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> Ein guter Freund hat ein Problem
Unwissender88
Beitrag 23.10.2024, 20:13
Beitrag #1


Neuling
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Hallo liebe Comminity,

ich weiß noch von schwierigen Zeiten, dass ich auf beruhigende Antworten hinsichtlich meiner Probleme in schwierigen Zeiten auf Euch zählen konnte. Vielen Dank dafür.

Jetzt wende ich mich an Euch weil ein Kollege von mir ein Problem hat.

Folgendes ist vorgefallen:

2021/2022 wurde eine Hausdurchsuchung bei einem "Freund" von ihm durchgeführt. Es stellte sich heraus, dass dieser "Freund" des "bandenmäßigen Betäubungsmittelhandels" beschuldigt wurde.
Bei dem Verfahren des Großdealers gab der "Freund" an, dass mein Kollege zweimal pro Woche 20-30€ Gras und 0,2-0,5g Koks kaufen würde.

Es wurde dann ein Verfahren gegen meinen Kollegen eröffnet, dass aber wieder fallen gelassen wurde.

Anfang diesen Monats (Oktober 2024!!!!) trat dann die Führerscheinstelle in Erscheinung und stellte Zweifel an der Fahrtauglichkeit meines Kollegen.
Diese Anzweifelung wurden von einem Anwalt begegnet, dass er lediglich bei dem "Freund" zu Besuch gewesen wäre und 1-2 Bier mit ihm getrunken hätte. Als es meinem Kollegen bewusst wurde, dass es sich um einen Großdealer handelte, hätte mein Kollege den Kontakt zu ihm abgebrochen. Dabei beteuerte der Anwalt weiterhin, dass bei seinem Mandanten keine Abhängigkeit oder ein Missbrauch vorliegen würde.

Darauf antwortete die Führerscheinstelle am 16.10.2024 dem Anwalt:

... es kann nicht ausgeschlossen werden, dass beim Mandanten ein Drogenkonsum vorliegt und seine Kraftfahreignung eingeschränkt sei... es ist weiterhin fraglich wieso die Staatsanwaltschaft ihm Umgang mit geringen Mengen Kokain zur Last legen würde... Aufgrund der bestehenden Eignungszweifel wird mein Kollege deshalb aufgefordert spätestens von 7 Tagen ein aktuelles Drogenscreening (Urin und Haarprobe) durchzuführen, welches er innerhalb einen Monats der Führerscheinstelle zur Verfügung stellen solle. Weiter Hinweis: Für das Drogenscreening muss er sich sich unmittelbar mit bei einer von ihm auszusuchenden Begutachtungsstelle in Verbindung setzen.
Sollte bla bla bla nicht rechtzeitig vorliegen ist mit einem ärztlichen Gutachten oder MPU zu rechnen. Das Schreiben der Führerscheinbehörde hat er leider erst am 22.10.2024 von seinem Anwalt weitergeleitet bekommen. Daher bleibt ihm laut Führerscheinstelle nur noch der morgige Tag, um innerhalb von sieben Tagen das Screening durchzuführen. Seinen Anwalt hat er gestern um Rückruf gebeten, aber immer noch nichts von ihm gehört.

Nun zu seiner Person:

Er ist 40 Jahre alt und hat seit einem Jahr eine Tochter. Er ist beruflich auf seinen Führerschein angewiesen.
Ich selbst würde ihm eine Canabis- und Alkoholabhängigkeit bescheinigen.

Konsum: er hat laut eigenen Angaben seit 6-8 Wochen kein Canabis mehr wegen seiner Tochter konsumiert und hat die bisherige Zeit mit CBD-Gras "überbrückt". Vorher hat er täglich etwa ein Gram Gras geraucht. Sein Alkoholkonsum ist mir aktuell nicht bekannt. Er hat etwa 2cm lange Haare auf dem Kopf. Harte Drogen hat er seit Jahren nicht mehr konsumiert. Er hat sich auf Amazon THC-Tests besorgt. Der 50ng Test ist negativ, aber der 25ng Test ist immer noch positiv. Er ist seit gestern Krank geschrieben.

Er hat mich heute um Rat gefragt, was ich an seiner Stelle tun würde, und ich habe folgendes geantwortet:

An seiner Stelle würde ich morgen zu einer Begutachtungsstelle (akkreditierte MPU-Stelle) gehen und Haar- und Urinprobe abgeben. Gleichzeitig würde ich auf die Antwort des Anwalts warten. Da er vier Wochen Zeit hat, um der Führerscheinstelle sein Ergebnis mitzuteilen, würde ich mich weiter krank schreiben lassen (um unter Umständen Zeit zu gewinnen) und auf das Ergebnis der Test warten, welche ich dann mit meinem Anwalt besprechen würde. Alles weitere würde ich mit dem Anwalt besprechen.

Die Fragen die mir und ihm aufgekommen sind:

- Sind 2 cm lange Haare aussagekräftig genug?
- Muss das Drogenscreening bei einer akkreditierten Stelle durchgeführt werden, oder reicht es in dem Fall auch ein Screening beim Hausarzt durchzuführen?
- Wahrscheinlich stellt es ein Problem dar, dass in den Haaren im letzten Monat kein THC (oder nur sehr wenig wegen CBD) gefunden wird, aber gleichzeitig im Urin, was darauf deutet, dass er vor 8 Wochen täglich über Monate geraucht hat)

Was würdet Ihr meinem Kollegen in seiner Situation empfehlen?
Ich danke Euch vielmals im Voraus.

Viele Grüße und danke für eure zeitnahe Antwort.... smile.gif

Michael







Darauf hin wurde Strafanzeige gegen meinen Kollegen gestellt, mit dem Vorwurf des bandenmäßigen Betäubungsmittelhandels.
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gruenerTeich
Beitrag 23.10.2024, 20:23
Beitrag #2


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Der Kollege sollte das Screening morgen durchführen lassen und zwar bei einer akkreditierten Stelle, die auch die FEB mitgeteilt hat. Hausarzt reicht dafür gewöhnlich nicht. Die Haarlänge soll sein Schaden nicht sein.

Gleichzeitig auf zum Strafverteidiger, bandenmäßiger Handel mit BTM ist ein sehr schwerer Vorwurf. Falls der sich bestätigt ist ein Aufenthalt in der JVA in greifbarer Nähe
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Unwissender88
Beitrag 23.10.2024, 20:27
Beitrag #3


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Also der Vorwurf bandenmäßiger Handel ging nicht an meinen Kollegen, sondern seinem Dealer. Der Dealer hat dann angeben, dass mein Kollege bei ihm regelmäßig Koks und Gras gekauft hat. Deswegen sitzt ihm jetzt die Führerscheinstelle im Nacken.

Viele Grüße smile.gif
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gruenerTeich
Beitrag 23.10.2024, 20:36
Beitrag #4


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Trotzdem Strafverteidiger. Bei Verfahren mit Verbrechensvorwurf oder gar OK-Bezug steht einfach viel zu viel auf dem Spiel als das man das als nicht völlig Unbeteiligter einfach so aussitzen könnte.
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ulm
Beitrag 23.10.2024, 21:02
Beitrag #5


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Der THC-Konsum ist ja nicht das Problem, da er nicht fahrend erwischt wurde.
Ist denn auszuschließen, dass der Koks-Konsum nachweisbar ist? Sobald sich auch nur eine Spur Koks im Haar findet, ist die Fahrerlaubnis Geschichte, da Koks zu den harten Drogen zählt.
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Unwissender88
Beitrag 23.10.2024, 21:07
Beitrag #6


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Harte Drogen wurden seit Jahren nicht mehr konsumiert
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Unwissender88
Beitrag 24.10.2024, 05:28
Beitrag #7


Neuling
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Also ihr sagt es gäbe kein Problem wegen chronischem THC konsum vor 8 Wochen und er kann getrost heute schon zur Begutachtungsstelle gehen, ohne unnötig Geld in den Sand zu setzen?
Gilt die Frist von 7 Tage ab Zustellung des Briefes zu seinem Anwalt, oder gilt die Frist ab dem Tag, an dem mein Kollege von seinem Anwalt erfahren hat?

Viele Grüße
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gruenerTeich
Beitrag 24.10.2024, 08:34
Beitrag #8


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Die Frist gilt ab Zustellung an den Anwalt, wenn der Anwalt die Breifweiterleitung verpennt, muss man sich das zurechnen lassen. Heißt ja nicht ohne Grund "Vollmacht"

Naja, ob das eigentliche Konsummuster Probleme macht, wird sich eventuell im äG zeigen. Im Screening dürften sich aber gefährlich hohe Werte nicht mehr finden lassen. Und wenn er das Screening nicht macht, ist die FE sowieso weg, was hat er also zu verlieren?
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