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> Trunkenheitsfahrt E-Scooter mit BAK 1,83
wildspring79
Beitrag 14.10.2024, 07:55
Beitrag #1


Neuling
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Liebes Forum,

ich bin seitdem 01.09.2024 stiller Mitleser diverser Themen / Antworten und Hilfestellungen rund um das Thema Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter, und wäre über eure individuellen Antworten / Sichtweisen und Einschätzungen meines Falles sehr dankbar.

Kurz zu meiner Person:
42 Jahre männlich, Familienvater einer 11jährigen Tochter, verheiratet seit über 12 Jahren, in leitender Anstellung

Was ist passiert ?
Am 01.09.2024 besuchten meine Frau und ich, sowie unsere besten Freunde ( leben in einer Wohngemeinschaft zusammen der Kinder wegen ) ein Konzert, auf das wir uns schon lange freuten. Das Wetter war gut, und wir trafen uns gegen 16 Uhr um auf den gemeinsamen Abend anzustoßen. Im Laufe der nächsten Stunden bis vor Konzertbeginn gaben sich ein Glas Prosecco das Nächste. Bewussterweise verantwortlich sind wir mit einem Sharing-Angebot zum Konzert gefahren und haben lustig, munter und fröhlich weitergetrunken. Bei Konzerteinlass wurde uns mitgeteilt, dass der mitgebrachte Alkohol nicht auf die Fläche genommen werden durfte. Also entschlossen wir alle gemeinsam, den noch verbleibenden Alkohol zu trinken und danach das Konzert-Gelände zu betreten.
Anfang Mai diesen Jahres habe ich Kenntnis erlangt, dass meine Ehefrau und mein bester obenbeschriebener Freund mehr als eine Affäre miteinander haben. Ich habe in vielen Gesprächen seither probiert, mit meiner Ehefrau und besten Freund, die Situation, meine Gefühle, meinen Schmerz und meinen Kenntnisstand zu teilen, allerdings ohne Erfolg. Ich wurde weiterhin "belogen", da wäre nichts und es ist völliger Quatsch, was mich emotional unsagbar mitgenommen hat. Für mich hat sich bis Vorfall soviel Emotionalität angestaut, dass es an diesem Abend zu einem "Overload" kam, und die Emotionen überhand gewonnen hatten.
Noch vor Konzertbeginn wollte ich nach Hause, weil es mir definitiv emotional nicht gut ging, ich war emotional völlig drüber und natürlich alkoholisiert.

In der Rückschau betrachtet bin ich auf die absolute verantwortungslose Idee gekommen, mir einen E-Scooter eines ansässigen Verleihers zu mieten um nach Hause zu fahren. In der Mietdauer von 19min bin ich lediglich 258m weit gekommen, an die ich mich leider nicht mehr erinnern kann. Man könnte meinen, ich habe den Scooter geschoben und bin dabei gestürzt.
Angetroffen hat mich dann ein RTW, knappe 300m entfernt von meinem gemieteten Scooter, mit der eröffnenden Frage, ob ich der gestürzte Scooter-Fahrer sei, die ich verneint habe. Folglich hat der RTW die Polizei informiert, die mich einem Atemalkoholtest unterzog. Das Ergebnis war 2,08 Promille. Da die Polizei die Vermutung hatte, dass ich der besagte gestürzte Scooter-Fahrer sei, wurde ich mitgenommen und eine Blutentnahme angeordnet. Mittlerweile liegt mir das Ergebnis vor, es waren im Mittelwert 1,83 Promille. Auf der Polizeiwache habe ich bewusst nichts zu der Sache gesagt, als auch der Amtsarzt bei Blutentnahme fragte, ob ich noch etwas zu Protokoll geben möchte, habe ich dies verneint.

In dieser Woche erhielt ich zweimal Post, zum einen die Ankündigung der Polizei, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheitsfahrt gestartet wurde, sowie vom Amtsgericht den Beschluss zur vorläufigen Entziehung meiner Fahrerlaubnis.

Ich bin mir meinem Vergehen sehr klar gegenüber, es hätte nicht stattfinden dürfen. Es war unverantwortlich, egal welche Emotionen zu der Zeit herrschten.

Natürlich sucht man nun nach Möglichkeiten das Strafmaß so gering wie möglich zu gestalten bzw. eine Einstellung des Verfahrens mangels Beweisen, dass ich der Fahrer bin, der wirklich gefahren und nicht nur geschoben hat und gestürzt ist.

Ich bin Ersttäter und habe mir in den letzten 25 Jahren Führerschein nichts zu schulden kommen lassen, als außer mal einen Punkt wegen zu schnellem Fahren und Handy am Steuer. Wobei ich glaube, dass letzteres bereits verjährt ist.

Ich freue mich über eure Einschätzungen, Rückmeldungen und Tipps und Tricks, zu meinem individuellen Fall.
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Jens
Beitrag 14.10.2024, 08:00
Beitrag #2


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Ich würde einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragen, der Akteneinsicht nichmmt. Der kann dann feststellen, wieso dir vorgeworfen wird gefahren zu sein. Vielleicht gibt es Zeugen, von denen du nichts weißt?


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wildspring79
Beitrag 14.10.2024, 08:54
Beitrag #3


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Hallo Jens,

vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.

Ich werde auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen um Akteneinsicht zu nehmen, um die Sachlage besser abschätzen und abwägen zu können.

Bei einem BAK von 1,83 Promille, gehe ich mal vom schlimmsten aus und die Polizei kann beweisen ggf. mit einem Zeugen, dass ich gefahren bin, zieht es automatisch eine MPU nach sich, oder ?

Gibt es Spielräume bei dem Entzug der Dauer der Fahrerlaubnis , oder ist das Gestaltungsfreiraum durch einen Anwalt und vor Gericht ?
Die Dauer der Entziehung beginnt ab Zustellung des Beschlusses letzter Woche und wird bei Strafmaß angerechnet ?

Kann sich die familiäre Vorgeschichte und emotionale Vorbelastung irgendwie positiv auswirken, oder gar zum Nachteil ? Habt ihr diesbezüglich Erfahrungswerte ?


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auchdasnoch
Beitrag 14.10.2024, 09:06
Beitrag #4


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Das Mandat sollte voerst auf die Akteneinsicht und ein anschließendes Beratungsgespräch beschränkt bleiben. Anschließend kann man immernoch entscheiden, ob der Anwalt die weitere Verteidigung übernehmen soll, oder nicht.

Die Tatsache, dass es einen gerichtlichen Beschluss zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis gibt. lässt aber vermuten, dass die Indizien und / oder Beweise den Verdacht, dass Du gefahren bist, zulassen.

Ab einer BAK von 1,6‰ ist die MPU Voraussetzung für eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis innerhalb der nächsten 15 Jahre.

Das Strafmaß kann regional sehr unterschiedlich ausfallen. Das gilt auch für die Dauer der Sperrfirst. Gerade bei eScootern gibt es da mitunter große Unterschiede.

Wenn als gesichert angesehen werden kann, dass Du gefahren bist, wird der Anwalt auch nicht mehr viel machen können. Wenn die Indizienlage aber auch andere Rückschlüsse zulassen würde, kann ein Anwalt durchaus etwas bewirken.

Dein familiäres Dilemma ist für das Verfahren unerheblich.
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wildspring79
Beitrag 14.10.2024, 09:13
Beitrag #5


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Ich bin in Hamburg ansässig.
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auchdasnoch
Beitrag 14.10.2024, 12:04
Beitrag #6


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Für Hamburg habe ich keine Erfahrungswerte. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass man im Norden der Republik günstiger davonkommt, als im Süden.
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corneliusrufus
Beitrag 14.10.2024, 13:31
Beitrag #7


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Ich rechne damit, dass die Staatsanwaltschaft deine Anmietung des EScooters eruieren wird. Dann liegt die Fahrt damit in betrunkenem Zustand nahe. Die Aussage des RTW-Sanitäters tut ein übriges. Die Akteneinsicht durch einen Anwalt ist da ein Hoffnungslauf. Sollte die Fahrereigenschaft feststehen, wäre eine weitere anwaltliche Hilfe ohne Rechtsschutzversicherung unter Preis-Leistungsabwägung suboptimal. Der Umgang mit Trunkenheitsfahrten ist quasi standardisiert, so dass ein Anwalt da kaum etwas ausrichten wird.

Meines Ermessens steht zu überlegen, ob eine kürzere Sperrfrist etwas bringen kann. Denn bei der Promillezahl wird eine MPU vor Neuerwerb einer FE anstehen. Und für diese werden Abstinenznachweise (AN) notwendig werden. Mit Fachhilfe ab ein halbes Jahr, auch ein Jahr ist an AN drin.

@wildspring79, da Du eh in einer schwierigen Lebenssituation zu stecken scheinst, wären fachliche externe Gespräche wohl hilfreich. Was hältst Du Dich an einen (Kassen-)Psychologen zu wenden wegen der Bewältigung der partnerschaftlichen Emotionalität und Belastung? Da Du8 dazu wahrscheinlich nicht sofort einen Termin erhalten wirst, könntest Du mit einer Alkohol- und Drogenberatung anfangen. Caritas, Diakonie und AWO sind da einschlägig. Die haben auch weitere Adressen, so dass Dir gegebenenfalls insgesamt schneller geholfen wird. Und nein, die Alkoholberatung besagt nicht, Du bist nun abgestempelt oder ein Alkoholiker. Sondern dort wird erstmal Dein Zustand und deine Konsumtiefe eingeordnet. Und Dir je nachdem ein Angebot zur Hilfe unterbreitet. Ebenso empfiehlt es sich, den Hausarzt einzuschalten, dort nach Hilfe zu fragen.

Wichtig ist, Du beginnst jetzt damit, um keine Zeit zu verlieren. Und Kopf hoch, in gleicher oder ähnlicher Situation waren schon viele, sie alle haben es am Ende zu einer neuen FE geschafft.

Unter Umständen könnte Dir die FE vom Strafgericht nicht endgültig entzogen werden, wenn Du jetzt mit den Hilfeangeboten richtig klotzt und ein spätes gerichtliches Strafverfahren bevorzugst wie erreichst. Dazu kann Dich Dein Anwalt beraten.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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wildspring79
Beitrag 14.10.2024, 15:00
Beitrag #8


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Hallo corneliusrufus,

vielen Dank für deine zahlreichen Ausführungen.

Darf ich mir an dieser Stelle ein paar Rückfragen zu deinen Ausführungen erlauben, wenn es OK ist ?!

Zitat (corneliusrufus @ 14.10.2024, 14:31) *
Ich rechne damit, dass die Staatsanwaltschaft deine Anmietung des EScooters eruieren wird. Dann liegt die Fahrt damit in betrunkenem Zustand nahe. Die Aussage des RTW-Sanitäters tut ein übriges. Die Akteneinsicht durch einen Anwalt ist da ein Hoffnungslauf. Sollte die Fahrereigenschaft feststehen, wäre eine weitere anwaltliche Hilfe ohne Rechtsschutzversicherung unter Preis-Leistungsabwägung suboptimal. Der Umgang mit Trunkenheitsfahrten ist quasi standardisiert, so dass ein Anwalt da kaum etwas ausrichten wird.

Ich habe den Scooter 19min angemietet, und bin damit 258m weit gekommen. Falls es keinen Zeugen gibt, der zweifelsfrei bezeugen kann, dass ich gefahren bin, gilt da nicht die Unschuldsvermutung ? Ist die Anmietung unter Einfluss von Alkohol bereits eine Straftat, wenngleich ich ja auch den Scooter bei Dauer und Entfernung hätte schieben können, in der Theorie gesprochen. Wäre das Schieben eines angemieteten EScooters bereits auch eine Straftat ?


Zitat (corneliusrufus @ 14.10.2024, 14:31) *
@wildspring79, da Du eh in einer schwierigen Lebenssituation zu stecken scheinst, wären fachliche externe Gespräche wohl hilfreich. Was hältst Du Dich an einen (Kassen-)Psychologen zu wenden wegen der Bewältigung der partnerschaftlichen Emotionalität und Belastung? Da Du8 dazu wahrscheinlich nicht sofort einen Termin erhalten wirst, könntest Du mit einer Alkohol- und Drogenberatung anfangen. Caritas, Diakonie und AWO sind da einschlägig. Die haben auch weitere Adressen, so dass Dir gegebenenfalls insgesamt schneller geholfen wird.

Meine Frau und ich haben seither viele intensive Gespräche und vor allen Dingen klärende Worte ausgetauscht, so dass die emotionale Komponente, die mich bei Vorfall überlagert hat, kein Thema mehr ist. Wir haben ein "neues uns" quasi Neuanfang gefunden und genießen es in vollen Zügen. Macht es trotzdem Sinn bei einem möglichen Gerichtstermin, den Kontakt und Austausch mit hilfegebenden Stellen vorzubringen ? Wirkt sich das strafmildernd aus ? Ich scheue den Gang zu Hilfsangeboten nicht, wenn Sie hilfreich der Sache in einem möglichen Strafverfahren sind .

Kurzum, ist mein Alkoholgenuss sehr beschränkt, als außer mal am Wochenende, aber definitiv nicht jedes.

Vielen Dank im Voraus für deine Antworten.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 14.10.2024, 18:16
Bearbeitungsgrund: Zitate und Antworten erkennbar gemacht
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auchdasnoch
Beitrag 14.10.2024, 15:30
Beitrag #9


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Das Schieben stellt keine Straftat dar. Staatsanwaltschaft und Gericht werden sich aber überlegen, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand ein Fahrzeug (eScooter) kostenpflichtig mietet, um das Gefährt nur zu schieben. Aber letztlich muss man halt mal schauen, was in der Akte steht.


Die zu erwartende Strafe ist imho nicht Dein größtes Problem. Das dicke Ende kommt ja erst später mit der MPU. Und für die Vorbereitung auf die MPU ist es nicht verkehrt sich bezüglich der Alkoholproblematik beraten zu lassen.
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die-scharfs
Beitrag 14.10.2024, 16:39
Beitrag #10


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Zitat (wildspring79 @ 14.10.2024, 15:00) *
Ich habe den Scooter 19min angemietet, und bin damit 258m weit gekommen.


Wie oder durch welche Aktion ist denn das Mietverhältnis beendet worden?
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wildspring79
Beitrag 14.10.2024, 17:15
Beitrag #11


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Das Mietverhältnis wurde durch den Dienstleister später am Abend beendet, der Probleme bei der Beendigung festgestellt hat, und mir nur die Dauer der Bewegung des Rollers ( 19min ) in Rechnung gestellt hat.
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Oiltron
Beitrag 14.10.2024, 19:53
Beitrag #12


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Zitat (wildspring79 @ 14.10.2024, 18:15) *
Das Mietverhältnis wurde durch den Dienstleister später am Abend beendet, der Probleme bei der Beendigung festgestellt hat, und mir nur die Dauer der Bewegung des Rollers ( 19min ) in Rechnung gestellt hat.


258 m in 19 min zu Fuß mit dem Roller zurückzulegen ist aber wirklich Slow-Motion.

Kann man da in den gespeicherten Rollerdaten nicht auch die aufgetretene Höchstgeschwindigkeit während der Fahrzeit auslesen?
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abstinent
Beitrag 14.10.2024, 20:42
Beitrag #13


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Einerseits hast du Scheiße gebaut und wurdest erwischt, steh dazu...

...andererseits: kannst du definitiv rekonstruieren was passiert ist und wie lange du gefahren bist? Und wer dich beim Fahren gesehen haben könnte?

Rein hypothetisch: der Rettungssanitäter ist nicht direkter Zeuge, sondern wurde nur von jemandem informiert über einen Sturz.

Ich würde vorsorglich bei dem Rolleranbieter versuchen alle Daten zur Fahrt zu bekommen. Wenn wirklich nur Zeit - Strecke übrig ist und die Zeugenlage dünn, kommst du strafrechtlich vielleicht doch aus der Nummer raus. Wobei laufender Motor ohne Fahren beim Kfz meines Wissens ja auch schon reicht, was ja hier durchaus ähnlich wäre. Also Anwalt lohnt sich auf jeden Fall um die Chancen auszuloten.

Ob das aber am Ende reicht um MPU-frei davonzukommen würde ich trotzdem bezweifeln.

Du solltest dringend schon mal auf 6 Monate Abstinenznachweise gehen. Diese kannst du notfalls verlängern oder danach auf kontrolliertes Trinken gehen, je nachdem in welche Kategorie du vermutlich eingestuft werden könntest, bzw. wie deine MPU-Strategie sein wird.

Mehr kannst du adhoc selbst erstmal auch nicht machen, die ersten 1-2 Monate nach Tat sind eh erstmal zum Sammeln da. Geistig und für die Abstinenz 😉
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corneliusrufus
Beitrag 14.10.2024, 21:58
Beitrag #14


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Ich meine, mögliche meine Antworten stehen schon im Thread. Die Unschuldsvernmutung gilt bis zu einer Verurteilung. Und es gilt auch, dass aufgrund von Indizien der Strafrichter überzeugt sein kann, Du wärst gefahren.

Strecke und Mietzeit könnten auch so unter einen Hutgebracht werden: mehrfache Fahrversuche und Stürze.

Wer hat denn den RTW gerufen? Wohl jemand, der Dich gestürzt liegen sah. Womöglich auch die Stürze zuvor.

Ein reuiges Tun, so durch eine wahrgenommene externe Hilfe, werden bei Gericht (etwas) honoriert. Wenn sie maßgeblich und spürbar werden soll, dann müsste diese klotzen. Also weit mehr als das Übliche geleistet haben im Umfang und Intensität.

Letztendlich ist doch doch viel befreiender und zufriedenstellender, wen Du jetzt mit deiner Frau wieder kannst. Und wie schon gesagt, eine kurze Sperrfrist ist nicht alles, besonders wenn sie aus anderen Gründen nach Ablauf nicht direkt in eine neue FE münden könnte. Wobei könnte eher als kann zu lesen sein dürfte.

In den meisten Fällen die ich so beobachte, ist die Hauptbaustelle nicht das Strafrecht und die Speere, sondern ein Neuerwerb einer FE mit Lösung der Alkoholproblematik. Darauf würde ich den Schwerpunkt setzen.

Gegenwärtig konsumierst Du keinen Alkohol mehr? Wie geht es Dir damit? Was sind Deine Konsumwünsche für die weitere Zukunft?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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auchdasnoch
Beitrag 15.10.2024, 07:04
Beitrag #15


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Zitat (abstinent @ 14.10.2024, 21:42) *
Wobei laufender Motor ohne Fahren beim Kfz meines Wissens ja auch schon reicht,

Diese Mähr ist wohl nicht totzukriegen. Nein, strafbar ist nur das Fahren unter Alkoholeinfluss. Nicht das Schieben, anschauen, fotografieren oder anmieten eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss. Auch das Sitzen in einem Auto mit laufendem Motor ist nicht strafbar. Es muss also nach Überzeigung des Gerichts eine Trunkenheitsfahrt stattgefunden haben, um den Beschuldigten zu verurteilen.
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wildspring79
Beitrag 15.10.2024, 13:52
Beitrag #16


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Zitat (corneliusrufus @ 14.10.2024, 22:58) *
Gegenwärtig konsumierst Du keinen Alkohol mehr? Wie geht es Dir damit? Was sind Deine Konsumwünsche für die weitere Zukunft?


Hallo Cornelius,

vielen Dank für deine weiteren Ausführungen.

Ich habe heute bereits zu einem Beratungsangebot Kontakt aufgenommen und bereits am kommenden Montag ein Erstgespräch.

Zu den Fragen nach dem Alkoholgenuss, kann ich nur sagen, da die Häufigkeit des Trinkens sich auf nur die Wochenenden, aber nicht jedes beschränkte, komme ich mit der Absinenz seit Vorfall mehr als gut klar und stellt keine Hindernisse an mich da.

Leider dauert die beantragte Akteneinsicht nach Aussage meines Anwaltes mehrere Wochen möglicherweise, so dass es keine neuen Erkenntnisse und Informationen aktuell gibt.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 15.10.2024, 20:22
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat auf das Wesentliche gekürzt
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corneliusrufus
Beitrag 15.10.2024, 21:52
Beitrag #17


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Es ist ein langer Lauf. Da werden noch einige Wochenenden vergehen müssen, um zu sehen, wie gut du mit deinem freiwilligen Konsumverzicht zurecht kommst. Was ist dein Plan für die Wochenenden, an denen du sonst konsumiert hättest? Wie füllst du die für dich?

Ich nehme an, StA und Polizei ermitteln noch. Das dauert. Solange macht eine Akteneinsicht auch nur begrenzt Sinn.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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wildspring79
Beitrag 17.10.2024, 16:04
Beitrag #18


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Zitat (corneliusrufus @ 15.10.2024, 22:52) *
Es ist ein langer Lauf. Da werden noch einige Wochenenden vergehen müssen, um zu sehen, wie gut du mit deinem freiwilligen Konsumverzicht zurecht kommst. Was ist dein Plan für die Wochenenden, an denen du sonst konsumiert hättest? Wie füllst du die für dich?


Hey Cornelius,

die letzten Wochenenden waren alle ein angenehmes Wochenende, ohne dass mir etwas fehlte. Im Ablauf haben Sie sich auch die Wochenenden nicht geändert. Treffen mit Freunden, Unternehmungen mit der Familie und etwas Abendprogramm.

In der Tat, mangelt es an nichts, und muss nicht kompensiert und oder gefüllt werden.

Liebe Grüße
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corneliusrufus
Beitrag 17.10.2024, 17:41
Beitrag #19


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Prima. Während einer MPU werden Fragen gestellt. Deine Antworten bewertet. Dafür gibt es ein Prüfungsschema. So eine Art von Unterthemenliste. Nur nebenbei, das sind die Indikatoren in den Beurteilungskriterien. Ein Indikator ist, der Betroffene beschreibt wie sich sein Familienleben, Freundesleben, seine Arbeitssituation verbessert hat; dieser Indikator stammt aus der Einstufung A2, also Alkoholmissbrauch ohne Trennungsvermögen.

Ich folge umgekehrt dieser Frage. Was hat sich denn in Deinem Leben mit der Abstinenz verbessert? Schreibe es auf! Beleibt sind Leistungen, Emotionen, Wahrnehmung, Kraft und Geduld.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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wildspring79
Beitrag 18.10.2024, 07:14
Beitrag #20


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Moin Moin Cornelius,

vielen vielen Dank für die zahlreichen Tipps, Tricks und Empfehlungen rund um mein Thema.

Ich bin auf den kommenden Montag gespannt, was beim Erstgespräch rauskommt.

Wenn du mir noch eine Frage erlaubst, wie würde sich ein soziales Engagement im Rahmen eines Ehrenamtes,
bei z.b. einer Intensiv Pflege-Einrichtung auswirken, auch hinsichtlich einer möglichen Gerichts-Verhandlung, sowie ggf. einer MPU ?

Ich wünsche einen guten Start in den Tag.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 18.10.2024, 14:07
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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MsTaxi
Beitrag 18.10.2024, 09:06
Beitrag #21


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Selbst bei einer Gerichtsverhandlung (die ja noch nicht feststeht) dürften Maßnahmen, die proaktiv auf die Verbesserung deiner Fahreignung zielen, mehr Gewicht haben als ein Ehrenamt im sozialen Bereich. Für eine MPU gilt dies auf alle Fälle, denn hier kommt es ausschließlich auf die Wiederherstellung deiner Fahreignung an.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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corneliusrufus
Beitrag 18.10.2024, 13:19
Beitrag #22


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Etwas neues, aus dem nun innere Kraft gezogen wird, wie beispielsweise ein soziales Engagement, wird in der MPU durchaus unter der Rubrik Verhaltensänderung und Stabilität positiv bewertet. (Um es nicht für diesen Fall, sondern generell zu formulieren, es ist nicht wie in der Schule üblich, indem eine 5 in Abstinenz mit einer 2 plus in Sozialkunde ausgeglichen werden kann.)

Für eine Gerichtsverhandlung ist eher eine Intensivtherapie für alkoholauffällige Kraftfahrer angezeigt mit abgeschlossener Abstinenz oder erlerntem und bereits stabilem KT. Schritte die sich deutlich vom gewöhnlichen abheben. Das Gericht kann die frei werten. Womit ich sagen will, das eine oder andere Mal auch nur unterdurchschnittlich oder mal eben nicht. Im besten Fall gibt es die FE im Gerichtssaal wieder. Bei 1,8‰ BAK habe ich da jedoch gewisse Zweifel. Vielleicht würden dann ein bis zwei Monate Sperrfrist im Urteil abgezogen. Doch bei der BAK dürfte die Sperrfrist nicht die entscheidende Größe sein sondern die Dauer der notwendigen AN.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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wildspring79
Beitrag 21.10.2024, 12:08
Beitrag #23


Neuling
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Hallo liebes Forum,

gerne möchte ich Euch eine aktuelle kurze Rückmeldung zu meinem Fall geben…

Ich hatte heute mein Erstberatungsgespräch in einem ansässigen Sucht -und Therapie für Alkohol. Es war ein knapp einstündiger Termin, mit einer sehr netten Kollegin vor Ort. Wir haben gemeinsam meine Situation, den Vorfall am 01.09.2024, meine Alkohol-Vorgeschichte und die Gegenwart besprochen.

Gemeinsam habe ich mit ihr festgelegt, dass wir uns nun für 4-6 Sitzungen treffen werden, begleitend unabhängig zu einem möglichen oder nicht möglichen Gerichtsverfahren.

Es war sehr aufschlussreich und informativ zugleich, zu verstehen, was Alkohol-Konsum mit einem macht, wie der Konsum gesellschaftlich verankert ist, gewisse Muster verstehen zu lernen und wann Sucht beginnt, sowie Sie abgrenzbar ist. Es gab aber auch weitere Punkte, die wir besprochen haben.

Leider liegt noch keine Akteneinsicht vor, so dass es nichts neues weiteres zu berichten gibt.

Ich möchte an dieser Stelle mich nochmals bei Euch bedanken, für alle Antworten, Tipps / Tricks und Empfehlungen.

Ich fühle mich richtig gut aufgehoben bei Euch !

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corneliusrufus
Beitrag 21.10.2024, 19:04
Beitrag #24


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Jedenfalls hast Du auf dem richtigen Dampfer ein Ticket gelöst. Nun musst Du nur noch beim Boardprogramm aktiv mitmachen, hast ja schon damit begonnen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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wildspring79
Beitrag 23.10.2024, 07:50
Beitrag #25


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Zitat (corneliusrufus @ 21.10.2024, 20:04) *
Jedenfalls hast Du auf dem richtigen Dampfer ein Ticket gelöst. Nun musst Du nur noch beim Boardprogramm aktiv mitmachen, hast ja schon damit begonnen.

Liebe Greet-Ings Cornelius



Das Board-Programm geht Anfang November für mich weiter 👍

Ich bin wirklich gespannt, und freue mich zugleich, so schnell ein Angebot gefunden zu haben, wenngleich der dicke Brocken noch kommen wird.

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wildspring79
Beitrag 18.11.2024, 15:13
Beitrag #26


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Hallo in die Runde,

lange Zeit war es ruhig, es gibt auch nicht wirklich etwas Neues zu berichten. Die im Oktober beantragte Akteneinsicht läßt weiterhin auf sich warten. Ist das normal ? Gibt es Fristen, die die Behörden einhalten müssen zur Herausgabe der Akte ?

Mein zweiter Termin verlief sehr gut bei der Beratungsstelle. Die Wochen zwischen dem ersten und Termin konnte ich sehr produktiv für mich und unsere Gesellschaft nutzen. Erschreckend, wieviele zu egal welchen Tageszeiten und Anlässen trinken.

Auch musste ich erschreckende Erfahrung an der Kasse bei einem örtlichen Penny machen. Keine Kontrolle von Alter, und jeder zweiter, egal ob jung oder alt, hatte Aökohol auf dem Band.

Die Kollegin von der Beratungsstelle sprach davon, dass Sie mich nur noch einmal sehen möchte, und für eine mögliche MPU keinerlei Probleme sehen würde.

Eine Frage habe ich noch, die auch die Kollegin aufgeworfen hatte. Kann mir etwas in meine Getränke gemischt worden sein, die diesen partiellen Totalausfall begründen könnten. Wäre die entnommene Blutprobe dahingehend noch verwertbar ?

Freue mich von Euch zu hören.

LG
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:25