Unfallflucht des Geschädigten wenn Anderer diesen Unfall verusacht hat? |
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Unfallflucht des Geschädigten wenn Anderer diesen Unfall verusacht hat? |
25.10.2024, 17:38
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2373 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Die Einmündung ist ampelgeregelt; es gilt eine gemeinsame Grünphase für den Rad- und Kraftverkehr. Der Autofahrer hat offenbar gegen § 9 (3) StVO verstoßen. Nun sucht die Polizei nach dem Radfahrer. Hat dieser Fahrerflucht begangen, obwohl er der Geschädigte ist und an dem Unfall keine Mitschuld trägt? -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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25.10.2024, 18:08
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24490 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Söne spitze Steine,
Hat dieser Fahrerflucht begangen, obwohl er der Geschädigte ist und an dem Unfall keine Mitschuld trägt? ja, das kann durchaus sein. Der Radfahrer ist Unfallbeteiligter und somit verpflichtet, vor Ort zu bleiben, bis mit dem Unfallgegner bzw. der Polizei alles geklärt ist (Personalienaustausch usw.). Er selber hat nicht zu entscheiden, ob er an dem Unfall eine Mitschuld (sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich) trägt, denn es könnte ja auch sein, dass z. B. von Seiten der Versicherung festgestellt wird, dass sein Verhalten vor dem Unfall doch ein wenig dazu beigetragen hat, dass es zum Zusammenstoß kam und dass er somit zu einem gewissen Prozentsatz mit haften muss. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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29.10.2024, 15:44
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2227 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 |
Scheint mir nicht ungewöhnlich.
Vor Jahren bin ich einmal an einer Ampel aus Unachtsamkeit einem wartenden LKW Gliederzug hinten aufgefahren, und habe dabei ein Rücklicht zerstört. (mein Schaden war größer...) Dann wurde die Ampel grün und der LKW fuhr los, und war weg. Mein PKW war erstmal nicht sofort fahrbereit (Kunststoffblende schleifte am Reifen). Da ich nicht damit gerechnet hatte das der losfährt habe ich nicht aufs Kennzeichen geachtet. Also bin ich - nachdem ich meinen PKW notdürftig gerichtet hatte - zur nächsten nicht weit entfernten Polizeidienststelle gefahren um den Unfall zu melden. Meine Schuld stand außer Zweifel, der LKW stand ja. Dennoch hat zu meiner Überraschung der Beamte eine Anzeige wegen Unfallflucht gegen den Unfallgegner aufgenommen. Dabei wollte ich lediglich dass das aktenkundig wird, falls der LKW-Fahrer sich meldet, damit ich den Schaden ersetzen kann. Letztlich wurde diese Anzeige eingestellt, der Unfallgegner wurde nie ermittelt. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:21 |