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> Fehlendes ZZ "Seitenstreifen" oder auch: Hebelt 314 das zu anderen Zeiten aus?
bax
Beitrag 26.10.2024, 20:33
Beitrag #1


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Hallo Forengemeinde smile.gif

Ich habe mich die Tage mit einer Politesse über eine Verwarnung unterhalten und war ob der Rechtsauffassung etwas "verwirrt".
Geparkt (rolleyes.gif) wird an einem Werktag um 15h genau an selber Stelle wie der schwarze Audi:

https://maps.app.goo.gl/UiHXmJW3dqqEZP7NA

Beschilderung:
Z. 286
werktag Mo-Fr 7-18h
________________
Z. 314 Zeitenregelungen außerhalb obiger Zeit


- An der Parkbucht davor steht explizit das ZZ "auch auf dem Seitenstreifen", an obiger Stelle jedoch nicht.
- Laut Politesse ist es an dieser Stelle entbehrlich, weil Z314, welches die Parkregelung zu anderen Zeiten regelt, automatisch auch für den Seitenstreifen gilt
- genau aus diesem Grund gilt das Z. 286 auch für den Seitenstreifen und macht ein zusätzliches ZZ entbehrlich. Zudem "weiß man ja was gemeint ist" whistling.gif

Trotz Studium der StVO bin ich mit Regelung der Politesse jedoch nicht weitergekommen. Gibt es diese überhaupt? Ich lese das nirgends so raus. Ich lese immer nur: ZZ fehlt, dann "riskiers" think.gif
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blackdodge
Beitrag 26.10.2024, 21:17
Beitrag #2


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Meiner Meinung nach stehen als erstes mal die Verkehrszeichen falsch.


Sie müssten am Anfang der Parkbucht stehen da sie auf Grund des fehlenden Zusatzzeichens (auch auf dem Seitenstreifen) nur für die FAhrbahn gelten. Zusätzlich müssten sie mehr in Richtung ankommender Fahrbahn gedreht werden.

auch das 286er gilt nur für die Fahrbahn und nicht für den Seitenstreifen da das Zusatzzeichen fehlt


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ulm
Beitrag 26.10.2024, 21:21
Beitrag #3


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Ja, Du hast recht.
Das eingeschränkte Haltverbot umfasst nicht den Seitenstreifen.
Da hat man beim Anordnen der Schilder etwas geschludert.
Die Politesse hätte dann recht, wenn es ein Fahrbahnrand ist.

Wird aber anstrengend und riskant, vor dem Gericht Recht zu bekommen.
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Explosiv
Beitrag 27.10.2024, 07:24
Beitrag #4


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Man braucht nicht zu sehen, was gemeint ist. Es reicht, dass man sieht, was angeordnet ist. Und angeordnet ist eingeschränktes Haltverbot für die Fahrbahn. Punkt.
Ich sehe nicht, wie ein Richter zu einem anderen Ergebnis kommen könnte.
Der Verweis auf das Z314 greift nicht. Das regelt nur, zu welchen Zeiten das Parken auf dem Seitenstreifen kosten- oder Ausweispflichtig ist. Anderer Ort und andere Zeiten. Zu den Zeiten, zu denen das Z286 gültig ist, ist das Z314 nicht gültig und damit völlig unbeachtlich. Eine Übertragung des Geltungsbereichs des Z314 auf das Z286, nur weil es am selben Mast hängt, ist absurd. Und wie richtig festgestellt, nirgends in der StVO so vorgesehen.

Problem ist, vor Gericht kommt man zu einem Amtsrichter, und manche haben eine behördenfreundliche Einstellung. Bei dem Streitwert ist auch keine Revision vor dem Landgericht vorgesehen. Ein Restrisiko bleibt. Aber auch die Chance, dass bei einem Widerspruch gegen den Busgeldbescheid die Staatsanwaltschaft, die den Fall dann erst vorgelegt bekommt, die Sache einstellt.


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mir
Beitrag 27.10.2024, 09:46
Beitrag #5


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Hinweis: Man muss sich das Schild im Link ansehen. Die Darstellung im Text ist unvollständig.

Diese Form des Z314 integriert in ein Zusatzzeichen habe ich noch nie gesehen. Ist das tatsächlich wirksam? Das sieht doch eher nach Zusatzzeichen zum 286 aus.

Ansonsten hat mein Vorposter natürlich völlig recht:

Wenn man mal unterstellt, dass das integrierte kleine Z314 wie ein eigenes Zeichen wirksam ist, heißt das doch, dass werktags Mo-Fr von 7-18 Uhr das eingeschränkte Haltverbot ohne "auch auf dem Seitenstreifen" gilt, das Parken im Seitenstreifen also erlaubt ist. Das Z314 gilt nur werktags Mo-Fr 18-23 und Sa 9-23 Uhr

Zur Tatzeit war das Halten auf dem Seitenstreifen also nicht eingeschränkt.

Man langt sich an den Kopf, wie die Kommune ihr Geld für extrem ausführliche und detaillierte Schilder zum Fenster rauswirft, die gar nicht das gewünschte regeln. Vielleicht doch ein bisschen mehr Geld für Personal ausgeben, das seiner Aufgabe auch gewachsen ist?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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ulm
Beitrag 27.10.2024, 10:52
Beitrag #6


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Du brauchst wohl Nachhilfe im Münchner Selbstverständnis... whistling.gif thread.gif
"Mia san mia"


#MiaSanMia Song | FC Bayern
Zitat
… Mia san Mia, Mia san Mia
Tief in Herzen Bayerns, da hast du dich aufgestellt
Und du spieltest dich von München, in die Herzen dieser Welt
Ja dein Fussball schreibt Geschichte, die uns immer neu bewegt
Denn wir haben die Gewissheit, die von Sieg zu Sieg uns trägt.

… Mia san mia, der FC Bayern
Mia san mia, ist diese Kraft
Mia san mia, das ist unschlagbar
Mia san mia, ist Leidenschaft.
Denn millionen Fussballherzen, schlagen nur für dich allein.
FC Bayern, für immer mein Verein.

… Du vergisst nie deine Wurze, weil du weißt woher du kommst
Nur mit Leidenschaft und Leistung, hast du deinen Ohme erkämpft.
Und der Sieg das ist dein Leben, jeder Titel ist Beweis
Deine Heimat das ist München, deine Farben rot und weiß.

… Mia san mia, der FC Bayern
Mia san mia, ist diese Kraft
Mia san mia, das ist unschlagbar
Mia san mia, ist Leidenschaft.
Denn millione Fussballherzen, schlagen nur für dich allein.
FC Bayern, für immer mein Verein.

… millione Fussballherzen schlagen für dein Spiel
Es ist das eine echte große "MIA SAN MIA" Gefühl.
nanananananana...
Mia san mia, der FCBayern
Mia san mia, ist diese Kraft
Mia san mia, das ist unschlagbar
Mia san mia, ist Leidenschaft.
Denn millione Fussballherzen, schlagen nur für dich allein.
FC Bayern, für immer...
FC Bayern, für immer...
FC Bayern, für immer mein Verein
für immer mein Verein
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Explosiv
Beitrag 27.10.2024, 18:27
Beitrag #7


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Nun, letztes Jahr wurden sie geschlagen. Und auch im Bayernland gilt die StVO.


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bax
Beitrag 28.10.2024, 10:59
Beitrag #8


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Vielen Dank für eure Einschätzungen. Habe gerade nochmal mit der Dame der Verkehrsüberwachung telefoniert.
- Das Schild ist ja extra hinten und nicht vorne und gilt deswegen für mich
- Natürlich gilt das Haltverbot auch für den Parkstreifen wo soll es denn sonst gelten whistling.gif
- Auf meine Frage, wieso es dann das ZZ "auch auf dem Seitenstreifen" in der Parkbucht davor extra gibt, bzw. das ja dann ein total unnötiges Verkehrszeichen in Deutschland ist das man auch abschaffen kann....wusste sie nicht mehr weiter thread.gif
-> schreiben sie halt noch mal, dann wird es dem Vorgesetzten vorgelegt.

@Mir
Interessanter Ansatz. Verstehe ich das richtig, dass du gerne ein "großes" Z314 und die ZZ mit Zeitangaben darunter dort hättest?
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_tom_
Beitrag 28.10.2024, 11:24
Beitrag #9


Neuling
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Zitat (mir @ 27.10.2024, 09:46) *
Wenn man mal unterstellt, dass das integrierte kleine Z314 wie ein eigenes Zeichen wirksam ist […]

Und wenn nicht? Dann gilt das Haltverbot doch auch nur für die Fahrbahn, oder nicht? Dann könnte man höchstens darüber diskutieren, was werktags zwischen 18 Uhr und 23 Uhr gilt.

Und könnte man einem Verkehrsteilnehmer vorwerfen, dass er ein tatsächlich unwirksames Schild, das die Straßenverkehrsbehörde absichtlich so angeordnet hat, auch für wirksam gehalten hat?
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Apfelstrudel
Beitrag 28.10.2024, 20:35
Beitrag #10


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So ein Schild wurde ja irgendwann mal angeordnet. - Besteht die Möglichkeit an die Dokumentation dieses Verwaltungsaktes zu kommen? think.gif


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„Die Lüge hat zwei Steigerungsformen: Diplomatie und Statistik.“
-- Marcel Achard
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:21