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> Vorrang/Vorfahrtlage nach Entfernen eines VBB
die-scharfs
Beitrag 17.10.2024, 10:49
Beitrag #1


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Moin zusammen,

hier

ist vor einiger Zeit ein VBB entfernt worden.

Ist das vom Gesamtbild trotzdem noch so eindeutig, dass hier aus dem gepflasterten Bereich ein Ausfahren nach §10 vorliegt?

Danke für eure Einschätzungen!
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mir
Beitrag 17.10.2024, 10:57
Beitrag #2


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Da wird ein Bordstein überfahren, alleine daraus resultiert bereits eine Wartepflicht nach § 10.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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m01
Beitrag 18.10.2024, 10:00
Beitrag #3


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Zitat (die-scharfs @ 17.10.2024, 11:49) *
ist vor einiger Zeit ein VBB entfernt worden.

Darf man fragen, warum? Straßenbild und Umgebung sagen eigentlich: VBB. Hat's den durchfahrenden Bus gestört?
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helmet lampshade
Beitrag 18.10.2024, 10:23
Beitrag #4


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Zitat (mir @ 17.10.2024, 10:57) *
Da wird ein Bordstein überfahren, alleine daraus resultiert bereits eine Wartepflicht nach § 10.

Bei dieser Regelung habe ich den Eindruck, dass sie eigentlich nur für kleine Nebenwege gedacht war, da ein Bordstein schon aufgrund der schlechteren Erkennbarkeit (Nacht + Regen) kein adäquater Ersatz für ein VZ205 ist. Sprich ein VZ205 wäre mMn hier und in ähnlichen Fällen hilfreich
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mir
Beitrag 18.10.2024, 11:03
Beitrag #5


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Die Sache mit dem Bordstein halte ich ohnehin für eine idiotische Regelung. Der Grund für diese Regelung war wohl mal ursprünglich, dass man Bedenken hatte, ob man bei fortgeführtem Bordstein sicher eine einmündende Straße von einer Grundstücksausfahrt unterscheiden kann. Aber das Problem besteht in vielen Fällen ja gar nicht. Stattdessen hat man nun das Problem, Rinnsteine oder Pflasterlinien von Bordsteinen zu unterscheiden, oder die wiederkehrende Frage, ob der Bordstein nun abgesenkt ist oder nicht und was das genau bedeutet.

In Österreich kommt man bestens ohne eine solche Regel aus. Man sollte sie streichen.


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