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> MPU wegen Selbstanzeige aufgrund Kokainkonsum, Mir wurde kein Blut abgenommen nur mein Führerschein
LegenD2002
Beitrag 15.10.2024, 17:20
Beitrag #1


Neuling


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Sehr geehrtes Forum ich brauche Hilfe
Ich habe eine Selbstanzeige bei der Polizei gemacht aufgrund von Kreditbetrug und habe angegeben das ich im Moment Kokain im Blut besitze.
Ich habe auch angegeben das ich unter Schizophrenie leide.
Habe das alles vom Beamten aufschreiben lassen und dann unterschrieben.
Folgen Führerscheinstelle meldet sich und möchte mit mir darüber sprechen ich habe einen Anwalt eingeschaltet aber nichts gebracht die wollten nichtmal sich auf ein Vergleich zur Haarprobe einlassen.
Was ist passiert die haben mich dazu aufgefordert mein Lappen abzugeben.
Weil Kokain so eine Harte Droge sei das bereits der einmalige Konsum dazu führen kann das die Fahreignung in Frage gestellt wird.
Ich habe damals schonmal ne MPU gemacht 2014 wegen Cannabis am Steuer wo ich 0,2 ng über Toleranzwert hatte.
Diese MPU habe ich damals direkt beim ersten mal bestanden.
Ich hab meine ärztlichen Berichte über meine Erkrankung der Polizei mitgegeben und die haben das der Führerscheinstelle gegeben.
Drinsteht einmaliger Konsum 2016 Silvester Kokain in der Disco und gelegentlich Amphetamin und gelegentlich Cannabiskonsum.
Denkt ihr ich könnte die erneute MPU wieder bestehen die verlangen Abstinenznachweise und Therapiegespräche mit Suchtberatungsstelle.
ich war ja schon reuegeständig bei der Polizei und Auto bin ich ja auch nicht gefahren ich bin in Sandalen mit Socken zur Polizei.
Ich finde das schon echt fies weil im Internet stand das der Konsum von harten Drogen nicht strafbar ist.
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Oiltron
Beitrag 15.10.2024, 18:20
Beitrag #2


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Zitat (LegenD2002 @ 15.10.2024, 18:20) *
Ich finde das schon echt fies weil im Internet stand das der Konsum von harten Drogen nicht strafbar ist.


Wo genau im Internet steht das?
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MsTaxi
Beitrag 15.10.2024, 18:36
Beitrag #3


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Auf jeder wohlinformierten Seite, die sich mit dem Thema Drogenkonsum beschäftigt, steht das. Ganz einfach.

@LegenD

Kokain zählt zu den harten Drogen. Sollte der Konsum solcher harten Drogen der Führerscheinstelle bekannt werden, muss sie den FS entziehen. Ohne Wenn und Aber. Das geschieht um den allgemeinen Straßenverkehr zu schützen und ist keine Strafe für Konsum, auch wenn es dir so vorkommen mag.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Oiltron
Beitrag 15.10.2024, 18:47
Beitrag #4


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Zitat (MsTaxi @ 15.10.2024, 19:36) *
Kokain zählt zu den harten Drogen. Sollte der Konsum solcher harten Drogen der Führerscheinstelle bekannt werden, muss sie den FS entziehen.


Da sollte man vielleicht mal die von Dir genannten"wohlinformierten Seiten" auffordern, obigen Sachverhalt ebenfalls zu erwähnen.

Der Legend2002 ist da quasi voll veräppelt worden und hat dann gutgläubig harte Drogen konsumiert, ohne zu wissen, welche Konsequenzen drohen könnten.

Gibt es eventuell eine Möglichkeit, diese "wohlinformierten Seiten" juristisch für die Irreführung zu belangen und Schadenersatz geltend zu machen?
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MsTaxi
Beitrag 15.10.2024, 19:09
Beitrag #5


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Sogar ich als juristischer Laie kann mir da keine Haftungsansprüche zusammenkonstruieren. Wer harte Drogen konsumiert, geht halt neben gesundheitlichen auch andere Risiken ein.


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Philipp68
Beitrag 15.10.2024, 20:24
Beitrag #6


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Zitat (Oiltron @ 15.10.2024, 18:47) *
Da sollte man vielleicht mal die von Dir genannten"wohlinformierten Seiten" auffordern, obigen Sachverhalt ebenfalls zu erwähnen.


steht so in der FeV (FahrerlaubnisVerordnung):
Nach § 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Anlage 4 Nr. 9 FeV führt bereits der einmalige Konsum harter Drogen wie Kokain oder Amphetamin zur Feststellung der Ungeeignetheit und Entziehung der Fahrerlaubnis.
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ujgm
Beitrag 16.10.2024, 08:35
Beitrag #7


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Der Konsum von Cannabis ist zwar kürzlich verschärft worden.
Der Konsum von harten Drogen ist aber nach wie vor nicht strafbar.

Der daraus folgende Entzug der Fahrerlaubnis ist aber keine Strafe, sondern Gefahrenabwehr.
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Hornblower
Beitrag 16.10.2024, 09:01
Beitrag #8


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Zitat (ujgm @ 16.10.2024, 09:35) *
Der Konsum von Cannabis ist zwar kürzlich verschärft worden.
Der Konsum von harten Drogen ist aber nach wie vor nicht strafbar.


Ich glaube, das ist nicht so formuliert, wie Du es gemeint hast - Cannabis-Konsum ist auch jetzt nicht strafbar, oder? think.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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gruenerTeich
Beitrag 16.10.2024, 12:09
Beitrag #9


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Bei so viel ähm Leichtgläubigkeit kann dir leider auch kein Anwalt mehr helfen. Die fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen sind zur Recht erfolgt. Deine Gefühle darüber interessieren keinen, ist zwar hart, ist aber so.

Für künftigen Polizeikontakt kann ich dir nur raten dir zuvor anwaltlichen Rat aufzusuchen oder, falls dies kurzfristig nicht möglich ist, bei der Polizei eisern zu schweigen und nur deinen Ausweis vorzuzeigen. Vernehmung nur im Anwalt, im Zweifel auch als Zeuge wenn die Gefahr besteht, dass du dich sonst reinreitest!
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mkossmann
Beitrag 16.10.2024, 13:31
Beitrag #10


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Auch
Zitat
Ich habe auch angegeben das ich unter Schizophrenie leide.

kann zu Zweifeln an der Fahrteignung führen.
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gruenerTeich
Beitrag 16.10.2024, 14:18
Beitrag #11


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Dies abzuklärende Untersuchungen werden auch so sicher sein wie das Amen in der Kirche.
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ujgm
Beitrag 16.10.2024, 16:05
Beitrag #12


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Zitat (Hornblower @ 16.10.2024, 09:01) *
Cannabis-Konsum ist auch jetzt nicht strafbar, oder? think.gif

An bestimmten Stellen ist der Konsum neuerdings verboten(z.B. vor Schulen, in der Fußgängerzone...)

OK, keine Straftat, sondern Ordnungswidrigkeit.
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