50 km/h ... oder nicht?, Gilt die 50 danach weiter? |
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50 km/h ... oder nicht?, Gilt die 50 danach weiter? |
29.10.2024, 13:57
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 45 Beigetreten: 03.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56641 |
gilt die Beschränkung auf 50 km/h auch noch nach dem Holzlager (im Hintergrund schon zu sehen) weiterhin? 2024_10_29.jpg ( 129.08KB ) Anzahl der Downloads: 15 Beste Grüße Thomas Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.10.2024, 14:58
Bearbeitungsgrund: Bildgröße angepasst
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29.10.2024, 14:58
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13766 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Nein.
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29.10.2024, 15:01
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 142 Beigetreten: 10.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70205 |
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29.10.2024, 16:21
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 45 Beigetreten: 03.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56641 |
Müsste sich dazu nicht das "Holzlagerschild" UNTERHALB des 50er-Schildes befinden? So bezieht sich doch das Holzlagerschild auf das Achtung-Zeichen?
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.10.2024, 17:12
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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29.10.2024, 16:34
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 142 Beigetreten: 10.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70205 |
Das Zusatzzeichen erklärt das darüber angebrachte Gefahrenzeichen. Frei aus der Anlage 2 Abschnitt 7 Nr. 55 StVO: Das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht gekennzeichnet, wenn es zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei das Ende der Gefahr ergibt.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:26 |