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> Unfall mit 1,76 und Fahrerflucht…
Sarahsolala
Beitrag 25.10.2024, 16:33
Beitrag #1


Neuling
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Hallöchen, liebe Mitglieder,

Einmal ganz kurz zu meiner Sache. Ich habe am 25.2.2022 mit einer Freundin meinen Geburtstag ein wenig gefeiert und habe mich danach telefonisch ganz fürchterlich mit meinem Exfreund gestritten. Worauf hin dieser mich bedroht hat und ich völlig kopflos ins Auto gestiegen bin, 2 Minuten später einen Unfall verursacht habe und vor lauter Panik leider weitergefahren bin. (Ca700m)

Auf der Polizeiwache wurden mir zwei Blutprobe entnommen. Die Ergebnisse der Blutprobe waren 1,76 Promille und 1,71 Promille.

Des weiteren ging das ganze so weiter, dass ich im August 2022 eine Einbeziehung meines Führerscheins erhalten habe, diesen dann sofort abgegeben habe (ich hatte ihn am unfalltag überhaupt nicht dabei. )

Der erste Verhandlungstermin war damals auf den 5.12.2023 festgesetzt.
Ich bin damals im Vorfeld hingegangen und habe schon einen online Mpu Anbieter kontaktiert und dort mit der Mpu Vorbereitung begonnen.

Die Herrschaften dieser Vorbereitung teilten wir mit, nachdem ich gefragt hatte, ob ich jetzt Abstinenznachweise benötigen würde, dass es auch möglich wäre, die MPU mit dem kontrollierten Trinken zu absolvieren.

Es ging dann so weiter, dass der Verhandlungstermin vier mal verschoben wurde und letztendlich am 29.5.2024 stattgefunden hat.

Noch bei der Verhandlung bekam ich von dem Richter meinen Führerschein zurück und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Seitdem fahre ich ganz normal. Auto, natürlich nüchtern.

Der Unfall war eine ersttat und ich bin auch nicht vorbestraft.

Jetzt habe ich im September eine Aufforderung zur MPU vom Straßenverkehrsamt bekommen, mit einer Fristsetzung bis zum 20.12.2024 Das positive Gutachten einzureichen.

Ich muss ehrlicherweise zugeben, dass ich davon ausgegangen bin, dass nachdem ich meinen Führerschein zurück erhalten habe, die ganze Sache nun endlich vorbei ist und habe auch mit der Mpu Vorbereitung erst mal nicht weiter gemacht.

Ich habe natürlich jetzt wieder damit angefangen, habe mir den TÜV Nord als MPU Prüfstelle ausgesucht und habe heute die Rechnung erhalten zum bezahlen der Prüfung.

Jetzt habe ich vor ein paar Tagen von einem anderen Vorbereiter, der der Bekannte eines Bekannten ist erfahren, das ist quasi unvermeidbar ist, dass ich einen Abstinenznachweis von zwölf Monaten bei der MPU Prüfung vorweisen muss.

Ich bin ehrlich gesagt, ziemlich ratlos, weil ich gerade nicht weiß was ich glauben soll und habe Angst durch die fehlenden Nachweise automatisch ein negatives Gutachten zu erhalten.

Ich habe versucht zu erfragen ob ich diese Nachweise benötige nur konnte mir weder die FEB noch die Prüfstelle irgendwas dazu sagen.

Die mpu vorbereiter habe ich auch kontaktiert, jedoch reagieren die nur patzig und geben mir keine schlüssigen Antworten.


Noch dazu muss ich tatsächlich sagen dass ich vor zwei Monaten auch eine Flasche Wein getrunken habe und habe jetzt Angst, dass mir dies zum Verhängnis wird in der mpu.

Ich habe mir die Hypothesen durchgelesen und würde mich eigentlich als Typ für A3 einschätzen.


Kann mir bitte jemand helfen ?
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gruenerTeich
Beitrag 25.10.2024, 17:00
Beitrag #2


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Grundsätzlich darf keine MPU mehr angeordnet werden, sofern das Strafgericht die Fahreignung im Urteil als gegeben ansieht und konsequenterweise den Führerschein wieder aushändigt.

Die MPU-Anordnung dürfte rechtswidrig sein.

Ich würde daher nicht voreilig zur MPU gehen sondern eher zum Rechtsanwalt. Ist natürlich blöd dass bereits ein Vertrag mit dem Institut geschlossen wurde
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Sarahsolala
Beitrag 25.10.2024, 17:06
Beitrag #3


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Ich glaube dass die Frist dafür doch dann eh schon abgelaufen wäre oder ?

Ich bin so unsicher auch wegen den AN jetzt. Weiß garnicht was ich tun soll.
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gruenerTeich
Beitrag 25.10.2024, 17:08
Beitrag #4


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Was ist dir denn wichtig? Du kannst natürlich schon erst mal die MPU versuchen und wenn es nicht klappt, gegen die MPU-Anordnung vorgehen. Die Kosten der Untersuchung werden dann aber nicht erstattet.
Dann aber bitte dafür sorgen, dass erstmal nur du das Gutachten erhältst und nicht zeitgleich die FEB.
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Sarahsolala
Beitrag 25.10.2024, 17:15
Beitrag #5


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Mir ist eigentlich nur wichtig dass ich meinen Führerschein nicht wieder abgeben muss. War die schlimmste Zeit meines Lebens.
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Darko1234
Beitrag 25.10.2024, 20:34
Beitrag #6


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1. Ich würde erstmal das Thema mit der Rechtmäßigkeit abklären. Dazu brauchst du einen Anwalt der mit MPU Sachen wirbt. Nicht jeder verkehrsrecht Anwalt ist auch gut mit dem MPU Thema, weil die oft noch 5 andere Schwerpunkte haben. Lokale Anwälte aus deiner Nähe sind nicht immer die besten. Ruhig googlen.

2. Wenn du zur mpu musst, erzähl auf keinen Fall "nur" die Geschichte mit deinem ex und dass es aus Panik passiert ist. Außer das steht in der Akte natürlich. Du brauchst innere Ursachen. Dein ex ist nur ein äußerer Faktor. Musst näher drauf eingehen.

3. Kontrolliertes trinken ist fast immer möglich. Habe schon auf Youtube authentische Interviews gesehen mit Leuten die mit 2,2 promille KT durchgekommen sind. Ich habe die Beurteilungskriterien gelesen und da steht nirgendwo dass es eine Grenze für KT gibt. Auch Unfälle haben nichts mit KT zutun. Es geht nur um das konsummuster , nicht um den Schaden den man angerichtet hat. (Kann man von halten was man will)

Nur meine Meinung und mein Bücherwissen. Bin kein Experte
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Sarahsolala
Beitrag 25.10.2024, 20:42
Beitrag #7


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Ja natürlich ich hab mich ja auch mit meinem trinkverhalten auseinandergesetzt und mir ist klar, dass mein Ex da nur ein Faktor bei war.

Ich werde mich auf jedenfall mal informieren. Laut Gesetzestext muss im Urteil dann wohl ganz klar geäußert sein, dass der Richter mich zum führen von kfz geeignet hält.

Ich habe gerade mal nachgesehen und im Urteil steht nicht einmal was von der Rückgabe der FE während der Verhandlung.

Alles ganz seltsam…
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gruenerTeich
Beitrag 25.10.2024, 20:59
Beitrag #8


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Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Kannst du das Urteil (Tenor und Entscheidungsgründe) mal anonymisiert hochladen?
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corneliusrufus
Beitrag 25.10.2024, 21:17
Beitrag #9


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Hallo @Sarahsolala, Du schriebst, Du würdest Dich in die Hypothese A3 einordnen. Okay. Hast Du dazu auch eine Fremdmeinung eingeholt? Wenn ja bei wem?

Selbst bei A2 wäre ein KT (in seltenen Fällen) möglich. Dieses muss jedoch zuvor professionell gelernt worden sein. Ein MPU-Berater wird dazu nicht anerkannt. Bei A3 gibt es da deutlich mehr Spielraum, da müssen die Trinkmengen drastisch und dauerhaft herunter. Der doch aktuelle Konsum der Flasche Wein spricht dagegen. Ergo benötigst du noch Zeit in der Auseinandersetzung mit deinem Verhalten und seiner Änderung. .

Gleichwohl könntest du eine MPU "auf Glück" versuchen.

Taktisch würde ich jedoch zwecks Prüfung der Rechtmäßigkeit der erfolgten Begutachtungsaufforderung einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Ein Experte hat dir weiter oben schon geantwortet, du kannst auch das PN-System des Verkehrsportal nutzen ...

Im besten Fall zieht die Behörde ihr Ansinnen zurück. Im zweitbesten Fall gewinnst du in der Auseinandersetzung unter vorläufigem Behalt der FE Zeit, um die Verhaltensänderung vollends herbeizuführen, abzusichern und dies alles zu dokumentieren. Geht das schief, kannst du immer noch den anstehenden MPU-Termin wahrnehmen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Darko1234
Beitrag 25.10.2024, 21:23
Beitrag #10


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Die flasche wein würde ich mal ausklammern. Alkohol ist nur 3 Monate in haaren nachweisbar. Wenn du jetzt eine hasranalyse machst kannst du mit dieser sogar das KT glaubhaft machen. Am Untersuchungshaft im Dezember wäre es schon negativ falls eine HA angeordnet wird.
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abstinent
Beitrag 25.10.2024, 21:55
Beitrag #11


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mal offtopic:

Darf ich Fragen wie du bei der Sachlage es geschafft hast deinen Führerschein wieder ausgehändigt zu bekommen?
Wurde dein Verfahren eingestellt oder du freigesprochen?
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Hass0123
Beitrag 26.10.2024, 01:05
Beitrag #12


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Hallo.
Muss man das nicht quittieren, das man sowas wie den Führerschein in diesem Fall wieder ausgehändigt bekam?
Es kam ja zuvor für Aufforderung den Führerschein abzugeben. Dem ist Sie ja auch nachgekommen.

Das Urteil wäre in diesem Fall interessant.
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Jens
Beitrag 26.10.2024, 05:52
Beitrag #13


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Zitat (abstinent @ 25.10.2024, 22:55) *
Wurde dein Verfahren eingestellt oder du freigesprochen?

Nein, es gab ein Urteil:
Zitat (Sarahsolala @ 25.10.2024, 17:33) *
und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.


Vielleicht hat der Richter einfach von der Entziehung abgesehen, weil zwischen vorläufiger Entziehung (August 2022) und Verhandlung (29.5.2024) schon knapp zwei Jahre fahrerlaubnisloser Zeit lagen? Es wäre halt wichtig zu wissen, ob und wie das Absehen von der Entziehung der Fahrerlaubnis im Urteil begründet wurde.


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durban
Beitrag 26.10.2024, 08:24
Beitrag #14


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Das dürfte mit den unterschiedlichen Entscheidungsmaßstäben zusammenhängen.

Für den Strafrichter ist die Frage, ob der Angeklagte "sicher ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen" ist (69 StGB). Wenn er schreibt, dass er nicht (sicher) feststellen kann, dass der Angeklagte „ungeeignet" ist, hat er die strafrechtliche Fragestellung erfüllt. Bei Eignungszweifeln entzieht er die FE nicht.

Die Fahrerlaubnisbehörde darf nur dann keine MPU fordern, wenn der Strafrichter ins Urteil geschrieben hat, dass der Angeklagte sicher nicht ungeeignet ist. Diese Feststellung trifft der Richter aber in der Regel nicht.


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Sarahsolala
Beitrag 26.10.2024, 10:24
Beitrag #15


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Im Urteil steht nichtmal drin dass ich den Führerschein zurück bekommen habe oder nur ein Wort über die Fahreignung. Macht dann der Anwalt überhaupt Sinn?

Nein ich hab mich noch nicht einschätzen lassen habe aber nie Zeiten in meinem Leben gehabt wo ich mal öfter als 2 mal im Monat was getrunken habe. Die Einschätzung erfolgt am 5.11. da hab ich einen Termin beim verkehrspsychologen vom TÜV.

Ich hab nur Sorge dass man mir dann bei der mpu mit fehlenden abstinenznachweisen das Leben schwer macht.

Ich bin ja jetzt schon 5 Monate wieder gefahren und dachte wie gesagt eigentlich dass das ganze endlich ein Ende hatte.



Zitat (abstinent @ 25.10.2024, 22:55) *
mal offtopic:

Darf ich Fragen wie du bei der Sachlage es geschafft hast deinen Führerschein wieder ausgehändigt zu bekommen?
Wurde dein Verfahren eingestellt oder du freigesprochen?



Ich hab eigentlich garnichts gemacht. Meine Aussage, dazu auch noch unter Tränen, weil ich den Vorfall mehr als bereue und sowas garnicht meine Art ist und das war’s.

Der Richter sagte mir dann schon bevor überhaupt ein Urteil gesprochen wurde, dass er mir den Führerschein wiedergeben wird. Ich konnte das ehrlich gesagt garnicht glauben.

Ich weiß es halt auch nicht.

Zitat (corneliusrufus @ 25.10.2024, 22:17) *
Hallo @Sarahsolala, Du schriebst, Du würdest Dich in die Hypothese A3 einordnen. Okay. Hast Du dazu auch eine Fremdmeinung eingeholt? Wenn ja bei wem?

Selbst bei A2 wäre ein KT (in seltenen Fällen) möglich. Dieses muss jedoch zuvor professionell gelernt worden sein. Ein MPU-Berater wird dazu nicht anerkannt. Bei A3 gibt es da deutlich mehr Spielraum, da müssen die Trinkmengen drastisch und dauerhaft herunter. Der doch aktuelle Konsum der Flasche Wein spricht dagegen. Ergo benötigst du noch Zeit in der Auseinandersetzung mit deinem Verhalten und seiner Änderung. .

Gleichwohl könntest du eine MPU "auf Glück" versuchen.

Taktisch würde ich jedoch zwecks Prüfung der Rechtmäßigkeit der erfolgten Begutachtungsaufforderung einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Ein Experte hat dir weiter oben schon geantwortet, du kannst auch das PN-System des Verkehrsportal nutzen ...

Im besten Fall zieht die Behörde ihr Ansinnen zurück. Im zweitbesten Fall gewinnst du in der Auseinandersetzung unter vorläufigem Behalt der FE Zeit, um die Verhaltensänderung vollends herbeizuführen, abzusichern und dies alles zu dokumentieren. Geht das schief, kannst du immer noch den anstehenden MPU-Termin wahrnehmen.

Liebe Greet-Ings Cornelius



Davon habe ich auch schon gehört, dass es evtl die Möglichkeit gebe abstinenznachweise auch nach der mpu quasi regelmäßig vorzuweisen.

Weiß nur nicht ob das tatsächlich schonmal bei jemandem vorgekommen ist.

Ich hoffe einfach nur dass ich den Führerschein nicht wieder abgeben muss. Ich bin im ambulanten Pflegedienst tätig, auch während der Entziehung. Habe damals alles mit dem Fahrrad gemacht, bei Wind und Wetter meine Touren gemacht und die Kinder hin und her transportiert.

Ich hoffe so sehr dass das nicht mehr nötig ist, das war die schlimmste Zeit meines Lebens.
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gruenerTeich
Beitrag 26.10.2024, 11:03
Beitrag #16


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Zitat (Sarahsolala @ 26.10.2024, 11:24) *
Im Urteil steht nichtmal drin dass ich den Führerschein zurück bekommen habe oder nur ein Wort über die Fahreignung. Macht dann der Anwalt überhaupt Sinn?


Das kann ich dir erst beantworten, wenn ich die Urteilsgründe gesichtet habe. Nur weil da nichts direkt vom Führerschein drin steht, heißt das nicht zwangsläufig, dass da keine Feststellungen getroffen wurden, von denen die FEB nicht abweichen darf. Und wenn es nur die Argumentation ist, dass der Zeitablauf die Eignung wiederhergestellt hat. Das wäre zwar rechtlich bedenklich, aber eine solche Einschätzung bindet die FEB trotzdem. Die juristische Sprache verdeckt die entscheidungserheblichen Punkte manchmal.

Zitat
Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, so kann sie zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils insoweit nicht abweichen, als es sich auf die Feststellung des Sachverhalts oder die Beurteilung der Schuldfrage oder der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bezieht.
(§ 3 Abs. 4 S. 1 StVG)

Wenn du hier die Entscheidungsgründe nicht teilen möchtest, kann ich dir nur zum Anwalt raten.

Nebenbei:
Zitat (Sarahsolala @ 26.10.2024, 11:24) *
Der Richter sagte mir dann schon bevor überhaupt ein Urteil gesprochen wurde, dass er mir den Führerschein wiedergeben wird.
Diese Aussage hätte der StA begründeten Anlass zur Befangenheit des erkennenden Richters gegeben. Insofern Glück gehabt.
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Sarahsolala
Beitrag 26.10.2024, 11:45
Beitrag #17


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Ich schicke das Urteil gleich mal rein. Vllt wissen wir ja dann schon mehr.
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Sarahsolala
Beitrag 26.10.2024, 12:51
Beitrag #18


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wegen
unerlaubten Entfernens vom Unfallort pp.
hat das Amtsgericht *** aufgrund der Hauptverhandlung vom ***.05.2024, an der teilgenommen haben:
Richter am Amtsgericht *** als Richter
Oberamstanwältin ***
als Vertreter der Staatsanwaltschaft
Rechtsanwalt *** aus *** als Verteidiger der Angeklagten ***.


2
Justizhauptsekretärin *** als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:
Die Angeklagte wird wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 25 EUR
verurteilt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §$ 142 Abs. 1 Nr.1, 315 c abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2, 316
Abs. 1, Abs. 2, 52, 53 StGB
Gründe
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
Der festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem Strafbefehl vom 27.07.2023, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.
Bei der Strafzumessung hat das Gericht strafmildernd vor allem bedacht, dass die Angeklagte umfassend geständig und nicht vorbestraft ist.
Die Höhe des einzelnen Tagessatzes hat das Gericht nach den von de Angeklagten angegebenen Einkommensverhältnissen bestimmt.
Auf folgende Einzelstrafen wurde erkannt:
40 Tagessätze zu je 25,00 EUR für die Tat vom für die Straßenverkehrsgefährdung
50 Tagessätze zu je 25,00 EUR für die Tat vom für das unerlaubte Entfenens vom
Unfallort
Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.
Tatkennziffer (TBNR):
A 1, A 2, A 12
***
Richter am Amtsgericht

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 26.10.2024, 13:12
Bearbeitungsgrund: Anonymisiert
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gruenerTeich
Beitrag 26.10.2024, 16:22
Beitrag #19


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Da sich das Gerichtsurteil neben anderen Rechtsfehlern nicht zu der Eignungsfrage verhält, darf die FEB die Fahreignung noch überprüfen und es ist keine Bindungswirkung eingetreten. Du gehst also mit Recht zur MPU. Ein Anwalt wird da nichts ausrichten können. Und dein bisheriger Anwalt hatte vom Strafrecht wohl eher wenig Ahnung.
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Sarahsolala
Beitrag 26.10.2024, 16:45
Beitrag #20


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Wie meinst du das mit er hatte wenig Ahnung?
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gruenerTeich
Beitrag 26.10.2024, 16:53
Beitrag #21


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Einem mit der StPO betrauter Anwalt wäre der Verstoß der Urteilsbegründung gegen § 267 Abs. 6 StPO schon bei der mündlichen Urteilsverkündung aufgefallen und entsprechend (durch Rechtsmitteleinlegung) reagiert. Sieht man ja, dass ein solcher Schnitzer des Gerichts jetzt für die Verurteilte nachteilig ist.
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Sarahsolala
Beitrag 26.10.2024, 17:06
Beitrag #22


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Oh Mann…. Na toll…
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Sarahsolala
Beitrag 26.10.2024, 18:55
Beitrag #23


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Ich lasse mich mal überraschen was mich bei der MPU erwartet.
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MsTaxi
Beitrag 26.10.2024, 19:02
Beitrag #24


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Seit dem Eröffnungspost plagt mich eine Frage: @Sarahsolala hatte die FE ja 21 Monate weg. Hätte sich ein geschickter Anwalt eigentlich nach gut 12 Monaten ans Gericht wenden können mit dem Antrag, dass die zu erwartende Sperrfrist ja "abgesessen" wäre und so die FE zurückbringen können?


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Sarahsolala
Beitrag 26.10.2024, 19:34
Beitrag #25


Neuling
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Der Führerschein wurde erst Ende Juni 23 eingezogen. Bis zu dem Zeitpunkt durfte ich fahren. Er war dann 11 Monate weg.
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gruenerTeich
Beitrag 26.10.2024, 19:45
Beitrag #26


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Zitat (MsTaxi @ 26.10.2024, 20:02) *
Seit dem Eröffnungspost plagt mich eine Frage: @Sarahsolala hatte die FE ja 21 Monate weg. Hätte sich ein geschickter Anwalt eigentlich nach gut 12 Monaten ans Gericht wenden können mit dem Antrag, dass die zu erwartende Sperrfrist ja "abgesessen" wäre und so die FE zurückbringen können?


Die Daten im Eröffnungsposting divergieren. Aber ja, für gewöhnlich wird die vorläufige Entziehung auf Antrag (eher selten von Amts wegen) aufgehoben, sofern die im Strafbefehl festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist bevor ein Urteil auf den Einspruch hin in erster Instanz ergangen ist. Ausnahmen gibt es, wenn man z.B. währenddessen erneut polizeilich auffällig wird, sei es im motorisierten Straßenverkehr, in dem man eigentlich nichts zu suchen hatte oder stockbesoffen zwangseingewiesen wird.
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Sarahsolala
Beitrag 26.10.2024, 19:47
Beitrag #27


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Oh ja ich hab mich da vertippt. Der Unfall war im Februar 23.
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durban
Beitrag 26.10.2024, 20:34
Beitrag #28


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Zitat (gruenerTeich @ 26.10.2024, 17:53) *
Einem mit der StPO betrauter Anwalt wäre der Verstoß der Urteilsbegründung gegen § 267 Abs. 6 StPO schon bei der mündlichen Urteilsverkündung aufgefallen und entsprechend (durch Rechtsmitteleinlegung) reagiert. Sieht man ja, dass ein solcher Schnitzer des Gerichts jetzt für die Verurteilte nachteilig ist.


Ein Verstoß gegen § 267 Abs. 6 StPO kann bei der Urteilsverkündung noch gar nicht vorliegen…

Allerdings hat sich der Richter mit der Urteilsbegründung tatsächlich keine große Mühe gegeben. Sowas ist „hier“ tatsächlich nicht üblich.

Ich finde es offen gesagt immer ziemlich befremdlich, wenn hier aus der Ferne ohne Detailkenntnis gleich unterstellt wird, dass ein Anwalt sich nicht auskennt. Gerade in diesem Fall kann es gute Gründe gegeben haben, keine Rechtsmittel einzulegen. Eine Revision wäre u.U. risikoreich gewesen. Und das "Outcome" ist doch objektiv nicht schlecht - hier wäre eigentlich die Fahrerlaubnis (zumindest noch für 3 Monate) zu entziehen gewesen.


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gruenerTeich
Beitrag 27.10.2024, 18:40
Beitrag #29


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Der § 267 Abs. 6 StPO kommt auch bei der mündlichen Urteilsverkündung gemäß §268 Abs. 2 S.1 StPO zum Tragen. Da merkt man also schon, dass hinsichtlich der Fahrerlaubnis eine Entscheidung rechtsfehlerhaft unterblieben sind.

Mir fallen jetzt auch keine Gründe ein, von der Rechtsmitteleinlegung abzusehen. Es gilt ja gerade das Verschlechterungsverbot, auch für die erstmalige Verhängung einer Maßregel (stRspr, statt vieler BayObLG, Beschluss v. 06.09.2023 – 203 StRR 342/23) bei alleiniger Rechtsmitteleinlegung durch den Verurteilten.
Auch eine (erneute) vorläufige Entziehung könnte das Berufungsgericht nicht ohne Weiteres anordnen, danach h.M. das Ausgangsgericht die nähere Sachkompetenz zur Entscheidung über die Voraussetzungen des §69 StGB besitzt.

Zur Kompetenz des Anwalts: Naja, man darf als rechtsunkundiger Mandant schon erwarten, dass der Strafverteidiger zu wissen hat, wie ein Strafurteil bei Verkehrsstraftaten zu tenorieren ist. Ich halte es auch für mehr als nachvollziehbar, dass die Mandantschaft hier verwirrt ist, wenn sie wider Erwarten vom Gericht den Führerschein ausgehändigt bekommt, obwohl auf vielen Seiten im Internet steht, dass das Gericht darüber keine Entscheidung trifft. Da ist es doch naheliegend, anzunehmen, dass die Sache mit der Urteilsfindung sein Bewenden hat und keine fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen seitens der Führerscheinstelle zu erwarten sind, weil das Gericht diese Prüfung vorweggenommen hat. Solche Fragen gehören doch zum Ein mal Eins der strafrechtlich unerfahrenen Mandantschaft.
Diesen Rechtsirrtum hätte man schon ausräumen können und es ist meiner Ansicht nach auch nicht vermessen zu behaupten, dass diese "Nicht-Beratung" für geringe Rechtskenntnis spricht.


Jetzt zur Sarah:
An der MPU führt für mich hier keinen Weg mehr vorbei. Natürlich könnte man sich (unbedarft) an die Führerscheinstelle wenden, mit dem Argument das Strafgericht hat mir doch den Führerschein wieder gegeben, warum muss ich noch zur MPU? Ein Absehen der Eignungsüberprüfung wäre aus o.g. Gründen jedoch weit mehr Gnade als Recht.
Klar ist auch, dass es mit Reue und "Ich hab halt bisschen zu viel gefeiert, kommt nie wieder vor" bei der MPU nicht getan sein wird.
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Sarahsolala
Beitrag 27.10.2024, 19:02
Beitrag #30


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Ich weiß, dass ich da mehr vorweisen muss als Reue. Jedoch frage ich mich ob man jetzt bei der Prüfstelle davon ausgeht dass ich abstinenznachweise sammle obwohl ich halt den Führerschein ja schon wieder hatte und halt einfach nicht damit gerechnet habe, dass da nochmal was kommt.

Habe große Angst wieder den Führerschein zu verlieren und weiß ehrlich gesagt nicht was ich jetzt am besten tun soll….
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Jens
Beitrag 27.10.2024, 19:49
Beitrag #31


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Zitat (gruenerTeich @ 27.10.2024, 18:40) *
An der MPU führt für mich hier keinen Weg mehr vorbei.
Das sehe ich auch so.

Zitat (Sarahsolala @ 27.10.2024, 19:02) *
Jedoch frage ich mich ob man jetzt bei der Prüfstelle davon ausgeht dass ich abstinenznachweise sammle obwohl ich halt den Führerschein ja schon wieder hatte und halt einfach nicht damit gerechnet habe, dass da nochmal was kommt.
Wenn während der MPU der Gutachter zur Einschätzung kommt, dass du abstinenzpflichtig bist, dann erwartet er Abstinenznachweise. Dass du die aus dem von dir genannten Grund nicht gesammelt hast, interessiert ihn nicht.
Es gibt ja aber meines Wissens auch die Möglichkeit eine MPU ohne Abstinenz zu meistern, wenn man kontrolliertes Trinken betreibt. Aber auch das will eingeübt sein und glaubhaft dargelegt werden. Die MPU-Experten hier mögen mich korrigieren wenn ich mich irre.


@Sarahsolala, du hast in meinen Augen drei Möglichkeiten.
1. Du versucht mit der Idee von @gruenerTeich, die Führerscheinstelle dazu zu bewegen von der MPU abzusehen. Ich denke aber nicht, dass das funktioniert. Denn die MPU ist bei dem bei dir festgestellten Promillewert zwingend vorgeschrieben. Da hat die Behörde kein Ermessen.

2. Du gehst zur MPU. Dann solltest du auf jeden Fall sicherstellen, dass das Gutachten nur an dich geschickt wird und nicht an die Führerscheinstelle. Denn falls es negativ ist, wird es Bestandteil deiner Akte.
Falls das Gutachten positiv ist, gibst du es bei der Führerscheinstelle ab und alles wird gut. Falls das Gutachten negativ ist, dann solltest du auf deine Fahrerlaubnis verzichten und nicht warten, bis sie dir entzogen wird.

3. Du gehst nicht zur MPU. Auch in dem Fall solltest du auf deine Fahrerlaubnis verzichten und nicht warten, bis sie dir entzogen wird.

Warum ich zum Verzicht rate: Deine Verurteilung hat eine fünfjährige Tilgungsfrist. D.h. 2029, fünf Jahre nach der Rechtskraft des Urteils, kann sie, wenn du auf deine Fahrerlaubnis verzichtet hast, nicht mehr verwertet werden. Ab dem Zeitpunkt könntest du eine neue Fahrerlaubnis beantragen, ohne dass eine MPU angeordnet wird.
Falls du dir die Fahrerlaubnis entziehen lässt, dann wird die Führerscheinstelle die Entziehung mit deiner Straftat begründen. Und dann darf sie die Straftat verwerten, solange die Entziehung im Fahreignungsregister eingetragen ist - auch nachdem die Eintragung der Verurteilung längst getilgt ist. In dem Fall könntest du erst 15 Jahre nach der Entziehung, also 2040, eine neue Fahreraubnis ohne MPU beantragen.


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Sarahsolala
Beitrag 27.10.2024, 20:15
Beitrag #32


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Ich werde in die MPU gehen und es mit KT versuchen.

Ja natürlich würde ich wenn’s nötig wäre vetzichten bis ich ein positives Gutachten habe.

Ich fülle morgen mal diesen Bogen ganz in Ruhe aus. Kann mir jemand einmal die Vorlage verlinken?

Das wäre total lieb.
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MsTaxi
Beitrag 27.10.2024, 20:32
Beitrag #33


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Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung



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Sarahsolala
Beitrag 28.10.2024, 08:49
Beitrag #34


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Guten Morgen,

Ich habe eben mit einem verkehrspsychologen telefoniert und bin am Boden zerstört. Er meinte ohne 15 Monate abstinenznachweise wäre es unmöglich die mpu zu bestehen. Ich verstehe das alles nicht, hätte ich das vorher gewusst hätte ich doch handeln können und die fehlenden Nachweise erbringen können.

Jetzt muss ich meinen Job aufgeben und darf mindestens 15 Monate kein Auto fahren? Das ist alles der absolute Horror.
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MsTaxi
Beitrag 28.10.2024, 09:28
Beitrag #35


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Sehr defätistische Einstellung von dem Mann. Rein von der Werten betrachtet, wäre sogar kontrolliertes Trinken als Strategie möglich. Darüber können wir genauer etwas sagen, wenn du den Fragebogen ausgefüllt hast.


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Beitrag 28.10.2024, 11:44
Beitrag #36


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Zitat (gruenerTeich @ 27.10.2024, 19:40) *
Natürlich könnte man sich (unbedarft) an die Führerscheinstelle wenden, mit dem Argument das Strafgericht hat mir doch den Führerschein wieder gegeben, warum muss ich noch zur MPU? Ein Absehen der Eignungsüberprüfung wäre aus o.g. Gründen jedoch weit mehr Gnade als Recht.

Könnte man mit dieser Begründung evtl. eine Fristverlängerung erreichen, damit man wenigstens 6 Monate AN sammeln kann?
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Krystel887
Beitrag 28.10.2024, 12:54
Beitrag #37


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Zitat (Sarahsolala @ 28.10.2024, 09:49) *
Jetzt muss ich meinen Job aufgeben und darf mindestens 15 Monate kein Auto fahren? Das ist alles der absolute Horror.


Nicht den Kopf in den Sand stecken.
Du hast 1.76 Promille - da sind keine Nachweise zwingend notwendig.
Du kannst aber jetzt schon 3 Monate Rückwirkend über Haaranalyse nachweisen.

Das wird vermutlich bei deinem Konsummuster so sein, dass da negativ oder kT Bereich raus kommt.
Also alles gut!

Das ist dann dein erster Baustein um die MPU zu bestehen.

Locker bleiben! Du bekommst das hin!
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Sarahsolala
Beitrag 28.10.2024, 13:33
Beitrag #38


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Ich hab doch Anfang September Wein getrunken also wäre die Probe doch nicht negativ oder ? Das macht meine Nerven alles kaputt. Grausam.
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Krystel887
Beitrag 28.10.2024, 14:00
Beitrag #39


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Ich bin mir eigentlich zu 1000% sicher dass diese eine Flasche Wein Anfang September zu keinen Problemen bei einer HA führen wird.

in 95% der Fällen zeigt es an dass du Abstinent bist und in 5% bist dann im kT Bereich (was ja auch ok ist)
Sonst trinkst du gar keinen Alkohol? Ab und zu mal ein Bier oder Wein? Dann bist vermutlich eher im kT Bereich. Aber auch dieser Bereich ist sehr weit gefasst.

Also bleib ruhig. Mach die HA und dann bestehst du auch die MPU.
Brauchst noch ne Vorbereitung - aber die bekommst du hier im Forum.
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Sarahsolala
Beitrag 28.10.2024, 15:12
Beitrag #40


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Nein ich trinke sonst garnicht. Anfang September die Flasche Wein und am 12.10 n Glas lillet aber das war’s. Ich mach also jetzt den Bogen, ratet ihr nochmal zu nem verkehrspsychologen Kontakt aufubehmen oder soll ich das am besten einfach lassen?

Das witzige ist ja, dass ich ja vor dem ersten Verhandlungstermin mit *** gesprochen habe und die mir halt vom KT erzählt haben und meinten ich bräuchte keine AN. Die Vorbereitung hab ich da ja jetzt weiter gemacht und am 4.11 soll ich da am 4.11 die Generalprobe machen. Ich wollte daraufhin nochmal zur Wiederholung in *** und da öffnet sich nix mehr.
Habe dann Kontakt zu denen aufgenommen und die sind einfach nur frech und ichkomm trotzdem nicht rein. Der gute Mann sagt mir ich solle doch erst die Generalprobe machen und dann weiter wiederholen. Wie doof ist das denn? Ich hab echt einen riesengroßen Fehler gemacht denen 2500 Euro in den Rachen zu schmeißen.
Aber selbst schuld. Was glaub ich auch so einen Kram….

Könnt ihr mir ein Labor empfehlen? Ich bin aus essen, nrw.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 28.10.2024, 15:39
Bearbeitungsgrund: Anonymisiert
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MsTaxi
Beitrag 28.10.2024, 15:12
Beitrag #41


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Das ist einer jener Anbieter, der von einem SWR-Redakteur in meinem Beisein angerufen wurde und der ebenfalls das Auswendiglernen vorgefertigter, nicht zwangsläufig der Realität entsprechenden Geschichten, fürs Bestehen empfahl. Aber keine Sorge, sie wollen nur dein Bestes.


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Sarahsolala
Beitrag 28.10.2024, 15:13
Beitrag #42


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🙄😫

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 28.10.2024, 15:39
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Beitrag 28.10.2024, 15:15
Beitrag #43


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Gut. Dann mach die HA. Das Glass Lillet und der Wein gehen ganz sicher im Rauschen unter.
Das wird Abstinent anzeigen.

Kostet 200€ ca. Dann hast was in der Hand.

Und die Vorbereitung keine Ahnung. Bezahlt hast du eh schon. Kannst die Übungsstunde sicher machen.
Ansonsten würde ich dir ans Herz legen hier den Fragebogen auszufüllen.

Die Leute hier helfen sehr gerne, auch ausführlich - legen aber den Finger auch gerne mal in die offene Wunde.
Das ist aber gut. Lieber wirst du hier getriggert als im MPU Gespräch.
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Sarahsolala
Beitrag 28.10.2024, 15:29
Beitrag #44


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Könnt ihr mir ein Labor empfehlen?

Ich wollte gerade beim tüv nord einen Termin machen zur haaranalyse. Habe jetzt meine Haare 2 Monate nicht gefärbt. Kann ich dann die Haare testen lassen?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 28.10.2024, 15:40
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Krystel887
Beitrag 28.10.2024, 15:35
Beitrag #45


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Gefärbte Haare sind nicht gut.

Wie weit schaut deine Naturfarbe raus?
Es werden nur 3cm benötigt. (1cm pro Monat)

Sonst musst vielleicht noch einen Monat warten.

In welcher Stadt wohnst du?
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Sarahsolala
Beitrag 28.10.2024, 15:39
Beitrag #46


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Dürften 3 cm sein. Ich komm aus essen Nähe Oberhausen.

Ich denke in einem Monat werd ich die mpu schon hinter mir haben. Muss bis zum 1.11 bezahlen und dann bekomm ich den Termin zugeschickt.

Ich hab am Mittwoch auf jedenfall noch einen Termin bei. Hausarzt zur Bestimmung der Leberwerte und vor 6 Monaten war der betriebsarzt da, der die Leberwerte ja auch geprüft hat. Diese Ergebnisse hab ich jetzt auch nochmal angefordert.
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Krystel887
Beitrag 28.10.2024, 16:00
Beitrag #47


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Ist nicht schlimm... im Zweifelsfall nehmen die bei der MPU auch Haare.
Dann hast halt nur 3 Monate abgedeckt und die Analyse ist glaube ich auch mit die teuerste.

Deshalb ist es besser selber was mitzubringen.
Aber wenn du A3 eingestuft bist ist es auch nicht nötig überhaupt etwas in der Hand zu haben.

Das ist nur besser - etwa die Kirsche auf der Torte.
Und wenn die etwas fordern musst es dort machen.

Leberwerte bringen dir gar nix. Außer dass du weißt, dass alles in Ordnung ist.
Da hilft es auch nix wenn du die von vor 6 Monaten und heute hast.

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Sarahsolala
Beitrag 28.10.2024, 16:27
Beitrag #48


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Okay also geh ich entweder mit der haaranalyse von jetzt dorthin oder ohne alles? Ich hoffe die drehen mir daraus keinen Strick. Sobald das Kind nachher schläft setze ich mich an den Bogen. Vielen Dank für eure tolle Hilfe hier, mich belastet das Thema so krass, kann an nichts anderes mehr denken. 😣

Mich hat bis jetzt offiziell niemand auf a3 eingeschätzt, das hab ich selbst gemacht weil ich ja mein trinkverhalten kenne. Aber der Prüfer wird mich ja einschätzen oder ?

So Termin für die haaranalyse ist der 11.11. wie lange dauert sowas bis da ein Ergebnis kommt? Ich muss bis zum 1.11 die mpu bezahlen, dann bekomme ich einen Termin. Ich hoffe dass zumindest der prüftermin nicht vorm 11.11 ist.
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durban
Beitrag 28.10.2024, 16:28
Beitrag #49


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Zitat (gruenerTeich @ 27.10.2024, 19:40) *
Der § 267 Abs. 6 StPO kommt auch bei der mündlichen Urteilsverkündung gemäß §268 Abs. 2 S.1 StPO zum Tragen. Da merkt man also schon, dass hinsichtlich der Fahrerlaubnis eine Entscheidung rechtsfehlerhaft unterblieben sind.


Das stimmt zwar, aber auf eine Unvollständigkeit der mündlichen Urteilsbegründung kann eine Revision nicht gestützt werden - nicht einmal darauf, wenn die mündliche Urteilsbegründung unterblieben wäre (Karlsruher Kommentar § 268 Rn. 17). Ob dann der Verteidiger einfach mal Revision einlegen soll, deren Gerichtsgebühren bei einer Entscheidung mindestens 310 Euro kosten, sollte man sich vielleicht überlegen.

Zitat (gruenerTeich @ 27.10.2024, 19:40) *
Mir fallen jetzt auch keine Gründe ein, von der Rechtsmitteleinlegung abzusehen. Es gilt ja gerade das Verschlechterungsverbot, auch für die erstmalige Verhängung einer Maßregel (stRspr, statt vieler BayObLG, Beschluss v. 06.09.2023 – 203 StRR 342/23) bei alleiniger Rechtsmitteleinlegung durch den Verurteilten.


Das Ergebnis war außergewöhnlich gut für den TE. Jedenfalls hier kommt es häufig vor, dass die Staatsanwaltschaft noch in der HV auf Rechtsmittel verzichtet, wenn das Ergebnis nicht wesentlich vom Antrag abweicht und der Angeklagte selbst Rechtsmittelverzicht erklärt. Das entscheidet dann also der Sitzungsvertreter der StA, bevor der Sachbearbeiter die Akte noch mal auf den Tisch kommt. Und umgekehrt - wenn durch den Angeklagten ein Rechtsmittel eingelegt wird, kann das gerade Anlass für die StA sein, ebenfalls ein Rechtsmittel einzulegen. In diesem Fall hätte die StA sicherlich nicht Revision, sondern Berufung eingelegt; und im Rahmen des Berufungsverfahrens muss die Eignung erneut überprüft werden.
Insgesamt gab es gute Gründe für den TE und seinen Anwalt, alles zu tun, dass das Urteil rechtskräftig wird.

Sorry für die Nebendiskussion, das hilft @Sarahsolala natürlich nicht richtig weiter. Aber ich finde es hier nicht richtig, ihr aus der Ferne das Gefühl zu geben, dass sie schlecht beraten war und insbesondere der Anwalt etwas im Prozess versäumt hätte. Kurz gesagt: Eine Revision wäre nicht erfolgreich gewesen; möglicherweise hätte sie das überraschend gute Outcome gefährdet.


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Proxima Estación: Esperanza.
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Krystel887
Beitrag 29.10.2024, 11:11
Beitrag #50


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Zitat (Sarahsolala @ 28.10.2024, 17:27) *
Okay also geh ich entweder mit der haaranalyse von jetzt dorthin oder ohne alles?


Ohne alles nur, wenn du in A3 eingestuft bist - besser ist es immer mit einer HA da hin zu gehen.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:21