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> Dürfen "Verkehrserzieher" tatsächlich legal schleichen ?
Werniman
Beitrag 16.10.2024, 12:58
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,
jeder Autofahrer kennt sie wohl, die selbsternannten Verkehrserzieher, die der Meinung sind, dass Tempo 28 in einer 50er-Zone vollkommen ausreichend sind. Nun, wenn die Verkehrsbedingungen (z.B. Glatteis) das nicht anders zulassen, mag diese Fahrweise ja auch angemessen sein. Aber ich rede eigentlich von den Typen, die bei schönstem Wetter auf einer gut ausgebauten Straße ohne nennenswerte Gefahren wie scharfen Kurven, Gefahr von Wildwechsel usw) so fahren und dabei
eine Schlange von gefühlten 800m hinter sich herziehen. Spricht man die Leute drauf an, kommen meist Sprüche wie "Ich kann doch fahren,wie ich will!", "25kmh weniger als erlaubt ist nicht schleichen!", "Sollen die anderen halt früher losfahren!" usw. Dabei steht im §3 Abs.2 StVO folgendes: "(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.". Weist man diese Verkehrserzieher drauf hin, kommen neue Ausflüchte wie "Das gilt doch nur für Hochzeitskorsos, Traktoren u.ä..". Wie seht ihr das ? Dürfen diese Leute tatsächlich fahren, wie sie wollen, wenn sie durch ihre Fahrweise zum Verkehrshindernis werden ?
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mir
Beitrag 16.10.2024, 13:04
Beitrag #2


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Die Antwort hast Du Dir doch schon selber gegeben. unsure.gif

Warum glaubst Du, dass das "Verkehrserzieher" sind?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Der_Veranstalter
Beitrag 16.10.2024, 14:44
Beitrag #3


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So eine Frage stellt sich doch gar nicht.

In diesem Geschwindigkeitsbereich kann man sich immer berufen auf schlechte Sicht, schlechte Wetterverhältnisse, RVL-Kreuzungen, geparkte Autos am Fahrbahnrand wo Kinder dazwischen raushüpfen können, etc.etc.

Wenn die Straße so frei ist, muss man halt überholen. Oder man bleibt in der Schlange und hält die Klappe.


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Schorsch
Beitrag 16.10.2024, 19:08
Beitrag #4


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Vielleicht parkten Fahrzeuge am Fahrbahnrand oder neben der Fahrbahn. Da muss die Geschwindigkeit reduziert werden, weil Kinder hinter einem Fahrzeug hervorkommen könnten (ist sogar eine Frage im Führerschein-Fragenkatalog).
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Explosiv
Beitrag 17.10.2024, 05:52
Beitrag #5


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Das sind alles mögliche Erklärungen, warum manch vorsichtiger Autofahrer langsamer fahren mag als es ein anderer für angebracht hält, beantwortet aber nicht die Frage.
Die Antwort ist nein, legal extra langsam fahren, um andere zu erziehen, also zu behindern, darf man nicht.
Problem ist halt, dass dies nicht exakt definiert ist, es kommt immer auf den Einzelfall an und das Ermessen desjenigen, der es beurteilt.
Umgekehrt ist man aber auch nicht verpflichtet, stets die zHG zu fahren. Etwas darunter ist voll in Ordnung, da es sich um eine Maximalgeschwindigkeit handelt.

Was die eigene Beurteilung der Geschwindigkeit des Vordermannes angeht, wurde hier schon richtig geschrieben: wenn die Situation es nicht erlaubt, den langsamen Vordermann zu überholen, ist er vielleicht nicht zu langsam, sondern fährt der Situation angemessen. Kann man ihn dagegen gefahrlos überholen, sollte man sich nicht über ihn ärgern, sondern ihn einfach überholen.


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ulm
Beitrag 17.10.2024, 06:53
Beitrag #6


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Auch der Blick in den §3 StVO kann hilfreich sein:
Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist [...] den persönlichen Fähigkeiten [...] anzupassen.

Die Gesellschaft wird immer älter, das Reaktionsvermögen lässt aber dabei nach.
Welcher ältere Mensch möchte denn seine Mobilität aufgeben? Wenn ich einmal alt bin, will ich das wahrscheinlich auch nicht.
Wenn es mit dem Gleichgewicht halten schwierig wird, kann man eben nicht mehr Radfahren, doch Autofahren kann noch sicher möglich sein.

Auch gestern hatte ich wieder so einen Menschen vor mir.
Es waren auf gerader und übersichtlicher Landstraße keine 70km/h.
Blick in den Rückspiegel, Blinker setzen, runterschalten und vorbei.
Ist halt so.

Es ist also nicht immer ein Verkehrserzieher, sondern für manche Autofahrer "Leben am Limit". Am persönlichen Limit, nicht am Geschwindigkeitslimit.
Und ich bin froh, wenn da nicht im Unverstand schneller gefahren wird als es die eigenen Fähigkeiten zulassen.

Ich rege mich eher über die Muttis auf, die durch die 30-Zone ballern, damit man das Kind von der Schule oder vom Kindergarten rechtzeitig abholen kann.
Die gefährden mehr als Schleicher.
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Der_Veranstalter
Beitrag 17.10.2024, 06:56
Beitrag #7


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Zitat (ulm @ 17.10.2024, 07:53) *
Wenn es mit dem Gleichgewicht halten schwierig wird, kann man eben nicht mehr Radfahren, doch Autofahren kann noch sicher möglich sein.


Das gleiche gilt auf dem Land, wenn man stark betrunken ist: Radfahren geht nicht mehr, Autofahren geht noch.


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helmet lampshade
Beitrag 17.10.2024, 08:25
Beitrag #8


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Zitat (Werniman @ 16.10.2024, 12:58) *
dass Tempo 28 in einer 50er-Zone vollkommen ausreichend sind.

Kommt natürlich immer mal wieder vor, dass eine Tempo 30 Beschränkung entfernt wird. Nicht jeder bekommt das so schnell mit, sondern fährt aus Gewohnheit mit 30 statt der nun "vorgeschriebenen" 50 weiter. Oder außerorts entfällt eine langjährige T70 Beschränkung auf einem kurvigen Stück mit Hofeinfahrten. Da weiß man nun allerdings nicht, ob das dem automobilen und fahrkönnerischen Fortschritt geschuldet ist oder ob die Beschränkung als überflüssig gilt, weil man da sowieso nicht schneller fährt
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Mueck
Beitrag 17.10.2024, 09:57
Beitrag #9


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Zitat (Der_Veranstalter @ 17.10.2024, 07:56) *
Zitat (ulm @ 17.10.2024, 07:53) *
Wenn es mit dem Gleichgewicht halten schwierig wird, kann man eben nicht mehr Radfahren, doch Autofahren kann noch sicher möglich sein.
Das gleiche gilt auf dem Land, wenn man stark betrunken ist: Radfahren geht nicht mehr, Autofahren geht noch.
Liegedreirad rules!
Das erinnert mich daran, für meins endlich mal ein Ersatzteil zu besorgen.
Wäre viel bequemer und vor allem prostatafreundlicher, mit zunehmenden Alter ändern sich halt die Prioritäten .. whistling.gif

Die Autofahrer hinter mir*) sind aber nur so semi amused ...

*) Mehr als beim Normalrad wegen VwV-StVO!1 thread.gif

PS:

Dürfen "Verkehrserzieher" tatsächlich legal drängeln?

*d&r* shutup.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.10.2024, 09:59
Beitrag #10


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Ich vermute mal, dem TE geht es nicht darum, dass der beschriebene Langsamfahrer irgendwelche objektiv plausiblen Gründe hat, langsamer zu fahren als es nach Verkehrszeichenlage zulässig wäre,
sondern es geht darum, dass jemand ohne nachvollziehbaren Grund so schleicht.

Beispiel:
Kraftfahrstraße mit 2+1 - Verkehrsführung und Überholverbot auf dem jeweils einstreifigen Teil und genereller (überflüssigerweise auch noch ausgeschilderter) 100 km/h - Beschränkung.
Da erlebe ich so dann und wann Zeitgenossen, die auf dem zweistreifigen Teil locker 120 fahren, aber sobald es einstreifig wird, maximal 80 (und gern noch langsamer) fahren - und das bei besten Sicht- und Fahrbahnverhältnissen! An denen kommt man mit legalen Mitteln einfach nicht vorbei ranting.gif .

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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mir
Beitrag 17.10.2024, 10:55
Beitrag #11


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Ich kann da durchaus eine Logik entdecken: Auf der zweistreifigen hat man viel Abstand zum Gegenverkehr, auf dem einstreifigen wird's enger und da wird es vielleicht dem einen oder anderen mit herausgefordertem Gefühl für Raum und Zeit zu eng, also wird er langsamer.

Wir haben eine Menge Autofahrer auf der Straße, die nicht besonders gut fahren können, aus den verschiedensten Gründen. Die fahren sinnvollerweise dann langsamer, wenn es für sie - aus welchen Gründen auch immer - schwieriger wird oder auch nur erscheint. Sie brauchen länger beim Abbiegen, parken endlos ein und brauchen beim Einfahren in die Vorfahrtsstraße eine längere Lücke als andere.

Einiges was Flachpfeifen im Verkehr anstellen, ist tatsächlich gefährlich, lediglich langsames Fahren gehört nicht dazu (wenn man mal von der Autobahn absieht). Es gehört zur Rücksicht auch dazu, dass man sich auf Autofahrer einstellt, die unterdurchschnittlich gut fahren.

Was wollen wir denn als Gesellschaft auch machen? Da Mobilität zur Teilhabe am Leben erforderlich ist und allgemein erwartet wird, und das für die meisten automobile Mobilität bedeutet, wird man mit Leuten leben müssen, die langsam fahren.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Uwe Mettmann
Beitrag 17.10.2024, 19:05
Beitrag #12


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Zitat (Explosiv @ 17.10.2024, 06:52) *
Was die eigene Beurteilung der Geschwindigkeit des Vordermannes angeht, wurde hier schon richtig geschrieben: wenn die Situation es nicht erlaubt, den langsamen Vordermann zu überholen, ist er vielleicht nicht zu langsam, sondern fährt der Situation angemessen.

So kann man das nicht stehen lassen, denn in der Regel ist es nicht so. Heute Abend hatte ich auf der Landstraße einen langsam fahrenden Verkehrsteilnehmer. Es kam zwar ein Fahrzeug entgegen, aber ausreichend entfernt, so dass ich überholt habe. Nun hat der Langsamfahrer stark beschleunigt, dank Automatik kann das ja inzwischen auch der Dümmste, so dass es dann doch etwas knapp wurde. Leider merkt man erst, dass man nicht zurück nach rechts kann, wenn man in die Spiegel schaut, um eben vor dem überholten Fahrzeug wieder einzuscheren und für den Abbruch des Überholvorgangs ist dann zu knapp.

Ich überhole aber immer mit starker Beschleunigung und zügig, so dass dadurch der Geschwindigkeitsüberschuss trotz, dass der andere auch beschleunigt hat, ausreichend groß war.

Das Beispiel zeigt aber, dass auch, wenn die Situation eigentlich unkritisch zum Überholen ist, dass sich ganz schnell ändern kann, gerade durch so nicht erziehungsberechtigen Langsamfahrer.

Ich habe daraus gelernt, in solchen Situationen nicht mehr zu überholen und somit stimmt aus meiner Sicht die Aussage nicht, dass wenn einer langsam fährt, dieser aber nicht überholt werden kann, dass der Langsamfahrer der Situation angemessen fährt.

Aber auch in einer Ortschaft überhole ich nahezu grundsätzlich nicht (gerade das wurde ja disktuiert). Auf wenn die Straße breit ist, rechts und links keine parkenden Autos stehen, so dass alles einsehbar ist, so ist es doch meist so, dass von links Straßen oder Ausfahrten in die Hauptstraße einmünden. Kommt aus dieser Straße ein Auto und der Fahrer will rechts abbiegen, so schauen viele Autofahrer nur nach links und sehen somit nicht, dass ein überholendes Auto entgegenkommt. Gleiches gilt auch für Radfahrer. Auch aus diesem Grund ist überholen in einer Ortschaft für mich nahezu tabu (bei einem Fahrstreifen je Richtung), obwohl auf der Vorfahrtsstraße 50 km/h locker gefahrlos gefahren werden kann und das gilt auch für den Langsamfahrer.


Gruß

Uwe
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AMenge
Beitrag 17.10.2024, 19:43
Beitrag #13


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Ich äußere die Vermutung, dass der TE nicht mehr auftauchen wird, weil er nicht an einer Diskussion interessiert ist sondern nur mal einen Stein ins Wasser werden wollte.
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Söne spitze Steine
Beitrag 18.10.2024, 06:44
Beitrag #14


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TBNR 103000 Sie fuhren ohne triftigen Grund so langsam, dass der Verkehrsfluss behindert wurde.
§ 3 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
20,00 €

TBNR 105142 Sie hinderten einen anderen Verkehrsteilnehmer am Überholen, indem Sie Ihre Geschwindigkeit erhöhten.
§ 5 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 26 BKat
30,00 €

Mir ist lediglich ein Fall bekannt, daß die Polizei eine Bekannte rausgezogen und beknollt hat, weil sie ohne wetter- oder verkehrliche Gründen mit 60 auf der Autobahn herumgeschlichen ist. Die war sich – quasi treudoof – in der Situation gar nicht bewußt, daß sie den ganzen Verkehr hinter sich aufhält (zwispurige Autobahn mit Steigungen und Gefälle).

Wenn jemand absichtlich den Verkehr aufhält, wird er sich von 20 Euro Verwarngeld nicht abhalten lassen. Und die Hürden bis zum § 240 StGB sind hoch.


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TAK
Beitrag 18.10.2024, 07:14
Beitrag #15


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aber die erste TBNR ist ja derart schwammig, dass man sich hier derart leicht rausquatschen kann, dass ich behaupte, dass hier kaum wer wirklich beknollt wird... Geschwindigkeitsübertretung, Parkverstöße sind meist eben an klaren Fakten orientiert, hier aber sinds dehnbare Rechtsbegriffe... was ist denn ein triftiger Grund? Ab wann wird der Verkehrsfluss behindert? Mit 50 bei 70? mit 30 bei 70?

Aber es gibt im täglichen Verkehr so vieles über das man sich jedes Mal aufregen kann - sei es das Elefantenrennen der Brummis auf der Autobahn oder der Autofahrer, der den LKW dann extra noch einscheren lässt um zu überholen, die Mittelspurschleicher, der Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung, Radfahrer ohne Licht, die Elterntaxis vor der Schule/Kindergarten, die "Raser" in der 30-Zone, der Drängler mit Lichthupe auf der Autobahn oder eben die Schnarchzapfen die es nicht besser können oder nicht besser wollen... - aber wenn ich mich über alles immer nur aufregen würde, dann kann ich bald die Radieschen von unten anschauen


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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helmet lampshade
Beitrag 18.10.2024, 08:52
Beitrag #16


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Gelegentlich ist es wohl auch ein übersehenes "Limit-Ende" Zeichen. Gerade bei Ortsunkundigen auf einer beliebten Stauumfahrungsroute oft zu sehen. Nach der nächsten Einmündung wird dann wieder 100 gefahren.

Was mich zu der These bringt, dass "eine Stufe tiefer" (z.B bei 120 -100-70-50-30) in der Regel zulässig sein sollte, dass einem im Zweifel agO 70 und igO 30 bleiben, ein VZ 278 zu übersehen sollte, meines unmaßgeblichen Rechtsempfinden nach, nicht strafbar sein
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m01
Beitrag 18.10.2024, 10:16
Beitrag #17


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 17.10.2024, 10:59) *
Ich vermute mal, dem TE geht es nicht darum, dass der beschriebene Langsamfahrer irgendwelche objektiv plausiblen Gründe hat, langsamer zu fahren als es nach Verkehrszeichenlage zulässig wäre,
sondern es geht darum, dass jemand ohne nachvollziehbaren Grund so schleicht.

Die Frage ist doch hier auch, wieviel langsamer ohne triftigen Grund ist "langsam"? im bundesdeutschen Straßenverkehr wirkt man ja bei erlaubten 50 km/h mit tatsächlich gefahrenen (GPS) 49 oft schon wie ein Verkehrshindernis. Was ist der zulässige Bereich bei einer gegebenen Höchstgeschwindigkeit und einer idealen schnurgeraden übersichtlichen Strecke, der nicht (zu) langsam ist?
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Söne spitze Steine
Beitrag 18.10.2024, 12:52
Beitrag #18


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Wenn das Moped nur max. 45 fahren kann, ist das ein triftiger Grund, eben keine 50 zu fahren.Wenn der Tacho 50 anzeigt, das Auto tatsächlich aber nur 40 fährt, ist das ein triftiger Grund. (Selbst ein 2018er- A4 zeigt 50 an und fährt nur 45/46.) Wenn vor mir ein Radfahrer 15 fährt und ich kann mit Auto nicht mit 1,5m Seitenabstand überholen, ist das ein triftiger Grund. Vor allem muß ich mich nicht wie einige andere am Radfahrer vorbeiquetschen.

Es gibt unzählige triftige Gründe, die man anführen kann. Schließt man diese Fälle aus, bleiben ein paar
(1) „Sonntagsfahrer“, die die Ortsendetafel nicht mitbekommen haben und weiter 50 fahren und im Einzelfall
(2) „Verkehrserzieher“, die absichtlich 30 bei erlaubten 50 fahren.

Als junger Spund durfte ich kilometerlang hinter einem (1) mit 50 hinterhertuckern, 100 waren erlaubt. Überholen konnte ich mngels Sicht wegen Allee und Kurven nicht. Also habe ich die zwanghaften Überholversuche irgendwann eingestellt. Inzwischen ist auch die Erkenntnis gereift, daß die größte Unfallgefahr von den wenigen Schnellfahrern ausgeht, die nur dann Spaß am Fahren haben, wenn ihnen die Menschheit nicht im Wege (oder im Mittelpunkt) steht.

Zitat (Der_Veranstalter @ 17.10.2024, 06:56) *
Das gleiche gilt auf dem Land, wenn man stark betrunken ist: Radfahren geht nicht mehr, Autofahren geht noch.


Elmi (Hörig) hatte schon in den 80ern eine Alkohol-am-Steuer-Steuer eingebracht, wenn man zu besoffen ist, um zu Fuß nach Hause zu gehen.


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m01
Beitrag 18.10.2024, 13:31
Beitrag #19


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Bei diesen Extremfällen - klar. Aber die Fälle müssen gar nicht so extrem sein. Nehmen wir eine gut ausgebaute Bundesstraße bei bester Sicht, Tempo 100. Jetzt fährt da jemand 90 - wahrscheinlich noch nicht "langsam". Aber wann ist langsam? Bei 80, 70, 60?
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mir
Beitrag 18.10.2024, 21:20
Beitrag #20


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Dazu kommt die Frage, was ein triftiger Grund ist. Genügt "ich möchte die Aussicht genießen"? Oder muss es schon ein "ich suche einen Platz zum Anhalten" sein? Vielleicht genügt auch ein "ich fühle mich unsicher, wenn ich schneller fahre"?



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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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Söne spitze Steine
Beitrag 18.10.2024, 23:41
Beitrag #21


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Die triftigen Gründe dürfen sich, wenn man einmal die technisch oder rechtlich beschränkte Höchstgeschwindigkeit ausklammert, auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs beschränken.

Angst ist m.E. eher ein Hindernis bei der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen als ein triftiger Grund, deshalb wesentlich langsamer zu fahren,.


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mir
Beitrag 19.10.2024, 09:48
Beitrag #22


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Kann ich der FeV so nicht entnehmen.


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Majesto
Beitrag 21.10.2024, 05:53
Beitrag #23


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In den meisten Fällen rege ich mich nicht auf, wenn mein Vordermann langsamer fährt, als er darf. Ich denke bei dieser Gelegenheit nicht an gezielte Verkehrserziehung, sondern vermute einen vernünftigen Grund. Umgekehrt erwarte ich von dem nachfolgendem Verkehr, daß ich nicht bedrängt werde, wenn ich mal langsamer fahre. Ein triftiger Grund ist nicht exakt definiert und wird von jedem anders wahrgenommen.

Ich muß zugeben, daß ich auf Landstraßen auch manchmal nur 80 km/h bei erlaubten 100 km/h fahre. Aber nur, wenn es keinen stört. Wenn ich sehe, daß sich ein Auto von hinten nähert, gebe ich auch Gas und beschleunige auf die erlaubten 100 km/h.

Ich überhole nur sehr ungern. Überholen ist die gefährlichste Aktion im Straßenverkehr.

Worüber ich mich oft aufrege, sind Lastwagen. Diese haben zwar einen triftigen Grund, nur 80 zu fahren, nämlich die gesetzlichen Vorschriften. Trotzdem ärgere ich mich, wenn ich nur mit 80 km/h hinterherfahren kann. Da frage ich mich immer, wieso die Güter nicht per Bahn transportiert werden.

Was mir auch immer suspekt ist, ist Überholverbot, in dem Traktoren überholt werden dürfen. Wäre es Verkehrsbehinderung, hinter dem Traktor herzufahren, wenn ich es für zu gefährlich halte, ihn zu überholen? Oder ist es Gefährdung, wenn man mit aller Kraft versucht, zu überholen? In diesem Fall kann man auch nicht absolut eindeutig antworten.

Viele Grüße
Majesto
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Jens
Beitrag 21.10.2024, 06:16
Beitrag #24


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Zitat (Majesto @ 21.10.2024, 06:53) *
Worüber ich mich oft aufrege, sind Lastwagen. Diese haben zwar einen triftigen Grund, nur 80 zu fahren, nämlich die gesetzlichen Vorschriften.
LKW mit einer zgM über 7,5t dürfen auf Landstraßen maximal 60km/h schnell fahren.

Zitat (Majesto @ 21.10.2024, 06:53) *
Trotzdem ärgere ich mich, wenn ich nur mit 80 km/h hinterherfahren kann.
Verstehe ich nicht. Wenn du allein auf weiter Flur bist, fährst du 80. Aber wenn vor dir einer 80 fährt, dann ärgert dich das? think.gif

Zitat (Majesto @ 21.10.2024, 06:53) *
Was mir auch immer suspekt ist, ist Überholverbot, in dem Traktoren überholt werden dürfen.
Da darfst du aber nicht jeden Traktor überholen, sondern nur solche, die die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.


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Der_Veranstalter
Beitrag 21.10.2024, 06:46
Beitrag #25


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Zitat (Majesto @ 21.10.2024, 06:53) *
Lastwagen ... haben zwar einen triftigen Grund, nur 80 zu fahren, nämlich die gesetzlichen Vorschriften.


Zitat (Jens @ 21.10.2024, 07:16) *
LKW mit einer zgM über 7,5t dürfen auf Landstraßen maximal 60km/h schnell fahren.


Treffer und versenkt, sag ich jetzt mal.

Komisch, dass

a) sich kein einziger LKW in Deutschland an das Tempolimit hält
und
b) eigentlich niemand dieses Tempolimit kennt


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Söne spitze Steine
Beitrag 21.10.2024, 09:06
Beitrag #26


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Der Mensch steht (und fährt) im Mittelpunkt und sich damit (als Vordermann) immer im Weg.

Auch der „Opa“, der von seinem Analogtacho igO sicherheitshalber noch 3-4 km/h abzieht, der Tacho bei 50 aber ohnehin 6-7 km/h zu viel anzeigt, wird mit seinen 39-41 km/h tatsächlicher Geschwindigkeit als Hindernis wahrgenommen. Auch das 45 km/h-Moped wird als Hindernis wahrgenommen. Auch der Radfahrer, der innerhalb eines T30-Strecke um die 30 fährt, wird oft überholt, obwohl es nichts bringt.

in bißchen mehr Geduld täte alle VT gut.

Daß die „die muß fit für die Börse“-Bahn in den 90ern reihenweise Güterbahnhöfe und Nebenstrecken dichtgemacht und entgegen dem politischen Geplapper von wegen „müssen mehr Güterverkehr auf die Schiene bringen“ gehandelt hat, wissen wir alle.

Neben den erwähnten Punkten wie Verkehr, Wetter, Tageszeit, Tachodifferenz und bauartdefinierte Höchstgeschwindigkeit muß man dann schon erheblich langsamer als erlaubt fahren, um einen triftigen Grund zu benötigen. Z.B. 30 bei erlaubten 50, 60 bei erlaubten 100.


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helmet lampshade
Beitrag 21.10.2024, 11:35
Beitrag #27


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Zitat (Der_Veranstalter @ 21.10.2024, 06:46) *
a) sich kein einziger LKW in Deutschland an das Tempolimit hält

Hierzulande in etwa jeder vierte würde ich schätzen und dann gibt es noch LkW-Fahrschulen...
Ich hatte aber auch schon LkW dicht hinter mit im T80 Bereich
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Explosiv
Beitrag 21.10.2024, 13:54
Beitrag #28


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Zitat (Söne spitze Steine @ 21.10.2024, 10:06) *
...

Neben den erwähnten Punkten wie Verkehr, Wetter, Tageszeit, Tachodifferenz und bauartdefinierte Höchstgeschwindigkeit muß man dann schon erheblich langsamer als erlaubt fahren, um einen triftigen Grund zu benötigen. Z.B. 30 bei erlaubten 50, 60 bei erlaubten 100.


Einspruch. 60 bei erlaubten 100 agO kann kein Problem darstellen, wenn LKW über 7,5t gar nicht schneller fahren dürfen. PKW von solchen Sonntagsfahrern sind auch leichter zu überholen als ein langer und breiter Sattelzug.

Ich kann sowas auch nicht leiden, käme aber nicht auf die Idee, das bereits im sanktionsfähigen Bereich zu sehen.

Zum Ausgleich gibt es dann Kirmeswägen, die mit 25er-Aufkleber mit 60 bis 80 über die Autobahn huschen. blink.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 21.10.2024, 15:16
Beitrag #29


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Tempo 60 auf Landstraßen für LKW fällt doch unter die vorgenannten bauartdefinierte Höchstgeschwindigkeit. Genau wie T80 auf Autobahnen.

Oft fahrer Brummis auf Landstraßen 67 und 84,5 auf der Autobahn. Reicht wohl, um nach Abzug der Toleranz nach einem Blitzerfoto sanktionsfrei oder zumindest billig durchzukommen.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.10.2024, 16:11
Beitrag #30


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Häufig fahren die auf der Landstraße auch 80 - oder noch ein Tickchen drüber thread.gif
Schließlich darf der Begrenzer auf 90 eingestellt sein, und DER ist zu doof um zwischen Landstraße und Autobahn zu unterscheiden.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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mir
Beitrag 21.10.2024, 16:15
Beitrag #31


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Ich frag mich, ob eigentlich die Gefahr durch LKWs auf der Landstraße, die 100 fahren, größer ist als die durch die PKWs, die die langsamer fahrenden LKWs auf der Landstraße überholen. thread.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Mueck
Beitrag 21.10.2024, 16:41
Beitrag #32


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Zitat (Explosiv @ 21.10.2024, 14:54) *
60 bei erlaubten 100 agO kann kein Problem darstellen, wenn LKW über 7,5t gar nicht schneller fahren dürfen
... und sich natürlich an § 5 (6) S. 2 halten, denn diese Konstellation 60/100 ist Bestandtteil des einzigen mir bekannten Urteils zu § 5 (6) S. 2 ...
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.10.2024, 17:54
Beitrag #33


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Nun isses aber so, dass mich zwar auch ein 60 fahrender Lkw auf einer längeren Überholverbots-Strecke ein wenig nervt, aber schließlich kann der Fahrer ja nichts dafür

Über einen unnötigerweise 60 fahrenden Pkw ärgere ich mich dagegen womöglich mehr, weil hir die Behinderung ja völlig überflüssig ist. Und dass diese 60 im Überholverbot nur gefahren wurden um mich zu ärgern nehme ich spätestens DANN an, wenn der Fahrer am Ende des Überholverbots (bei ansonsten unveränderten Verhältnissen) auf 100 und mehr beschleunigt.

Doc


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Tanker
Beitrag 21.10.2024, 22:32
Beitrag #34


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 21.10.2024, 17:11) *
Häufig fahren die auf der Landstraße auch 80 - oder noch ein Tickchen drüber thread.gif
Schließlich darf der Begrenzer auf 90 eingestellt sein, und DER ist zu doof um zwischen Landstraße und Autobahn zu unterscheiden.

Doc


Ist so ähnlich der "Regel" ein Grenzwertgeber, egal welcher, ist das letzte Glied in einer Sicherheitseinrichtung. Also muß ich das Maß so einstellen das der Grenzwertgeber nicht anspricht. Auf deutsch, ich muß den Grenzwert niederer einstellen als der Grenzwertgeber ist. Viel Spaß beim erklären der Werte beim Kunden oder so. tongue.gif
Wenn also 89 gerade noch so genehmigt wird, also der Geschindigkeitsbegrenzer so eingestellt ist, darf ich den Tempomat nur auf 88 einstellen. Denn sonst würde ja der Grenzwert erreicht. Was nicht sein darf.
Das ganze kommt übrigends aus der Minaralölindustrie als vorauseilendem Gehorsamhörigen.
Viel Spaß beim erklären hier.
Seid ihr früher schonmal hinter mir hergefahren? think.gif tongue.gif Auf bekannte Strecken habe ich auch schonmal auf x Km abgebremst. Einfach auf Grund des Straßenzustands. Und ja, ich habe auch schon einige Fahrer kennengelernt die keinen Tanker fahren wollen. Warum wohl? Weil sie das schaukeln und Co. nicht abkönnen. Aus ihrer eigenen Erfahrung. Und wer will wohl die Regelsätze bei Gefahrgut zahlen wollen wenn es auch anders geht.
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Söne spitze Steine
Beitrag 22.10.2024, 01:02
Beitrag #35


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Bei Gefahrgut hast du ja auch deine triftigen Gründe. Herborn läßt grüßen.

Der Duden definiert triftig im übrigen mit: sehr überzeugend, einleuchtend, schwerwiegend; zwingend, stichhaltig.



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Beitrag 22.10.2024, 05:52
Beitrag #36


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Zitat (mir @ 21.10.2024, 17:15) *
Ich frag mich, ob eigentlich die Gefahr durch LKWs auf der Landstraße, die 100 fahren, größer ist als die durch die PKWs, die die langsamer fahrenden LKWs auf der Landstraße überholen. thread.gif


Es gibt halt nicht nur gut ausgebaute Bundesstraßen. Ein Lkw ist auch ein Hindernis wenn er 120 fahren darf - weil er es nicht überall kann. Mein Arbeitsweg ist hier ein gutes Beispiel. Man kann auf ca. 90 % des Weges nicht sicher überholen und die Höchstgeschwindigkeit die 95% der VT in der HVZ in diesem Abschnitt fahren liegt - mittlerweile - bei echten 70 km/h. Wenn aber ein Lkw vorne dran hängt, verliert man auf 20 Minuten Fahrtweg, 5-10 Minuten, obwohl dieser ebenfalls 70 fährt. Würde man also den Lkw überholen, wenn man könnte?
Und auf gut ausgebauten Bundesstraßen fahren dann wieder VT schneller als 100 und haben somit wieder den Wunsch zu Überholen. Wobei lustig ist, dass man immer davon liest, dass Pkw ein Geschwindigkeitslimit benötigen um den Kraftstoffverbrauch zu senken. Stattdessen möchte man die fahrenden Schrankwände auf 100 km/h beschleunigen? Dazu kommen dann Themen wie Maut-Ausweichverkehr etc.

Die Zahl an langsamfahrenden Pkw die von Lkw durch die Gegend geschoben wird, steigt jedoch ziemlich sicher - das könnte einen Zeitgewinn bedeuten think.gif
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Beitrag 22.10.2024, 06:55
Beitrag #37


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Wer spricht von 100 für LKW?
Sinnvoll wäre es, der technischen Verbesserung von Bremsen und Lenkung der LKW Rechnung tragend, diesen das Limit agO generell auf 80 zu setzen, egal, ob BAB oder nicht.
Gleichzeitig das Limit für alle KFZ agO auf "normalen" Landstraßen auf 80 senken. Schon ist das Problem mit überholwilligen PKW beim Auflaufen auf langsame LKW zumindest für legal Fahrende vom Tisch, starke Steigungen ausgenommen.

Wurde hier aber schon öfter kontrovers diskutiert, und der Normgeber scheint diese Lösung nicht mal zu diskutieren. Kommt also absehbar nicht.


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Beitrag 22.10.2024, 08:03
Beitrag #38


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Zitat (Explosiv @ 22.10.2024, 07:55) *
Wer spricht von 100 für LKW?


ähm, du hast den Post gelesen? thread.gif

80 einheitlich auf Landstraßen und Autobahnen erachte ich schon aus der Sicherheitstechnischen Betrachtung für mehr als fragwürdig. Da kann ich dann jeden verstehen, der 100 auf Autobahnen fordert. Wie bereits angeführt, ein Hindernis bleiben sie trotzdem - das dann, wenn überholt wird, noch gefährlicher ist. Zudem würde es wie bereits angeführt, den Maut-Ausweichverkehr stark fördern. Der Mehrverbrauch steigt ebenfalls enorm. Aber es ist sicher immer eine gute Idee den Lkw-Verkehr zu stärken, davon haben wir nicht genug.
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Beitrag 22.10.2024, 10:23
Beitrag #39


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Ich schrub, dass dann auf Landstraßen aller KFZ-Verkehr auf 80 beschränkt sein sollte. Wo sind die LKW dann noch ein Hinderniss, außer an starken Steigungen. Und selbst die nehmen viele LKW mit 80, wenn die Ladung leicht oder nicht vorhanden ist.

Auf BAB stellt sich das Problem nicht, da mindestens zweispurig.

Maut-Ausweichverkehr begegnet man heute schon mit mehr mautpflichtigen Landstraßen. Das muss man dann eben ausbauen.

Und solange die Bahn so marode bzw. Baustelle ist wie derzeit, kann sie keinen LKW-Verkehr ersetzen, egal, wie schnell oder langsam die Brummies sind. 80 für Alle auf Landstraßen würde diese aber für alle sicherer machen.


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Beitrag 22.10.2024, 10:50
Beitrag #40


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und ich habe jemanden anders zitiert und darauf geantwortet...

An sämtlichen Engstellen, an Ampeln, beim Abbiegen, beim Überholen von langsameren Vt, an speziellen Limitierungen etc. (Im übrigen wird dann ohnehin nicht 80 gefahren sondern 89)

Was willst du den am Maut-Ausweichverkehr ausbauen? sätmliche Landstraßen? Nicht alle Straßen können ertüchtigt werden, abgesehen davon geht es auch schlicht um Anwohnerschutz. btw. kleine Aufgabe, schau dir mal die Lärmentwicklung von Lkw an. 10 db sind eine wahrgenommene Verdoppelung. Viel Spaß, wenn du neben einer Straße wohnst.



Zitat
80 für Alle auf Landstraßen würde diese aber für alle sicherer machen.


Das ist deine Meinung. Wenn die "vernünftigen" nun keine Lkw mehr überholen (obwohl ich das örtlich ebenfalls bezweifeln würde) ist wenig gewonnen, die Problemfälle werden sicher auch bei einem allgemeinen Tempolimit überholen.


Und die Bahn ist u.a. eben auch ein Henne und Ei Problem. So lange unter Vermeidung von Mindestlöhne, Leasingfahrzeuge aus dem günstigeren Ausland unter Umgehung nationaler Regeln (U.a. Kabotage) Gewinne gemacht werden, während Investitionen der öffentlichen Hand zufallen und in der Betrachtung gerne ignoriert werden (Stark erhöhter Fahrbahnverschleiß durch höhere Achslast, Lkw-Stellplätze etc..) wird sich da wenig ändern. Unser Brückendebakel gründet maßgeblich auf der Entwicklung des Schwerlastverkehrs.
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helmet lampshade
Beitrag 22.10.2024, 15:11
Beitrag #41


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Noch eine Anmerkung: Wenn man z.B. höchstens 10 km/h unter Limit fahren dürfte, wären auf Landstraßen in der Regel Geschwindigkeiten zwischen 70-90 unzulässig und innerorts 30-40, was mir arg willkürlich und realitätsfern erscheint
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Uwe Mettmann
Beitrag 22.10.2024, 19:55
Beitrag #42


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Zitat (Explosiv @ 21.10.2024, 14:54) *
Einspruch. 60 bei erlaubten 100 agO kann kein Problem darstellen, wenn LKW über 7,5t gar nicht schneller fahren dürfen. PKW von solchen Sonntagsfahrern sind auch leichter zu überholen als ein langer und breiter Sattelzug.

Es ist aber ein Problem, denn viele LKWs (auch Sattelzüge) fahren schneller als die erlaubten 60 km/h, laufen dann auf den Schleicher-PKW auf und das Überholen des LKW (eventuell auch mehrere) + den Schleicher-PKW ist dann nicht mehr so einfach.

Sowas habe ich schon häufiger erlebt. sad.gif

Um es klar zu sagen, den alleinigen Schleicher-PKW gibt praktisch nicht, denn es laufen fast immer schnellere Fahrzeuge auf ihn auf. Da nicht alle überholen, wird die Schlang hinter so einem Schleicher immer länger und ein Überholen wird oft dann unmöglich. Das ist die Realität und nicht der oft als Argument aus dem Hut gezogene alleinigen Schleicher auf weiter Flur, den man bei optimalen Bedingungen leicht überholen kann.

Gruß

Uwe
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Majesto
Beitrag 23.10.2024, 16:46
Beitrag #43


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Zitat (Jens @ 21.10.2024, 07:16) *
Zitat (Majesto @ 21.10.2024, 06:53) *
Trotzdem ärgere ich mich, wenn ich nur mit 80 km/h hinterherfahren kann.
Verstehe ich nicht. Wenn du allein auf weiter Flur bist, fährst du 80. Aber wenn vor dir einer 80 fährt, dann ärgert dich das? think.gif



Es ist ein Unterschied, ob ich freiwillig 80 fahre oder ob ich hinter einem langsamen Fahrzeug herfahren muß. Außerdem schleiche ich nicht immer mit nur 80 auf einer freien Straße, ich gebe auch schon mal Gas und fahre die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Viele Grüße
Majesto
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:20