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> Fußgängerquerung an RvL
m01
Beitrag 18.10.2024, 17:30
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

es geht mal wieder um Lösungsfindung für unkreative Behörden. wink.gif Gegeben sei eine ganz normale Kreuzung in einer Zone 30 in der Nähe einer Schule. Dabei kreuzt vor allem der Schüler-Fußverkehr von und zur Schule (auf dem Gehsteig) die quer dazu verlaufende Hauptverkehrsrichtung des Pkw-Verkehrs im Wohngebiet.

  • Nachdem §9 Absatz 3 ja für geradeaus fahrende Kfz keine Anwendung findet, sind die querenden Fußgänger immer wartepflichtig, richtig?
  • Eine abweichende Vorfahrtsregelung würde nach meinem Verständnis daran nichts ändern, weil auch ein Vz 205 Fußgängern keinen Vorrang gewährt.
  • Was ist die beste Regelung, um dort Missverständnissen und damit Gefahren vorzubeugen? Gerade Kinder können schwer einschätzen, ob ein herannahender Pkw wegen der RvL verzögert oder tatsächlich aus Höflichkeit die Schüler überqueren lässt.
  • Fußgängerüberweg als Ausnahme von der Regel in der R-FGÜ im Kreuzungsbereich? Scheint ja grundsätzlich möglich zu sein (mit geringfügiger Absetzung), aber auch in ansonsten unmarkierten Z30-Kreuzungen?


Danke Euch! smile.gif
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mir
Beitrag 18.10.2024, 21:17
Beitrag #2


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Was spricht gegen die normale Regel, dass dann die Fußgänger auf eine Lücke im Verkehr warten? Gegebenfalls eben mit Schülerlotsen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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m01
Beitrag 18.10.2024, 21:35
Beitrag #3


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Das wäre nicht das Problem, sondern die regelmäßig zu beobachtenden Missverständnisse. Auto kommt an, verzögert wegen RvL, Kind denkt "ah, der lässt mich rüber" (weil viele andere das tun), Autofahrer erschrickt weil Kind auf die Fahrbahn tritt, etc. pp. Täglich zu beobachten.
Schülerlotsen? Viel zu wenige vorhanden, die können gerade mal zwei Übergänge unmittelbar vor der Schule bedienen.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 18.10.2024, 21:38
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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mir
Beitrag 18.10.2024, 22:12
Beitrag #4


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Wir sind also in einem Wohngebiet, rechts vor links, die Kinder sind gut sichtbar, das Tempo ist langsam weil die Autos gerade anfahren und die Situation, jedenfalls für die Autofahrer, sehr übersichtlich. Ab und zu erschrickt ein Autofahrer, weil er zu wenig mit dem kindlich-unerfahrenen Verhalten rechnet, aber zu Unfällen führt das nicht.

Ich bezweifle, dass Du mit der Beschreibung irgendwen zu irgendwas veranlassen kannst.


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Explosiv
Beitrag 19.10.2024, 07:35
Beitrag #5


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Prävention setzt ein, bevor was passiert. Von daher ist die Frage verständlich.
Machbar wäre eine beidseitige Verbreiterung des Gehwegs als Querungshilfe. Dann müssten die Kinder nur eine Fahrspur queren und der Fahrverkehr müsste sich abstimmen, wer fährt. Natürlich nur für 5m oder so.
Das hat man in Euskirchen in der Boenerstraße so gemacht, garniert noch mit Zebrastreifen. Aber auch ohne diese Zebrastreifen würde es funktionieren.


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mir
Beitrag 19.10.2024, 10:05
Beitrag #6


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Die beschriebenen Missverständnissen zwischen Fußgängern und Autofahrern bei rechts-vor-links gibt es in allen Wohngebieten. Wenn man die Stadt davon überzeugen will, dass man an der Stelle bauliche Maßnahmen braucht, müsste man schon eine örtliche Besonderheit finden, dass gerade dort die Gefahr besonders hoch ist.

Schülerlotsen wären dagegen eine sehr kostengünstige Art, Gefahren zu vermindern und gleichzeitig Verkehrserziehung zu betreiben - sowohl auf Schüler- als auch auf Autofahrerseite. Gleichzeitig könnte man beobachten, wie gefährlich es dort wirklich ist, und dabei Gründe für bauliche Maßnahmen sammeln. Aber wenn dort niemand die Zeit dafür hat, dann scheint es auch niemand für erforderlich zu halten.

Bei Euskirchen ist das Tempo 50-Gebiet und sieht nach deutlich mehr Verkehr aus.


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Schorsch
Beitrag 19.10.2024, 15:25
Beitrag #7


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Zitat
§3(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Schülerlotsen würden den Eindruck erwecken, dass Autofahrer nur auf Kinder achten müssen, wenn ein Schülerlotse anwesend ist. Aber natürlich muss immer eine Gefährdung von Kindern ausgeschlossen sein.
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Mueck
Beitrag 19.10.2024, 17:32
Beitrag #8


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Zitat (Explosiv @ 19.10.2024, 08:35) *
Dann müssten die Kinder nur eine Fahrspur queren und der Fahrverkehr müsste sich abstimmen, wer fährt. Natürlich nur für 5m oder so.
Dann haste die Missverständnisse wegen RvL UND wegen Verengung!
Genau das ist gerade für diese Stelle in der Lokalpresse etc. gewesen
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Explosiv
Beitrag 20.10.2024, 09:12
Beitrag #9


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Da ist die Verengung auch nicht als Querungshilfe ausgelegt.
Ich zeigte auch nur, wie es in meiner Gegend gemacht wird. Ich selber würde die Verengung mit Querungshilfe weiter von der Kreuzung weglegen, damit die Fußgänger nur auf zwei Richtungen achten müssen und nicht auf vier.


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m01
Beitrag 20.10.2024, 10:23
Beitrag #10


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Ggf. muss ich doch das konkrete Beispiel anführen, es geht um diese Kreuzung: https://maps.app.goo.gl/y9zS4q5yAKTZsxQJ7

Reales Verkehrsgeschehen: in Blickrichtung insbesondere morgens reger Pkw-Verkehr richtung Süden aus dem Ortszentrum bzw. dem Wohngebiet heraus. Links-Rechts quert der Fußverkehr von und zur Schule, weil sich 100 Meter weiter links die Grund- und Mittelschule befindet. Ursprünglich stand dort ein VZ 205, vor einigen Jahren befand die Lokalpolitik, dass ein Stoppschild die Situation verbessern würde. thread.gif Dafür gilt Tempo 50. Gruselige Gestaltung im ganzen Gebiet, inkl. abknickenden Vorfahrten in angrenzenden Anliegerwegen. Jetzt will man es besser machen.

Denkbare Gestaltung im Sinne eines neuen Verkehrskonzepts: das hier wird Teil einer Z30, es bleibt die Frage nach der Feinarbeit an dieser Kreuzung. Denn, die Gehwege sind an allen zuführenden Straßen nur einseitig (daher auch keine abgesetzte Querung möglich), der verfügbare Raum beträgt 7 Meter von Zaun bis Zaun, während der Fußverkehr an der Kreuzung aufgrund der großzügigen Radien rund 15 Meter Fahrbahn überqueren muss.
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Mueck
Beitrag 20.10.2024, 11:07
Beitrag #11


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Platz für Querungshilfen sehe ich da nicht, also am besten hundsordinäre Zebras über die Schlesierstr. und, wenn der Farbtopf schon offen ist, gleich auch über die Bayernstr. Dafür muss man vmtl. die Radien der Ecken verkleinern, dann ergibt sich die nötige Breite der Zebras, evtl. Fahrbahn bissele enger, dann ergibt sich auch genug Aufstelltiefe.
Zitat (m01 @ 18.10.2024, 18:30) *
Fußgängerüberweg als Ausnahme von der Regel in der R-FGÜ im Kreuzungsbereich?
Welchen Passus darin meinst Du genau?
"FGÜ in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich." ist hinderlich, aber kein Verbot ... thread.gif
Also erst Zebras, dann bissele später erst T30Z mit RvL ... whistling.gif

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Explosiv
Beitrag 20.10.2024, 16:55
Beitrag #12


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Das Problem wurde benannt. Die großzügigen Radien an den Ecken laden zum zügigen Fahren und Abbiegen ein. Das ließe sich ändern. Die Ecken weiter vorgezogen und spitzer, und schon haben es die Fußgänger nicht mehr so weit und die Fahrer nicht mehr so eilig. Das würde auch die Aufstellsituation vorm Queren verbessern und einen besseren Einblick in die Seitenstraßen ermöglichen für die Fußgänger.

Schön wären natürlich Zebras, aber die sind sehr schüchtern derzeit.


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m01
Beitrag 20.10.2024, 18:45
Beitrag #13


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Danke! smile.gif
Hab da mal was gemalt - so würde das funktionieren, oder?



Problem dürften neben der vernachlässigbaren Kosten für den Eimer Farbe die Zeichen 350 (bei RvL anscheinend ja nicht entbehrlich?) und die inzwischen vorgeschriebene Beleuchtungsstärke sein. Licht kostet Geld. Am Ende wirds dann wohl ohne die schüchternen Zebras funktionieren müssen. unsure.gif
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dopero
Beitrag 20.10.2024, 19:13
Beitrag #14


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Zitat
Zeichen 342, Erläuterung
Die Markierung hebt eine Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung … hervor.

Hier geht es aber erst mal nicht um RvL, sondern um den Fußgängerüberweg. Deswegen dürfte man imho vor den Fußgängerüberwegen kein Z 342 anordnen.
Ich finde es dort auch sehr missverständlich, denn man könnte dann meinen, dass wenn niemand den Fußgängerüberweg benutzen möchte, man einfach durchfahren dürfte.
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m01
Beitrag 20.10.2024, 21:21
Beitrag #15


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Danke - ok, man könnte die 342 auch einfach weglassen. War nur als Ergänzung gedacht, nachdem die hiesigen VT für Z30 teilweise eine extra Anleitung benötigen.
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