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> Autotransporter: nahezu permanentes Abladen auf öfftl. Verkehrsraum
m01
Beitrag 25.10.2024, 21:39
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

dass Autotransporter per Sondergenehmigung auf öffentlicher Straße Pkw be- und entladen dürfen, wurde hier ja schon desöfteren diskutiert.
Hier ein Sonderfall: weil sich in einer Durchgangsstraße (DTV etwa 5000-10000) zahlreiche Autohändler in einem kurzen Abschnitt befinden, wird dort praktisch täglich immer wieder auf der Fahrbahn be- und entladen, was den Verkehr nicht unerheblich behindert. Muss so etwas geduldet werden (immerhin hat die Gemeinde Bebauungsplan und Baugenehmigung verabschiedet) oder wie ist das zu werten?
Natürlich bleibt die Frage nach der Alternative: wenn die jeweiligen Liegenschaften komplett mit Gebrauchtwagen zugeparkt sind, bleibt für den Lkw-Fahrer nur die Fahrbahn übrig.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 27.10.2024, 06:44
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GM_
Beitrag 26.10.2024, 00:12
Beitrag #2


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Ja und? Darf man da am Fahrbahnrand parken der nicht?

Oder hast du nur kein anderes Problem?

Link zum Ort?


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m01
Beitrag 26.10.2024, 19:25
Beitrag #3


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Deswegen frage ich. Auf der gesamten Straße besteht kein Parkverbot - aber würde das für diesen Sonderfall des Pkw-Abladens etwas ändern?

Mein Problem ist es nicht, auch wenn ich auch schon gelegentlich in der Schlange stand. In der hiesigen Gemeinde häufen sich jedoch Beschwerden über genau das Thema.
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ExVWbusfahrer
Beitrag 26.10.2024, 19:52
Beitrag #4


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Kann man evtl. das eine "g" im Titel dieses Fadens durch ein "d" austauschen?
Danke.
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GM_
Beitrag 26.10.2024, 19:56
Beitrag #5


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Der Umsatz muss dort riesig sein, wenn da nahezu permanent Autos abgeladen werden.

Und die ganzen verkauften Autos müssen ja dann auch vom Hof wieder runter fahren, das gibt bestimmt einen riesen Stau mit lauter Neuwagen.


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m01
Beitrag 26.10.2024, 22:16
Beitrag #6


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6 Autohändler (teils mit kurzen Zufahrtswegen) auf etwa 150 Meter Straßenlänge. Ich habe aber eher den Eindruck, Du möchtest Dich drüber lustig machen - jedem das seine. Wenn sich Leute (öffentlich) beschweren, versuche ich berechtigten Anliegen nachzugehen und Lösungen zu finden. Du findest es besser, wenn Politiker einfach nix machen?
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Jens
Beitrag 27.10.2024, 06:45
Beitrag #7


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Zitat (ExVWbusfahrer @ 26.10.2024, 19:52) *
Kann man evtl. das eine "g" im Titel dieses Fadens durch ein "d" austauschen?

Erledigt


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GM_
Beitrag 27.10.2024, 11:36
Beitrag #8


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Zitat (m01 @ 26.10.2024, 23:16) *
6 Autohändler (teils mit kurzen Zufahrtswegen) auf etwa 150 Meter Straßenlänge.
Link zum Ort bitte! Üblicherweise diskutieren wir hier über konkrete Verkehrssituationen.

Die Konzentration von Autohändlern an der Ortsperipherie ist im Übrigen doch garnicht ungewöhnlich, das kann man überall beobachten. Nehmen wir, nur als Beispiel, einmal die Ingolstätter Str. in Landshut:

Links beginnt es mit Lexus/Toyota Vollmann, rechts Mini Hubauer. Dann rechts Cupra Schneider, dann links Kia Dorn. Dann kommt 100 m nichts, dann folgt links BMW Hubauer, und dann mit etwas Abstand noch Bozer Gebrauchtwagen. Schon hast du 6 Autohändler in einer Straße, na und? Kia Dorn ist neu gebaut, da hatte offensichtlich niemand Bedenken, einen 6. Autohändler in einer Straße zu genehmigen.

Das nur als Beispiel, vielleicht stellt sich das bei deinem Fall alles viel dramatischer dar, darum nochmal: Link zum Ort, bitte.

Zitat (m01 @ 26.10.2024, 23:16) *
Ich habe aber eher den Eindruck, Du möchtest Dich drüber lustig machen - jedem das seine.
Zugegeben amüsiert mich die Vorstellung, dass da "nahezu permanentes Abladen" stattfindet. Das bedeutet, dass im Schnitt pro Autohändler pro Woche nahezu einen ganzen Tag lang Autos abgeladen werden. Wie lange braucht man für ein Auto? Als Poilitiker würde ich mich über diese Unmengen von Gewerbesteuer freuen.

Zitat (m01 @ 26.10.2024, 23:16) *
Wenn sich Leute (öffentlich) beschweren, versuche ich berechtigten Anliegen nachzugehen und Lösungen zu finden. Du findest es besser, wenn Politiker einfach nix machen?
Ach du bist Politiker?


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Q-Treiberin
Beitrag 27.10.2024, 11:43
Beitrag #9


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Hier gibt es eine vierspurige Straße an der sehr viele Autohändler ansässig sind die regelmäßig Fahrzeuge per Transporter angeliefert bekommen….

Tja, dann ist die rechte Spur eben für eine gewisse Zeit blockiert, aber wo ist Dein Problem?


Und „permanent“? Halte ich für stark übertrieben….


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Explosiv
Beitrag 27.10.2024, 18:24
Beitrag #10


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Das Problem ist vielleicht, dass die betreffende Straße nicht vierspurig ist und es Rückstau gibt beim Umfahren der Transporter.
Und dass es nicht sein Problem ist, sondern das potentieller oder tatsächlicher Wähler, die er gerne gewinnen oder behalten möchte und obendrein versuchen will, ihnen mit ihrem Problem zu helfen.

Allein, ich sehe da wenige Möglichkeiten bis gar keine. Wenn man solche unumgänglichen Behinderungen nicht haben will, darf man als Gemeinde solche Gewerbe dort nicht genehmigen. Jetzt ist der Drops gelutscht.


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mkossmann
Beitrag 27.10.2024, 18:28
Beitrag #11


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Mein Problem damit st da eher: Das Ladegut fährt da oft auf den eigenen Rädern im öffentlichen Verkehrsraum vom Transporter auf das Gelände des Autohauses. Obwohl es nicht zugelassen ist. Wird da von den Behörden einfach weggeschaut ?
Und wie sieht es bei Unfällen mit anderen VT aus ? Gibt es da eine Versicherung, die deren Schäden angemessen deckt ?
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GM_
Beitrag 27.10.2024, 20:00
Beitrag #12


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Für sowas gibt es Ausnahmegenehmigungen (§70 StVZO), seriöse Firmen dürften die haben und auch versichert sein.

Zitat (Explosiv @ 27.10.2024, 19:24) *
Das Problem ist vielleicht, dass die betreffende Straße nicht vierspurig ist...
Tja, wenn wir wüßten, wo das ist, bräuchten wir nicht mutmaßen...


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dopero
Beitrag 27.10.2024, 20:09
Beitrag #13


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Einfach mal hier im Forum suchen.
Beispielsweise: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...st&p=666932

Imho sollte das Be- und Entladen zum Betrieb eines solchen LKW gehören und deswegen auch über dessen Haftpflicht gedeckt sein.
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m01
Beitrag 27.10.2024, 20:38
Beitrag #14


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Im Wesentlichen ist das diese Stelle: https://maps.app.goo.gl/6WAtFpAgNWDwPHJ97 (auch die Händler am Ende dieses Zufahrtswegs werden an der Hauptstraße entladen). Zu beachten ist, dass seit Streetview noch mehrere Liegenschaften, darunter ein Pkw-Händler gebaut wurden.
Da es sich um die westliche Hauptzufahrt des Gemeindegebiets handelt, ist entsprechende Verkehrsstärke vorhanden und einige Verkehrsteilnehmer beschweren sich über die "ständig" dort parkenden/entladenden Lkw. Der prozentuale Anteil an Tageszeit, den dort 1, 2 oder 3 Transporter stehen, ist mir nicht im Detail bekannt, daher glaube ich erst mal den Schilderungen.
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GM_
Beitrag 27.10.2024, 21:39
Beitrag #15


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Ok, da hätten wir_

- Renault/Dacia Fischer
- Braininger, Freier Händler, 100 Gebrauchtwagen.
- Christian Astner Automobile, 16 Gebrauchtwagen. Vermutlich kein riesiger Ansturm von Autotransportern.
- Kfz-Tisch, der bietet 12 Gebrauchtwagen an. Dito.

Wer ist da noch im Umkreis von 150 m?


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m01
Beitrag 27.10.2024, 21:55
Beitrag #16


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- Automobile Christian (nicht Astner)
- Kfz Sieber
- Unbekannte Lagerflächen wie z.B. https://maps.app.goo.gl/b9jHFXCFuZinoc1U7 - generell werden in der Gegend sehr viele Fahrzeuge mit mir unbekanntem Hintergrund gelagert/zwischengeparkt, auch weiter weg hier oder hier.

Aber ich verstehe, Du möchtest mir erklären, dass das so gar nicht sein kann. Auch recht - darf ich Deine Kontaktdaten haben, damit Du das den Leuten selbst erklären kannst? Dann haben wir ja kein Problem mehr.
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GM_
Beitrag 27.10.2024, 22:40
Beitrag #17


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Ok, der mit den 16 Autos ist der Christian, nicht der Astner.

Der Astner ist Hausmummer 46, der kleine Platz mit den 5 Autos und dem Gartenhäuschen zwischen Fischer und Tisch. Laut mobile hat er momentan keine Autos.

Kfz Sieber in der Opalstraße ist eine freie Werkstatt für alle Marken, sieht mir nicht nach Autohandel aus. Sieber als Händler ist woanders.

Zitat (m01 @ 27.10.2024, 22:55) *
Unbekannte Lagerflächen wie z.B. https://maps.app.goo.gl/b9jHFXCFuZinoc1U7
Du meinst den kleinen Parkplatz zwischen Tupperware und Intec. Wird wohl zu einem der Händler gehören, vielleicht Braininger.

Zitat (m01 @ 27.10.2024, 22:55) *
auch weiter weg hier oder hier.
Die sind aber deutlich weiter weg.

Der zweite scheint ein Mini-Händler für Kleintransporter zu sein, hat so 12 Autos und ein Gartenhaus. Kann nur in gmaps das Schild nicht lesen, aber da ist sogar ein beschrifteter Briefkasten und ein Schild mit Öffnungszeiten, einfach mal hingehen. Einen permanenter Ansturm von Autotransportern hat der sicher auch nicht.

Außer Fischer und vielleicht Braininger sehe ich da im Umkreis von 150 m weiterhin keinen Händler mit häufigem Besuch von Autotransportern.


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m01
Beitrag 28.10.2024, 19:41
Beitrag #18


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Okay, dann ist der Fall klar - die GM_ Recherche aus der Ferne sagt, da kann es gar kein Problem geben, also gibt es auch keins.

Danke @Explosiv für die ernsthafte Einschätzung, hätte ich auch so befürchtet.
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GM_
Beitrag 28.10.2024, 20:02
Beitrag #19


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Ähm, du verwechselst da was. Ich habe nur die von dir präsentierten Fakten ("6 Autohändler auf 150 m") etwas - ähem - präzisiert, und die unglaubwürdige Angabe von "nahezu permanentem Abladen" in Frage gestellt.

Brauchst nicht den Beleidigten spielen. Nächstes Mal bitte gleich den Ort verlinken.


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m01
Beitrag 28.10.2024, 20:40
Beitrag #20


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Keine Widerrede. Es ist wichtig, die Fragestellung jederzeit und mit viel Aufwand in Frage zu stellen, ohne dabei irgendetwas Hilfreiches für die ursprüngliche Fragestellung zu äußern. Aber lassen wirs dabei, sonst wirds OT.
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GM_
Beitrag 28.10.2024, 21:02
Beitrag #21


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Nein, aber es ist wichtig, dass wir hier über Fakten diskutieren und nicht über überzeichnete Phantasiekonstrukte, die irgendwelche Klischees bedienen.


Edit: Warum bist du denn nun beleidigt? Weil 4 deiner 6 Autohändler Hinterhof-Gartenhaus-Händler sind?

Da kann ich doch nichts dafür.

Woher hast du eigentlich die "DTV 5000-10000"?

Sind es nun 5000 oder 10000?

Quelle?


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m01
Beitrag 29.10.2024, 09:52
Beitrag #22


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Zitat (GM_ @ 28.10.2024, 21:02) *
Woher hast du eigentlich die "DTV 5000-10000"?

Geschätzt. Da Du es ja sehr genau wissen möchtest: es gibt in Baysis abrufbare Zählstellen, leider nicht an dieser Stelle. Die LA52 zählt bei Unterlenghart DTV 2800, die südlich gelegene St2045 DTV 12000. Da der Großteil des Verkehrs der Opalstraße vom und zum Bahnübergang in der Münchnerauer Straße führt, dürfte die Verkehrsmenge etwa in der Mitte liegen. Das entspricht auch den DTV 8000 auf der LA52 einige Kilometer weiter in Ergolding. Genau genug oder muss dieses OT noch weiter detailliert werden?
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bicionado
Beitrag 29.10.2024, 10:00
Beitrag #23


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Ich verstehe das Problem noch nicht ganz. Suchst du Gründe, um dort ein Halteverbot anordnen zu lassen?
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m01
Beitrag 29.10.2024, 10:18
Beitrag #24


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Nein, eher nach einer Einschätzung, wie das Thema zu handhaben ist. Soweit ich die Situation verstehe, würde etwa ein Parkverbot keine Änderung bringen, da ein Autotransporter Hält, um zu be- und entladen (selbst wenn das sehr lange dauert). Ich kenne leider nicht den rechtlichen Spielraum, etwa inwieweit (in einer Baugenehmigung o.ä.) eine Ladezone auf der Liegenschaft vorzuhalten oder zu nutzen wäre.

Theoretisch könnten auf dieser Fahrbahn über mehrere hundert Meter hinweg - sofern die Einfahrten frei bleiben - Fahrzeuge halten & parken, die 3 Meter Restfahrbahnbreite bleiben erhalten und trotzdem ist die Straße dann faktisch dicht.
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oetz2000
Beitrag 29.10.2024, 13:42
Beitrag #25


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Ich würde den konstruktive Teil noch ergänzen. Scheinbar gibt es ja Beschwerden aufgrund von Behinderungen. Und auf diese Eingaben muss ja vermutlich auch eine Stellungnahme erfolgen. Jetzt ist die Frage: Will man eine kurze Antwort erteilen, dann kann man mitteilen, dass die Problematik geprüft wurde, aber keine rechtliche Möglichkeit besteht, hieran etwas zu ändern. Wenn die Petenten hartnäckig sind, werden sie dagegen argumentieren und Haltverbote fordern. Das kannst aber nur du einschätzen.
Alternativ kann man auch eine umfangreichere Prüfung vornehmen und dies dann auch entsprechend in der Antwort erkennen lassen. Dazu müsste man dann den tatsächlichen DTV ermitteln und in den verkehrsreichen Zeiten auch mal vor Ort die Lage prüfen. Auch der Verweis auf Ausnahmegenehmigungen der Transporter kann da nicht schaden. Ggf. hilft auch ein Gespräch mit den Autohändlern und man findet einen Weg, die Lage zumindest etwas zu entspannen.
Unterm Strich muss man aber sagen, dass Maßnahmen, die den Entladeverkehr behindern, mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zum Bumerang wird, weil du dann die Händler am Hals hast und die haben in der Regel eine größere Lobby als "irgendwelche" PKW-Fahrer.
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m01
Beitrag 29.10.2024, 14:03
Beitrag #26


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Ich muss zum Glück nicht auf die Beschwerden antworten smile.gif versuche aber langfristig eine verträgliche Lösung zu finden, also erst mal zu prüfen was gilt. Das kann ja nicht die erste Kommune sein, die vor diesem Problem steht. Ganz naiv aus persönlicher Erfahrung kenne ich jetzt wenige Gewerbebetriebe, die zum Be- und Entladen eines 18-Meter-Zuges regelmäßig die öffentliche Straße nutzen - dazu werden üblicherweise Ladezonen oder Rampen auf eigenen Grundstück vorgehalten. Die sind hier ganz offensichtlich nicht vorhanden - also gibt es dafür entweder keine rechtliche Grundlage, die anderen Gewerbebetriebe sind einfach großzügig mit ihrem Grundstück, die Autohändler parken die ursprünglich beplante Ladezone einfach zu oder irgendwas dergleichen.
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oetz2000
Beitrag 29.10.2024, 14:28
Beitrag #27


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Ach so selten ist das nicht. Müllabfuhr, Umzüge oder eben Belieferungen. Behinderungen durch LKW sind ganz alltäglich und gehören zum Verkehr dazu. In unserer Gemeinde ist der Aufschrei schon groß, wenn man mal 5 Minuten im "Stau" steht, wo es ein paar Tage vorher noch flüssig lief. Woanders gehört eine halbe Stunde Stau zum täglichen Fahrweg und da regt sich keiner drüber auf. Als ich früher noch pendeln musste, waren 1 -2 Stunden Stau die Regel. Das war eben so. Behinderungen sind eben auch sehr subjektiv. Und manche Probleme lassen sich nicht lösen. So wie bei dir. Solange es keine Ersatzflächen abseits der Fahrbahn gibt, wird sich das nicht ändern lassen und das kann und muss man auch so kommunizieren.
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F117
Beitrag 29.10.2024, 15:12
Beitrag #28


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Zitat (m01 @ 29.10.2024, 14:03) *
Ganz naiv aus persönlicher Erfahrung kenne ich jetzt wenige Gewerbebetriebe, die zum Be- und Entladen eines 18-Meter-Zuges regelmäßig die öffentliche Straße nutzen - dazu werden üblicherweise Ladezonen oder Rampen auf eigenen Grundstück vorgehalten.

Was meinst Du - wo werden hier die Fahrzeuge abgeladen? Und da stört es niemanden (zumindest habe ich in der lokalen Presse o.ä. nichts davon gehört), dass quasi neben dem "Fotografen" eine Feuerwehrwache steht, die dem Entladestau dann auch noch entkommen muss.


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It's a lie we don't believe anymore!"

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Explosiv
Beitrag 29.10.2024, 16:08
Beitrag #29


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Als kleine Abhilfe könnte man Zeiten vorgeben, zu denen die Transporter da stehen und entladen dürfen. So könnte man die am stärksten frequentierten Zeiten ausklammern. Wenn die Unternehmen das nicht von sich aus schon so machen.

Also temporäres Z283, das ja das Halten überhaupt verbietet und damit auch Ladevorgänge auf der Fahrbahn. Und falls Ausnahmegenehmigungen vorliegen, diese eben zeitlich einschränken.

Es ist bei der Beurteilung der Situation eben nicht ausreichend, zu wissen, wie viel Verkehr dort fließt, sondern auch, zu welchen Zeiten das stattfindet. Es gibt mobile Verkehrszähler, die da Auskunft geben könnten.


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GM_
Beitrag 30.10.2024, 01:52
Beitrag #30


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Auch wenn ich wieder der Spielverderber bin: Zuvor müßte man einmal diese "Beschwerden" etwas genauer unter die Lupe nehmen, und den tatsächlichen Umfang der "Behinderungen" nachweisen lassen.

Vielleicht sind es ja nur irgendwelche Autohasser, Klimaspinner oder dergleichen, wegen denen braucht man nichts zu unternehmen.


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Explosiv
Beitrag 30.10.2024, 08:05
Beitrag #31


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Also erst eine Gesinnungsprüfung? blink.gif

Entweder besteht da objektiv ein Problem, dann ist es egal, wer darauf aufmerksam gemacht hat.
Oder eben nicht.


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Beitrag 30.10.2024, 09:01
Beitrag #32


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Sag' ich ja: Beschwerden begründen nicht zwingend ein objetives Problem. Und ein objektives Problem ist hier wegen einem Vertragshändler und einem Gebrauchtwagenhändler nur schwer vorstellbar.


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ulm
Beitrag 30.10.2024, 09:09
Beitrag #33


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...wobei ich auch eine Ungleichbehandlung sehe.
Autohändler haben wesentlich häufiger keine sinnvolle Zufahrt und Ablademöglichkeit auf dem eigenen Gelände als andere Unternehmen mit ähnlichem Flächenbedarf.

Ob das dann aber zu einem straßenverkehrsrechtlichen Problem wird, ist eine andere Geschichte.
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Kühltaxi
Beitrag 31.10.2024, 10:03
Beitrag #34


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Es ist ja nicht unbedingt mangelnde Fläche sondern mangelnde freie Länge das Problem. Um einem Volllängen-Autotransporter Ablademöglichkeit zu geben sind halt mindestens etwa 30 m freie Länge vonnöten, und die hätten auch andere Gewerbe eher selten auf eigenem Grund zu bieten, erst recht nicht mit noch zusätzlich Rangiermöglichkeit. Letztere braucht's auf der Straße nicht, rechts ran und dann in die gleiche Richtung wieder weg.

Seien wir froh daß es Autotransporter noch nicht als Gigaliner mit zwölf Autos drauf gibt.... tongue.gif


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Beitrag 31.10.2024, 12:26
Beitrag #35


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Ob die Gewerbeansässigen auf ihrem Grundstück nicht ausladen wollen oder nicht können, lässt sich recht einfach herausfinden:

Dortigen Carsharinganbieter ohne feste Ausleih- und Abstellstation suchen (a la Miles), anmelden, und regelmäßig ein Fahrzeug dort in Abständen von 17 Metern abstellen. Fertig.
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TAK
Beitrag 31.10.2024, 12:52
Beitrag #36


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ich würde ggf. auch mal Kontakt mit der zuständigen Verkehrsbehörde aufnehmen. Gibt es dort bereits eine Beschwerdelage? Wie steht die Verkehrbehörde dazu? Was ist wenn zusätzlicher Umleitungsverkehr mal über diese Straße abgewickelt werden muss...

Ich erlebe es bei uns hier leider öfters, dass gerade Politiker gern selbst irgendetwas erreichen wollen und sich für etwas einsetzen - was im Hintergrund schon lange läuft und man sich danach dann mit falschen und vor allem fremden Lorbeeren schmückt, was man denn tolles bewirkt hat... oder aber auch man verspricht den Bürgern Abhilfe zu schaffen, was rechtlich letztlich gar nicht funktioniert... daher wäre frühzeitiges Zusammenarbeiten meist viel zielführender


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Pogge
Beitrag 31.10.2024, 18:54
Beitrag #37


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Ab wie vielen Metern Fahrt wird aus einem "Entladen" eigentlich ein Fahren ohne Zulassung?
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m01
Beitrag 31.10.2024, 21:45
Beitrag #38


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Zitat (TAK @ 31.10.2024, 12:52) *
Wie steht die Verkehrbehörde dazu?

Etwas OT: gar nicht. laugh2.gif Die SVBs hier in der Region (Landkreisebene) versuchen sich eher gegenseitig in Untätigkeit zu überbieten, da habe ich hier im Forum (leider) schon zahlreiche Beispiele aufgeführt. Landrat (FW) und OB (CSU) haben eher Zeit für "Verstehen Sie Spaß?".
Ein tödlicher Unfall hat sich kürzlich gejährt, gab es an der Stelle seitdem irgendeine Verbesserung außer einem Vz 138? Nein.

Ist das meine Motivation, manch Politiker und SVB hier etwas auf die Füße zu steigen? Vielleicht...
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jan47
Beitrag 31.10.2024, 22:08
Beitrag #39


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Zitat (Pogge @ 31.10.2024, 18:54) *
Ab wie vielen Metern Fahrt wird aus einem "Entladen" eigentlich ein Fahren ohne Zulassung?


Angeblich 200. http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=71304
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Apfelstrudel
Beitrag 31.10.2024, 22:08
Beitrag #40


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Zitat (F117 @ 29.10.2024, 16:12) *
Was meinst Du - wo werden hier die Fahrzeuge abgeladen?
Na ich hoffe doch im Herbert-Rust-Weg und nicht auf dem großartig angeordneten "benutzungspflichtigen" Radweg whistling.gif


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GM_
Beitrag 31.10.2024, 22:46
Beitrag #41


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Zitat (m01 @ 31.10.2024, 22:45) *
Landrat (FW) und OB (CSU) haben eher Zeit für "Verstehen Sie Spaß?".
Das geht natürlich garnicht! ranting.gif

Hast du wenigstens ein Amtsenthebungsverfahren angestrengt? Oder bist du etwa auch untätig? mad.gif


Zitat (m01 @ 31.10.2024, 22:45) *
Ein tödlicher Unfall hat sich kürzlich gejährt, gab es an der Stelle seitdem irgendeine Verbesserung außer einem Vz 138? Nein.
Doch.

Zumindest laut diesem Beitrag wurden Poller mit Ketten aufgestellt um dort das Überqueren der Kreuzung zu verhindern. Ob das reicht kann ich nicht beurteilen, weil ich das Ergebnis des Unfallgutachtens nicht finden kann.

Aber da du dich dafür so sehr interessierst, hast du dich mit diesem Gutachten natürlich längst ausführich befaßt, und kannst uns dazu einen Link zur Verfügung stellen, bitte.


Zitat (m01 @ 31.10.2024, 22:45) *
Ist das meine Motivation, manch Politiker und SVB hier etwas auf die Füße zu steigen? Vielleicht...
Und daher eröffnest du wegen objektiv Garnichts populistisch formulierte Themen wie dieses?


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F117
Beitrag 01.11.2024, 00:02
Beitrag #42


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Zitat (Apfelstrudel @ 31.10.2024, 22:08) *
Na ich hoffe doch im Herbert-Rust-Weg und nicht auf dem großartig angeordneten "benutzungspflichtigen" Radweg whistling.gif

Natürlich hug.gif


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automatix
Beitrag 01.11.2024, 11:30
Beitrag #43


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Zitat (m01 @ 29.10.2024, 14:03) *
Ich muss zum Glück nicht auf die Beschwerden antworten smile.gif versuche aber langfristig eine verträgliche Lösung zu finden, also erst mal zu prüfen was gilt. Das kann ja nicht die erste Kommune sein, die vor diesem Problem steht. Ganz naiv aus persönlicher Erfahrung kenne ich jetzt wenige Gewerbebetriebe, die zum Be- und Entladen eines 18-Meter-Zuges regelmäßig die öffentliche Straße nutzen - dazu werden üblicherweise Ladezonen oder Rampen auf eigenen Grundstück vorgehalten. Die sind hier ganz offensichtlich nicht vorhanden - also gibt es dafür entweder keine rechtliche Grundlage, die anderen Gewerbebetriebe sind einfach großzügig mit ihrem Grundstück, die Autohändler parken die ursprünglich beplante Ladezone einfach zu oder irgendwas dergleichen.


Im Endeffekt hat die Gemeinde die Autohäuser genehmigt, wenn sie in der Baugenehmigung nicht vorgeschrieben haben, daß die auf dem Gelände zuentladen haben dann Pech gehabt.


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m01
Beitrag 01.11.2024, 13:16
Beitrag #44


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Zitat (Kühltaxi @ 31.10.2024, 10:03) *
Es ist ja nicht unbedingt mangelnde Fläche sondern mangelnde freie Länge das Problem. Um einem Volllängen-Autotransporter Ablademöglichkeit zu geben sind halt mindestens etwa 30 m freie Länge vonnöten, und die hätten auch andere Gewerbe eher selten auf eigenem Grund zu bieten, erst recht nicht mit noch zusätzlich Rangiermöglichkeit.

Also klares Baugenehmigungsproblem. Ich würde schon meinen, dass die meisten "anderen" Gewerbeflächen schon alleine aus praktischem Nutzen entsprechende Flächen vorhalten - jeder noch so kleine Einzelhändler hat eine Laderampe, ich hab auch noch nie gesehen, dass ein Planenauflieger auf der Straße beladen wird (mit straßenzugelassenem Stapler? smile.gif ).
Also: Pech gehabt, draus lernen und künftig besser machen. Reiht sich leider in die Fehlplanungen dieser Straße ein (siehe fehlender Gehweg südlich, Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Seite).
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GM_
Beitrag 01.11.2024, 14:04
Beitrag #45


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Zitat (m01 @ 01.11.2024, 14:16) *
Also klares Baugenehmigungsproblem. Ich würde schon meinen, dass die meisten "anderen" Gewerbeflächen schon alleine aus praktischem Nutzen entsprechende Flächen vorhalten - jeder noch so kleine Einzelhändler hat eine Laderampe, ich hab auch noch nie gesehen, dass ein Planenauflieger auf der Straße beladen wird
Ich schon.

Zitat (m01 @ 01.11.2024, 14:16) *
(mit straßenzugelassenem Stapler? smile.gif ).
Natürlich. Ausnahmegenehmigung § 70 StVZO.

Zitat (m01 @ 01.11.2024, 14:16) *
Also: Pech gehabt, draus lernen und künftig besser machen. Reiht sich leider in die Fehlplanungen dieser Straße ein (siehe fehlender Gehweg südlich, Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Seite).
Jo. Dann baut das Autohaus halt in den Nachbarort. Ist ja nicht so, dass die Kommunen auch Geld bräuchten. Oder? smile.gif


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dopero
Beitrag 01.11.2024, 19:27
Beitrag #46


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Zitat (GM_ @ 01.11.2024, 15:04) *
Natürlich. Ausnahmegenehmigung § 70 StVZO.
Nicht mal das ist bei den meisten Staplern nötig:
Zitat
Zulassungsbestimmungen für Stapler im öffentlichen Straßenverkehr
Stapler, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden und bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren können, sind gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von der Zulassungspflicht und der Kfz-Steuer befreit und benötigen daher auch kein amtliches Kennzeichen mehr, wohl aber ein Schild mit Namen und Anschrift des Halters.
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hk_do
Beitrag 01.11.2024, 20:11
Beitrag #47


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Trotzdem unterliegen diese Stapler einem besonderen Erlaubnisverfahren: Sie müssen eine Betriebserlaubnis haben.

(und natürlich vorschriftsmäßig im Sinne der StVZO und StVO sein)



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blackdodge
Beitrag 01.11.2024, 20:57
Beitrag #48


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ich sag nur so viel:

regelmäßig haben die Fahrzeuge eine Bescheinigung ihrer Güterschadenhaftpflichtversicherung dabei in welchen nachgewiesen wird, dass die transportierten Fahrzeuge bei der Be- und Entladung für Haftpflichtschäden versichert sind.

Weiterhin haben diese regelmäßig eine Ausnahmegenehmigung im Fahrzeug, in welcher keine Einwände der zust. Behörden gegen das Entladen der Fhrzeuge im öff. Verkehrsraum erklärt werden.

Nein, die örtl. zust. Behörden werden dazu nicht angehört.


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Q-Treiberin
Beitrag 01.11.2024, 21:11
Beitrag #49


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Zitat (GM_ @ 31.10.2024, 22:46) *
Und daher eröffnest du wegen objektiv Garnichts populistisch formulierte Themen wie dieses?
Oder wie diese alle…
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...ult_type=topics


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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m01
Beitrag 02.11.2024, 19:00
Beitrag #50


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@GM_ habe dazu im entsprechenden Thread geantwortet.
@Q-Treiberin und das ist aus Deiner Sicht wie zu werten?

Meines Erachtens sind wir hier übrigens weit im OT und haben das ursprüngliche Thema längst geklärt.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:22