VNF und gleichzeitig Direktversand Karten-FS ?? |
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VNF und gleichzeitig Direktversand Karten-FS ?? |
29.10.2024, 12:33
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 07.07.2012 Mitglieds-Nr.: 64865 |
Ich habe eine Erweiterung meiner FE auf die Klasse BE beantragt. Die Gebühren für die Erweiterung des FS auf Klasse BE habe ich dann per EC-Karte bezahlt und darüber eine Quittung erhalten. Danach habe ich den SB der Fsst gefragt, ob es möglich ist, dass der Karten-FS erst dann ausgefertigt wird, wenn ich die praktische Prüfung bestanden habe, damit das Erteilungsdatum der Klasse BE direkt hinten in den Karten-FS eingedruckt werden kann. Der SB sagte mir, dass dies möglich wäre, allerdings nur, wenn ich einen vorläufigen FS beantrage, der mir dann anstelle des Karten FS nach der Prüfung ausgehändigt wird. Dies habe ich dann auch so beantragt und habe dafür im Nachgang nochmals eine Gebühr bezahlt und auch darüber eine Quittung bekommen. Jetzt ist mir aufgefallen, dass auf dieser zweiten Quittung einmal steht „Ausfertigung vorläufiger Führerschein“ und als zweite Kostenposition „Direktversand Führerschein“ Hier bin ich jetzt stutzig geworden. Ich verstehe das so, dass mir der Karten-FS dann direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt wird, nur…ich habe ja dann bereits den vorläufigen FS bzw. Den VNF, womit die FE ja erteilt ist…Dann würde ich ja plötzlich zwei Führerscheine für ein und die selben FE-Klassen in Händen halten M.E. Hätte die Fsst dies so gar nicht veranlassen dürfen, zumindest die gebühr für den Direkt Versand ist falsch angesetzt… Kann es passieren, dass dann tatsächlich nach ein paar Wochen der Karten-FS bei mir im Briefkasten liegt und ich noch gleichzeitig den VNF bei mir zuhause liegen habe ? Der VNF ist ja schließlich drei Monate gültig…Bis dahin wird der Karten-FS ja lange angekommen sein…Hat die Fsst hier einen Fehler gemacht? |
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29.10.2024, 12:44
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30537 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Die Führerscheinstelle verfährt genauso, wie es im § 22a FeV vorgeschrieben ist:
Zitat Ist der Bewerber bereits im Besitz eines Führerscheines […] und soll die Fahrerlaubnis auf weitere Klassen erweitert werden, darf nach bestandener Prüfung der Vorläufige Nachweis der Fahrerlaubnis nur ausgehändigt werden, wenn der Bewerber dem Sachverständigen oder Prüfer seinen bisherigen Führerschein […] zur Weiterleitung an die Fahrerlaubnisbehörde übergibt. Die Fahrerlaubnisbehörde hat den neuen Führerschein mit den erteilten Klassen dem Bewerber alsbald auszuhändigen, zu übersenden oder übersenden zu lassen. Auf dem Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis (Anlage 8a FeV) steht: Zitat Diese Bescheinigung ist bis zur Aushändigung des Führerscheins, längstens jedoch bis zum ____ gültig; Der VNF verliert also seine Gültigkeit in dem Moment, wo du den Führerschein hast. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:26 |