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> Nach THC-MPU: Was passiert bei pos. Kontrolle?
Mr. T235
Beitrag 16.10.2024, 08:01
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich hoffe ich mache alles richtig, da ich neu hier bin. Ansonsten bitte ich um Entschuldigung, dass ich diesen Thread wieder Leben einhauche wink.gif
Mich würde interessieren, ob es zu diesem Thema schon neue Infos oder Erfahrungsberichte gibt.
Auf mich trifft dieses Thema nämlich genau zu.
Ich hatte im September 2017 meine MPU wegen THC (5,4ng aktiv und 95,4ng COOH).
Hier habe ich bei den psychologischen Gespräch angegeben komplett auf Drogen zu verzichten, dieses ist auch in dem Gutachten dokumentiert.
Was passiert jetzt wenn die Polizei mich anhält, eine Blutabnahme stattfindet, ich aber unter dem Wert von 3,5ng liege?
Wird dieses sicher nicht an die Führerscheinstelle gemeldet?
Ich konsumiere in meinen Augen so dass ich das Trennvermögen habe. Konsum auch erst wieder seit der Legalisierung.
Ich rauche wenn nur Freitagabend einen Joint zusammen mit meiner Frau, manchmal auch nur jeden 2. Freitag.
Und vor Montag fahre ich kein Auto.
Diese MPU „damals“ war schon ein sehr einschneidendes Ereignis in meinem Leben.

Ich würde mich über weitere Infos oder Erfahrungsberichten zu diesem Thema freuen.
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Hornblower
Beitrag 16.10.2024, 08:58
Beitrag #2


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Habe Deine Frage aus dem ursprünglichen Thread abgesplittet und Dir einen eigenen spendiert. ;-)


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ujgm
Beitrag 16.10.2024, 15:57
Beitrag #3


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Ich wüsste nicht, wie die Führerscheinstelle unter 3,5 eine MPU-Anordnung begründen kann...
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Mr. T235
Beitrag 16.10.2024, 17:31
Beitrag #4


Neuling


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Hey ujgm,

genau das ist ja auch meine Denkweise. Ich weiß aber nicht wie es da mit Behörden-Willkür aussieht.
Ich habe hier jetzt wirklich schon viele Beiträge gelesen, aber noch nichts von einem konkreten Erfahrungsbericht gesehen.
Persönlich würde ich es auch echt gemein finden, sollte die FSST so entscheiden. Schließlich gab es seitdem Vorfall keine weiteren Vergehen von mir.
Somit sehe ich mich im Grunde als Ersttäter wo ich nach aktuellem Stand gar keine MPU machen muss. Klar war es 2017 alles berechtigt.
Ich hoffe da gibt es bald mal eine Klärung bzw. konkrete Aussagen zu, denn bisher sind es alles Vermutungen.
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Jens
Beitrag 16.10.2024, 17:57
Beitrag #5


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Zitat (Mr. T235 @ 16.10.2024, 09:01) *
Was passiert jetzt wenn die Polizei mich anhält, eine Blutabnahme stattfindet, ich aber unter dem Wert von 3,5ng liege?
Wird dieses sicher nicht an die Führerscheinstelle gemeldet?
Ich wüsste nicht, warum das gemeldet werden sollte. Alkoholkontrollen, bei denen weniger als 0,5‰ festgestellt werden, werden ja auch nicht an die Führerscheinstelle gemeldet.


Zitat (Mr. T235 @ 16.10.2024, 18:31) *
Ich weiß aber nicht wie es da mit Behörden-Willkür aussieht.
Wenn du der Meinung bist, dass eine behördliche Maßnahme willkürlich ist, dann kannst du das gerichtlich prüfen lassen.


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ujgm
Beitrag 17.10.2024, 08:40
Beitrag #6


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Zitat (Mr. T235 @ 16.10.2024, 17:31) *
Ich weiß aber nicht wie es da mit Behörden-Willkür aussieht.

Wir leben zum Glück nicht in Russland, auch wenn ein nicht unerheblicher Anteil der Wähler im Osten das anscheinend gerne so hätte.
Du kannst also davon ausgehen, dass es in Deutschland keine Willkür bei den Führerscheinstellen gibt.

Es gibt unterschiedliche rechtliche Auslegungen. Aber dafür gibt es in Deutschland den Rechtsweg.
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jan47
Beitrag 17.10.2024, 10:27
Beitrag #7


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Zitat
Du kannst also davon ausgehen, dass es in Deutschland keine Willkür bei den Führerscheinstellen gibt.

Das würde ich so nicht 100% bestatigen, siehe zb. der Beitrag mit der Excel-Tabelle zu Neuerteilung nach Cannabis, wie da die Vorgehensweise zwischen den FEB unterschiedlich aussieht...

Zitat
Wir leben zum Glück nicht in Russland, auch wenn ein nicht unerheblicher Anteil der Wähler im Osten das anscheinend gerne so hätte.

Dort löst dafür ein Umschlag mit ein paar Geldscheinen wenigstens jegliches Problem mit Behörden-Willkür...
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Hornblower
Beitrag 17.10.2024, 12:23
Beitrag #8


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Zitat (jan47 @ 17.10.2024, 11:27) *
Zitat
Du kannst also davon ausgehen, dass es in Deutschland keine Willkür bei den Führerscheinstellen gibt.

Das würde ich so nicht 100% bestatigen, siehe zb. der Beitrag mit der Excel-Tabelle zu Neuerteilung nach Cannabis, wie da die Vorgehensweise zwischen den FEB unterschiedlich aussieht...

Das ist aber keine Willkür, sondern die FEBs versuchen, im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten den Prozess für ihren Aufgabenbereich transparent festzulegen.

Zitat
Zitat
Wir leben zum Glück nicht in Russland, auch wenn ein nicht unerheblicher Anteil der Wähler im Osten das anscheinend gerne so hätte.

Dort löst dafür ein Umschlag mit ein paar Geldscheinen wenigstens jegliches Problem mit Behörden-Willkür...

Richtig: Das deutet auf Willkür und Korruption. In der Form haben wir das hier nicht und ich halte das auch nicht für wünschenswert. dry.gif



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L&M
Beitrag 17.10.2024, 19:49
Beitrag #9


Neuling
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Zitat (ujgm @ 17.10.2024, 08:40) *
Zitat (Mr. T235 @ 16.10.2024, 17:31) *
Ich weiß aber nicht wie es da mit Behörden-Willkür aussieht.

Wir leben zum Glück nicht in Russland, auch wenn ein nicht unerheblicher Anteil der Wähler im Osten das anscheinend gerne so hätte.
Du kannst also davon ausgehen, dass es in Deutschland keine Willkür bei den Führerscheinstellen gibt.

Es gibt unterschiedliche rechtliche Auslegungen. Aber dafür gibt es in Deutschland den Rechtsweg.


Ein Narr wer hier nur gutes denkt.

Ist der Stein einer Behörde (falsch & uneinsichtlich) erstmal angestoßen, kann das ein sehr langer, nervenzerreibender Prozess werden.

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Kai R.
Beitrag 18.10.2024, 06:09
Beitrag #10


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Gewagte Aussage. Aus welcher Sachkenntnis begründest Du diese?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 18.10.2024, 06:28
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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L&M
Beitrag 19.10.2024, 18:31
Beitrag #11


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Eigene Erfahrung.
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Darko1234
Beitrag 30.10.2024, 17:53
Beitrag #12


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Zitat (Hornblower @ 17.10.2024, 12:23) *
Das ist aber keine Willkür, sondern die FEBs versuchen, im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten den Prozess für ihren Aufgabenbereich transparent festzulegen.


Das ist aber eine nette Umschreibung für Willkür.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 30.10.2024, 18:44
Bearbeitungsgrund: Zitat repariert
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ulm
Beitrag 30.10.2024, 18:47
Beitrag #13


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Kannst Du das sachlich begründen? Oder doch nur Stammtischgeschwätz?

Damit Du weisst, was mit dem Begriff überhaupt gemeint ist und Du ihn wenigstens für die Zukunft korrekt anwendest:
Wikipedia: Willkür
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Darko1234
Beitrag 30.10.2024, 21:39
Beitrag #14


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Zitat (ulm @ 30.10.2024, 18:47) *
Kannst Du das sachlich begründen? Oder doch nur Stammtischgeschwätz?


Ja, kann ich. Nach Artikel 13a FeV wurde Cannabis ganz klar mit Alkohol gleichgesetzt. Einmalige Fahrten unter Cannabiseinfluss sind für die MPU nicht mehr "qualifiziert". Außerdem hat man in Anlage 4 eingetragen, dass alleine der regelmäßige Konsum keine MPU begründet.

Eine MPU darf lediglich gefordert werden, wenn Tatsachen!! eine Abhängigkeit begründen. Es darf auch eine MPU gefordert werden, wenn nach einem vorigen FÄG zwar keine Abhängigkeit vorhanden ist, aber ein Verdacht auf Missbrauch besteht. Eine Abhängigkeit kann aber nur durch eine Diagnose begründet werden. Irgendwelche Führerscheinstellenmitarbeiter sind überhaupt nicht in der Lage eine Abhängigkeit zu "diagnostizieren". Bei Alkohol sagt man ja auch nicht: "Du hattest 2,5 Promille, das muss Abhängigkeit sein". Auch bei Cannabis ist mit trotz erhöhten Werten (THC COOH) nie!! von einer Abhängigkeit ausgegangen. Das erkennt man an den Fragestellungen vor dem 01.04., in denen es immer heißt: "liegen infolge eines regelmäßigen Cannabiskonsums....". Warum hat man nicht damals schon von Abhängigkeit oder Missbrauch gesprochen??

Was bei einigen Führerscheinstellen gemacht wird ist, sie bezeichnen einfach die alten Cannabisfälle als Missbrauch oder Abhängigkeit, vermutlich weil sie sich denken "Wo kommen wir denn hin wenn die ganzen Kiffer jetzt im Straßenverkehr sind".

Wenn sich Behördenmitarbeiter über die geltenden Rechte stellen, aufgrund persönlicher Meinungen, spricht man von Behördenwillkür.

Wissenschaftlich ist das ganze auch nicht zu begründen. Bei Alkohol kann man bei einer BAK von 2 Promille und mehr wenigstens davon ausgehen, dass die Person eine hohe Trinkfestigkeit hat, somit übermäßig Alkohol konsumiert. Bei Cannabis kann man schlicht nicht von einer Gewohnheit ausgehen, weil man zB 15 oder 20ng hatte. Selbst beim ersten Konsum hat man nach ein paar Zügen am Joint 40 bis 50ng. Das hat mit Cannabismissbrauch einfach überhaupt nichts zutun.

Auch die Tatsache, dass jede Führerscheinstelle ihre eigenen Regeln aufstellt, kann man als Behördenwillkür bezeichnen. Der eine Konsument bekommt mit 50ng seinen Schein zurück, der andere muss bei 1,1ng zur MPU.

Gegen folgende Rechte wird hier verstoßen:

1. Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) – Gleichbehandlungsgrundsatz
2. Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG, in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG)
3. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG)
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Q-Treiberin
Beitrag 30.10.2024, 21:43
Beitrag #15


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Hach @Darko, bleib doch einfach in Deinem Thread…. dry.gif


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Darko1234
Beitrag 30.10.2024, 21:45
Beitrag #16


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Kannst du sachlich begründen was an meinem Post falsch ist? Oder ist Kritik an der MPU in diesem Forum generell verboten? Argumente finde ich zumindest nicht.
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Q-Treiberin
Beitrag 30.10.2024, 21:55
Beitrag #17


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Es ging nicht um „falsch oder richtig“, es ging nur darum dass Du hier mittlerweile in vielen Threads Deine (für mich persönlich zur Zeit wenig bis nicht nicht nachvollziehbare) „Weisheiten“ verkündest, Dich aber um Deine eigene MPU-Problematik (scheinbar) nicht kümmerst…

Eins nach dem anderen…. wenn Du Deine MPU erfolgreich positiv gemeistert hast, bist Du als erfahrener User hier als mehr als gern gesehen!


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Darko1234
Beitrag 30.10.2024, 22:03
Beitrag #18


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Das kann ich tatsächlich nachvollziehen.
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ulm
Beitrag 30.10.2024, 22:10
Beitrag #19


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Zitat (Darko1234 @ 30.10.2024, 21:39) *
Gegen folgende Rechte wird hier verstoßen:

Wenn dem so wäre, dann hast Du ja auch bestimmt massig Urteile, die Deine Thesen belegen.
Oder wenigstens mal eines...
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Darko1234
Beitrag 30.10.2024, 22:17
Beitrag #20


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Völlig unmöglich, da diese Verwaltungsverfahren Jahre dauern. Beim Alkoholkonsum wurde schon mehrfach auf Willkür erkannt.
Hier zB Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.12.2008 (Az. 3 C 26/07)
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ulm
Beitrag 30.10.2024, 22:24
Beitrag #21


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Also hat noch kein Gericht Deine Thesen bestätigt. Es ist lediglich Deine Meinung.

Willst Du uns veräppeln?
Das Urteil hat überhaupt nichts mit Willkür zu tun.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 31.10.2024 - 11:20