euro oder auch gar nichts,
weil du ja eine Fahrerlaubnis erworben hast. Das wird geprüft und alles ist in Ordnung, zumindest ist das in Deutschland so.
Wenn du deinen Führerschein verlierst, hast du dennoch deine Fahrerlaubnis.
Dann kannst du zur Behörde, erklären, dass du deinen Führerschein verloren hast und kriegst einen neuen, also das Dokument, diese Scheckkarte mit deinem Foto.
Das ist der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein.

Deshalb gibt es auch verschiedene Strafen, es bei kleineren Vergehen gibt z.B. Führerscheinentzug für 1 oder 2 Monate und ein paar Punkte.
Danach bekommst du das gleiche Dokument aber wieder zurück von der Behörde, du musstest nur 1 oder 2 Monate Pause machen.
Auf der anderen Seite gibt es bei manchen Straftaten aber auch Entziehung der Fahrerlaubnis.
Dabei erlischt die Fahrerlaubnis und dein Führerschein wird physisch zerstört. Das Dokument existiert somit nicht mehr.
Wenn du dann ein Jahr später eine neue Fahrerlaubnis beantragst, erhältst du ein neues Dokument, mit neuem Ausstellungsdatum, neuem Foto
und nicht mit dem Datum und Foto deines ursprüngliches Führerscheins, sondern mit dem Datum der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Bei der Problematik solltest du eher pragmatisch vorgehen, das bedeutet, denjenigen Weg wählen, der am schnellsten und billigsten zum Erfolg führt.
Daher kann es vielleicht wirklich besser sein, über die bulgarischen Behörden zu gehen, anstatt hier in Deutschland den Rechtsweg einzuschlagen.
Selbst wenn du Recht hast, dauert das lange, kostet Geld und Nerven und ist Zeitverschwendung, wenn du eine schnellere legale Option finden kannst.
Versuch nochmal bei der Behörde anzurufen oder irgendeinen Vorgesetzten oder die Behördenleitung dort zu erreichen.
Wenn das alles nichts bringt, weiß ich nicht, ob es so clever ist mit einem Anwalt gegen die Behörde vorzugehen.
Das dauert ewig und kostet Geld, auch wenn du es gewinnen wirst.
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Tanya Dimitrova
Beitrag 15.10.2024, 19:39
Beitrag #16


Neuling


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Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Glücklicherweise habe ich in meinem ganzen Leben keinen einzigen Verstoß erlebt, nicht einmal eine einfache Geldstrafe. Ich habe sogar das sogenannte „Goldener Coupon“, ausgestellt von den bulgarischen Behörden. Personen ohne Verstöße erhalten diesen Gutschein und erhalten einen Bonuspunkt.
Es fällt mir nicht schwer, von den bulgarischen Behörden, in diesem Fall dem Innenministerium, meine gesamte Akte einzufordern und sie den deutschen Behörden vorzulegen.
Ich werde bis zum Ende kämpfen. Wenn ich den Fall in seinem jetzigen Zustand belasse, kann ich mich in Jahren wegen eines falschen Dokuments strafbar machen, wenn ich beispielsweise wieder nach Bulgarien zurückkehre und den bulgarischen Führerschein in einen deutschen umtauschen muss. Glauben Sie mir, dann werde ich einen sehr hohen Preis zahlen. Glücklicherweise haben wir einen Doktor der Strafrecht in der Familie, und ich bin mir der Verantwortung sehr wohl bewusst, die ich trage, wenn ich zustimme, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Nochmals vielen Dank für die Klarstellung.
Übrigens habe ich in meiner Stadt einen anderen Bulgaren gefunden, der von demselben Mitarbeiter bedient wurde. Der einzige Unterschied besteht bei mir darin, dass sein Führerschein zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht gültig war. Es ist definitiv Inkompetenz.
Natürlich werde ich hier im Forum schreiben, wie sich die Dinge entwickeln.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 15.10.2024, 20:34
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Ernschtl
Beitrag 15.10.2024, 20:37
Beitrag #17


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QUOTE (Tanya Dimitrova @ 15.10.2024, 20:39) *
Nochmals vielen Dank für die Klarstellung.
Sorry, das ist alles andere als eine Klarstellung. Das ist eine Meinung die zum Grossteil mit deinem Fall nichts zu tun hat.


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Tanya Dimitrova
Beitrag 15.10.2024, 22:45
Beitrag #18


Neuling


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Es tut mir leid, wenn es so klang. Mein Deutsch ist nicht reich an Worten, wofür ich mich entschuldige. Ja, das ist natürlich nur eine Meinung, die nichts mit meiner Fallstudie zu tun hat. Aber dank ihm habe ich verstanden, was der Unterschied zwischen FS/FE ist. Da ich es nun wusste, suchte ich auch nach zusätzlichen Informationen. Ich glaube, ich weiß jetzt, wo der Fehler liegt, und hoffe, dass der Fall ein glückliches Ende nimmt.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 16.10.2024, 05:32
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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treysis
Beitrag 15.10.2024, 23:38
Beitrag #19


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Warum ist das Datum überhaupt so wichtig?
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jan47
Beitrag 16.10.2024, 06:44
Beitrag #20


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Wie warum? Der Autor hat seit 25 Jahren eine Fahrerlaubnis und das Amt will ihm eintragen so als hatte er sie erst dieses Jahr das erste mal erworben.

Ich sag nur Versicherungsrabatte, Autovermietung, zusatzliche Rechte wie A1-Motorrad fahren, etc.
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treysis
Beitrag 16.10.2024, 10:23
Beitrag #21


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Wenn du aus Nicht-EU bzw -EWR umschreibst, bekommst du auch das aktuelle Datum eingetragen. Auf Versicherung und Autovermietung hat das keinen Einfluss und mit 25 Jahren ist die A1-Sache auch irrelevant. Da müssten es schon nochmal 20 Jahre mehr sein.

Wer eine FE entzogen und neuerteilt bekommt, hat übrigens auch das neue Datum dort stehen.
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John Dalton
Beitrag 16.10.2024, 10:30
Beitrag #22


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Zitat (treysis @ 16.10.2024, 10:23) *
Wer eine FE entzogen und neuerteilt bekommt, hat übrigens auch das neue Datum dort stehen.


... bekommt aber auf Anfrage von der Fahrerlaubnisbehörde eine Bestätigung für die Versicherung, dass die Fahrerlaubnis schon vorher bestand (mit Ersterteilungsdatum)
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jan47
Beitrag 16.10.2024, 10:31
Beitrag #23


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Schön. Aber es ist eine EU-FE, wurde ihm nie entzogen, und daher ist dort das Datum vor 25 Jahre einzutragen.

Wie ist A1 nicht relevant? In Deutschland brauchst du 5 Jahre Besitz der Kategorie B um A1 ohne extra Prufung fahren zu durfen. (B196)

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treysis
Beitrag 16.10.2024, 13:51
Beitrag #24


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Zitat (John Dalton @ 16.10.2024, 10:30) *
Zitat (treysis @ 16.10.2024, 10:23) *
Wer eine FE entzogen und neuerteilt bekommt, hat übrigens auch das neue Datum dort stehen.


... bekommt aber auf Anfrage von der Fahrerlaubnisbehörde eine Bestätigung für die Versicherung, dass die Fahrerlaubnis schon vorher bestand (mit Ersterteilungsdatum)
Bekommst du bei der Umschreibung von Nicht-EU auch. Oder wie willst du sonst nachweisen, dass du aus der Probezeit raus bist?

B196 hat so rein gar nichts mit A1 zu tun. Wenn du B196 meinst, dann schreib das doch auch so. Und auch hier gibt es die Bescheinigung/Nachweis.

Dass es natürlich ein Verwaltungsfehler ist, ist unbestritten! Er hat ur praktisch wenig Relevanz, sodass man sich überlegen kann, was einem das wert ist.
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Tanya Dimitrova
Beitrag 16.10.2024, 14:25
Beitrag #25


Neuling


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Zitat (jan47 @ 16.10.2024, 11:31) *
Schön. Aber es ist eine EU-FE, wurde ihm nie entzogen, und daher ist dort das Datum vor 25 Jahre einzutragen.

Das ist richtig. Es ist in der europäischen Richtlinie sehr gut beschrieben. Alle Mitgliedstaaten beziehen sich in ihren nationalen Gesetzen darauf.
Bezüglich Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie 2006/126/EG aufmerkst, sollte dieser in meinem Fall berücksichtigt werden.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 16.10.2024, 14:58
Bearbeitungsgrund: Zitat repariert
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hk_do
Beitrag 16.10.2024, 21:46
Beitrag #26


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Wenn Bulgarien national festlegt, dass nach fünf Jahren nicht nur der Führerschein seine Gültigkeit verliert sondern auch die FE abläuft, dann steht das nicht im Widerspruch zu EU-Recht. Und dann wäre auch das Vorgehen der deutschen Führerscheinstelle korrekt.

Dagegen spricht allerdings, dass auf den beispielhaften Abbildungen von BG-Führerscheinen im PRADO-Register keinerlei Eintragungen in Spalte 11 sind think.gif

Allerdings geht auch die EU-Richtlinie mit den Begriffen "Ablaufdatum", "ungültig werden" und "Gültig bis" nicht sehr konsequent um unsure.gif



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Tanya Dimitrova
Beitrag 17.10.2024, 14:08
Beitrag #27


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Zitat (hk_do @ 16.10.2024, 22:46) *
Allerdings geht auch die EU-Richtlinie mit den Begriffen "Ablaufdatum", "ungültig werden" und "Gültig bis" nicht sehr konsequent um unsure.gif


Die Fahrerlaubnis behält grundsätzlich ihre Gültigkeit, lediglich das Dokument (FC) ist abgelaufen.
Verstehen Sie die administrative Gültigkeit.
In Bulgarien gab es schon immer sogenannte „administrative“ Gültigkeit von FS im Gegensatz zu Deutschland. Diese Gültigkeit hat nichts mit der Gültigkeit von FE zu tun.
Hier liegt das Problem meines Falles. Meiner Meinung nach hat genau, dass den Mitarbeiter verwirrt, sodass ich DE-FS in dieser Form erhalten (ohne Datum im Feld10). Unwissenheit oder Fehlinterpretation, die Zeit wird es zeigen.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 17.10.2024, 15:38
Bearbeitungsgrund: Zitat repariert
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