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> Parken auf Schutzstreifen – kein TBNR und daher kostenfrei?
Söne spitze Steine
Beitrag 21.10.2024, 15:25
Beitrag #1


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Mir fällt gerade auf: das Halten auf dem Schutzstreifen kostet direkt 55€ (TBNR 142170), mit Behinderung 70 (TBNR 142171). Fürs Parken finde ich nichts – ist das dann kostenfrei oder nimmt die Ordnungsbehörde dann „ersatzweise“ 142170?


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hk_do
Beitrag 21.10.2024, 17:21
Beitrag #2


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Man kann nicht Parken, ohne zu halten.

Wenn es also für das Parken keinen speziellen Satz gibt, dann greift der fürs halten. Ganz regulär, nicht ersatzweise.



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Apfelstrudel
Beitrag 21.10.2024, 20:40
Beitrag #3


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Greift dann im Falle einer negativen Fahrerermittlung auch die Klausel zur Kostentragung des Halters? think.gif

edit: also wenn der Halteverstoß vorgeworfen wird ...


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„Die Lüge hat zwei Steigerungsformen: Diplomatie und Statistik.“
-- Marcel Achard
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mir
Beitrag 21.10.2024, 22:59
Beitrag #4


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Ja.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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die-scharfs
Beitrag 22.10.2024, 07:51
Beitrag #5


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Zitat (Apfelstrudel @ 21.10.2024, 20:40) *
Greift dann im Falle einer negativen Fahrerermittlung auch die Klausel zur Kostentragung des Halters?


Ist das nicht ein Widerspruch in sich?
Wer hält, hat das Fz nicht verlassen, sonst wäre es parken.
Und wer vor Ort ist, kann doch ermittelt werden- think.gif
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random
Beitrag 22.10.2024, 08:09
Beitrag #6


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Das Eine hat mit dem Anderen imho wenig zu tun. Halten ist schlicht und einfach dem ruhenden Verkehr zugeordnet und somit gelten entsprechende Vorschriften.


Abgesehen davon ist nicht jede "Überwachungskraft" ermächtigt, Maßnahmen zu treffen.

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