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> Maximales Gesamtgewicht Wohnwagen - Toleranzbereich?
johannes_ruediger84
Beitrag 22.10.2024, 13:06
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich brauche einmal Euren Rat bzw. Eure Erfahrung. Ich möchte in den Wohnwagen-Urlaub im nächsten Jahr starten. Und neben 1.000 Fragen spielt aktuell die der Zuladung bzw. des Gesamtgewichtes eine große Rolle. Ich habe mich einmal etwas dazu eingelesen (https://niese-caravan.de/firma/news-details/artikel/gewichtsbeschraenkungen-bei-wohnwagen-alles-was-du-wissen-musst/) aber für mich ist noch ungeklärt: Gibt es hier irgendeinen Toleranzbereich bei der Überschreitung der Zuladung oder ist das ab dem ersten „Gramm“? Ist für mich ja wie beim Tacho, dass auch Wagen Abweichungen voneinander haben können, daher die Frage.

Danke!

Viele Grüße,
Jo

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random
Beitrag 22.10.2024, 13:15
Beitrag #2


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Grundsätzlicht wird eine Toleranz gewährt. Diese beträgt bei Brückenwaagen jedoch in deiner Gewichtsklasse 10 - 20 kg.

Ansonsten ist die Frage ob der Anhänger über 2 Tonnen zGM hat. Der Bußgeldkatalog ist für jedermann einsehbar. z.B. https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/

Der einzige Unterschied abhängig vom Bundesland ist die Untersagung der Weiterfahrt, diese ist nicht einheitlich geregelt und liegt irgendwo zwischen 5 % und 20 %. In Bayern erfolgt die Untersagung d.wf. i.d.R. bei Erreichen einer Anzeige, sprich 60 €.

Allerdings fährt man mit dem Wohnwagen wohl in der Regel ins Ausland und dort ist man meist nicht so gnädig, kontrolliert gefühlt aber auch seltener.
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jan47
Beitrag 22.10.2024, 13:16
Beitrag #3


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Bei der Zuladung (Beladung) gibt es 5% Toleranz, daruber ein recht uberschaubares Verwarn/Bussgeld.

Bei dem zulassigen Gesamtgewicht gilt das was im Fahrzeugschein steht bis auf das Kilogramm genau. Alles daruber ist eine Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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johannes_ruediger84
Beitrag 22.10.2024, 13:18
Beitrag #4


Neuling


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Danke!
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Gorm
Beitrag 22.10.2024, 13:56
Beitrag #5


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Zitat (jan47 @ 22.10.2024, 13:16) *
Bei dem zulassigen Gesamtgewicht gilt das was im Fahrzeugschein steht bis auf das Kilogramm genau. Alles daruber ist eine Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Colorierung durch mich.

Sicher? Wenn im FZ-Schein 1800 kg steht, welche Fahrerlaubnis braucht man denn bei 1850 kg? think.gif
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random
Beitrag 22.10.2024, 14:00
Beitrag #6


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Zitat (jan47 @ 22.10.2024, 14:16) *
Bei der Zuladung (Beladung) gibt es 5% Toleranz, daruber ein recht uberschaubares Verwarn/Bussgeld.


Nur bei Anhängern <= 2 Tonnen
Und das ist keine Toleranz, sondern einfach nicht sanktioniert laut Regelbußgeldkatalog, bleibt aber eine Ordnungswidrigkeit. Kann man also im Volksmund so sagen, ist aber nicht richtig.

Zitat (jan47 @ 22.10.2024, 14:16) *
Bei dem zulassigen Gesamtgewicht gilt das was im Fahrzeugschein steht bis auf das Kilogramm genau. Alles daruber ist eine Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis.


Weiß nicht ob du das Richtige meinst, aber so ist das Blödsinn.

Fahrerlaubnisrechtlich gilt das zulässige Gesamtgewicht laut Zulassung.
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jan47
Beitrag 22.10.2024, 14:07
Beitrag #7


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Wie Blödsinn?

Angenommen du hast nur die Fahrerlaubnis "B".

Dann darfst du Auto + Wohnwagen zusammen 3.500kg fahren. Wenn da zusammen 3501 kg raus kommt, bist du aus deiner Fahrerlaubnis raus, und brauchst Kat. B+E. (bzw. B96)

Und da gilt eben, was in der ZB1 bei zulassiges Gesamtgewicht steht, was das Auto/Wohnwagen wirklich wiegt, ist egal.
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Stufentandemcaptain
Beitrag 22.10.2024, 18:43
Beitrag #8


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Wenn das zulässige Gesamtgewicht (zG) meines Autos 2751 kg und das des Anhängers 750 kg beträgt, komme ich in der Summe auch auf 3501 kg und darf es mit Klasse B fahren. Du haust da nämlich etwas durcheinander.

Führerscheinrechtlich darf man mit Klasse B einen PKW bis 3500 kg zG mit einem Anhänger bis 750 kg zG führen. In der Summe beläuft sich das Gespann-zG auf maximal 4250 kg. Du darfst aber auch schwerere Anhänger ziehen, wenn das zG des Gespanns 3500 kg nicht überschreitet.
Mit der Schlüsselzahl 96 darf das Gespann-zG mit schwererem Anhänger von 3500 auf 4250 kg angehoben werden.
Um noch schwerere Anänger zu ziehen, benötigt man Klasse BE. Da darf man Anhänger mit bis zu 3500 kg zG ziehen. Maximales zG des Gespanns wären dann 7000 kg. Alles darüber benötigt dann C-Klasse(n).

Jetzt kommt der Knackpunkt:
Bis hierhin gelten immer nur die Werte der zG's in den Papieren. Wenn Du also 5 t Ladung auf Deinem 750-kg-Anhänger transportiert bekommst, begehst Du mit Klasse B kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nur eine Überladung des Hängers. Das ist das, was @random als "Blödsinn" bemerkte. Wenn die zG's zur Fahrerlaubnisklasse passen, begehst Du unter keinen Umständen mehr ein FoFE, sondern nur noch eine Überladung.
Aber der Hersteller Deines Pkw's gibt die zulässige Anhängelast in den Papieren an. Die gibt an, welches tatsächliche Gewicht ein Anhänger maximal haben darf, damit er mit diesem Pkw gezogen werden kann. Auch dann, wenn der Anhänger allein noch mehr könnte.

Folglich folgendes Verständnisbeispiel:
Wenn der PKW ein zG von 1500 kg sowie eine Anhängelast (gebremst) von 750 kg hätte, und der Anhänger mit Auflaufbremse wiegt leer 700 kg und hat 3500 kg zG, darf man das Gespann als Inhaber der Klasse BE führen. Allerdings findet dann die Beladung des Hängers nach etwa 2 Kästen Bier bereits ihr Ende. Als Klasse B oder B96 Inhaber darfst Du noch nicht mal den unbeladenen Anhänger ziehen, weil das zG des Anhängers (und erst recht das des Gespanns) zu hoch ist. Und das, obwohl dieser Hänger tatsächlich leichter als ein korrekt, aber voll, beladener 750 kg Anhänger ist.


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jan47
Beitrag 22.10.2024, 19:00
Beitrag #9


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Das weiss ich alles, und eventuell habe ich mich unklar ausgedrückt. Sorry dafür.

Mir ging es Hauptsache darum, dass dem Autor bewusst ist, dass es einen grossen Unterschied gibt zwischen Fahrzeug überladen, und das zulässige Gesamtgewicht überschreiten.

Ein Wohnwagen hat in der Regel mehr als 750 zG. Daher sind meine 3500kg schon korrekt. Ausser du ziehst sowas: https://www.autoscout24.de/cms-content-asse...9_1920-1100.jpg smile.gif
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Stufentandemcaptain
Beitrag 22.10.2024, 19:34
Beitrag #10


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Der unklare Ausdruck sei Dir verziehen. So haben jetzt aber wenigstens Mitleser, die von der Materie noch weniger wissen als wir zwei, nochmal den Überblick erhalten, wann eine Straftat (FoFE) und wann eine Ordnungswidrigkeit (Überladung) vorliegt.
cheers.gif

Zitat (jan47 @ 22.10.2024, 20:00) *
Ein Wohnwagen hat in der Regel mehr als 750 zG.

Das ist mir bekannt. Ich bin selbst BE-Inhaber und habe schon einen 7-Meter-WoWa (für bis zu 6 Personen, 1800 kg zG) hinter meinem Fahrzeug hergezogen.
Aber auch, wenn ich den damals hemmungslos überladen hätte, wäre ich immer noch in Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen. Bloß meine Anhängelast von 1800 kg wäre dann nicht mehr ausreichend gewesen, zumal die nur fern von zu starken Steigungen zulässig ist.

Bein verlinktes Hängerchen ist niedlich. Praktischer Begleiter zu einem Wochenendausflug für Verliebte.


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Beitrag 22.10.2024, 23:08
Beitrag #11


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ANhänger. Ein Hängerchen können Verliebte so gar nicht brauchen ... narr.gif


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

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