Änderungen am Fahrzeug bei Verkauf, Inwieweit können Änderungen am Fahrzeug bei Verkauf eine Rolle spielen |
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Änderungen am Fahrzeug bei Verkauf, Inwieweit können Änderungen am Fahrzeug bei Verkauf eine Rolle spielen |
20.10.2024, 19:34
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 20.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92109 |
ich frage mich, inwieweit verschiedene Änderungen an einem Fahrzeug aus rechtlicher Sicht relevant bzw. problematisch für mich sein können, wenn ich das Fahrzeug im veränderten Zustand verkaufe. Ganz konkret biete ich derzeit ein 125ccm Motorrad auf Mobile an und habe es zur Preiseinschätzung auch bei dem Ankaufportal wkdm eingestellt. Bei mobile wurde ich danach nicht gefragt, aber bei Wir kaufen dein Motorrad wird in einer Maske gefragt, ob alle Teile eingetragen sind oder es Veränderungen gibt. Die Frage ist nun, ob bei einem "Verkauf wie gesehen" ich für Veränderungen grade stehen muss oder irgendwie belangt werden kann, wenn 1) ich eine Veränderung nicht aktiv verschwiegen habe bzw. einfach nicht danach gefragt wurde, aber eine Veränderung vorliegt. Bspw. eine Leistung, die nicht eingetragen ist, aber eben auch nicht offensichtlich erkennbar ist. 2) ein Bauteil getauscht wurde, das man eigentlich sehen kann, z.B. Spiegel getauscht Über Eure Gedanken dazu würde ich mich freuen - natürlich geht es nicht um eine Rechtsberatung mich interessieren einfach nur alle Blickwinkel dazu. |
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20.10.2024, 20:10
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10745 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Hallo und willkommen im VP,
grunddsätzlich bist du erstmal in der Sachmängelhaftung. Nun kann man die natürlich als privater Verkäufer ausschließen und im Übrigen auch verkaufen "wie besichtigt und Probe gefahren". Wenn du jedoch nicht offensichtliche Mängel kennst und verschweigst, bleibst du dafür dennoch haftbar. Eine nicht eingetragene Leistung würde ich hier klar hinzu rechnen. Da solltest du sagen was Sache ist und das in den Vertrag schreiben. Da dies deinen Preis natürlich drückt, solltest du es besser entweder eintragen lassen oder zurück bauen. Bei Spiegeln weiß ich jetzt nicht, ob die heutzutage explizit für ein bestimmtes Motorrad zugelassen bzw eingetragen sein müssen, ich meine eher, da genügt ein E-Prüfzeichen. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 22.10.2024 - 09:22 |