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> Unfallflucht des Geschädigten wenn Anderer diesen Unfall verusacht hat?
Söne spitze Steine
Beitrag 25.10.2024, 17:38
Beitrag #1


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In der Presse steht folgender Fall: Ein Radfahrer fährt auf einem Hochbordradweg nach Westen. Ebenfalls nach Westen fährt eine Autofahrerin, die nach rechts abbiegt und dabei den Radfahrer rammt. Der Radfahrer rappelt sich auf und fährt davon.

Die Einmündung ist ampelgeregelt; es gilt eine gemeinsame Grünphase für den Rad- und Kraftverkehr. Der Autofahrer hat offenbar gegen § 9 (3) StVO verstoßen.

Nun sucht die Polizei nach dem Radfahrer. Hat dieser Fahrerflucht begangen, obwohl er der Geschädigte ist und an dem Unfall keine Mitschuld trägt?


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nachteule
Beitrag 25.10.2024, 18:08
Beitrag #2


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Hallo, Söne spitze Steine,

Zitat (Söne spitze Steine @ 25.10.2024, 18:38) *
Hat dieser Fahrerflucht begangen, obwohl er der Geschädigte ist und an dem Unfall keine Mitschuld trägt?

ja, das kann durchaus sein.

Der Radfahrer ist Unfallbeteiligter und somit verpflichtet, vor Ort zu bleiben, bis mit dem Unfallgegner bzw. der Polizei alles geklärt ist (Personalienaustausch usw.).

Er selber hat nicht zu entscheiden, ob er an dem Unfall eine Mitschuld (sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich) trägt, denn es könnte ja auch sein, dass z. B. von Seiten der Versicherung festgestellt wird, dass sein Verhalten vor dem Unfall doch ein wenig dazu beigetragen hat, dass es zum Zusammenstoß kam und dass er somit zu einem gewissen Prozentsatz mit haften muss.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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thetdk
Beitrag 29.10.2024, 15:44
Beitrag #3


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Scheint mir nicht ungewöhnlich.

Vor Jahren bin ich einmal an einer Ampel aus Unachtsamkeit einem wartenden LKW Gliederzug hinten aufgefahren, und habe dabei ein Rücklicht zerstört. (mein Schaden war größer...)
Dann wurde die Ampel grün und der LKW fuhr los, und war weg. Mein PKW war erstmal nicht sofort fahrbereit (Kunststoffblende schleifte am Reifen).
Da ich nicht damit gerechnet hatte das der losfährt habe ich nicht aufs Kennzeichen geachtet.

Also bin ich - nachdem ich meinen PKW notdürftig gerichtet hatte - zur nächsten nicht weit entfernten Polizeidienststelle gefahren um den Unfall zu melden.
Meine Schuld stand außer Zweifel, der LKW stand ja.
Dennoch hat zu meiner Überraschung der Beamte eine Anzeige wegen Unfallflucht gegen den Unfallgegner aufgenommen.
Dabei wollte ich lediglich dass das aktenkundig wird, falls der LKW-Fahrer sich meldet, damit ich den Schaden ersetzen kann.

Letztlich wurde diese Anzeige eingestellt, der Unfallgegner wurde nie ermittelt.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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