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> 50 km/h ... oder nicht?, Gilt die 50 danach weiter?
rubescens
Beitrag 29.10.2024, 13:57
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

gilt die Beschränkung auf 50 km/h auch noch nach dem Holzlager (im Hintergrund schon zu sehen) weiterhin?

Angehängte Datei  2024_10_29.jpg ( 129.08KB ) Anzahl der Downloads: 15


Beste Grüße
Thomas

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.10.2024, 14:58
Bearbeitungsgrund: Bildgröße angepasst
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ulm
Beitrag 29.10.2024, 14:58
Beitrag #2


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Nein.
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oetz2000
Beitrag 29.10.2024, 15:01
Beitrag #3


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Zitat (ulm @ 29.10.2024, 14:58) *
Nein.
...da in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen und sich aus der Örtlichkeit ergibt, wo die Gefahrenstelle endet. wavey.gif
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rubescens
Beitrag 29.10.2024, 16:21
Beitrag #4


Neuling
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Müsste sich dazu nicht das "Holzlagerschild" UNTERHALB des 50er-Schildes befinden? So bezieht sich doch das Holzlagerschild auf das Achtung-Zeichen?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.10.2024, 17:12
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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oetz2000
Beitrag 29.10.2024, 16:34
Beitrag #5


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Das Zusatzzeichen erklärt das darüber angebrachte Gefahrenzeichen. Frei aus der Anlage 2 Abschnitt 7 Nr. 55 StVO: Das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht gekennzeichnet, wenn es zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei das Ende der Gefahr ergibt.
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