MPU-Kosten der FST in Rechnung stellen? |
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MPU-Kosten der FST in Rechnung stellen? |
14.10.2024, 10:06
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 14.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92098 |
kurze vorab Info, FS Oktober 2018 Verloren durch, und nur durch, Drogenfahrt mit Cannabis 11ng aktiv 77ng passiv. Anordnung zur MPU und FS Entzug war die Folge, soweit so gut. September 2024 Antrag auf Neuerteilung gestellt, 3 Wochen später kam die vorläufige Fahrerlaubnis per Post und habe mittlerweile auch die Plastikkarte in den Händen. So nun aber meine eigentliche Frage, ich habe ungefähr 2020/2021 rum eine MPU machen wollen. Rechnung über alle abstinenznachweise sowie auch die Rechnung zur Vorbereitung für die MPU liegen hier, kann ich jetzt die Kosten auf die Führerscheinstelle abwälzen das diese mir nun erstattet werden. Weil ich meine die haben gesagt ich muss dieses und jenes tun, dem bin ich nach gegangen jetzt haben sich die Auflagen geändert und der Bürger bleibt wieder auf den Kosten sitzen hmmm. Würde mich hier über eine konstruktive Antwort freuen, eventuell gibt es Vergleichsfälle oder hat man einfach Pech gehabt und sollte das zur Strafe dazu zählen. Grüße |
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14.10.2024, 10:08
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13766 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Im Jahr 2021 entsprach das den gesetzlichen Grundlagen.
Daher hast Du keinerlei Erstattungsanspruch. Und hier sollten wir erst einmal die Rechtslage 2021 richtig stellen: Du bist bekifft Auto gefahren und wurdest erwischt. Dir wurde folgerichtig die Fahrerlaubnis entzogen, um alle anderen Verkehrsteilnehmer vor Dir zu schützen. (Davon abgesehen zeigen die Werte, dass Du nicht zum ersten Mal stoned warst.) Wenn Du danach Deinen Drogenkonsum soweit im Griff hast, kannst Du einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Es wurde also keine MPU angeordnet, sondern Du wolltest eine neue Fahrerlaubnis bekommen. Dazu bist DU in der Beweispflicht, dass Du Fahren und Kiffen zuverlässig trennen kannst. Dafür kann die Fahrerlaubnisbehörde nichts. Abstinenznachweise und eine MPU-Vorbereitung haben also auch nichts mit einer Strafe zu tun, sondern sind Deine Kosten, um an eine neue Fahrerlaubnis zu kommen. Ich hoffe, Du kannst mittlerweile Fahren und Kiffen voneinander trennen, denn sonst trennen sich Dein Führerschein und Du sehr schnell wieder voneinander. |
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14.10.2024, 10:14
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5540 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Zumal man es der Fsst nicht anlasten kann, dass du dann keine positive MPU vorgelegt hast. Egal, ob du dann erst gar keinen MPU-Versuch gestartet hast oder durchgefallen bist.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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14.10.2024, 10:25
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#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 14.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92098 |
Ich bin hierher gekommen um eine Konstruktive Antwort zu erhalten, danke habt ihr nicht geschafft.
Meine Empfehlung an euch, Nächstes mal denken dann schreiben. Ich hoffe euch triggerts alle so richtig das jeder seinen FS ohne großes Gehabe Neu beantragen kann. Hier kann zu gemacht werden, hat keinen Sinn sich mit solchen Menschen auseinander zu setzen. Wünsche jedem noch eine schöne Woche. |
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14.10.2024, 10:28
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30537 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich bin hierher gekommen um eine Konstruktive Antwort zu erhalten Die hast du bekommen: Im Jahr 2021 entsprach das den gesetzlichen Grundlagen. Daher hast Du keinerlei Erstattungsanspruch. Dass sie dir nicht gefällt, dafür kann das Forum und die Antwortenden nichts. Das ist kein Grund unhöflich und ausfallend zu werden. -------------------- |
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14.10.2024, 10:47
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#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 14.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92098 |
Haha, die antworten waren ungleich meiner Frage.
Wenn ich eine sachliche Frage bezüglich Altlasten frage, aber damit konfrontiert werde das ich charakterlich ungeeignet bin und fehlendes Trennungsvermögen vorgeworfen wird dann ist das nicht wonach ich gefragt habe und da darf man schließlich drauf aufmerksam machen das dort anscheinend etwas falsch verstanden worden ist, bei den ganzen Intellektuellen besserwissern hier ist das ja fast schon peinlich. Grüße an alle. Edit* Hier sammelt sich gerade soviel Mehrwert für alle folgenden Lesern, achtung Spoiler, lässt sich auf das Niveau einordnen wenn man sich die Kommentare von einer RTLII Show durch liest. Ich wünsche allen einen erfolgreichen Tag. |
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14.10.2024, 11:49
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 458 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 |
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14.10.2024, 12:22
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3961 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Lieber Enjoy2lg,
am besten du nimmst dir jetzt einen Anwalt und reichst Klage ein gegen die Fahrerlaubnisstelle. So gehts ja schließlich auch nicht. Parallel würde ich mich an deiner Stelle wenden an alle interessanten Medien, Amnesty International, das Nobelpreis-Komitee, die WHO und Nordkorea. Diese Ungerechtigkeiten müssen bekämpft werden! Lass dir nichts einreden: Du bist immer im Recht. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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14.10.2024, 13:08
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5790 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Dir ist schon klar, dass Ironie gerade von Leuten, gegen die sie gerichtet ist, in der Regel nicht verstanden wird!? Das ist ja meist das Grundproblem: nicht verstehen können/wollen.
Vielleicht hätte der Rat eher lauten sollen, sich eine Echokammer zu suchen. Nicht jedes Forum ‒ und so auch dieses ‒ bietet diesen Service. Der Warnhinweis ist vielleicht nicht deutlich genug bei der Anmeldung angegeben. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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14.10.2024, 16:19
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3327 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 |
naja, zumindest ist nach aktueller Rechtslage beim nächsten Mal die MPU wieder fest gebucht. Man wird sicherlich auf die Fahrer, denen man jetzt die Fahrerlaubnis zurück gibt, ein Auge haben.
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16.10.2024, 15:23
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2584 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
mal als Verständnisfrage: Wieso bekam der TE die Fahrerlaubnis ohne MPU wieder?
-------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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16.10.2024, 15:30
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30537 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Seit der Legalisierung von Cannabis und der Änderung der FeV ist es wohl so, dass teilweise von Fahrerlaubnsbehörden MPU-frei neu erteilt wird. Irgendwo im Forum wurde dazu auch eine Liste verlinkt, wo wohl jemand zusammengestellt hat, wie die einzelnen Führerscheinstellen jetzt verfahren.
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16.10.2024, 15:33
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2584 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
und da sind die Werte der Fahrt komplett egal? Mit den Werten von damals, wäre es doch auch heute noch eine berauschte Fahrt und würde doch auch eine MPU zur Folge haben?
-------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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16.10.2024, 15:35
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30537 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Eine MPU gibt es erst bei Wiederholungstätern. Zudem vermute ich, dass der Aktivwert 1,1ng war, nicht 11 (der kommt mir sonst im Vergleich zum Passivwert zu hoch vor, aber da mag ich mich auch täuschen)
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16.10.2024, 15:39
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2584 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
okay, das würde zumindest einiges erklären...
Dank dir... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:25 |