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> Vorladung Polizei Ordnungsverfahren
Autofahrer2024
Beitrag 27.10.2024, 12:55
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich bin vor ein paar Wochen geblitzt worden, außerorts mit 26km/h zu schnell, also 96 wo 70 erlaubt sind.

Es kam einige Zeit später der Anhörungsbogen, mit dem ich online meine Daten bestätigt aber keine Aussagen zum Tatvorwurf gemacht habe.

Dann ist einige Zeit später der Gemeindevollzugsdienst bei mir in der Strasse gewesen wegen einem Amtsermittlungsverfahren und hat mir das Blitzerfoto gezeigt. Ich hab nur gesagt das ist mein Auto aber sonst keine Aussagen.

Jetzt habe ich eine Vorladung der Polizei im Ordnungswidrigkeitsverfahren als Betroffener erhalten. Ich meine können die nicht einfach einen Bußgeldbescheid an mich als Fahrzeughalter zustellen ?

Wenn ich das richtig interpretiere bekomme ich bei 26 km/h zuviel einen Punkt und das war es.
Ich hab noch einen Punkt, da bin ich letztes Jahr knapp unter eine Sekunde bei einer roten Ampel geblitzt worden. Das zählt meines Erachtens nicht in diese Sonderregelung mit 1 Monat Führerscheinentzug für Wiederholungstäter, da es kein Geschwindigkeitsthema war.

Wie reagiere ich am besten ?

Vielen Dank.

Michael
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ulm
Beitrag 27.10.2024, 13:47
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Im Bußgeldverfahren kann das Bußgeld nur gegen den verantwortlichen Fahrer verhängt werden. Dazu muss der Fahrer ermittelt werden.
Da Du als Halter keine Angaben zum Fahrer gemacht hast, laufen nun genau diese Ermittlungen.

Es wäre so einfach gewesen, auf dem Bogen bei der Frage "Geben Sie den Tatvorwurf zu?" einfach das Kreuzchen bei "Ja" zu setzen...

Zitat (Autofahrer2024 @ 27.10.2024, 13:55) *
Wie reagiere ich am besten ?

Hingehen, damit das Verfahren gegen Dich zum Abschluss gebracht werden kann und Du den Behörden nicht weiter unnötig Arbeit bereitest. Oder Du als Halter am Ende ein Fahrtenbuch führen darfst...
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Autofahrer2024
Beitrag 27.10.2024, 14:30
Beitrag #3


Neuling


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Alles klar, Danke, dann rufe ich mal an. Die Frist ist relativ kurz auf nächste Woche gesetzt, da bin ich mit der Familie in Urlaub.
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GM_
Beitrag 27.10.2024, 15:42
Beitrag #4


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Zitat (Autofahrer2024 @ 27.10.2024, 13:55) *
Dann ist einige Zeit später der Gemeindevollzugsdienst bei mir in der Strasse gewesen wegen einem Amtsermittlungsverfahren und hat mir das Blitzerfoto gezeigt. Ich hab nur gesagt das ist mein Auto aber sonst keine Aussagen.
Der war sich offensichtlich nicht sicher, dich auf dem Foto erkannt zu haben.


Zitat (Autofahrer2024 @ 27.10.2024, 13:55) *
Jetzt habe ich eine Vorladung der Polizei im Ordnungswidrigkeitsverfahren als Betroffener erhalten.
Nun will entweder nochmals ein anderer Beamter sich dein Gesicht ankucken, oder sie wollen dich irgendwie bewegen, die Sache selber zuzugeben.

Du mußt da nicht hingehen, du mußt als Betroffener überhaupt nichts tun oder sagen um dich zu überführen, dass ist allein Aufgabe der Behörde.

Es ist durchaus denkbar, dass das dann eingestellt wird.

Grundsätzlich kann natürlich ein Fahrtenbuch angeordnet werden, wenn der Verantwortliche eines Punkteverstoßes nicht ermittelt werden kann.

Allerdings gehen Behörden sicherlich ungerne in ein Verfahren über ein Fahrtenbuch, wenn man ihre Ermittlungsarbeit anzweifeln kann. Und in diesem Fall ist durchaus möglich, dass es objektiv eine Fehlleistung war, dich auf dem Foto nicht zu identifizieren. Kommt natürlich auch auf die Qualität des Fotos an: Du hast es gesehen und kannst es beurteilen.

Andererseits gehört ja auch die Anfertigung brauchbarer Fotos zur Ermittlungsarbeit, sollte das also zu schlecht sein, dann ist hier vielleicht auch ein Ansatzpunkt.

Wie auch immer: Du hast zwei Möglichkeiten.


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Autofahrer2024
Beitrag 27.10.2024, 16:00
Beitrag #5


Neuling


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Ich hab da auch hin- und her überlegt. Ich hab einen Verstoß begangen und wurde erwischt. Dafür stehe ich ein. Blöd, mit 1 km/h weniger hätte es keinen Punkt gegeben.

Mir war nur wichtig der Ampelblitzer letztes Jahr unter 1 Sekunde bei rot, ich hatte einfach Sorge dass das auch als Geschwindigkeitsüberschreitung gilt und ich damit 2 in einem Jahr hätte (und 1 Monat Fahrverbot). Aber ist wohl nicht so.

Ich werde da anrufen dann sollen sie einfach mir den Bußgeldbescheid schicken.
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GM_
Beitrag 27.10.2024, 16:12
Beitrag #6


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Den Punkt gibt es ab 21 km/h zu viel.


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Jens
Beitrag 27.10.2024, 19:21
Beitrag #7


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Zitat (Autofahrer2024 @ 27.10.2024, 16:00) *
Mir war nur wichtig der Ampelblitzer letztes Jahr unter 1 Sekunde bei rot, ich hatte einfach Sorge dass das auch als Geschwindigkeitsüberschreitung gilt und ich damit 2 in einem Jahr hätte (und 1 Monat Fahrverbot). Aber ist wohl nicht so.

Das siehst du richtig.


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Apfelstrudel
Beitrag 27.10.2024, 22:52
Beitrag #8


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Ich würde ehrlich gesagt lieber einfach nichts tun. Insb. nicht hingehen ...
Zitat (ulm @ 27.10.2024, 14:47) *
(..) damit das Verfahren gegen Dich zum Abschluss gebracht werden kann und Du den Behörden nicht weiter unnötig Arbeit bereitest.

Wenn die Behörde dich von Angesicht zu Angesicht trotz Foto nicht sicher identifizieren kann ist das primär erstmal deren Problem, nicht deins.

Hat der Gemeindevollzugsdienst denn noch weitere Fragen zum Foto gestellt?
Vll in der Richtung: "Kennen Sie diese Person?" - unabhängig davon, dass Du keine Angaben zu diesen gemacht hast.



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-- Marcel Achard
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