... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Müssen Autos innerorts auf einer Straße ohne Straßenmarkierung rechts fahren?, Breite Straße, ohne Fahrbahnmarkierungen, innerorts
Lukasch
Beitrag 21.10.2024, 17:59
Beitrag #1


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 12
Beigetreten: 13.09.2024
Mitglieds-Nr.: 92027



    
 
Guten Abend,

folgenden Situation beschäftigt mich schon seit geraumer Zeit:

Es gibt bei mir eine Straße, auf der ich als Rechtsabbieger auffahren kann, und der Gegenverkehr, die Linkabbieger auch. Anfangs ist es noch getrennt, mit einer durchgezogenen Linie, dann verschwinden plötzlich jegliche Fahrbahnmarkiereungen.

Muss ich jetzt rechts fahren, innerorts, oder darf ich auf der Breiten Fahrbahn in der Mitte fahren?
Wer haftet, wenn es zum Crash kommt?
https://www.google.de/maps/@50.0328889,10.2...SoASAFQAw%3D%3D
Die gestrichelten Linien sind mittlerweile ganz weg
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 21.10.2024, 19:20
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7453
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Meine Meinung:

Hier werden zwei Fahrstreifen auf einer Fahrbahn vereinigt, die dort zunächst durch eine durchgezogene Linie getrennt sind. Da sollte es also erstmal keine Konflikte geben können.

Nach dem Ende dieser Linie gilt:
Es sind zwar immer noch zwei Fahrspuren (§7 Abs.1 Satz 2 StVO), aber diese sind nunmal nicht mehr markiert. Deswegen ist rechts zu fahren (§2 Abs. 2), außer beim Überholen oder wenn die Verkehrsdichte es rechtfertigt (§7 Abs. 1 Satz 1). Beim Fahrstreifenwechsel ist der Wechsler dafür verantwortlich, dass nichts passiert (§7 Abs. 5)

Die freie Fahrstreifenwahl innerorts für Fahrzeuge bis 3,5 t zGM nach §7 Abs. 3 gilt nur bei markierten Fahrstreifen. wavey.gif

Wobei man jetzt natürlich darüber streiten kann, wann Fahrstreifen markiert sind: Wenn jeder die Markierung sieht, wenn die meisten die Markierung sehen, wenn man die Markierung nur sieht wenn man weiß, dass sie da ist oder vielleicht schon, wenn die Markierung wirksam angeordnet und angebracht wurde think.gif

Für die Haftung beim Crash habe ich jetzt verschiedene Situationen vor Augen:
Wenn du nach dem Ende der durchgezogenen Linie plötzlich deinen Fahrstreifen verlässt und mittig fährst, bist du Schuld wenn du dabei ein anderes Auto triffst. Dass dieses Auto irgendwann vorher mal Linksabbieger war und du Rechtsabbieger warst spielt dabei in meinen Augen keine Rolle mehr.
Wenn du über die durchgezogene Linie fährst und ein anderes Auto triffst bist du auch Schuld.
Wenn du mittig fährst und ein Fahrer auf der linken Fahrspur fährt dir hinten auf, spricht der Anschein erstmal gegen den Auffahrer.

Solltest du auf die Idee kommen plötzlich in die Mitte zu fahren um den ehemaligen Linksabbieger am Überholen zu hindern käme sogar eine strafbare Nötigung in Betracht. Dann bist du am Ende nicht nur Schuld, sondern sogar deine Fahrerlaubnis los...


Go to the top of the page
 
+Quote Post
random
Beitrag 22.10.2024, 06:30
Beitrag #3


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 631
Beigetreten: 29.03.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 53394



Schließe mich an, aber offensichtlich fehlt dem TE da schonmal etwas grundsätzliches:

§ 2 Abs. 2 StVO
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Sprich, die Mitte ist nie wirklich richtig...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 22.10.2024, 17:55
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7453
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Sag niemals nie wavey.gif

Je nach Straßenbreite kann die Mitte auch goldrichtig sein. Vor allem dann, wenn es nur einen (tatsächlichen) Fahrstreifen gibt.

Im vorliegenden Fall gibt es aber zwei (nicht so wirklich markierte) Fahrstreifen, und da muss man dann im Regelfall den rechten nehmen und darf in bestimmten Fällen auch den linken nehmen, aber nicht in der Mitte fahren.

Go to the top of the page
 
+Quote Post
azrael
Beitrag 22.10.2024, 18:07
Beitrag #5


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 535
Beigetreten: 04.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5372



Im weiteren Verlauf werden die zwei Spuren immer schmaler, bis nur noch das hier
https://www.google.de/maps/@50.0339849,10.2...SoASAFQAw%3D%3D
übrig bleibt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
random
Beitrag 23.10.2024, 06:34
Beitrag #6


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 631
Beigetreten: 29.03.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 53394



Zitat (hk_do @ 22.10.2024, 18:55) *
Je nach Straßenbreite kann die Mitte auch goldrichtig sein. Vor allem dann, wenn es nur einen (tatsächlichen) Fahrstreifen gibt.


falsch, auch bei einem tatsächlichen Fahrstreifen gilt § 2.... das Einzige ist, man kann "möglichst weit" ggf. großzügiger auslegen. Per se, hat ein Fahrzeug in der "Mitte" nichts zu suchen, oder siehst du irgendwelche Ausnahmen in dem Paragraph?

Rechtsfahrgebot + Gebot rechts zu fahren....


Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 23.10.2024, 16:49
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7775
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (random @ 23.10.2024, 07:34) *
Per se, hat ein Fahrzeug in der "Mitte" nichts zu suchen,
Es geht sogar links der Mitte ...
https://www.prinz.law/urteile/bgh/VI_ZR_124-89
... solange der Schutzzweck "Schutz des Gegenverkehrs" beachtet wird.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
random
Beitrag 23.10.2024, 18:05
Beitrag #8


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 631
Beigetreten: 29.03.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 53394



Ein zivilrechtsurteil für einen Motorradfahrer in der Kurve würde ich jetzt nicht als Referenz ansehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 23.10.2024, 18:31
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7453
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (random @ 23.10.2024, 07:34) *
Zitat (hk_do @ 22.10.2024, 18:55) *
Je nach Straßenbreite kann die Mitte auch goldrichtig sein. Vor allem dann, wenn es nur einen (tatsächlichen) Fahrstreifen gibt.


falsch, auch bei einem tatsächlichen Fahrstreifen gilt § 2.... das Einzige ist, man kann "möglichst weit" ggf. großzügiger auslegen. Per se, hat ein Fahrzeug in der "Mitte" nichts zu suchen, oder siehst du irgendwelche Ausnahmen in dem Paragraph?



Bei einer 3 Meter breiten Fahrbahn würde ich es mit einem 2,50 m breiten Fahrzeug für goldrichtig halten, in der Mitte zu fahren. wavey.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 24.10.2024, 09:05
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6149
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Ich kenne diese Stellen in der Regel mit einem VZ120 im Bereich des Endes der Fahrstreifenmarkierung. Fahrschulen (zumindest) blinken dort links oder rechts
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:55