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> Unfallflucht des Geschädigten wenn Anderer diesen Unfall verusacht hat?
Söne spitze Steine
Beitrag 25.10.2024, 17:38
Beitrag #1


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In der Presse steht folgender Fall: Ein Radfahrer fährt auf einem Hochbordradweg nach Westen. Ebenfalls nach Westen fährt eine Autofahrerin, die nach rechts abbiegt und dabei den Radfahrer rammt. Der Radfahrer rappelt sich auf und fährt davon.

Die Einmündung ist ampelgeregelt; es gilt eine gemeinsame Grünphase für den Rad- und Kraftverkehr. Der Autofahrer hat offenbar gegen § 9 (3) StVO verstoßen.

Nun sucht die Polizei nach dem Radfahrer. Hat dieser Fahrerflucht begangen, obwohl er der Geschädigte ist und an dem Unfall keine Mitschuld trägt?


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nachteule
Beitrag 25.10.2024, 18:08
Beitrag #2


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Hallo, Söne spitze Steine,

Zitat (Söne spitze Steine @ 25.10.2024, 18:38) *
Hat dieser Fahrerflucht begangen, obwohl er der Geschädigte ist und an dem Unfall keine Mitschuld trägt?

ja, das kann durchaus sein.

Der Radfahrer ist Unfallbeteiligter und somit verpflichtet, vor Ort zu bleiben, bis mit dem Unfallgegner bzw. der Polizei alles geklärt ist (Personalienaustausch usw.).

Er selber hat nicht zu entscheiden, ob er an dem Unfall eine Mitschuld (sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich) trägt, denn es könnte ja auch sein, dass z. B. von Seiten der Versicherung festgestellt wird, dass sein Verhalten vor dem Unfall doch ein wenig dazu beigetragen hat, dass es zum Zusammenstoß kam und dass er somit zu einem gewissen Prozentsatz mit haften muss.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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thetdk
Beitrag 29.10.2024, 15:44
Beitrag #3


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Scheint mir nicht ungewöhnlich.

Vor Jahren bin ich einmal an einer Ampel aus Unachtsamkeit einem wartenden LKW Gliederzug hinten aufgefahren, und habe dabei ein Rücklicht zerstört. (mein Schaden war größer...)
Dann wurde die Ampel grün und der LKW fuhr los, und war weg. Mein PKW war erstmal nicht sofort fahrbereit (Kunststoffblende schleifte am Reifen).
Da ich nicht damit gerechnet hatte das der losfährt habe ich nicht aufs Kennzeichen geachtet.

Also bin ich - nachdem ich meinen PKW notdürftig gerichtet hatte - zur nächsten nicht weit entfernten Polizeidienststelle gefahren um den Unfall zu melden.
Meine Schuld stand außer Zweifel, der LKW stand ja.
Dennoch hat zu meiner Überraschung der Beamte eine Anzeige wegen Unfallflucht gegen den Unfallgegner aufgenommen.
Dabei wollte ich lediglich dass das aktenkundig wird, falls der LKW-Fahrer sich meldet, damit ich den Schaden ersetzen kann.

Letztlich wurde diese Anzeige eingestellt, der Unfallgegner wurde nie ermittelt.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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jeho
Beitrag 09.11.2024, 21:37
Beitrag #4


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Ist wohl richtig.
Mir wurde an meinem (ordnungsgemäß) geparktem Fahrzeug der Spiegel abgefahren.
Verursacher (Kennzeichen vom Hänger) bekannt (ich saß im Auto).
Ich zur Polizei gefahren, Vorwurf gegen mich - Unfallflucht (wurde aber nicht verfolgt)
Der Verursacher (LKW - Spedition) sagte aus das nie nimmer nicht eines seiner Fahrzeuge jemals am Ort des Geschens war.
Fall eingestellt, auf den Schaden blieb ich sitzen...


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Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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Tanker
Beitrag 12.11.2024, 23:27
Beitrag #5


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Nur mal so. Ich habe viele Unfälle kaum mitgekriegt im LKW. Meinen ersten Auffahrunfall in Stuttgart habe ich nur mitbekommen weil das Glas (damals noch) zerbrach und das geklirr damals noch gehört wurde. Die Straße machte auch eine Kurve und so sah ich das Elend nach ein paar Metern. Sonst hätte ich mich gewundert wo da wohl Glas zerbrochen ist und wäre weitergefahren. Denn ein LKW hat auch hinten einen großen toten Winkel. Dsawegen bin ich vor den Rückwärtskameras in Sackgassen immer in Schlangenlinien reingefahren. Denn dadurch wurde der tote Winkel kleiner. Genau so wenn ich den Verdacht hatte das jemand aufgefahren sein könnte. Denn dadurch sah ich den "Verkehr" etwas früher und konnte noch anhalten. Wieviele LKW-Fahrer machen das wohl?
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GM_
Beitrag 13.11.2024, 00:41
Beitrag #6


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Dazu ein paar Urteile:
Zitat
Voraussetzung ist nicht, dass die Person den Unfall in tatsächlicher Hinsicht mitverursacht hat. Ausreichend ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechuhng, dass die Person dem äußeren Anschein nach einen Unfall mitverursacht haben kann (BayObLG NZV 2000, 133).

Es müssen objektiv zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Unfall mitverursacht wurde (OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1996, 86, 87 und NZV 1997, 125).

Soweit es dem Betroffenen gelingt aufzuzeigen, dass sein Verhalten zur Unfallzeit am Unfallort ohne jeden Zweifel nicht zur Verursachung beigetragen hat, entfällt die Warte- und Vorstellungspflicht des § 142 StGB (BayObLG NZV 2000, 133; BGHSt 15, 1,4).

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem entsprechenden Fall mit Urteil vom 22.05.2003 (Az: 4 Ss 181/03) eine zuungunsten des Verurteilten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Der Fahrer fuhr zuächst vorschriftsmäßig und wurde von hinten gerammt. Der Angeklagte hat nach den Feststellungen des Senats des OLG Stuttgart somit nur durch seine im Rahmen eines normalen Verkehrsvorganges liegende Teilnahme am fließenden Verkehr den Anlass zu der dann zum Unfall führenden Bremsvorgang gegeben und war nur Ursache für den Fahrfehler anderer. Dies reicht nicht aus, um als Beteiligter strafbar zu sein.

Quelle: Anwalt.de

Zitat (nachteule @ 25.10.2024, 19:08) *
Er selber hat nicht zu entscheiden, ob er an dem Unfall eine Mitschuld (sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich) trägt, denn es könnte ja auch sein, dass z. B. von Seiten der Versicherung festgestellt wird, dass sein Verhalten vor dem Unfall doch ein wenig dazu beigetragen hat, dass es zum Zusammenstoß kam und dass er somit zu einem gewissen Prozentsatz mit haften muss.

Den Urteilen folgend kann er das im Prinzip auf eigenes Risiko schon entscheiden. Sollte ihm jedoch das Gegenteil nachgewiesen werden, dann hat er sich (auch) nach 142 strafbar gemacht.

Ist also eher nicht ratsam, das selbst zu entscheiden, aber auch nicht verboten.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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