Müssen Autos innerorts auf einer Straße ohne Straßenmarkierung rechts fahren?, Breite Straße, ohne Fahrbahnmarkierungen, innerorts |
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Müssen Autos innerorts auf einer Straße ohne Straßenmarkierung rechts fahren?, Breite Straße, ohne Fahrbahnmarkierungen, innerorts |
21.10.2024, 17:59
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 13.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92027 |
folgenden Situation beschäftigt mich schon seit geraumer Zeit: Es gibt bei mir eine Straße, auf der ich als Rechtsabbieger auffahren kann, und der Gegenverkehr, die Linkabbieger auch. Anfangs ist es noch getrennt, mit einer durchgezogenen Linie, dann verschwinden plötzlich jegliche Fahrbahnmarkiereungen. Muss ich jetzt rechts fahren, innerorts, oder darf ich auf der Breiten Fahrbahn in der Mitte fahren? Wer haftet, wenn es zum Crash kommt? https://www.google.de/maps/@50.0328889,10.2...SoASAFQAw%3D%3D Die gestrichelten Linien sind mittlerweile ganz weg |
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21.10.2024, 19:20
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7413 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Meine Meinung:
Hier werden zwei Fahrstreifen auf einer Fahrbahn vereinigt, die dort zunächst durch eine durchgezogene Linie getrennt sind. Da sollte es also erstmal keine Konflikte geben können. Nach dem Ende dieser Linie gilt: Es sind zwar immer noch zwei Fahrspuren (§7 Abs.1 Satz 2 StVO), aber diese sind nunmal nicht mehr markiert. Deswegen ist rechts zu fahren (§2 Abs. 2), außer beim Überholen oder wenn die Verkehrsdichte es rechtfertigt (§7 Abs. 1 Satz 1). Beim Fahrstreifenwechsel ist der Wechsler dafür verantwortlich, dass nichts passiert (§7 Abs. 5) Die freie Fahrstreifenwahl innerorts für Fahrzeuge bis 3,5 t zGM nach §7 Abs. 3 gilt nur bei markierten Fahrstreifen. Wobei man jetzt natürlich darüber streiten kann, wann Fahrstreifen markiert sind: Wenn jeder die Markierung sieht, wenn die meisten die Markierung sehen, wenn man die Markierung nur sieht wenn man weiß, dass sie da ist oder vielleicht schon, wenn die Markierung wirksam angeordnet und angebracht wurde Für die Haftung beim Crash habe ich jetzt verschiedene Situationen vor Augen: Wenn du nach dem Ende der durchgezogenen Linie plötzlich deinen Fahrstreifen verlässt und mittig fährst, bist du Schuld wenn du dabei ein anderes Auto triffst. Dass dieses Auto irgendwann vorher mal Linksabbieger war und du Rechtsabbieger warst spielt dabei in meinen Augen keine Rolle mehr. Wenn du über die durchgezogene Linie fährst und ein anderes Auto triffst bist du auch Schuld. Wenn du mittig fährst und ein Fahrer auf der linken Fahrspur fährt dir hinten auf, spricht der Anschein erstmal gegen den Auffahrer. Solltest du auf die Idee kommen plötzlich in die Mitte zu fahren um den ehemaligen Linksabbieger am Überholen zu hindern käme sogar eine strafbare Nötigung in Betracht. Dann bist du am Ende nicht nur Schuld, sondern sogar deine Fahrerlaubnis los... |
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22.10.2024, 06:30
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 622 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 |
Schließe mich an, aber offensichtlich fehlt dem TE da schonmal etwas grundsätzliches:
§ 2 Abs. 2 StVO (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. Sprich, die Mitte ist nie wirklich richtig... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 22.10.2024 - 09:25 |