C1E mit 59 Jahren wieder erhalten |
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C1E mit 59 Jahren wieder erhalten |
14.10.2024, 14:09
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Wie kann ich diese reaktivieren? Reicht ein Antrag und ein Nachweis der ärztlichen Untersuchung? Oder müsste ich Prüfungen neu machen? Das ich auch noch die Weiterbildung nach dem BKrFQG brauche, ist mir klar. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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14.10.2024, 14:54
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2614 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Die Klasse C1E gilt doch über das vollendete 50. Lebensjahr hinaus. Nur die Klasse CE mit Schlüsselzhal 79 (C1E>12000kg,LS3) ist mit Vollendung des 50. Lebensjahres abgelaufen. Das lässt sich mit einer ärztlichen und augenärztlichen Untersuchung wieder reaktivieren.
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14.10.2024, 15:27
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 111 Beigetreten: 13.01.2005 Wohnort: Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 7758 |
C1 und C1E aus der alten Klasse 3 laufen nicht ab und sind lebenslang gültig.
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14.10.2024, 18:25
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Eine FE Klasse C1 E, aus der alten Klasse 3 umgeschrieben, bleibt lebenslang gültig. Die Schlüsselzahl 95 braucht's bei gewerblicher Verwendung der Fahrerlaubnis. Ooops, die SZ 95 gibt's ja nicht mehr, dafür einen Fahrerqualifikationsausweis, der ab Mai 2021 die "95" im Führerschein ersetzt. |
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14.10.2024, 18:55
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Danke!
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:44 |