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> Parken auf Schutzstreifen – kein TBNR und daher kostenfrei?
Söne spitze Steine
Beitrag 21.10.2024, 15:25
Beitrag #1


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Mir fällt gerade auf: das Halten auf dem Schutzstreifen kostet direkt 55€ (TBNR 142170), mit Behinderung 70 (TBNR 142171). Fürs Parken finde ich nichts – ist das dann kostenfrei oder nimmt die Ordnungsbehörde dann „ersatzweise“ 142170?


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hk_do
Beitrag 21.10.2024, 17:21
Beitrag #2


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Man kann nicht Parken, ohne zu halten.

Wenn es also für das Parken keinen speziellen Satz gibt, dann greift der fürs halten. Ganz regulär, nicht ersatzweise.



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Apfelstrudel
Beitrag 21.10.2024, 20:40
Beitrag #3


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Greift dann im Falle einer negativen Fahrerermittlung auch die Klausel zur Kostentragung des Halters? think.gif

edit: also wenn der Halteverstoß vorgeworfen wird ...


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mir
Beitrag 21.10.2024, 22:59
Beitrag #4


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Ja.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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die-scharfs
Beitrag 22.10.2024, 07:51
Beitrag #5


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Zitat (Apfelstrudel @ 21.10.2024, 20:40) *
Greift dann im Falle einer negativen Fahrerermittlung auch die Klausel zur Kostentragung des Halters?


Ist das nicht ein Widerspruch in sich?
Wer hält, hat das Fz nicht verlassen, sonst wäre es parken.
Und wer vor Ort ist, kann doch ermittelt werden- think.gif
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random
Beitrag 22.10.2024, 08:09
Beitrag #6


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Das Eine hat mit dem Anderen imho wenig zu tun. Halten ist schlicht und einfach dem ruhenden Verkehr zugeordnet und somit gelten entsprechende Vorschriften.


Abgesehen davon ist nicht jede "Überwachungskraft" ermächtigt, Maßnahmen zu treffen.

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Der_Veranstalter
Beitrag 22.10.2024, 10:20
Beitrag #7


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M.E. soll der Sinn bzw die Botschaft an die Verkehrsteilnehmer hier sein, dass auch schon das kürzeste Halten die Maximalstrafe auslöst. Und wenn nur ein Radler außenrum fahren muss, ist automatisch der 142671 ausgelöst.

Sollte m.E. auch durchaus ein A-Verstoß sein...


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mir
Beitrag 22.10.2024, 10:54
Beitrag #8


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Machen die Lieferdienste hier routinemäßig. Ich glaube kaum, dass die beknollt werden.

Es wäre auch sonst ausgesprochen zeitaufwendig, die Pakete entlang einer Hauptstraße zuzustellen, an der sich ein Schutzstreifen befindet. Da müsste man dann schon eher den Arbeitgeber ordentlich bebußen, der den Mitarbeitern gar keine andere Möglichkeit gibt.

Oder man überdenkt endlich mal die Parkplatzphilosophie, bei der immer nur an die Anwohner mit Auto gedacht wird.


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Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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DMHH
Beitrag 22.10.2024, 12:19
Beitrag #9


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Zitat (mir @ 22.10.2024, 11:54) *
Es wäre auch sonst ausgesprochen zeitaufwendig, die Pakete entlang einer Hauptstraße zuzustellen, an der sich ein Schutzstreifen befindet.

think.gif
in Quer- / Seitenstraße einfahren, Parkplatz suchen, Pakete des Hauptstraßenabschnittes HsNr:x bis HsNr:y auf die Transporthilfe verfrachten und los geht's. unsure.gif
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Acki
Beitrag 22.10.2024, 12:30
Beitrag #10


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Zitat (DMHH @ 22.10.2024, 12:19) *
Pakete des Hauptstraßenabschnittes HsNr:x bis HsNr:y auf die Transporthilfe verfrachten und los geht's. unsure.gif

Und die restlichen Pakete stehen zum freien Zugriff für jedermann auf der Sackkarre während der Zusteller im Haus verschwindet?

Gruß Acki
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DMHH
Beitrag 22.10.2024, 14:59
Beitrag #11


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Für die wenigen Fälle, in denen der Zusteller tatsächlich noch eine Unterschrift benötigt / verlangt, darf er die Sackkarre bestimmt mit in den Hausflur des MFH nehmen. dry.gif
Oder so ein Diebstahl wird - wie heute schon - einfach eingepreist. Weil eben seltenst noch Unterschriften eingeholt werden.

Und auch für den Fall, dass das alles ganz anders ist und du leute kennst, wo das Paket noch persönlich ins Wohnzimmer gebracht wird: dann gibt es offensichtlich in diesen Fällen einen Bedarf an einer verschließbaren Lösung.

Weitere Ausreden und Ausflüchte? rolleyes.gif
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hk_do
Beitrag 22.10.2024, 17:06
Beitrag #12


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Zitat (die-scharfs @ 22.10.2024, 08:51) *
Ist das nicht ein Widerspruch in sich?


nein, eher ein Verständnisproblem deinerseits:

Zitat
Wer hält, hat das Fz nicht verlassen, sonst wäre es parken.


Wer hält und da Fahrzeug verlässt, hält weiterhin.

Und parkt.

Werk parkt hält immer auch gleichzeitig.

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die-scharfs
Beitrag 22.10.2024, 17:33
Beitrag #13


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Das mag ja durchaus juristisch so sein, was ich aber nicht rauslese:

"Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt."

Rein von der Sprachlichkeit her erkenne ich hier, dass der Begriff "Parken" das "Halten" unter genannten Umständen ablöst. Eine Inklusion des "Haltens" im "Parken" sehe ich nicht.

Aber ich habe schon in anderen Kontexten vorgezeigt bekommen, dass die STVO nicht immer der Sprachlichkeit folgt. Also alles gut.
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hk_do
Beitrag 22.10.2024, 18:02
Beitrag #14


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Zitat (die-scharfs @ 22.10.2024, 18:33) *
Rein von der Sprachlichkeit her erkenne ich hier, dass der Begriff "Parken" das "Halten" unter genannten Umständen ablöst.


Du bist also der Meinung, das Parken auf Bahnübergängen verstoße nicht gegen §12 StVO, so lange man nur das Fahrzeug verlässt bevor es zum Stillstand gekommen ist? wavey.gif whistling.gif
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Apfelstrudel
Beitrag 22.10.2024, 18:53
Beitrag #15


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Gilt ein Fahrzeug, das ohne Fahrer rollt und dann ungesichert zum Stehen kommt, als geparkt? thread.gif


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Tinu
Beitrag 22.10.2024, 19:20
Beitrag #16


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Zitat (die-scharfs @ 22.10.2024, 18:33) *
Eine Inklusion des "Haltens" im "Parken" sehe ich nicht.

Wer besonders schnell fährt, der rast. Weil Rasen also offenbar kein Fahren ist, gehört das dann zum ruhenden Verkehr?


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Gruß
Martin
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Der_Veranstalter
Beitrag 23.10.2024, 08:07
Beitrag #17


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Und bevor man parkt, muss man zwangsweise irgendwie halten. Also sind schon die ersten Sekunden der Trigger, die Länge ist nicht entscheidend.

Gott, ich höre mich an wie ein Sexualberater....

(Aber da sind wir wieder beim "Verkehrs"-Portal.)


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bicionado
Beitrag 23.10.2024, 08:39
Beitrag #18


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Zitat (Acki @ 22.10.2024, 12:30) *
Und die restlichen Pakete stehen zum freien Zugriff für jedermann auf der Sackkarre während der Zusteller im Haus verschwindet?


Ja, ist beim Briefzusteller übrigens auch so.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.10.2024, 09:07
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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Acki
Beitrag 23.10.2024, 08:50
Beitrag #19


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Ich hätte gedacht das die Klappen dieser Karren/Lastenräder verriegelt sind.
Aber von den Briefsendungen sind eh eher wenige wertvoll. Bei Warensendung eher häufiger.
Außerdem geht der Briefzusteller nur zum Briefkasten und seltener in die Etagen hoch.

Gruß Acki

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.10.2024, 09:08
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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GM_
Beitrag 23.10.2024, 13:53
Beitrag #20


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Zitat (mir @ 22.10.2024, 11:54) *
Da müsste man dann schon eher den Arbeitgeber ordentlich bebußen, der den Mitarbeitern gar keine andere Möglichkeit gibt.

An was hast du gedacht? Jetpack?


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Apfelstrudel
Beitrag 23.10.2024, 15:27
Beitrag #21


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Wohl eher an eine Zeitvorgabe von mehr als drei Minuten pro Zustellung ... die zeitliche Überladung ist doch das Kernproblem der Zusteller. (Und ja, dann wird der Paketversand eben teurer.)

Wer die nicht hat und dennoch falsch parkt darf imo gern beknollt werden.


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Der_Veranstalter
Beitrag 23.10.2024, 16:03
Beitrag #22


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Ähem, sorry....

Parken links von der Linie zum Schutzstreifen, oder? Auch wenn man dann gefühlt mitten auf der Straße steht...



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hk_do
Beitrag 23.10.2024, 18:17
Beitrag #23


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Zitat (Apfelstrudel @ 22.10.2024, 19:53) *
Gilt ein Fahrzeug, das ohne Fahrer rollt und dann ungesichert zum Stehen kommt, als geparkt? thread.gif


Natürlich ist in meinem Beispiel das Fahrzeug so konditioniert, dass es nach dem Aussteigen des Fahrers stehenbleibt und festgebremst ist whistling.gif

Aber ganz im Ernst gehe ich davon aus, dass es darauf ankommt ob das Abstellen des Fahrzeugs gewollt ist. Wenn das der Fall ist, parkt das verlassene Fahrzeug. Eine wie auch immer geartete Sicherung (du meinst vermutlich gegen Wegrollen?) sehe ich da nicht als Bedingung. Allerdings könnten wir der Einfachheit halber annehmen, dass der Bahnübergang mehrgleisig ist und in einem Bogen liegt, mit entsprechender Überhöhung wavey.gif
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shortie
Beitrag 02.11.2024, 08:34
Beitrag #24


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Zitat (Söne spitze Steine @ 21.10.2024, 15:25) *
Fürs Parken finde ich nichts – ist das dann kostenfrei oder nimmt die Ordnungsbehörde dann „ersatzweise“ 142170?

Wenn es keine spezielle TBNR gibt, steht die "9" vorne als Auffangnummer zur Verfügung.
Und zwar nicht ersatzweise sondern regulär im Bußgeldkatalog vorgesehen.

siehe unter Punkt 4.1.2
Bußgeldkatalog mit Erläuterung vom KBA

Eine Analogie zu einem vorhandenen Grundtatbestand kann ja im Text erläutert werden bzw. als Beiblatt zur Anzeige.

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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:57